Zum Inhalt springen
IGNORED

Röhm Derringer 4mm R lang


Snoebel

Empfohlene Beiträge

http://www.derringer.de/4-6-1.htm

Diese Waffe hat neben dem PTB 54 Stempel auch ein "F" im Fünfeck wie es bei Luftgewehren üblich ist.

Sehe ich das richtig, dass man diese Waffe trotzdem eintragen lassen muss, da das Geschoss mit heißen Gasen angetrieben wird und nicht mit kalten wie beim Luftgewehr?

Gibt es noch die Möglichkeit einem alten Rentner seinen Altbesitz einzutragen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei der PTB Nummer 54 handelt es sich um einen Derringer von Röhm GmbH, Modell RG 13, Kaliber 4 mm Randz. lang. Es handelt sich dabei um eine Feuerwaffe, und muss in eine WBK eingetragen werden. Das "F" sagt, dass die Waffe weniger als 7,5 Joule Geschoßenergie hat.

Feuerwaffen unter 7,5 Joule können erleichtert erworben werden, weil man für sie kein Bedürfnis braucht. Die restlichen Dinge gelten aber genau wie andere scharfe Waffen:

-Sachkunde nötig

-Tresor nötig, Kurzwaffen mindestens B

-Munition getrennt.

Wie man noch Altbesitz bekommt kann ich nicht sagen.

Servus

Benito

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibt es noch die Möglichkeit einem alten Rentner seinen Altbesitz einzutragen?

Hallo Snoebel

falls das Teil noch vor 1976 erworben wurde und bei der Amnestie übersehen wurde, sieht es schlecht mit einer Eintragung aus. "Ich habe erst jetzt von der Eintragungspflicht gehört" wird nicht der Bringer sein. So ein Teil wird zwischen 30 und 40 Euro gehandelt und ist den Ärger, der eine Eintragung bringt nicht wert. Am besten wäre es, das Teil würde gründlich zerstört.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Waffe gehört nicht mir!

Eine nicht eingetragene Waffe käme mir nicht ins Haus, der mögliche Ärger ist mir zu groß und ich hänge an meiner Zuverlässigkeit.

Wollte nur die Möglichkeiten einer Eintragung erfahren.

Wenn außer dem Bedürfnis alles gleich ist, braucht man dann sogar einen Voreintrag für so ein Ding, da es ja eine KW ist?

Eintragung ohne Seriennummer überhaupt möglich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eintrag ist ohne Seriennummer möglich.

Na, na ! :acute: Wurde zwar früher schon oft so gehandhabt, ist so aber nicht in Ordnung, weil dann das wichtigste Unterscheidungsmerkmal für die Waffe in der WBK nicht aufgeführt ist.

Abschließend verweise ich hierzu auf § 25 Abs. 2 WaffG i.V. mit § 21 AWaffV ! :boese040:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und wenn das Ding nun mal keine Nummer hat bzw. hatte?

da schlägt halt ein BüMa mit entsprechender lizenz eine ein :icon14:

Legalisierung

wenn man so eine Waffe aus alten Zeiten wiederfindet und nicht unverzüglich der Polizei übergibt macht man sich strafbar...der legale Wiedererwerb ist das letzte Glied der Kette...

Vorrangig geht es doch erstma darum das Dingen straffrei loszuwerden.Eine Rechtsberatung ist sicher nicht verkehrt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Röhm Derringer in 4mmRLang ist 2006 auch ohne Probleme ohne Nummer eingetragen worden. Im Feld der WBK " Herstellungsnummer " steht da " ohne ".

Ich hätte zwar auch lieber einen im Kaliber 22lfb oder 38 Special oder so was, aber da kann ich kein Bedürfniss begründen. Und einen Derringer wollte ich immer schon haben, also wenns nicht anders geht dann halt in 4mm.

Greetz

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja,

und wenn das Ding nun mal keine Nummer hat bzw. hatte?

Gruß Habakuk

Wenn eine Waffe keine Nummer und keinen Hersteller hat darf sie auch nicht in "normalen Verkehr" gebracht werden - es sei denn, sie wird einem Sammler überlassen, sofern sie legal erworben wurde und somit in eine WBK eingetragen ist. Das Nachschlagen einer vom BKA vorgegebenen Nummer ist etwas kompliziert im verfahrenstechnischen Ablauf und würde sich nur für eine wertvolle Waffe lohnen - z.B. bei einer C 93 ... Deshalb auch der allgemeine Schrecken vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2008, als man davon redete, daß alle unnummerierten Waffen, also auch Sammlerwaffen nachgestempelt werden müssen. Man rieb sich irgendwo schon erfreut die Hände... :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann sage doch mal wie es Deiner Meinung nach geht und sträube nicht nur das Fell... Wir lernen alle gerne was. :D

Hat SBine doch schon geschrieben:

wird vom OA vergeben; mit Länderkürzel

und Kreiskürzel sowie lfd.-Nr.; also

z.B. SH 7318/77, also

Schleswig Holstein, Kreis 73 ( Krs. Steinburg ), 18. Waffe / 1977.

Da hat das BKA nichts mit zu tun...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat SBine doch schon geschrieben:

wird vom OA vergeben; mit Länderkürzel

und Kreiskürzel sowie lfd.-Nr.; also

z.B. SH 7318/77, also

Schleswig Holstein, Kreis 73 ( Krs. Steinburg ), 18. Waffe / 1977.

Da hat das BKA nichts mit zu tun...

Habe ich nicht gelesen, sorry. Mir bekannt ist, daß im Einzelfall eine neue- oder nachzustempelnde Waffennummer vom BKA/LKA abgesegnet werden muß - das war zumindest auch mal so

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.