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IGNORED

Folgende Transportart erlaubt?


Gast

Empfohlene Beiträge

Hi Leuts!

Ich möchte meine mehrfach verpackten, verschlossenen Waffen und Munitionstransporte (ausschließlich von Wohnung zu Schießstand) vereinfachen- und zwar folgendermaßen:

Schalen-Koffer (für Waffen vorgesehen, keine Aktentasche) mit nicht mehr vorhandenem Schlüssel, schön dick mit 2 Lagen Schaumstoff,

darin MÖCHTE ich 1 Pistole (Magazin leer, nicht eingeschoben) zusätzlich in einem Bianchi-Druckknopfholster,

sowie meine passende Muni in einer 100 Schuß-Plastik Case Guard Box transportieren.

Das Köfferchen in meinem abgeschlossenen (tatsächlich ABgeschlossen und nicht von außen zu öffnen) Kofferraum zum Schießstand transportieren.

Ich möchte ehrlich wissen, ob das rechtlich einwandfrei ist,

weil der Koffer nicht mehr abschließbar ist, UND die Munition in diesem beiliegt, wenn auch in einer Plastikbox- also DOCH eigentlich getrennt?

Also- die Waffe ist nicht schnell zugriffsbereit, da erstens ohne Magazin- dieses LEER beiliegend, aber NICHT eingeschoben, zweitens die Waffe zusätzlich im Holster aufbewahrt wird und das zusammen im Koffer.

Darf die Muni in der Box mit der Waffe transportiert werden oder soll ich im Kofferraum die Plastik-Munibox neben den Waffenkoffer legen?

ich möchte (wenn rechtlich einwandfrei) nicht mehr zig Taschen mit Schloß, für Waffe und Muni extra mitschleppen.

Deshalb meine unwohle, aber ernst gemeinte Anfrage über das erwähnte Transportieren.

BESONDERS, wie breit erörtert, WENN ich in eine Pol-Kontrolle gerate und tatsächlich zusätzlich in den Kofferraum geschaut wird.

Danke für verbindliche Antworten!

MfG!

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... Magazin leer, nicht eingeschoben...

... Also- die Waffe ist nicht schnell zugriffsbereit, da erstens ohne Magazin- dieses LEER beiliegend, aber NICHT eingeschoben, zweitens die Waffe zusätzlich im Holster aufbewahrt wird und das zusammen im Koffer.

Verbindlich kann ich Dir sagen, dass es für die Zugriffsbereitschaft VOLLKOMMEN UNERHEBLICH ist, ob das Magazin eingeschoben oder nicht ist.

Die Sache mit der Plastikbox mit Mun im Koffer bewerte ich als randständig und ist imho so einfach nicht verbindlich zu entscheiden, ich würde das aber an Deiner Stelle evtl. anders handhaben.

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Also, eine verbindliche Antwort kann ich nicht geben, da ich weder SB einer Waffenrechtsbehörde, noch Polizeivollzugsbeamter oder Staatsanwalt bin... ich kann nur mit eigenem Menschenverstand das Gesetz lesen/interpretieren:

Waffe getrennt von der Munition, in einem geschlossenen Behältnis, dieses wiederum in einem abgeschlossenen Kofferraum - das müsste den gesetzlichen Transport-Anforderungen genügen.

Ich handhabe es genauso.

Abgeschlossenes Behältnis im abgeschlossenen Kofferraum fordert das Gesetz m.E. nicht.

Gruß,

karlyman

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Die Sache mit der Plastikbox mit Mun im Koffer bewerte ich als randständig und ist imho so einfach nicht verbindlich zu entscheiden, ich würde das aber an Deiner Stelle evtl. anders handhaben.

Genau diesen Punkt hoffte ich (einigermaßen) rechtlich erklärt zu bekommen!

Ich HABE das ja bis jetzt -strenger- gehandhabt und sehe wohl, daß ich -um sicher zu gehen, bei evtl. Kontrollen- bei meinen Mehrfachgetrenntverschließverpackungen bleiben sollte.

Danke für deine schnelle Antwort!

MfG!

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Also, eine verbindliche Antwort kann ich nicht geben, da ich weder SB einer Waffenrechtsbehörde, noch Polizeivollzugsbeamter oder Staatsanwalt bin... ich kann nur mit eigenem Menschenverstand das Gesetz lesen/interpretieren:

Waffe getrennt von der Munition, in einem geschlossenen Behältnis, dieses wiederum in einem abgeschlossenen Kofferraum - das müsste den gesetzlichen Transport-Anforderungen genügen.

