Snoebel Posted July 2, 2008 Share Posted July 2, 2008 http://www.derringer.de/4-6-1.htm Diese Waffe hat neben dem PTB 54 Stempel auch ein "F" im Fünfeck wie es bei Luftgewehren üblich ist. Sehe ich das richtig, dass man diese Waffe trotzdem eintragen lassen muss, da das Geschoss mit heißen Gasen angetrieben wird und nicht mit kalten wie beim Luftgewehr? Gibt es noch die Möglichkeit einem alten Rentner seinen Altbesitz einzutragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted July 2, 2008 Share Posted July 2, 2008 Bei der PTB Nummer 54 handelt es sich um einen Derringer von Röhm GmbH, Modell RG 13, Kaliber 4 mm Randz. lang. Es handelt sich dabei um eine Feuerwaffe, und muss in eine WBK eingetragen werden. Das "F" sagt, dass die Waffe weniger als 7,5 Joule Geschoßenergie hat. Feuerwaffen unter 7,5 Joule können erleichtert erworben werden, weil man für sie kein Bedürfnis braucht. Die restlichen Dinge gelten aber genau wie andere scharfe Waffen: -Sachkunde nötig -Tresor nötig, Kurzwaffen mindestens B -Munition getrennt. Wie man noch Altbesitz bekommt kann ich nicht sagen. Servus Benito Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffen Tom Posted July 2, 2008 Share Posted July 2, 2008 Mann, da bin ich richtig neidisch... Auf der einen Seite würde ich die mal vorsichtig bei Deinem SB anfragen, auf der anderen Seite, die Sache mit den schlafenden Hunden... Machst du da regelmäßig etwas mit? Greuß, Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Wie man noch Altbesitz bekommt kann ich nicht sagen. Jeden Tag, wenn Du in den Spiegel schaust. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Gibt es noch die Möglichkeit einem alten Rentner seinen Altbesitz einzutragen? Hallo Snoebel falls das Teil noch vor 1976 erworben wurde und bei der Amnestie übersehen wurde, sieht es schlecht mit einer Eintragung aus. "Ich habe erst jetzt von der Eintragungspflicht gehört" wird nicht der Bringer sein. So ein Teil wird zwischen 30 und 40 Euro gehandelt und ist den Ärger, der eine Eintragung bringt nicht wert. Am besten wäre es, das Teil würde gründlich zerstört. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Snoebel Posted July 3, 2008 Author Share Posted July 3, 2008 Die Waffe gehört nicht mir! Eine nicht eingetragene Waffe käme mir nicht ins Haus, der mögliche Ärger ist mir zu groß und ich hänge an meiner Zuverlässigkeit. Wollte nur die Möglichkeiten einer Eintragung erfahren. Wenn außer dem Bedürfnis alles gleich ist, braucht man dann sogar einen Voreintrag für so ein Ding, da es ja eine KW ist? Eintragung ohne Seriennummer überhaupt möglich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Hallo richtig, mit Voreintrag und dem ganzen Blimborium. Eintrag ist ohne Seriennummer möglich. Ich habe mehrere von den Teilen und es war nie ein Problem. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Eintrag ist ohne Seriennummer möglich. Na, na ! Wurde zwar früher schon oft so gehandhabt, ist so aber nicht in Ordnung, weil dann das wichtigste Unterscheidungsmerkmal für die Waffe in der WBK nicht aufgeführt ist. Abschließend verweise ich hierzu auf § 25 Abs. 2 WaffG i.V. mit § 21 AWaffV ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Habakuk Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Tja, und wenn das Ding nun mal keine Nummer hat bzw. hatte? Gruß Habakuk Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 und wenn das Ding nun mal keine Nummer hat bzw. hatte? da schlägt halt ein BüMa mit entsprechender lizenz eine ein Legalisierung wenn man so eine Waffe aus alten Zeiten wiederfindet und nicht unverzüglich der Polizei übergibt macht man sich strafbar...der legale Wiedererwerb ist das letzte Glied der Kette... Vorrangig geht es doch erstma darum das Dingen straffrei loszuwerden.Eine Rechtsberatung ist sicher nicht verkehrt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Dann heißt es aufgrund der obigen Rechtsgrundlage ab zum Beschussamt zur nachträglichen Kennzeichnung ! Hier in Baden-Württemberg gibts dann das Zeichen BW und eine fortlaufende Nummer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Mein Röhm Derringer in 4mmRLang ist 2006 auch ohne Probleme ohne Nummer eingetragen worden. Im Feld der WBK " Herstellungsnummer " steht da " ohne ". Ich hätte zwar auch lieber einen im Kaliber 22lfb oder 38 Special oder so was, aber da kann ich kein Bedürfniss begründen. Und einen Derringer wollte ich immer schon haben, also wenns nicht anders geht dann halt in 4mm. Greetz Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mayor Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Tja,und wenn das Ding nun mal keine Nummer hat bzw. hatte? Gruß Habakuk Wenn eine Waffe keine Nummer und keinen Hersteller hat darf sie auch nicht in "normalen Verkehr" gebracht werden - es sei denn, sie wird einem Sammler überlassen, sofern sie legal erworben wurde und somit in eine WBK eingetragen ist. Das Nachschlagen einer vom BKA vorgegebenen Nummer ist etwas kompliziert im verfahrenstechnischen Ablauf und würde sich nur für eine wertvolle Waffe lohnen - z.B. bei einer C 93 ... Deshalb auch der allgemeine Schrecken vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2008, als man davon redete, daß alle unnummerierten Waffen, also auch Sammlerwaffen nachgestempelt werden müssen. Man rieb sich irgendwo schon erfreut die Hände... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Das Nachschlagen einer vom BKA vorgegebenen Nummer ist etwas kompliziert ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mayor Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Dann sage doch mal wie es Deiner Meinung nach geht und sträube nicht nur das Fell... Wir lernen alle gerne was. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Dann sage doch mal wie es Deiner Meinung nach geht und sträube nicht nur das Fell... Wir lernen alle gerne was. Hat SBine doch schon geschrieben: wird vom OA vergeben; mit Länderkürzel und Kreiskürzel sowie lfd.-Nr.; also z.B. SH 7318/77, also Schleswig Holstein, Kreis 73 ( Krs. Steinburg ), 18. Waffe / 1977. Da hat das BKA nichts mit zu tun... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mayor Posted July 3, 2008 Share Posted July 3, 2008 Hat SBine doch schon geschrieben:wird vom OA vergeben; mit Länderkürzel und Kreiskürzel sowie lfd.-Nr.; also z.B. SH 7318/77, also Schleswig Holstein, Kreis 73 ( Krs. Steinburg ), 18. Waffe / 1977. Da hat das BKA nichts mit zu tun... Habe ich nicht gelesen, sorry. Mir bekannt ist, daß im Einzelfall eine neue- oder nachzustempelnde Waffennummer vom BKA/LKA abgesegnet werden muß - das war zumindest auch mal so Link to comment Share on other sites More sharing options...
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