Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK - Antrag bei Owi


Feinwerkbau

Empfohlene Beiträge

Ich gebs auch offen zu, ich fahre seit 10 Jahren regelmaessig alkoholisiert Fahrrad! Auf dem Fahrrad gefaehrde ich keine Mitbuerger und deshalb sehe ich auch die Egalisierung Fahrrad - Auto nicht ein! Dennoch koennte mich auf diesem Weg eine Owi ereilen...los werft Eure Steine!

Nicht Dein Ernst, oder ? :huh: Auf dem Fahrrad kannst Du ebenfalls Verkehrsteilnehmer gefährden. Da sollte man nicht von der Polizei erwischt werden. Und auch so mancher stolze Bootsbesitzer fährt im Zickzack mit voller Dröhnung über die Seen und Meere dieser Erde. Na ja, muss jeder wissen wie wichtig ihm seine Zuverlässigkeit (und Gesundheit) ist. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit 0,8 Promille auf dem Fahrrad bekommt man eine identische Sanktion aufgebrummt!

.... und deshalb sehe ich auch die Egalisierung Fahrrad - Auto nicht ein!

Dennoch koennte mich auf diesem Weg eine Owi ereilen...los werft Eure Steine!

Mit 0,8 Promille auf dem Rad passiert Dir überhaupt nichts ( folgenlose Fahrt ).

Somit gibt es auch keine Egalisierung.

Außerdem könntest Du alkoholisert auf dem Rad sogar eine Straftat begehen

und nicht nur eine Owi.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf ich mal daran erinnern das 0,7 Promille bis vor kurzem noch nicht mal strafbar waren! Und die 250 Euro incl. Fahrverbot auf einen "Ersttäter" hinweisen.

Übrigens kann man der Meinung sein das die Reduzierung von 0,8 auf 0,5 Promille, keinen Verkehrsicherheitsgewinn gebracht haben und eher auf die übliche Politikerhysterie zurückzuführen ist. Was uns im Waffenrecht ja nicht unbekannt ist.

Da komm ich ja nicht umhin meine ganz pers. unbedeutende Meinung beizusteuern:

Ich finde auch den Grenzwert von 0,5 Promill vollkommen falsch.

Wer fährt sollte einfach nichts getrunken habe! Ich gehe mal davon aus, daß wir alle ja auch stocknüchtern auf den Schießstand gehen, weil wir uns unserer Verantwortung bewußt sind.

Der Verkehr stellt aber ein wesentlich höheres Gefahrenpotential als der Schützensport dar - warum sollte man da trinken bzw. trinken dürfen???

Ein Wert, der verhindert, daß beispielsweise jemand der alkoholhaltige Medikamente einnehmen muß verhindert wäre meiner Meinung nach der Weg.

Nur meine ganz pers. Meinung - mußte mal raus :rolleyes:

Viele Grüße

Kai

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo,

ich habe bisher immer gedacht, dass jemand der auf eine WBK hinarbeitet bzw. im Besitz einer solchen ist, peinlich genau auf den Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr achtet um sich in dieser Richtung nichts zu schulden kommen zu lassen. Wie konnte ihm das dann passieren?

Gruß

otelo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo otelo,

ich gebe Dir vollkommen Recht. Er hat sich mittlerweile mehr als einmal in den Hintern gebissen - abgesehen von der Diskussion mit seiner Frau. Hintergrund war ein Projektabschlußgespräch und es wurde eben etwas getrunken, wobei es sich nicht um ein Saufgelage handelte, sondern in gepflegter Umgebung ablief.

Nun versuche ich ihn dahingehend wieder 'aufzubauen' und deshalb hatte ich hier auch die Fragen gestellt (falls sich jemand noch daran erinnert ;-)). Meiner Meinung nach kann doch der Mensch für einen Vorgang, bei dem niemand zu Schaden kam, nicht lebenslänglich dafür bestraft werden, oder? Die Kohle und das Laufen als Buße sind ja auch kein Pappenstiel und sollten doch den Vorfall damit abgegolten haben.

Und um einen meinen Vorredner sinngemäß zu zitieren: 'Wer frei von jeglicher Schuld, der werfe den ersten Stein'. Wohl wahr.

Gruß,

Feinwerkbau.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer frei von jeglicher Schuld, der werfe den ersten Stein.

Mache ich gerne :wub:, da ich noch nie Alkohol getrunken habe und danach am Straßenverkehr (außer als Fußgänger natürlich) teilgenommen habe. Darüber hinaus habe ich mir vorgenommen gar keinen Alkohol mehr zu trinken, was ich mittlerweile seit drei Jahren praktiziere und auch uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Cola, Malzbier und KiBa schmecken einfach viel besser als jedes alkoholhaltige Gesöff. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Feinwerkbau,

nicht das wir uns falsch verstehen, ich heiße es nicht gut, dass jemand alkoholisiert Auto fährt. Ich trinke gar nichts wenn ich Auto fahren muss. Und wie schon jemand geschrieben hat kann einer mit 0,5 Promille schon sturzbetrunken sein.

