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IGNORED

Waffenrechtsauslegung des Hessischen Schützenverbands


raven2

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Anbei eine Kopie die wohl jeder Schützenverein im HSV in diesen tagen bekommen hat. Man wünscht dort das jedes Wechselsystem über sie zu beantragen / zu befürworten ist !

Ist dies mit dem neuen Waffengesetz vereinbar oder eher als ein weiterer Versuch anzusehen an das Geld das der (immer weniger werdenden ) aktiven Schützen im HSV / DSB zu kommen( die Befürwortung pro Waffen kostet satte 30 EURO !)

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Anbei eine Kopie die wohl jeder Schützenverein im HSV in diesen tagen bekommen hat. Man wünscht dort das jedes Wechselsystem über sie zu beantragen / zu befürworten ist !

Hat da jemand schlecht geschlafen? So ein .............. Verbandsgehabe. (besser nicht DSB) Das hat mit dem WaffG doch nicht Ansatzweise was zu tun. Weder geht den Verband WS was an, noch geht Ihn etwas an mit welchen geliehen Waffen du übst. Zudem ich mal stillschweigend davon ausgehe das auf Schiessständen in D in der Regel erwerbsfähige Waffen geschossen werden? (Von den paar Polizisten und Co mal abgesehen.)

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Jaja, so sind sie im HSV. Hinsetzen und fragen mit welchem Passus im WaffG das vereinbar ist. Der Herr Rechtsanwalt an der Spitze des Verbandes wird euch das bestimmt gern näher erläutern. BTW: ich muss da noch einen Brief im Zusammenhang mit einem Essay in der Hess. Schützenzeitung scannen und einstellen, den mir der Herr Präsident gesandt hat. Einerseits ist er von der Aussage her sehr interessant, zeigt mir auf der anderen Seite aber auch das Engagement diverser Schützen hier in WO wenn es um unser Hobby geht. Keine gute Leistung.

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HiHo,

Mensch ich dachte ich hätte das mit dem WS jetzt kapiert.

Kalibergleich oder darunter auf der WBK, kaufen das Ding und beim SB eintragen lassen.

Hätte der Verband auch gern eine Erwerbsstreckung dabei ???? Gibts in Hessen immer noch diese Lustigen Sachen zu Rauchen??

Verwirrte Grüße

Balu660

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Es sind hier zwei Dinge, Wechselsysteme und erwerbsfähige Waffen. Zu den Wechselsytemen:

Diese sind, laut Waffengesetz, erlaubnisfrei zu erwerben, wenn man die entsprechende Waffe dazu hat, und dann einzuragen. Siehe hier:

2.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger

Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2a.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die

dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Aus diesem Grund würde ich nie bei meinem Verband (DSB/BSSB) eine Befürwortung für ein (kleineres) Wechselsystem beantragen. Was will mein SB damit? Man braucht sie nicht!

2. Punkt: erwerbsfähige Waffe

In dem Formular des BSSB zum Nachweis des Sportschützeneigenschaft (Trainingstermine) wird neben der Waffenart (Kurz/Lang) eine Disziplinnummer gefordert. Und wenn ich z.B. 2.55 (Sportrevolver .357magnum) angebe, sagt das doch schon aus, dass ich diese Disziplin mit einer dafür zugelassenen (und deshalb auch erwerbsfähigen ) Waffe geschossen habe. Mit was denn sonst? Mit dem kurzen Fangschussrevolver eines Jägerkollegen? Mit dem kann ich die Disziplin doch nicht schießen!

Dieser Schrieb des HSV ist das Papier nicht wert worauf es gedruckt ist. Ich verstehe nicht was damit bezweckt werden soll.

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Zugegebener Maßen erkenne ich die Problematik noch nicht ganz.

Unsere Waffebehörde hat schon seit langem einem solchen Antrag nur nach Befürwortung eines Verbandes zugestimmt.

TD

Die Behörde kann einem solchen Antrag nicht zustimmen, weil es einen solchen Antrag garnicht gibt. Verwaltungsbehörden haben das Gesetz nicht auszulegen sondern zu befolgen. Alles andere ist Sache des RA.

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Da bin ich doch froh, dass ich in Bayern wohne. Wenn mir der BSSB solchen dreist-blöden Unsinn vorschreiben würde, würde ich mir auch einen anderen Verband suchen. Es kommt wohl auch immer auf den jeweiligen Landesverband an, egal welcher Verband. Da kann man sich atraktiv darstellen, interessante Disziplinen anbieten und gewinnt Mitglieder. Oder man verteufelt alles andere/neue, spielt Paragraphenreiter und -erfinder, und geht damit ein.

Mit dem, was ich bisher vom HSV mitbekommen habe, lässt nur eins sagen: HSV, schrumpf in Würde!

