Zum Inhalt springen
IGNORED

Anzeige wegen "Spielzeugwaffe"


inkognito8

Empfohlene Beiträge

Ohne erteiltes Prüfzeichen "F im Fünfeck" sind zumindest die Airsofts über 0,5J voll EWB-pflichtig bis eine Baumusterabnahme bei der PTB oder beim Einzelimport eine Prüfung durch ein Beschussamt stattgefunden hat.

Diese Waffen fallen regelmäßig in die Kategorie B (bei Langwaffen kann es sich auch um Kategorie C od. D handeln).

Da das "F im Fünfeck" eine urdeutsche Erfindung ist, findet man es bei Waffen, die in Fernost (egal ob hochwertige Feuerwaffennachbildung oder billiger Ramsch) hergestellt wurden, freilich nicht.

Ausnahme: Es gibt als Airsoft einen Match-LuPi Nachbau des Airsoft-Herstellers Star, hier wurde auch das "F im Fünfeck" imitiert - ohne gesonderte Baumuster oder Einzelabnahme ist auch diese Waffe in .de allerdings illegal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne erteiltes Prüfzeichen "F im Fünfeck" sind zumindest die Airsofts über 0,5J voll EWB-pflichtig bis eine Baumusterabnahme bei der PTB oder beim Einzelimport eine Prüfung durch ein Beschussamt stattgefunden hat.

Diese Waffen fallen regelmäßig in die Kategorie B (bei Langwaffen kann es sich auch um Kategorie C od. D handeln).

Da das "F im Fünfeck" eine urdeutsche Erfindung ist, findet man es bei Waffen, die in Fernost (egal ob hochwertige Feuerwaffennachbildung oder billiger Ramsch) hergestellt wurden, freilich nicht.

Ausnahme: Es gibt als Airsoft einen Match-LuPi Nachbau des Airsoft-Herstellers Star, hier wurde auch das "F im Fünfeck" imitiert - ohne gesonderte Baumuster oder Einzelabnahme ist auch diese Waffe in .de allerdings illegal.

Ich weiß ja nicht, woher Du diese Weisheit nimmst? Nach meiner Kenntnis fällt nicht einmal eine SRS Waffe in die Kategorie A - D.

Zitat LKA NS:

Soft-Air-Waffen sind zu Spielzwecken entwickelte Schusswaffen mit geringer Geschossenergie, i.d.R. aus Kunststoff gefertigt und äußerlich scharfen Pistolen, Gewehren oder Flinten nachgebildet.

Mit Änderung des WaffG zum 01.04.2008 können sie (gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1) zu den sog. Anscheinswaffen zählen.

Der Antrieb der Geschosse erfolgt i.d.R. mittels Federdruckes bzw. kalter Gase (Druckluft, CO2, Flongas).

Frei für Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule steigt.

Anmerkung:

Liegt die Bewegungsenergie über 0,5 Joule, finden die für „scharfe“ Schusswaffen geltenden Vorschriften (WBK/Waffenschein) Anwendung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anmerkung:

Liegt die Bewegungsenergie über 0,5 Joule, finden die für „scharfe“ Schusswaffen geltenden Vorschriften (WBK/Waffenschein) Anwendung

Eben! (Solange kein "F im Fünfeck" erteilt wurde, weshalb Deine Info oben, sollte sie aus einem LKA-Merkblatt stammen, auch schon wieder höchst bedenklich - da so nicht korrekt - ist und ggfs. auch wieder zur Kriminalisierung von Bürgern führt).

Darum treibt die PTB ja auch den Aufwand mit ihrer Anzeigeliste (die Airsofts auf der Liste erkennst Du insb. am Geschosskaliber 6mm BB):

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/download/Anzeigeliste.pdf

Info dazu:

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_anzeigeliste.htm

Nach meiner Kenntnis fällt nicht einmal eine SRS Waffe in die Kategorie A - D.

Was ist Deiner Meinung eine SRS-Waffe ohne PTB im Kreis?

€: Der Vollständigkeit halber: Auch mit PTB im Kreis ist eine SRS-Waffe natürlich eine Schusswaffe, genauer gesagt, sogar eine Feuerwaffe.

Nur ohne das dt. "PTB im Kreis" (was hier sogar Sinn macht, denn außerhalb von .de gibt es auch billigsten Ramsch mit fraglicher Haltbarkeit und Tendenz zur Waffensprengung) wird die Schreckschuss-Plempe wieder WBK-pflichtig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt und der Transport im Originalkarton stattfand, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Das sind typische Fälle, wie normale Bürger kriminalisiert werden. :peinlich:

Wenn die Behörden vermuten dass die Geschossenergie zu hoch ist, dann sollen sie dass dem Mann gefälligst sagen und nicht irgend etwas von Anscheinswaffen.

Fraglich ist jedoch ob die Beamten überhaupt wissen, dass ein Transport in einem verschlossenen Behältnis erlaubt ist. :peinlich:

Dann kommt dann noch die legendäre "Verschlossen" Diskussion ins Spiel. :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt und der Transport im Originalkarton stattfand, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Nur wenn der Originalkarton eingeschweisst war. Oder ein Schloss dran war. Sonst nicht verschlossen! (Ich würde den Absatz gern grün einfärben aber :traurig_16: )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur wenn der Originalkarton eingeschweisst war. Oder ein Schloss dran war. Sonst nicht verschlossen! (Ich würde den Absatz gern grün einfärben aber :traurig_16: )

Wenn der Deckel drauf war , war er doch verschlossen.