Da er seine WBK beantragen will, heisst das doch, dass er seit min. 12 Monaten aktiv schießt und auch eine Sachkundeprüfung abgelegt hat. In der wird doch auch rechtliches erklärt.

Für mich ist es deswegen wirklich nicht nachvollziehbar, dass er sich darüber keine Gedanken gemacht hat. Einmal ist keinmal ist so eine Sache. Wenn er nun alkoholisiert jemanden umgefahren hätte? Wer sagt den Behörden, dass er beim nächsten Mal nicht alkoholisiert schießen geht? Ich will ihm das nicht unterstellen, vielleicht war es wirklich nur ein einmaliger absolut bescheuerter Ausrutscher. Aber die Behörde ist ja verpflichtet genau auf solche Dinge zu prüfen und das sollte Dein Bekannter eigentlich wissen. Wenn ich der Mensch bei der Behörde wäre, hätte ich Zweifel an der Zuverlässigkeit.

Aber eigentlich hat das nichts mir Deiner Frage zu tun.

Gruß

otelo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit 0,8 Promille auf dem Rad passiert Dir überhaupt nichts ( folgenlose Fahrt ).

Somit gibt es auch keine Egalisierung.

Glaube ich nicht, allerdings kann ich Deine Behauptung auch nicht widerlegen. Aber ich denke mal, dass 0,8 auf dem Fahrrad die Eignung des Fahrradfuehrens nicht sonderlich beintraechtigten und man deshalb nicht belangt wird. Wenn man einen Polizisten mit einem schlechten Tag erwischt, gibts bestimmt was vor den Bug.

Außerdem könntest Du alkoholisert auf dem Rad sogar eine Straftat begehen

und nicht nur eine Owi.

Na klar, wenn ich einer Oma ihre Handtasche klaue^^...mal im Ernst, wo gefaehrde ich als langsam vor mich hinradelnder Fahrradfahrer um 5 Uhr morgens meine Mitmenschen? Habe in meinem ganzen Leben nicht einen Fahrradunfall gehabt, bei dem eine andere Person zu Schaden gekommen ist - und ich fahre viel Rad. Zu meinen "besten" Zeiten hatte ich bestimmt 2-3 Promille, wenn ich nachts vom Feiern nach Hause geradelt bin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glaube ich nicht, allerdings kann ich Deine Behauptung auch nicht widerlegen. Aber ich denke mal, dass 0,8 auf dem Fahrrad die Eignung des Fahrradfuehrens nicht sonderlich beintraechtigten und man deshalb nicht belangt wird. Wenn man einen Polizisten mit einem schlechten Tag erwischt, gibts bestimmt was vor den Bug.

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Arbeit und da stehen die Promillegrenzen für Radfahrer auch drin...

Ob ein Polizist also einen schlechten Tag hat oder nicht, ist also völlig egal....

Na klar, wenn ich einer Oma ihre Handtasche klaue^^...mal im Ernst, wo gefaehrde

ich als langsam vor mich hinradelnder Fahrradfahrer um 5 Uhr morgens meine Mitmenschen?

Wenn Du das nicht weißt, dann ist Dir nicht zu helfen....

Habe in meinem ganzen Leben nicht einen Fahrradunfall gehabt, bei dem eine andere Person zu Schaden gekommen ist - und ich fahre viel Rad. Zu meinen "besten" Zeiten hatte ich bestimmt 2-3 Promille, wenn ich nachts vom Feiern nach Hause geradelt bin.

Und schon hast Du die Straftat...

Interessant finde ich immer die Selbsteinschätzungen von Leuten, wieviel Alkohol sie intus haben...

Ohne Messung kann dies eigentlich keiner wissen.

Und bei 2-3 Promille brauchst Du einen Tag, um nüchtern zu werden.

Aber Dir ist das ja egal, Du fährst ja nur Rad...

Bei einigen Leuten kann man noch nicht einmal mehr den Kopf schütteln...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer wieder ne Wucht welche hohe moralische Ansprüche die einzelnen Mitglieder hier im WO so an den Tag legen,da möcht man doch glatt mal nachschauen,ob der eine oder andere auch selbst so handelt wie er schreibt.....

Das sind halt die (Schein)Heiligen.

Von denen gibts mehr,nicht nur in diesem Forum. :teu35:

Gruss Hele

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sind halt die (Schein)Heiligen.

