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IGNORED

Waffenrechtsauslegung des Hessischen Schützenverbands


raven2

Empfohlene Beiträge

Ich hatte beim BSSB angefragt, was ich nachweisen muss um KK_Mehrlader zu beantragen. Hintergrund: Ich bin Linkshänder, und der Verein hat nur rechte Sportgewehre. Deshalb komme ich kaum zu Langwaffennachweisen. Halt dann wenn Kollegen was Linkshänder-taugliches dabei haben. Sonst nur Sportpistole.

Aussage des BSSB:

Für eine Waffe zum Wettbewerb KK-Mehrlader müssen die Nachweise LW/KW gemischt sein.

Heisst für mich: Nur Kurzwaffennachweise reichen nicht.

Hallo,

auf der Diziplinübersicht steht:

Wichtiger Hinweis: Die Nachweise der Sportschützeneigenschaften sind mit einer Art der Waffe zu erbirngen, die erworben werden will.

Das bedeutet:

Sie können die Nachweise mit einer x-beliebigen Kurzwaffe aus der oberen Tabelle (auch gemischt) erbringen wenn Sie eine Kurzwaffe für

die Wettbewerbe des BSSB/DSB erwerben möchten. Bei KK-Mehrlader sind auch Langwaffen anteilig berechnungsfähig

ich habe vor zwei Wochen mein Bedürfniss KK-Mehrlader bekommen und dort hatte ich bis auf 2x Schwedenmauser nur Kurzwaffe angegeben.

Gruss

voyager

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Der KSM bei uns hat die Vereine informiert, daß für Anträge mit erwerbsscheinpflichtigen Waffen geschossen werden muss. (Vor dem 01.04.2008 gings auch mit Luft- und SP-Frei Terminen). Keine Unterscheidung zwischen kurz, lang, dick oder dünn. Heist die Art unterscheidet sich zwischen erwerbsscheinpflichtig und erwerbsscheinfrei. Reicht doch auch oder ?

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....Man wünscht dort das jedes Wechselsystem über sie zu beantragen / zu befürworten ist !

Nunja, nicht alle Wünsche gehen in Erfüllung...

Ist dies mit dem neuen Waffengesetz vereinbar

Wie schon mehrfach erwähnt, NEIN.

... an das Geld der ...aktiven Schützen im HSV / DSB zu kommen( die Befürwortung pro Waffen kostet satte 30 EURO !)

Das widerum empfinde ich als frech... ich habe für meine Bestätigungen des LV (BDMP) bis jetzt max. die Briefmarke für die Rückantwort bezahlt... und selbst das machen sie erst seit 4-5 Jahren...

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Hallo,

ach noch was, der BSSB will nur Nachweise von Waffen die auch auf der WBK eingetragen werden, d.h. es gibt keine einzige Waffe im DSB, außer der Mehrlader, der auf Grün eingetragen wird.

Wie soll ich Nachweise bringen mit Langwaffen, die werden doch alle auf der Gelben bzw. Neu Gelb eingetragen.

Ein Schützenkollege hat mit der Freien Pistole geschossen und wollte eine 45er, abgelehnt, da diese Waffe auf Gelb eingetragen wird.

Gruss

voyager

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Hallo,

ach noch was, der BSSB will nur Nachweise von Waffen die auch auf der WBK eingetragen werden, d.h. es gibt keine einzige Waffe im DSB, außer der Mehrlader, der auf Grün eingetragen wird.

Wie soll ich Nachweise bringen mit Langwaffen, die werden doch alle auf der Gelben bzw. Neu Gelb eingetragen.

Ein Schützenkollege hat mit der Freien Pistole geschossen und wollte eine 45er, abgelehnt, da diese Waffe auf Gelb eingetragen wird.

Gruss

voyager

.... die spinnen, die Römer....

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Jetzt mal ganz ketzerisch gefragt (auch an die Juristen unter uns):

Das WaffG ist zu beachten, soweit klar.

Was aber, wenn der Verband meint, es brechen, bzw privat verschaerfen zu muessen.

In anderen Lebensbereichen gibts dann das Recht zur Luege. Sprich, die Frage nach bestimmten Sachverhalten beim Einstellungsgespraech ist unzulaessig, der Bewerber DARF luegen.

Gesetzt den Fall, der Antragsteller HAT ALLE nach WaffG erforderlichen Dinge getan, um ein Beduerfnis bestaetigt zu bekommen, sein Verband, den er bezahlt, der ihm eigentlich dienen sollte, nicht umgekehrt, meint, er muesste noch eins drauf setzen. Warum sollte der Antragsteller da nicht ebenso luegen duerfen, wie beim Vorstellungsgespraech?

Sprich, er sagt, dass er mit KK-Langwaffe statt KW geschossen hat, oder mit einem anderen Kaliber, als tatsaechlich. Alles Dinge, die vom WaffG nicht besonders gefordert werden.

Er hat alles getan, was das WaffG von ihm verlangt. Fertig. Was koennte ihm juristisch passieren, den Verband mal ganz aussen vor, wenn dieser in seinen von keinem Gesetz gedeckten Fragereien, Schnueffeleien und Schikanen belogen wuerde?

Vielleicht ists einfach mal Zeit fuer Massenaustritte. Bringt eure Funktionaersheinis doch mal zur Raeson. Oder seid halt kreativ, den Rahmen gibt allein das WaffG vor. Ansonsten... A..lecken.

Oder hab ich da was uebersehen?