In der Neufassung heißt es ja ausdrücklich verschlossen und nicht abgeschlossen :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

war vor ein paar Tagen in Tschechien einkaufen und hab mir dort, nichts ahnend, eine Soft Air Pistole für 15Euro gekauft.

Eine -wenn auch späte- Lehre daraus (jedenfalls für mich):

Kaufe Nichts, aber auch Garnichts AUS oder IM Ausland, was man genauso gut HIER (in der Heimat) erhalten kann.

Ob es Spielzeug, Blumenkohl, Zwiebeln, Autos oder Waffen sind.

Mal die von mir geschätzten Länder "A" und "CH" ausgenommen, aber hier geht es nicht um Sympathie oder Antipathie, sondern um -wie man liest- mögliche, oft tatsächliche Schikane im EIGENEN Land.

Deshalb -für mich- Finger von die Dinger!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Deckel drauf war , war er doch verschlossen.

In der Neufassung heißt es ja ausdrücklich verschlossen und nicht abgeschlossen :ninja:

Wobei es abgeschlossene Behältnisse gibt, die nicht verschlossen sind,

genauso wie es grundsätzlich auch verschlossene Behältnisse gibt, die nicht abgeschlossen sind.

:tease:

Diese Novelle ist wirklich klasse...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

TIPS:

...

UND AUCH NOCH WICHTIG! Rechtsschutzversicherungen zahlen

nicht bei Straftaten, da sollte man mal in die Vericherungspolicen schauen!

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Echt geniale Tips, die Du da von Dir gibst...

Man sieht ja auch in den anderen Threads,

wie weit Dich Deine guten Rechtskenntnisse gebracht haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...da habe ich mir nen schicken Automatik Tele. Schlagstock gekauft und bin zufällig nextes Mal bei der Einreise kontrolliert wurden. Als der Cop ....

..dem das Dingen fast aus der Hand gefallen! ich das noch mit einem "jaja und das ist vollkommen legal in der BRD kommentiert" und dann meinte ich.....so und jetzt gehe ich noch 10 stck kaufen, meine Freunde muss ich nämlich auch noch bisschen aufrüsten. Haha wie er da geschaut hat....

Hach, wie lustig.

Seit dem 01.04.08 hat die Sache mit den Tele-Stöcken allerdings etwas an Witz eingebüßt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab da einen Verdacht, wo das Problem sein könnte.

Fast alle diese Spielzeugwaffen sind mit billigen Laserpointern ausgerüstet. Da die Verpackung nicht geöffnet war, ist es möglich, das dieses Ding, welches aus einer Erbsenpistole eine Weltvernichtungsmaschine macht ( zumindest in Deutschland) noch in der Packung war.

Dann Gnade Dir Gott!!!!!!!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In einem fernen Bundesland in Deutschland hat man vor dem 01.04.2008 ein Verfahren gegen einen Internethändler wegen Verst. WaffG (Handel mit verbotenen Soft-Air-Waffen) eingeleitet.

Es waren alles Billigimporte aus China und Taiwan mit angegebener Energiemenge 0,5 Joule.

Gleichzeitig hat man ca. 2.000 Käuferadressen beschlagnahmt und Einzelverfahren eingeleitet und an die zuständigen Staatsanwaltschaften der einzelnen Bundesländer weitergeleitet.

Etwa die Hälfte davon wurden gleich mit Durchsuchungsbeschlüssen an die Kriminalpolizei für den jeweils zuständigen Wohnort weitergeleitet. :traurig_16:

Richtig traurig war es wenn noch die kleinen Laserpointer dran waren.

Also Finger weg von irgendwelchen Sachen, die aus dem Ausland kommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, bei Airsofts kommt alles aus Fernost - die billigeren aus China und die hochwertige Ware aus Taiwan oder Japan (wobei auch die Chinesen in letzter Zeit bei einigen Handelsmarken qualitativ mächtig zugelegt haben, so dass es auch hier Modelle gibt, die schon wieder für Sammler interessant sein können).

Unproblematisch ist es im "F-Bereich".

Die von uwewittenburg geschilderte Aktion hat deswegen stattgefunden, weil man in einigen Bundesländern den BKA-Bescheid mit der Anhebung der Spielzeug-Energiegrenze für Federdruckbetriebene Waffen von 0,08J auf 0,5J nicht anerkennen wollte.

Wie bereits geschildert, war dieser Bescheid nicht rechtsverbindlich, da das BKA zwar Feststellungsbescheide für einzelene Waffen ausfertigen kann, es aber nicht die Kompetenz besitzt, das WaffG allgemeinverbindlich zu ändern.

Hintergründe kann man u.a. hier nachlesen:

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=24259

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=39373

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=39867

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=42919

Soweit ich mich erinnern kann - ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, die Threads erneut Revue passieren zu lassen -, wurde das Verfahren gegen den betreffenden Händler (war afair eine Händlerin) letztendlich eingestellt.

Mittlerweile hat sich die Thematik aber erledigt, da die 0,5J-Grenze nach der Novelle im WaffG festgeschrieben ist - damit gibt es für die im Inland gekauften Geräte Rechtssicherheit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.