Ich handhabe es genauso.

Abgeschlossenes Behältnis im abgeschlossenen Kofferraum fordert das Gesetz m.E. nicht.

Gruß,

karlyman

Danke auch dir für die schnelle Antwort!

Wie weiter unten beschrieben, dürfte eigentlich der Munitransport der Knackpunkt sein und ZUSAMMEN mit Waffe im Koffer

wohl nicht so eindeutig rechtlich in Ordnung sein.

Wäre aber schön gewesen, ALLES zusammen übersichtlich, unauffällig für Außenstehende (Gang von Wohnung zum Auto) in einem nicht als Waffenkoffer ersichtlichen Behältnis transportieren zu können- besser, rechtlich DÜRFEN!

MfG!

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Wir sind immer verbindlich. Unsere Meinung, die hier in Posts veröffentlicht wird, ist aber nicht rechtsverbindlich.

Wo liegt das Problem ? Die (geholsterte) Pistole ist in einem Koffer. Der Koffer ist eingeschlossen im Kofferraum. Die Umwelt wird hinreichend vor spontan im Affekt mit Schusswaffen drohenden Sportschützen geschützt. Also: die Waffe ist nicht zugriffsbereit. Brav !

In der Waffe befindet sich kein Magazin (klarer Ladezustand) Magazine sind nicht aufmunitioniert. Die Munition ist zwar nicht deutlich aber immerhin getrennt von der Waffe. Die Waffe ist also auch nicht Schussbereit. Auch brav.

Fehlende :

a) Piercings der Koffer, die mit Schösschen geschmückt werden,

B) Kondome über den Munitionsboxen, Täschchen, Seitenfächlein und Schwenkriegelschlösser

c) Safes der Widerstandsklasse XYZ

d) biometrische Ausweise

e) Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm, die nicht gleichzeitig eine Hieb- oder Stichwaffe sind

f) Feuerlöscher, Aidshandschuhe, Rettungsdecken, Warnwesten und -dreiecke, Verbandskästen

g) Armatixdildos für Langwaffen, die durch das Patronenlager eingeführt werden

.

.

.

Ändern an dieser Einschätzung eigentlich nix. Aber:

Der kontrollierende Beamte (oder sonstwer) kann eine abweichende Meinung (von meiner oben geäußerten) vertreten.

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Beispiel:

Im Langwaffenkoffer befindet sich die Waffe und die Schachtel mit der Munition.

Damit ist die Waffe von der Munition getrennt.

So jedenfalls meine SBin.

Ich weiß, jetzt gibt's wieder Diskussionen........

Gruß Habakuk

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Aber:

Der kontrollierende Beamte (oder sonstwer) kann eine abweichende Meinung (von meiner oben geäußerten) vertreten.

Genau! Und die begründet er damit, dass es nämlich kein verschlossenes Behältnis ist, wenn die geschlossene Rückbank umgelegt werden kann und die Fahrzeuginsassen dann an die Waffe im Kofferraum kommen.

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karlyman hat das Wesentliche gesagt.

Kofferraum von innen nicht zugänglich, abgeschlossen während des Transports, Waffe(n) und Munition getrennt, dann ist alles gesetzeskonform.

Gruß Habakuk

Noch eine schnelle Antwort!

Also doch noch mal nachgehakt:

Waffe und Muni-Box NICHT im Koffer (welcher KEIN Extrafach hat) , jedoch die Munibox im Kofferraum NEBEN den Waffenkoffer -oder was noch besser ginge- unter die Abdeckung des Kofferraumbodens, wo das Notreserverad untergebracht ist, DAS dürfte transportmäßig nun wirklich GETRENNT sein

und auch einer (erweiterten) Polizeikontrolle standhalten.-

Ich schreibe das hier so ausführlich, weil ich keinem Gesetzeshüter einen symbolischen Angelhaken liefern will, an dem man mich später aufhängen kann.

MfG!

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Beispiel:

Im Langwaffenkoffer befindet sich die Waffe und die Schachtel mit der Munition.

Damit ist die Waffe von der Munition getrennt.

So jedenfalls meine SBin.

Ich weiß, jetzt gibt's wieder Diskussionen........

Gruß Habakuk

Hallo!

Wenn DAS allgemeinverbindlich ist, gilt das wohl auch für den kleineren Kurzwaffenkoffer?

Genauso wollte ich es ja handhaben.

WENN Diskussionen aufkommen sollten- es geht eben nicht wieder um das VERschlossen-Thema, sondern um die beschriebene

Transport-Variante.