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als wenn ich fürn wechselsystem zum verband rennen würde :gaga:

mit dem rundschreiben würde ich mir in der not vielleicht noch den Ar... abwischen. :bud::s82:

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als wenn ich fürn wechselsystem zum verband rennen würde :gaga:

mit dem rundschreiben würde ich mir in der not vielleicht noch den Ar... abwischen. :bud::s82:

Wegen solchen Idio... in unserem Hobby haben wir so blöde Waffengezetze denn die tragen dazu mehr bei als die Waffengegner. :icon13:

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Was aber, wenn der Verband meint, es brechen, bzw privat verschaerfen zu muessen.

Also mal vorneweg: Ich hatte mit dem hess. Schützenverband noch keine Probleme bzg. irgendwelcher Bedürfnisbestätigungen. Allerdings finde ich, dass eine solche Bestätigung schon in dem Beitrag, der durch den Verein für jeden Schützen entrichtet wird, abgedeckt sein sollte. Die 30,- € pro Antrag halte ich für sehr überzogen.

Zu dem neuen "Merkblatt":

1.Das mit den Wechselsystemen kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

2.Hinter der Regelung, dass man Trainingseinheiten mit erwebsfähigen (wirklich ein komischer Ausdruck) Waffen nachweisen muss, steckt etwas mehr, als man zuerst denkt und wurde vom HSB auch erst aufgrund eines aktuellen Ereignisses eingeführt. Mehr sage ich dazu nicht. Gegen Frau von Knoblauch darf man übrigens wirklich nichts sagen, denn sie ist eine sehr kompetente Ansprechpartnerin.

Na ja, sei es wie es wolle: Ich bin jetzt zusätzlich dem BDS beigetreten.

Viele Grüße

Blacksmith

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Jetzt mal ganz ketzerisch gefragt (auch an die Juristen unter uns):

Das WaffG ist zu beachten, soweit klar.

Was aber, wenn der Verband meint, es brechen, bzw privat verschaerfen zu muessen.

In anderen Lebensbereichen gibts dann das Recht zur Luege. Sprich, die Frage nach bestimmten Sachverhalten beim Einstellungsgespraech ist unzulaessig, der Bewerber DARF luegen.

Gesetzt den Fall, der Antragsteller HAT ALLE nach WaffG erforderlichen Dinge getan, um ein Beduerfnis bestaetigt zu bekommen, sein Verband, den er bezahlt, der ihm eigentlich dienen sollte, nicht umgekehrt, meint, er muesste noch eins drauf setzen. Warum sollte der Antragsteller da nicht ebenso luegen duerfen, wie beim Vorstellungsgespraech?

Sprich, er sagt, dass er mit KK-Langwaffe statt KW geschossen hat, oder mit einem anderen Kaliber, als tatsaechlich. Alles Dinge, die vom WaffG nicht besonders gefordert werden.

Er hat alles getan, was das WaffG von ihm verlangt. Fertig. Was koennte ihm juristisch passieren, den Verband mal ganz aussen vor, wenn dieser in seinen von keinem Gesetz gedeckten Fragereien, Schnueffeleien und Schikanen belogen wuerde?

Vielleicht ists einfach mal Zeit fuer Massenaustritte. Bringt eure Funktionaersheinis doch mal zur Raeson. Oder seid halt kreativ, den Rahmen gibt allein das WaffG vor. Ansonsten... A..lecken.

Oder hab ich da was uebersehen?

Schon mal überlegt, dass auch die Verbände/Vereine/SB´s dem WaffG unterliegen? Was wird gemacht, wenn ein Sportschütze/Jäger/Sammler o.ä mit einer waffenrechtlichen Genehmigung/Anerkennung gegen das WaffG verstößt?

Riiischtisch! Er wird wegen Verstoß gegen das WaffG angezeigt. Die StA entscheidet dann, ob ein Verstoß vorliegt. Das WaffG enthält nicht nur Beschränkungen, sondern auch Rechte und Anrechte.

Wenn ein Verantwortlicher bei meiner "Behandlung" gegen das WaffG verstößt wird er angezeigt. Ganz einfach. Macht keine Freunde (die suche ich mir sehr sorgfältig aus), schafft aber Klarheiten und klärt die Fronten - außerdem regt es den einen oder anderen zum nachdenken an bevor er handelt. UNd was mit dem WaffG funktioniert, geht doch auch mit Verbandssatzungen - oder?

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Schon mal überlegt, dass auch die Verbände/Vereine/SB´s dem WaffG unterliegen? Was wird gemacht, wenn ein Sportschütze/Jäger/Sammler o.ä mit einer waffenrechtlichen Genehmigung/Anerkennung gegen das WaffG verstößt?

Riiischtisch! Er wird wegen Verstoß gegen das WaffG angezeigt. Die StA entscheidet dann, ob ein Verstoß vorliegt. Das WaffG enthält nicht nur Beschränkungen, sondern auch Rechte und Anrechte.

Wenn ein Verantwortlicher bei meiner "Behandlung" gegen das WaffG verstößt wird er angezeigt. Ganz einfach. Macht keine Freunde (die suche ich mir sehr sorgfältig aus), schafft aber Klarheiten und klärt die Fronten - außerdem regt es den einen oder anderen zum nachdenken an bevor er handelt. UNd was mit dem WaffG funktioniert, geht doch auch mit Verbandssatzungen - oder?

Anzeige ist oft nicht erforderlich. Direkt zum SB gehen, das Verhalten des VEreins/Verbandes erläutern und fragen, ob er diesen Rechtsbruch unterstützen will - letztendlich trifft allein der SB die Entscheidung; notfalls ohne die Verbandsfunktionäre.

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Anzeige ist oft nicht erforderlich. Direkt zum SB gehen, das Verhalten des VEreins/Verbandes erläutern und fragen, ob er diesen Rechtsbruch unterstützen will - letztendlich trifft allein der SB die Entscheidung; notfalls ohne die Verbandsfunktionäre.

DAs trifft, bei einem informierten SB, den Kern der SAche. Aber...

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