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IGNORED

WBK - Antrag bei Owi


Feinwerkbau

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Die Owi ist kein Hindernisgrund für eine WBK - sofern das wirklich das einzige Vergehen Deines Kollegen ist (insbesondere in Bezug auf die Alkoholproblematik). Für die Infragestellung der Eignung gibt es bei uns in Bayern so eine Richtlinie: Ab 1,2 Promille (gesetzliche Volltrunkenheitsgrenze) ist lt. ministerialer Anweisung von einem Gewöhnungseffekt auszugehen und dem Betroffenen Trunksucht zu unterstellen. D.h. es wird eine MPU von der Behörde gefordert. Da das eigentlich gesamtdeutsch so geshen werden muss (WaffG = Bundesrecht), dürfte es an der Eignung bei Deinem Kollegen nicht scheitern.

Hinischtlich der Zuverlässigkeit wird es bei einer "Owi" (sofern die Einzige) auch nicht kritisch, da die absoluten Kriterien nach § 5 Abs.2 WaffG nicht greifen und es sich bei den von der Behörde nach § 5 Abs.1 zu beurteilenden Tatbeständen (nicht sachgemäß, nicht ordnungsgemäß, etc.) um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die in diesem Fall schwer begründbar wären.

Würde also den Antrag einfach stellen. Der Zeitpunkt dafür (vor oder nach Fahrverbotsfrist) ist unerheblich, denn erfahren tuts die Behörde durch die zwingend durchzuführende Nachfrage bei der örtlichen Polizeibehörde eh. Clever ist hier eher, dem SB bei Antragstellung gleich von dem "Missgeschick" zu berichten und die Einmaligkeit und Peinlichkeit herauszustellen. :bb1:

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:confused:

Da würde ich doch mal um Erklärung bitten...

Seit wann müssen in D Gesetze erklärt werden? http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verke...tent_01_02.html ab 1,1 % muss verfolgt werden egal ob etwas passiert ist oder nicht http://www.sat1.de/auto/service/content/00932/008/ und http://www.123recht.net/article.asp?a=320&p=10. Ab hier vermute ich mal wird es auch mit dem WBK ggf eng.

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Seit wann müssen in D Gesetze erklärt werden?

Vielen Dank,

ich bin des Lesens mächtig und mußte mich desöfteren

( und zwar mehr als mir lieb ist ) mit besoffenen Fahrzeug-

und Kraftfahrzeugführern rumärgern.

Meine Frage bezog sich aber auf die 1,2 Promille

und was eine "Volltrunkenheitsgrenze" ist...

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Da bin ich ganz deiner Meinung, aber was hat das mit meinem Posting zu tun?

Unbenommen davon, ist jede Handlung zu unterlassen, die einem vom Autofahren per se ablenkt, dazu gehört strenggenommen natürlich auch das Rauchen.

Also muessen Kleinkinder im Auto ab sofort in den Kofferraum?

Will ja wegen Autofahren unter Ablenkung nicht zum Verbrecher werden.

Ablenkungsfaktor durch Kinder im Auto = hoeher als 3 Kippen zugleich rauchen.

Edu

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Vielen Dank, .... Meine Frage bezog sich aber auf die 1,2 Promille

und was eine "Volltrunkenheitsgrenze" ist...

Sorry, kam wohl etwas anders rüber als es gemeint war. :peinlich: Ich finde die Definition aber auch höchst fragwürdig, zumal Radfahrer offensichtilich später volltrunken sind als Autofahrer? Jedenfalls müssen da etliche Testpersonen zu Alkoholikern gemacht worden sein, für diese Aussage.

Wird wohl auch immer wieder überprüft. <_<

http://www.st-matthias.de/aktiviti/jufo/we...iten/2007_3.pdf

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