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IGNORED

WBK - Antrag bei Owi


Feinwerkbau

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein Kollege steht vor folgender Problemfrage: Er möchte demnächst seinen WBK - Antrag abgeben, hatte aber kürzlich eine Owi (0,7 Promille) begangen mit 250 € und vier Wochen Fahrverbot als Konsequenz.

Frage: Sollte er den WBK - Antrag besser nach den vier Wochen Fahrverbot abgeben oder ist dies zeitlich unabhängig von der Entscheidung?

Hinweis: Die o.g. Owi ist erstmalig und es sind auch keine anderen Verfahren anhänglich.

Danke und Gruss,

Feinwerkbau.

Geschrieben
Hallo,

ein Kollege steht vor folgender Problemfrage: Er möchte demnächst seinen WBK - Antrag abgeben, hatte aber kürzlich eine Owi (0,7 Promille) begangen mit 250 € und vier Wochen Fahrverbot als Konsequenz.

Frage: Sollte er den WBK - Antrag besser nach den vier Wochen Fahrverbot abgeben oder ist dies zeitlich unabhängig von der Entscheidung?

Hinweis: Die o.g. Owi ist erstmalig und es sind auch keine anderen Verfahren anhänglich.

Danke und Gruss,

Feinwerkbau.

Tja, ob da die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird?

Würde einen Sachbearbeiter der Waffenbehörde dazu befragen.

Ich würde es anonym versuchen.

Geschrieben
ist dies zeitlich unabhängig von der Entscheidung?

Ja, das ist unabhängig. Generell gibt es keine Löschfristen für die Dinge, die die waffenrechtliche Zuverlässigkeit betreffen. Bei unserer SBine hier im Forum wird vermutlich sehr genau geguckt werden, wie die Entscheidung zur Owi getroffen wurde.

Und speziell diese Form der Owi (Umgang mit gefährlichen Gegenständen im chemisch veränderten Zustand) kräuselt Nackenhaare und Fußnägel. Bei mir übrigens auch.

Geschrieben

Das Problem dürfte eher werden, dass der SB die örtliche Polizei anfragt. Wenn dann eine Alkoholproblematik auf dem Tisch kommt, kann der SB die persönliche Eignung verneinen oder zumindest anzweifeln und wird ggf. eine MPU fordern.

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil

sind oder

...

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz

1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten

Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die

Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die

geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

...

Man kann ja zum Test einen KWS beantragen. Dann wird auch Zuverlässigkeit und pers. Eignung geprüft. Kostet aber 50 €.

Geschrieben
Er möchte demnächst seinen WBK - Antrag abgeben, hatte aber kürzlich eine Owi (0,7 Promille) begangen mit 250 € und vier Wochen Fahrverbot als Konsequenz.

Wer den Schaden hat, braucht ja bekanntlich für den Spott nicht zu sorgen. Aber hier kann man wirklich sagen das sowas einfach nur saudämlich ist. Da fragt man sich doch gleich wie verantwortungsbewusst derjenige später mit den Knarren umgehen wird.

Geschrieben

Also den Gesichtsausdruck des Sachbearbeiters würd ich gern sehen, wenn er gerade den WBK Antrag durchgeht und merkt, dass der Antragssteller gerade sein Fahrverbot wegen Alkmissbrauchs im wahrsten Sinne des Wortes "absitzt" :lol:

Geschrieben
Also den Gesichtsausdruck des Sachbearbeiters würd ich gern sehen, wenn er gerade den WBK Antrag durchgeht und merkt, dass der Antragssteller gerade sein Fahrverbot wegen Alkmissbrauchs im wahrsten Sinne des Wortes "absitzt" :lol:

Darf ich mal daran erinnern das 0,7 Promille bis vor kurzem noch nicht mal strafbar waren! Und die 250 Euro incl. Fahrverbot auf einen "Ersttäter" hinweisen.

Übrigens kann man der Meinung sein das die Reduzierung von 0,8 auf 0,5 Promille, keinen Verkehrsicherheitsgewinn gebracht haben und eher auf die übliche Politikerhysterie zurückzuführen ist. Was uns im Waffenrecht ja nicht unbekannt ist.

