Zum Inhalt springen
IGNORED

Kompletter Gesetzestext des WaffG2008


Sachbearbeiter

Empfohlene Beiträge

Hallo,

die Überschrift verrät es schon.

Hier bei WO wurde doch mal im April oder so ein kompletter WaffG-Text mit rot markierten Änderungen zum Download angeboten. Das Teil fand ich ganz prima. Ich glaube das war von jemandem, der eine staatliche Anerkennung zur Sachkundevermittlung hat.

Beim durchsehen habe ich nun aber festgestellt, dass dort leider einige Fehler enthalten sind und die Anlagen zum WaffG fast gar nicht überarbeitet wurden.

Falls der Verfasser (oder natürlich jemand anders) inzwischen eine "vollendete" Version hat und diese zur Verfügung stellen kann, würde ich mich darüber sehr freuen. Gefällt mir einfach besser als nur der neue Text oder der alte und die Änderungen separat. :)

Auch jeweils mit Änderungen gekennzeichnete AWaffV, BeschussG und BeschussV wären eine tolle Sache !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:traurig_16: Ich doch auch! Habe den DWJ-Teil, aber nachdem ich schon den Text für meine Unterlagen alle tippen musste, wäre ds Teil als PDF oder Word Spitze! :s82:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Doch, aber leider kommt da immer nur fehlerhaftes. Und wenn man dann beim aufarbeiten Fehler übersieht....

UND VIEL ARBEIT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...UND VIEL ARBEIT

...und genau deshalb finde ich diese laxe Aufforderung:"Los, mach' mal!" ziemlich dreist und unverschämt.

Umso mehr ziehe ich den Hut vor den WO-Usern, die sich regelmässig diese Arbeit machen, uns mit "mundgerechten" Texten versorgen und unserer persönlichen Bequemlichkeit auch noch den Allerwertesten pudern.

An dieser Stelle mal ein aufrichtiges DANKE! :appl: an alle "Nacht"arbeiter.

greez, CM :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...und genau deshalb finde ich diese laxe Aufforderung:"Los, mach' mal!" ziemlich dreist und unverschämt.

Umso mehr ziehe ich den Hut vor den WO-Usern, die sich regelmässig diese Arbeit machen, uns mit "mundgerechten" Texten versorgen und unserer persönlichen Bequemlichkeit auch noch den Allerwertesten pudern.

An dieser Stelle mal ein aufrichtiges DANKE! :appl: an alle "Nacht"arbeiter.

greez, CM :)

Den DAnk schließe ich mich an, aber die "harsche Kritik" mag ich so nicht stehenlassen.

Ich habe z.B. die Änderungen alle in meine Unterlagen eingetippt, nur zu spät daran gedacht, sie erst einmal farbig zu machen um sie dann für die Kopien selbst einzuschwärzen. Waren drei Nächte Arbeit. Aber jetzt nochmal anfangen wo man es nichtmehr auseinanderdröseln kann...

Vielleicht war ja einer cleverer. Ich finde dabei nichts dreistes. Hätte ich nachgedacht, könnte ich den Text heute hier einstellen. Aber so..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der "kleine Appell" war auch gar nicht an Dich gerichtet.

Sollte dies irrtümlich so rüber gekommen sein, so bitte ich höflich dies zu entschuldigen.

:drinks:

CM :)

Die eigentliche Frechheit ist ja, daß der Gesetzgeber nicht in der Lage oder willens ist, den Gesetzestext in lesbare Form zu bringen!!!

Nicht mal Rechtsanwälte finden sich in dem Gestöpsel aus alt und neu, Ergänzungen, Änderungen und Querverweisen zurecht.

Grüße

Iggy

edit: Formatierung geädert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und aus diesem Grund hab ich mich mal in den Weiten des Internets umgeschaut und möchte Euch allen hier bei WO diesen tollen Link nicht vorenthalten. Es gibt tatsächlich noch eine Version des WaffG (und der AWaffV) die jeweils komplett mit rot markierten Änderungen versehen worden sind.

Großes Lob an den Verfasser an dieser Stelle ! :icon14:

Und hier also der Link:

Klick :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und aus diesem Grund hab ich mich mal in den Weiten des Internets umgeschaut und möchte Euch allen hier bei WO diesen tollen Link nicht vorenthalten. Es gibt tatsächlich noch eine Version des WaffG (und der AWaffV) die jeweils komplett mit rot markierten Änderungen versehen worden sind.

Großes Lob an den Verfasser an dieser Stelle ! :icon14:

Und hier also der Link:

Klick :)

Informativ - JA!

Rechtsverbindlich - sicher nicht!!!

Letzteres bräuchte man ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und aus diesem Grund hab ich mich mal in den Weiten des Internets umgeschaut und möchte Euch allen hier bei WO diesen tollen Link nicht vorenthalten. Es gibt tatsächlich noch eine Version des WaffG (und der AWaffV) die jeweils komplett mit rot markierten Änderungen versehen worden sind.

Großes Lob an den Verfasser an dieser Stelle ! :icon14:

Und hier also der Link:

Klick :)

Vielen Dank SBine!

Mit hervorgehobenen Änderungen, das ist klasse. Hat mich gleich zum Durchsehen veranlasst und bin da bei §58 (12) auch gleich auf etwas gestossen das mich interessiert hat.

Bislang ( weil "überall" so zu lesen ) ging ich davon aus, dass Wechselläufe, -systeme, und -trommeln bis zum 01.10.2008 nachgetragen werden müssen.

Habe jetzt aber mal nachgelesen in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2, wo auch Einsteckläufe, -systeme und sogenannte "Einsätze" aufführt werden.

D.h. also dass Reduzierstücke (für Flinten), Reduzierhülsen, Einsteckläufe und Einsteckpatronen bis zum 01.10.2008 ebenfalls zusätzlich zu den vorhanden "Grundwaffen" in den WBK ein- bzw. nachgetragen werden müssen?

gruß alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Informativ - JA!

Rechtsverbindlich - sicher nicht!!!

Letzteres bräuchte man ...

Man kann auch alles schlechtreden. :icon13:

Ich bin übrigens gerade dabei, den Verfasser auf die noch vorhandenen Fehler hinzuweisen. Sind bislang bis auf einen "Klops" aber nur ein paar Kleinigkeiten.

Nach meiner Durchsicht und erfolgter Änderung wird das Teil dann rechtsverbindlich sein. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

D.h. also dass Reduzierstücke (für Flinten), Reduzierhülsen, Einsteckläufe und Einsteckpatronen bis zum 01.10.2008 ebenfalls zusätzlich zu den vorhanden "Grundwaffen" in den WBK ein- bzw. nachgetragen werden müssen?

Nein, muss man nicht !

Schau Dir in der zitierten Anlage einfach mal den Unterschied zwischen Nummer 2 und Nummer 2a an. <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, muss man nicht !

Schau Dir in der zitierten Anlage einfach mal den Unterschied zwischen Nummer 2 und Nummer 2a an. <_<

Nr. 2 "Erlaubisfreier Erwerb......"

Nr 2a "Erlaubnisfreier Erwerb UND Besitz....."

.... alles klar!

Danke SBine.

Man(n) kann manchmal echt blind und begriffsstutzig sein. Gut dass es Leute wie Dich gibt. :eclipsee_gold_cup:

gruß alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.