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Ich habe daß Rundschreiben gelesen, und denke daß die Sachbearbeiterin (was für ein vornehmer Name für eine Sekretärin der Autorität ausstrahlen soll wo keine ist ) keine Ahnung hat von was sie schreibt, oder es etwas falsch vormuliert hat . Kurz anrufen und nachfragen ist daß einfachste und wenn es ernst gemeint ist , sollte man dem Verantwortlichen mal kurz fragen ob er jetze sein eigenes Waffenrecht macht und ob er wiedergewählt werden will.

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Ich glaube die Hessen ticken nicht nicht richtig!!

Es geht den Verband eine feuchten Kehricht an was ein Sportschütze für Wechsel System hat.

das WaffG regelt es und damit hat der Verband aber nun wirklich nichts zutun.

""Ironie an""

Ich glaube fast der Verband meint wir als Schützen sind für den Verband da""

"" Ironier aus""

Ohne uns könnte man die alle zum Mond schießen -- aber ohne Rückfahrkarte

:gaga:

Das ist schon mehr als peinlich :peinlich:

Shooterfjb

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Ich habe daß Rundschreiben gelesen, und denke daß die Sachbearbeiterin (was für ein vornehmer Name für eine Sekretärin der Autorität ausstrahlen soll wo keine ist ) keine Ahnung hat von was sie schreibt, oder es etwas falsch vormuliert hat . Kurz anrufen und nachfragen ist daß einfachste und wenn es ernst gemeint ist , sollte man dem Verantwortlichen mal kurz fragen ob er jetze sein eigenes Waffenrecht macht und ob er wiedergewählt werden will.

Lasst mal die Frau v.K. in Ruhe. Die kenne ich, ist sehr engagiert und arbeitet schnell, freundlich und professionell - so man sie denn lässt. Und das sie hier nur einen Schrieb, formuliert vom Häuptling, umgesetzt hat, dürfte doch klar sein.

Diese Dinge zu entscheiden gehört nicht zu ihrem Aufgabengebiet, den Brief zu verteilen schon. Also nicht wieder gleich auf den Boten schießen, lieber dem Häuptling die Meinung geigen. Aber bis auf wenige Ausnahmen traut sich das (warum eigentlich?) keiner. So kann halt immer wieder eine Entscheidung getroffen werden, die von niemandem wirklich gewollt ist. Aber das sollen die Mitglieder unter sich ausmachen.

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Worueber regt ihr euch auf?

Ignoriert den Unsinn und verfahrt nach dem WaffG.

Also, dem ist nichts hinzuzufügen...... :eclipsee_gold_cup:

Und an das werde ich mich auch halten..........

PS: Frau v. Knoblauch ist wirklich eine nette und dieses Schreiben, ist mit Sicherheit nicht auf ihrem Mist gewachsen.....

Beste Grüsse

Blue

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Anbei eine Kopie die wohl jeder Schützenverein im HSV in diesen tagen bekommen hat. Man wünscht dort das jedes Wechselsystem über sie zu beantragen / zu befürworten ist !

Ist dies mit dem neuen Waffengesetz vereinbar oder eher als ein weiterer Versuch anzusehen an das Geld das der (immer weniger werdenden ) aktiven Schützen im HSV / DSB zu kommen( die Befürwortung pro Waffen kostet satte 30 EURO !)

.....und überhaupt: Ein herzliches WILLKOMMEN hier im WO. :s75:

Schön, dass Du nun auch hier bist.

Viel Spaß hier und bis bald. :gutidee:

Gruss

Blue

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Was sind eigentlich "erwerbsfähige Waffen" :rolleyes:

Das ist so ähnlich wie zeugungsfähig, also wenn sie eingewisses Alter haben, aber noch nicht darüberhinaus sind. z.B. M16, UZI, FAL, AK72 .....

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Da bin ich doch froh, dass ich in Bayern wohne. Wenn mir der BSSB solchen dreist-blöden Unsinn vorschreiben würde, würde ich mir auch einen anderen Verband suchen. Es kommt wohl auch immer auf den jeweiligen Landesverband an, egal welcher Verband. Da kann man sich atraktiv darstellen, interessante Disziplinen anbieten und gewinnt Mitglieder. Oder man verteufelt alles andere/neue, spielt Paragraphenreiter und -erfinder, und geht damit ein.

Mit dem, was ich bisher vom HSV mitbekommen habe, lässt nur eins sagen: HSV, schrumpf in Würde!

Hallo,

nunja, der BSSB ist da auch nicht ohne, auf der neuen Bescheinigung über die Sportschützeneigenschaften steht unter als letzter Satz

"Der Unterzeichnende des Vereins bestätigt, dass die o.g. Einheiten nach den jeweiligen Regeln der Sportordnung des

DSB/BSSB geschossen wurden."

was soll denn der Quatsch.

Gruss

voyager

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Ich glaub, mein Hamster bohnert ... die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank :gaga:

Besonders geil finde ich auch die Formulierung (inkl. orthographischer Unzulänglichkeit gleich im ersten Wort): „wir [sic!] bereits bei der Gesamtvorstandssitzung am 12. April 2008… mitgeteilt, ist am 1. April 2008 das neue Waffenrecht in Kraft getreten“. :00000733:

Gut, dass die Vorstandssitzung nach Inkrafttreten darüber informiert hat, sonst hätte es wahrscheinlich keiner bemerkt – oder wäre es vielleicht (nachträglich) gar nicht erst passiert?