Geschrieben

Der Wert gehört ja auch nicht auf 0,5 Promille, sondern auf 0 Promille reduziert. Und allen die trotzdem alkoholisiert ein Fahrzeug führen, gehören mal ordentlich bestraft, nicht mit 250 Euro sondern mit 2500 Euro sofern es das erste mal war. Und dazu noch 6 Monate Führerscheinentzug.

Geschrieben
Der Wert gehört ja auch nicht auf 0,5 Promille, sondern auf 0 Promille reduziert. Und allen die trotzdem alkoholisiert ein Fahrzeug führen, gehören mal ordentlich bestraft, nicht mit 250 Euro sondern mit 2500 Euro sofern es das erste mal war. Und dazu noch 6 Monate Führerscheinentzug.

Das klingt etwas so, als ob Dir gerade ein schlimmer Kater über die Leber läuft... :bud:

Geschrieben
Das klingt etwas so, als ob Dir gerade ein schlimmer Kater über die Leber läuft...

Nein, ich bin nur fast mal von so einem besoffenen Schwein überfahren worden. Seitdem reagiere ich da ein bisschen empfindlich.

Geschrieben
0 Promille

Das wäre ein endgültiges Fahrverbot für alle.

Im Blut ist immer ein gewisser (sehr niedriger, aber eben über Null liegender) Alkoholpegel enthalten, der aber von Person zu Person stark schwanken kann. Auch in naturtrübem Apfelsaft finden sich deutliche Mengen Alkohol... wer also statt einem Bier lieber was "alkoholfreies" trinken will, sollte besser nicht zu Apfelsaft greifen. Der Alkoholgehalt im sogenannten alkoholfreien Bier ist sogar hoch genug, um einen trockenen Alkoholiker wieder süchtig zu machen.

Willst Du jedem Apfelsaft- und Alkoholfreies-Bier-Trinker das Fahren verbieten?

Geschrieben
Das wäre ein endgültiges Fahrverbot für alle.

Als hätte ich es nicht geahnt, das mal wieder ein kleiner Schlaumeier daher kommt. Die Argumentation mit dem nie ganz auf null liegenden Alkoholwert im Blut ist doch vollkommen fadenscheinig, sie zielt nur darauf ab, eine gewisse Menge an Alkoholkonsum zu legitimieren und schön zu reden. Die Menge, die natürlicherweise im Blut ist, liegt weit unter 0,1 Promille und das macht sich auch nicht bemerkbar. Konsumiert man aber alkoholhaltige Getränke (und damit meine ich jetzt richtiges Zeug und keinen Apfelsaft), so macht sich das aber sehr wohl bemerkbar.

Geschrieben
Nein, ich bin nur fast mal von so einem besoffenen Schwein überfahren worden. Seitdem reagiere ich da ein bisschen empfindlich.

Soso und wer mit 2 Promille (Laut hieseigem Polizeibericht ist es selten weniger bei den Unfällen mit Alkohol) noch Auto fährt lässt sich dann von einer gesenkten Promillegrenze davon abhalten ? Das ist so wie der Bankräuber, der sich von strengeren Waffenerwerbsmöglichkeiten für LEGALE von der Tat mit der illegalen Waffe abhalten lässt.

Das ist aber Unsinn.

Geschrieben

Davon abhalten lässt sich natürlich niemand, wenn er das unbedingt will. Aber ich fände es ein gutes Zeichen in Richtung "Alkohol und Fahren passt nicht zusammen".

Die 0.5 Grenze suggeriert ja gerade zu, dass bis dahin "alles bestens" sei, sonst würde der Grenzwert schließlich niedriger liegen oder? Dass es aber Personen gibt, die bei 0.3 schon nicht mehr gerade ausgehen können und Personen gibt, die "zu wissen glauben, dass sie nach 3 Bier noch drunter sind" brauchen wir nicht extra zu erwähnen. Soll heißen "0.0" schafft insoferne Klarheit, als dass Trinken und Fahren nicht zusammengehört, Punkt. Kein kleines Bier, kein Großes, kein Achterl Wein und schon gar kein Vierterl. NICHTS. Da gibt's dann auch kein "wieviel habens getrunken?" sondern nur ein "haben Sie getrunken?". Auch ich hab mehr als nur einmal miterlebt wie sich alkoholisierte Fahrer auf Autobahnen aufführen, nein danke. Ich verstehe nicht wieso Alkohol in Deutschland/Österreich als Volksdroge Nummer 1 ständig als Ausnahme positioniert wird.