Grob vereinfacht: Munibox MIT der Kurzwaffe in einem Waffenkoffer, der KEIN Extrafach hat.

Das ganze im abgeschlossenen Kofferraum, kein Kombi und während der Fahrt weder von innen noch von außen zu öffnen oder zugängig.

Aber das ist nicht die Frage, sondern die Kombination des Aufbewahrens.

Es ist wohl doch nicht mit einem klaren Ja oder Nein abzutun.

Danke erstmal pauschal für alle Antworten---- und die, die noch kommen mögen!

MfG!

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Hm, bei genauerer Betrachtung bin ich geneigt, etwas zurückzurudern, da wir ja nun die Begriffe "zugriffs-" und "schussbereit" im WaffG eindeutig definiert haben.

1. Nach §12 (3) Nr. 2 WaffG bedarf einer Erlaubnis zum Führen von Waffen nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; (klar)

2. Nach Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 12 WaffG ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

3. Gemäß Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Nach der expliziten Definition dieser Begriffe sehe ich eigentlich keinen Anlass mehr, eine weitergehende Trennung von Waffe und Mun (gewohnheitsmäßig) zu postulieren.

D.h. der Transport, wie von Dir eingangs beschrieben sollte prima ok sein.

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......Nach der expliziten Definition dieser Begriffe sehe ich eigentlich keinen Anlass mehr, eine weitergehende Trennung von Waffe und Mun (gewohnheitsmäßig) zu postulieren.

D.h. der Transport, wie von Dir eingangs beschrieben sollte prima ok sein. ......

Genau! :icon14:

Gruß Habakuk

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karlyman hat das Wesentliche gesagt.

Kofferraum von innen nicht zugänglich, abgeschlossen während des Transports, Waffe(n) und Munition getrennt, dann ist alles gesetzeskonform.

Gruß Habakuk

Wie ist das wenn ich mit dem Motorrad zum schiessen fahre?

Ich habe ne Tasche,da ist die Waffe drin mit Vorhängeschloss.An der Gewehrtasche ist noch eine kleine Tasche,kann ich da die Mun reinpacken?

Wie soll ich es anders transportieren?Kann mir doch keiner vorschreiben das ich mit dem Auto zum schiessen Fahre.Oder?

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Musst eben zwei mal fahren.

Einmal die Waffe und dann die Munition - beides schließt du mit einem Vorhängeschloss ab - oder du beauftragst ein Sicherheitsunternehmen mit gepanzertem Transporter!

Das ist keine Ironie - das ist Kapitulation!

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Ist Dir das Grün ausgegangen ?

zum n - plus - ersten Mal:

Sämtliche Transportvorschriften (Des WaffG) haben zwei Ziele:

1) Die friedliebende Umwelt muß vor dem Waffen-Narren geschützt werden.

Deshalb darf der nicht in der Öffentlichkeit an die Knarren drankommen dürfen. Auf dem Schießstand oder zu Hause darf er die Sau rauslassen, aber nicht auf der Straße oder sonstwo. Sonst kommt der auf die Idee in der Fußgängerzone rumzuballern, nur weil man ihn entreichern will. Oder weil man Ihm den Parkplatz wegschnappt. Weißt ja wie die sind, die Waffen-Narren.

2) Dem Waffen-Narren muss das Leben so schwer wie möglich gemacht werden.

Deshalb erlassen wir unübersichtliche, schwammige und unlogische Vorschriften und Gesetze. Die Waffenlobby beschäftigt sich mehr mit den Texten und weniger mit den Ideen dahinter. Der Waffen-Narr an sich wird verunsichert, er verliert den Spaß am Hobby und gibt auf, wir haben gewonnen.

5th Element: "Grün ?"

Wenn Du den Transportbehälter nicht einhändig öffnen kannst, ist's OK, brauchst auf dem Mopped ja mindestens eine Hand zum Lenken. :rolleyes:

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Nee, ich habe aufgegeben... :s84:

:knuddel01: Mönsch Lusumi, Kopf hoch. Ich fühle zwar mit Dir, aber dafür kann ich hier doch therapeutisch hilfreiche Beiträge abliefern.

Flinte auf den Stand tragen, nicht ins Korn werfen. :drinks:

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Hallo Leuts!

Nach nun mindest 3 facher positiver Bestätigung meiner geplanten Transportweise bin ich beruhigt, zufrieden und danke abschließend für ALLE Eure Antworten!

Für mich ist meine zweifelnde Anfrage ausreichend- in meinem Sinne- kommentiert worden.