Irgendetwas drückt die Herrschaften wohl auf den Bregen…

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...nunja, der BSSB ist da auch nicht ohne, auf der neuen Bescheinigung über die Sportschützeneigenschaften steht unter als letzter Satz

"Der Unterzeichnende des Vereins bestätigt, dass die o.g. Einheiten nach den jeweiligen Regeln der Sportordnung des

DSB/BSSB geschossen wurden."

was soll denn der Quatsch.

...

Naja, ganz einfach - Du könntest ja sonst die Teilnahme an einem Gaudischießen (weia!) oder gar ein zwangloses Plinking auf Coladosen (schreck lass nach!) als "Trainingseinheit" werten lassen - gleichbedeutend mit dem Untergang des christlichen Abendlands!

Man merkt halt im BSSB, daß da ein gewisser Herr offenbar vollzeitlich als Oberster Erschwernis-Generator beschäftigt ist - in letzter Zeit ist alle paar Wochen eine neue Version der "Bestätigung der Sportschützeneigenschaften" veröffentlicht worden, jede von der vorhergehenden durch ein paar zusätzliche Schikane zu unterscheiden. So muß man u.a. jetzt angeben, welche Disziplin man z.B. im Mai 2007 geschossen hat... wie praxisnah. Jede Wette, in einer der nächsten, verbesserten Auflagen ist auch noch einzutragen, wieviel Schuss und welcher Mun-Hersteller... daraus kann man dann gleich schöne Folgerungen ableiten:

- weniger als 20 Schuß = kein ernsthaftes Training, gilt nicht

- 20 bis max. 50 Schuß = mit viel gutem Willen zu akzeptieren

- über 50 Schuß = trainiert für Amoklauf, sofort SEK verständigen

Wenn ich nicht außer dem BSSB auch noch dem BBS angehören würde, hätte ich inzwischen das Schießen wohl schon aufgegeben... :angry2:

Greetinx,

R.L.B.

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Hallo,

hatte es schon mit unseren zweiten Schützenmeister da drüber.

Wenn ich jetzt Abzugstraining mache und nur auf die weiße Scheibe schiesse darf ich das eigentlich nicht eintragen.

Am besten finde ich aber die Eintragung wenn mann einen KK_Mehrlader beantragen will, da muss mann nämlich mit der Kurzwaffe schiessen sonst hat man keine Nachweise dafür.

Gruss

voyager

Naja, ganz einfach - Du könntest ja sonst die Teilnahme an einem Gaudischießen (weia!) oder gar ein zwangloses Plinking auf Coladosen (schreck lass nach!) als "Trainingseinheit" werten lassen - gleichbedeutend mit dem Untergang des christlichen Abendlands!

Man merkt halt im BSSB, daß da ein gewisser Herr offenbar vollzeitlich als Oberster Erschwernis-Generator beschäftigt ist - in letzter Zeit ist alle paar Wochen eine neue Version der "Bestätigung der Sportschützeneigenschaften" veröffentlicht worden, jede von der vorhergehenden durch ein paar zusätzliche Schikane zu unterscheiden. So muß man u.a. jetzt angeben, welche Disziplin man z.B. im Mai 2007 geschossen hat... wie praxisnah. Jede Wette, in einer der nächsten, verbesserten Auflagen ist auch noch einzutragen, wieviel Schuss und welcher Mun-Hersteller... daraus kann man dann gleich schöne Folgerungen ableiten:

- weniger als 20 Schuß = kein ernsthaftes Training, gilt nicht

- 20 bis max. 50 Schuß = mit viel gutem Willen zu akzeptieren

- über 50 Schuß = trainiert für Amoklauf, sofort SEK verständigen

Wenn ich nicht außer dem BSSB auch noch dem BBS angehören würde, hätte ich inzwischen das Schießen wohl schon aufgegeben... :angry2:

Greetinx,

R.L.B.

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Am besten finde ich aber die Eintragung wenn mann einen KK_Mehrlader beantragen will, da muss mann nämlich mit der Kurzwaffe schiessen sonst hat man keine Nachweise dafür.

Ich hatte beim BSSB angefragt, was ich nachweisen muss um KK_Mehrlader zu beantragen. Hintergrund: Ich bin Linkshänder, und der Verein hat nur rechte Sportgewehre. Deshalb komme ich kaum zu Langwaffennachweisen. Halt dann wenn Kollegen was Linkshänder-taugliches dabei haben. Sonst nur Sportpistole.

Aussage des BSSB:

Für eine Waffe zum Wettbewerb KK-Mehrlader müssen die Nachweise LW/KW gemischt sein.

Heisst für mich: Nur Kurzwaffennachweise reichen nicht.

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