Dem 2g Cannabis im Gepäck habenden Hollandtouristen wird die Hölle heißgemacht als handle es sich um einen internationalen Drogenboss, das ganze wird im TV regelmäßig als enorm wichtige Maßnahme gegen die Drogenkriminalität verkauft, der Kerl der nach 3 Bier im Auto aber grade noch den Grenzwert knackt findet man vielleicht auch noch toll, weil er so genau weiß wann er wieviel intus hat.

Geschrieben
Wer illegale Drogen besitzt, egal in welchen Mengen, dem sollte das Recht auf Waffenbesitz ohnehin auf Lebenszeit entzogen werden.

:peinlich:

Zigarretten und Alkohol sind auch Drogen. Nur von der Gesellschaft und Politik akzeptierte.

Cannabis ist genauso mehr oder weniger harmlos/gefährlich wie Alkohol.

Ausser vielleicht ne Zigarrette, passt da gar nichts zum Autofahren. Je nach dem natürlich wie man beim Autofahren mit der Zigarrette umgeht ;)

Geschrieben
Ausser vielleicht ne Zigarrette, passt da gar nichts zum Autofahren. Je nach dem natürlich wie man beim Autofahren mit der Zigarrette umgeht ;)

Ist es eigentlich Strafbar wenn es dabei zu Sichtbehinderungen kommt ..... ? Ansonsten muss man die Kirche im Dorf lassen. Wenn man alle Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit verbieten würde, dürfte wohl niemand mehr Fahren. Wenn ich mich ins Auto setze akzeptiere ich einfach ein gewisses Risiko. Wie sonst überall auch.

Jeder der eine Waffe in die Hand nimmt, hat z.B. immer das Risiko das das Teil einem um die Ohren fliegt. Nicht war :) ?

Geschrieben
Wer illegale Drogen besitzt, egal in welchen Mengen, dem sollte das Recht auf Waffenbesitz ohnehin auf Lebenszeit entzogen werden.

:peinlich:

Da bin ich ganz deiner Meinung, aber was hat das mit meinem Posting zu tun?

Unbenommen davon, ist jede Handlung zu unterlassen, die einem vom Autofahren per se ablenkt, dazu gehört strenggenommen natürlich auch das Rauchen.

Geschrieben
Ist es eigentlich Strafbar wenn es dabei zu Sichtbehinderungen kommt ..... ? Ansonsten muss man die Kirche im Dorf lassen. Wenn man alle Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit verbieten würde, dürfte wohl niemand mehr Fahren. Wenn ich mich ins Auto setze akzeptiere ich einfach ein gewisses Risiko. Wie sonst überall auch.

Jeder der eine Waffe in die Hand nimmt, hat z.B. immer das Risiko das das Teil einem um die Ohren fliegt. Nicht war :) ?

Es ist die Frage ob man das Risiko meint unbedingt durch bewusstseinsveränderde Mittel auch noch erhöhen zu müssen.

Man sollte versuchen es weitesgehend zu vermindern und der Verzicht auf solche Mittel (z.B. Alkohol) ist ja wohl noch das Mindeste was man da verlangen kann.

Immerhin liegt das Risiko nicht nur bei einem selbst sondern auf sämtliche andere Verkehrsteilnehmer. Und da liegt der Hase im Pfeffer.

Geschrieben
Also den Gesichtsausdruck des Sachbearbeiters würd ich gern sehen, wenn er gerade den WBK Antrag durchgeht und merkt, dass der Antragssteller gerade sein Fahrverbot wegen Alkmissbrauchs im wahrsten Sinne des Wortes "absitzt" :lol:

Na, lass mal die Kirche im Dorf!

Ich kann mich noch gut an die 0,8-Promille-Grenze erinnern und bei 0,7 Promille von Alkoholmißbrauch zu reden, dürfte höchstens bei Asketen und Gebetskreismitgliedern der Lebenswirklichkeit entsprechen

Geschrieben
Wer illegale Drogen besitzt, egal in welchen Mengen, dem sollte das Recht auf Waffenbesitz ohnehin auf Lebenszeit entzogen werden.