Meinetwegen kann der MOD hier abschließend ein "Erledigt"-Häkchen setzen, damit meine Anfrage nicht ungewollt zu ähnlichem Umfang wie der VERschlossen-thread ausufert!

MfG!

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Das ver-schlossene Behältnis ist neu im WaffG aufgenommen und nicht ausreichend kommentiert.

Es wird sicher so werden, dass es zu unterschiedlichen Auffassung und Bewertungen von kontrollierenden Polizeibeamten kommen wird, da bei ihnen ebenfalls Unsicherheiten vorhanden sind.

Waffe in Segeltuchtasche mit Vorhängeschloß, o.k., Extrafach mit Munition auch verschlossen, auch o.k., ob nun auf Fahrrad, Moped oder Leichtflugzeug ist egal.

Kofferraum ist zwar verschließbar, aber was ist nach einem Auffahrunfall???

Ich denke, dass die Gerichte hier eindeutige Grundsatzurteile fällen werden.

Ich denke dass der Gesetzgeber mit der Formulierung "verschlossen", auch noch einmal an die Gewissenhaftigkeit der Waffenbesitzer appellieren will.

Ich denke nur an die Beispiele wo Jäger oder Sportschützen ihre Waffe unverschlossen zu Hause aufbewahrt oder abgestellt haben und sich dann Kinder erschossen oder verletzt haben.

Wie ich sehe, wirkt es ja auch und alle denken über einen vernünftigen Waffentransport nach.

Habe mir übrigens über ebay 6 Kofferschlösser mit Zahlenkombination für 10,- € ersteigert, damit bin ich ausreichend gewappnet, zumal an die Beschaffenheit von Schlössern keine Anforderungen per Gesetz erstellt wurden.

Bei den jetzigen Munitionspreisen fallen die 10,- € auch nicht ins Gewicht.

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Habe mir übrigens über ebay 6 Kofferschlösser mit Zahlenkombination für 10,- € ersteigert, damit bin ich ausreichend gewappnet, zumal an die Beschaffenheit von Schlössern keine Anforderungen per Gesetz erstellt wurden.

Bei den jetzigen Munitionspreisen fallen die 10,- € auch nicht ins Gewicht.

du brauchst aber auch noch ein Warnschild!

post-23580-1208415511_thumb.jpg

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nur mal so zur allgemeinen vervollständigung des themas "verschlossenes behältnis":

vor zwei wochen bei einem trachten- und waffenhändler in hannover verfolgte ich folgendes szenario: kunde kauft mp5-clone, wahrscheinlich gebraucht, da ohne verpackung. kunde bezahlt an der kasse. verkäufer packt waffe in eine stabile, aber durchsichtige plastiktüte. kunde will waffe an sich nehmen. verkäufer sagt: "moment, wir haben seit dem 1.4. ein neues waffengesetz (haha) ich muss den behälter noch verschließen." sprichts, nimmt eine klammergerät und tackert die tüte mit ein paar geschickten handbewegungen oben zu.

ich habe leider nicht mehr mitbekommen, ob der kunde mit einem pkw dort war oder die straßenbahn genommen hat.

gruß

s+r

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Kofferraum ist zwar verschließbar, aber was ist nach einem Auffahrunfall???

Genausogut könnte ich jetzt fragen: was ist, wenn mir der Himmel auf den Kopf fällt ?

Ernsthaft: mittlerweile dürfte doch auch dem Letzten klar sein, dass der Gesetzgeber mit den restriktiven Transport-Regelungen NICHT in erster Linie den Schutz vor Wegnahme der Waffen erreichen möchte, sondern den Schutz der Allgemeinheit vor dem bösen Waffenbesitzer selbst, der ansonsten zu schnell an seine eigene Waffe käme...

...alle denken über einen vernünftigen Waffentransport nach.

Offensichtlich schon. Randbemerkung: wenn ein Waffentransport aber effektiv gesichert - nämlich auch gegen die Wegnahme durch Dritte, vgl. oben - erfolgen sollte, müsste der Gesetzgeber den Waffenbesitzern noch etwas ganz anderes zugestehen. Stichworte dunkler Schützenhausparkplatz um 22.00 Uhr, einsamer Zu- und Abfahrtsweg...

Habe mir übrigens über ebay 6 Kofferschlösser mit Zahlenkombination...ersteigert, damit bin ich ausreichend gewappnet,

Jetzt bin ich doch ein wenig enttäuscht. Irgendwie hätte ich erwartet, dass du mindestens 10 Schlösser an deinem Transportbehältnis verwendest, und dann noch drei Stahlbänder darum herum ziehst...

Gruß,

karlyman

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