Von denen gibts mehr,nicht nur in diesem Forum. :teu35:

Gruss Hele

das ist ja nix neues, sonst gäbs ja auch nicht den Spruch das das Himmelreich über einen reuigen Sünder mehr jubiliert als über 10 Gerechte. Und dann noch der Spruch "der von Euch ohne Sünde der werfe den ersten Stein"

Da kann man nur noch eins sagen ...... "Jehova!" *autsch*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glaube ich nicht, allerdings kann ich Deine Behauptung auch nicht widerlegen. Aber ich denke mal, dass 0,8 auf dem Fahrrad die Eignung des Fahrradfuehrens nicht sonderlich beintraechtigten und man deshalb nicht belangt wird. Wenn man einen Polizisten mit einem schlechten Tag erwischt, gibts bestimmt was vor den Bug.

Quatsch! Auch Radfahrer sind ab (lies nach im Gesetz)... Prom. fahruntüchtig.

Na klar, wenn ich einer Oma ihre Handtasche klaue^^...mal im Ernst, wo gefaehrde ich als langsam vor mich hinradelnder Fahrradfahrer um 5 Uhr morgens meine Mitmenschen? Habe in meinem ganzen Leben nicht einen Fahrradunfall gehabt, bei dem eine andere Person zu Schaden gekommen ist - und ich fahre viel Rad. Zu meinen "besten" Zeiten hatte ich bestimmt 2-3 Promille, wenn ich nachts vom Feiern nach Hause geradelt bin.

Na, dannmach weiter! Wenn du mit (lies nach, sonst glaubste es doch nicht)...Prom. auf dem Fahrrad erwischt wirst, ist auch der Lappen weg, denn dir wird dann die Fahrerlaubnis entzogen und für diese Zeit dein Führerschein eingezogen. Und die FE gilt für alle Kraftfahrzeuge!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na, dannmach weiter! Wenn du mit (lies nach, sonst glaubste es doch nicht)...Prom. auf dem Fahrrad erwischt wirst, ist auch der Lappen weg, denn dir wird dann die Fahrerlaubnis entzogen und für diese Zeit dein Führerschein eingezogen. Und die FE gilt für alle Kraftfahrzeuge!

Ab 1,6 Promille.

Wenn Schäuble so weitermacht wie bisher,ist der Schein auch ab 1,6 Prom. beim Computern oder Zeitunglesen weg.

Ja ja unsre Regierung. :traurig_16:

Gruss Hele

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer wieder ne Wucht welche hohe moralische Ansprüche die einzelnen Mitglieder hier im WO so an den Tag legen,da möcht man doch glatt mal nachschauen,ob der eine oder andere auch selbst so handelt wie er schreibt...

Das hat nix mit Moral, sondern mit Verstand zu tun. Wegen mir darf jeder so viel saufen wie er will, aber hinterher nicht mehr uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Und mit Waffen hantieren schon mal doppelt nicht. Wer es dennoch tut, dem gehört der Führerschein und die WBK abgenommen, denn er ist gemein gefährlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Erstens tauschen wir hier die Argumente am Ende einer ganz langen Info-Übertragungskette: Der Poster, dem sein Freund, die Kontrolle und die laufende Ordnungswidrigkeit. Also ich denke weder ist der Freund von FW ein ständig alkoholisierter Verkehrsrowdy, noch ist er durch die Sturmtruppen der Ordnungsmacht bei einem läßlichen Sündchen erwischt worden.

Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Es obliegt jetzt dem zuständigen Beamten sich ein genaueres Bild zu machen. Wegen der Art des Vorfalls würde ich an dessen Stelle genau prüfen ob denn wirklich die erforderliche Eignung vorliegt. Ich möchte diese Eignung aber nicht von vornherein absprechen.

Was man auch nicht vergessen sollte: Auch andere Ursachen als Ethyl-Alkohol können die Urteilsfähigkeit und damit die Eignung zum Gebrauch von Schusswaffen oder angetriebenen Maschinen beeinträchtigen. Medikamente, Schlafdefizit, Infekt, Hunger/Durst, Drogen usw.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ein Kollege steht vor folgender Problemfrage: Er möchte demnächst seinen WBK - Antrag abgeben, hatte aber kürzlich eine Owi (0,7 Promille) begangen mit 250 € und vier Wochen Fahrverbot als Konsequenz.

Frage: Sollte er den WBK - Antrag besser nach den vier Wochen Fahrverbot abgeben oder ist dies zeitlich unabhängig von der Entscheidung?

Hinweis: Die o.g. Owi ist erstmalig und es sind auch keine anderen Verfahren anhänglich.

Danke und Gruss,

Feinwerkbau.

Bei diesem Vergehen kommt es noch nicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis, dürfte also kein Problem sein.