:peinlich:

Oh, mit solchen Pauschalverdammungen wär ich als Waffenbesitzer sehr vorsichtig. Sonst kommt nämlich ganz sicher demnächst jemand auf die Idee und setzt durch, daß

- ein Jäger, der mal nicht direkt nach der Jagd heim fährt

- ein Sportschütze, der beim Waffenputzen in seiner Wohnung beobachtet wird ("hat mich durchs Fenster bedroht")

- ein Sammler, der nicht beachtet hat, daß eine uralte Waffe jetzt eingetragen werden muß

lebenslanges Waffenverbot bekommt, weil ja nicht anzunehmen ist, daß er sich im Übrigen an Gesetze hält.

Dein Beitrag fällt klar in die Kategorie "wir brauchen keine Waffengegner, härtere Gesetze kriegen die Waffenbesitzer auch alleine hin"

Geschrieben
Wer illegale Drogen besitzt, egal in welchen Mengen, dem sollte das Recht auf Waffenbesitz ohnehin auf Lebenszeit entzogen werden.

Wer unsinnige Forderungen stellt, egal in welchem Umfang, dem auch ... :rolleyes:

Geschrieben

Hallo

und danke für die Rückmeldungen. Richtig ist, daß es sich um eine erstmalige (und hoffentlich einmalige!) Owi handelt. Deshalb die erste Frage, wann dieses Verfahren an sich abgeschlossen ist: a) nach Ablauf des Fahrverbotes, b) nach zwei Jahren oder c) bereits nach Erhalt des Owi-Schreibens.

Ich möchte auch noch auf folgende Aspekte hinweisen:

1. Auch mit bspw. 'nur' 0,3 Promille kann ein Strafverfahren eingeletet werden (bei bspw. Ausfallerscheinungen, Schlangenlinien fahren, etc.).

2. Eine Owi kann auch für andere Verkehrsdelikte (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rote-Ampel, usw.) ausgesprochen werden. Wird dieses anders beurteilt? Ich denke, daß hier eine Menge an Teilnehmern zusammenkommt, und deshalb verlieren doch nicht alle gleich ihre WBK, oder?

Zu unterscheiden ist, denke ich, sehr wohl zwischen Owi´s und Strafverfahren. Deshalb die zweite Frage, ob die zuständige Behörde bei ihren Rückfragen (BZR, LPD) Information über Owi´s erhält?

Gruss,

Feinwerkbau.

Geschrieben

Ich bin auch für null Alkohol am Steuer und praktiziere das auch. Allerdings sind unsere Gesetze auch total abgedreht! Mit 0,8 Promille auf dem Fahrrad bekommt man eine identische Sanktion aufgebrummt!

Ein Bekannter von mir hat sein Auto extra stehenlassen und ist dann mit dem Fahrrad einer Streife aufgefallen, weil sein Ruecklicht defekt war. Den genauen Wert weiss ich nicht mehr, aber es waren ungefaehr 1,5 Promille, die ihm auch den Fuehrerscheinentzug und eine saftige Strafe einbrachten!

Ich gebs auch offen zu, ich fahre seit 10 Jahren regelmaessig alkoholisiert Fahrrad! Auf dem Fahrrad gefaehrde ich keine Mitbuerger und deshalb sehe ich auch die Egalisierung Fahrrad - Auto nicht ein! Dennoch koennte mich auf diesem Weg eine Owi ereilen...los werft Eure Steine!

Geschrieben

Hmmm, ein Bekannter von mir wurde mal mit 0,8 Promille am Steuer erwischt, der wollte sich 1/2 Jahr später den "kleinen Waffenschein" beantragen (führen einer SSW) ist dabei jedoch auf Granit gestoßen, und hat den KWS nicht bekommen.

Und ich als "alter Traktor Schwarzfahrer" (1 mal erwischt worden vor ein paar Jahren) hab den KWS jedoch ohne Probleme bekommen.

Ich denke es wird dabei auf die Art der OWI ankommen.

Gruß Steven

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