Kritisch wird es ab ca. 90 Tagessätzen, wobei der Sachbearbeiter dann immer noch einen gewissen Spielraum hat.

<_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Yup muss ich wohl mein Tretboot abgeben...naja hier wimmelts anscheinend von Gutmenschen.

http://kanuhessen.zwei-k.com/ourfiles/date...0am%20Ruder.pdf

Zitat aus o.g.:

Ab 1,1 Promille BAK beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. Auch als folgenlose Trunkenheitsfahrt erfüllt es den Straftatbestand

der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch. Dies gilt auf allen Wasserstraßen.

(Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)

Dann ist auch der Autoführerschein oder umgekehrt der Bootsführerschein futsch. Incl. Punkte in Flensburg den der § unterscheidet nicht. Also keinen Alk auf dem Tretboot!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Erstens tauschen wir hier die Argumente am Ende einer ganz langen Info-Übertragungskette: Der Poster, dem sein Freund, die Kontrolle und die laufende Ordnungswidrigkeit. Also ich denke weder ist der Freund von FW ein ständig alkoholisierter Verkehrsrowdy, noch ist er durch die Sturmtruppen der Ordnungsmacht bei einem läßlichen Sündchen erwischt worden.

Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Es obliegt jetzt dem zuständigen Beamten sich ein genaueres Bild zu machen. Wegen der Art des Vorfalls würde ich an dessen Stelle genau prüfen ob denn wirklich die erforderliche Eignung vorliegt. Ich möchte diese Eignung aber nicht von vornherein absprechen.

Was man auch nicht vergessen sollte: Auch andere Ursachen als Ethyl-Alkohol können die Urteilsfähigkeit und damit die Eignung zum Gebrauch von Schusswaffen oder angetriebenen Maschinen beeinträchtigen. Medikamente, Schlafdefizit, Infekt, Hunger/Durst, Drogen usw.

DAs ist der Punkt. Und ds mit der Schiff-Erlaubnis stimt auch. Jeder sollte mal nachdenken, wie er handeln möchte, wenn einer "nur" eine OWi begangen hat, dabei aber eigene Familienmitglieder/Freunde zu Schaden kamen. Das rückt das Weltbild meist in andere Richtungen zurecht. Es ist wie immer: Wenn es mich betrifft, alles halb so schlimm. Hat ein anderer gleiches gemacht und ich bin der Leidtragende, muß der Verbrecher am besten in den tiefsten Kerker oder Rübe ab. (Bitte nur als krasses Beispiel verstehen!!)

Wenn zwei ... usw.

Ein Gesetzesverstoß bleibt ein solcher und ist zu ahnden. Fertig. Über das Vorliegen von Entschuldigungsgründen o.ä. haben die Gerichte zu entscheiden, nicht die Exekutive. Diese hat den Gesetzen Geltung zu verschaffen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Verstöße zu verfolgen. Basta! Das weißjeder und danach kann sich jeder richten oder es lassen. Dann aber nicht jammern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

dem stimme ich auch zu. Nur - offen ist dann immer noch die Frage:

1) wann eine Owi 'abgegolten' ist (und im Falle nach der Erledigung (Geldstrafe & Fahrverbot) der Antrag gestellt werden kann) bzw./und/oder

2) ob es zusätzliche 'Bewährungsfristen' gibt?

Gruß,

Feinwerkbau.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem Erledigt-Sein ist in dem Zusammenhang der Überprüfung "Waffenrechlicher Zuverlässigkeit" so eine Sache. Das ganz Dicke Ding, das sich die die Sachbearbeiter besorgen, ist die "unbeschränkte Auskunft" aus dem Zentralregister der Staatsanwaltschaft. Da steht vom Prinzip her alles drin, wo im Zusammenhang mit Deiner Person jemals Ermittlungen angestellt wurden. Vielleicht wurde auch bei der Trunkenheits-Fahrt ermittelt.

Die andere Quelle ist die Handakte des örtlichen Polizeilichen Dienst. Da stehen eben die Werwarngelder, Einsätze und OWi-Vorgänge drin.

In beiden "Quellen" wird nicht mit Fristen gelöscht. Ich kann mir aber vorstellen, daß die Handakten des PD irgendwann (5 Jahre ?) im Archiv verschwinden, und weiter zurück nicht gesucht wird.

Anders als beim polizeilichen Führungszeugnis, wo nur rechtskräftige Straftaten eingetragen werden, die nach bestimmten Fristen auch wieder gelöscht werden, ist das Zentralregister für die Ewigkeit.

Natürlich hat es eine Auswirkung auf das Urteil des Sachbearbeiters, ob eine Strafe wegen Trunkenheit 1 Monat oder 1 Jahrzehnt zurückliegt. Insofern ist die Frische des Vorfalls sowieso ungünstig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.