Guest Imperator Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ein Bekannter von mir (selbst WBK-Besitzer) hat, wie ich gestern feststellen musste, noch so einige "Andenken" aus seiner BW-Zeit zu Hause, von dem ich mir nicht sicher bin, ob das so sein darf. Vielleicht kann der ein oder andere Sachkundige mal seinen Senf dazugeben, was mein Bekannter lieber wieder loswerden sollte: - Knallpatronen .308, .223, 9*19 - Übungshandgranaten (Blau), ohne Ladung - Teile von Üb-Hgr (Blau) - Ladungen für Üb-Hgr (diese Knallpatronen) - Munition .308 (Vollmantel) - Munition .308 (Vollmantel, Leuchtspur) - Munition 20*139mm (Vollmantel, Leuchtspur) Die Leuchtspurmun fällt unters KWKG, aber wo abgeben? Darf er die "normale" Mun .308 behalten, obwohl er keine dazu passende Waffe hat? Was sollte er noch schleunigst loswerden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Defender500 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ich denke diese Frage bräuchte er sich eigentlich nicht stellen. Wenn sie ihn erwischen ist alles restlos weg.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bayo9805 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 soll am besten mal in die nächste Kaserne fahren mit dem GANZEN Zeug.... dann abgeben Bei mir sind ÜB Handgranaten in der Waka auf Bestand... wenn da eine fehlt und der hat die gemopst is es ein nachvollziebarer Diebstahl.... muss ja irgendwie rankommen an die Teile ... wie gesagt die sin abgezählt und wenn eine fehlt, fällt das auf...! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ich dachte erst, das ist ein Aprilscherz. Kann doch wohl nicht sein, dass jemand aus der Kaserne für privat BW-Munition rauskriegt, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ein Bekannter von mir (selbst WBK-Besitzer) hat, wie ich gestern feststellen musste, noch so einige "Andenken" aus seiner BW-Zeit zu Hause, ... Nette Sammlung. - Ungehorsam, Straftat nach § 19 WStG, - Unwahre dienstliche Meldung, Straftat nach § 42 WStG, - Diebstahl (von Wehrmaterial), Straftat nach § 242 StGB, - Unterschlagung, Straftat nach § 246 StGB Schuldhafte Dienstpflichtverletzungen können noch bis zu 2 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst disziplinar/disziplinargerichtlich geahndet werden. Bei den anderen Sachen, einschliesslich Verstoß gegen das KWKG (20mm-Munition!), dürften im Falle eines Ersttäters in der Summe etwa 12 Monate Freiheitsstrafe (wahrscheinlich auf Bewährung) plus einer Geldstrafe in satt 4-stelliger Höhe rauskommen. Da er WBK-Inhaber ist, kommt der Verlust der Zuverlässig mit allen daraus resultierenden Konsequenzen in jedem Fall dazu. Viel Spass bei der Lösung des Problems. CM edit: Auch wenn er einen Weg findet, das Zeugs irgendwie zurück zu geben, das Strafverfahren hat er auf jeden Fall an der Backe. Die Rückgabe kann seitens der anklagenden Staatsanwaltschaft allenfalls strafmildernd berücksichtigt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Das ist hoffentlich ein verspäteter Aprilscherz. Sofern der Besitzer keinen MES für Kaliber aller Art hat, darf er gar nichts haben, da BW-Munition kein CIP haben. Leuchtspur und Hartkern sind verbotene Munition und geht ohnehin nicht ohne Ausnahmegenehmigung. Die 20 mm Patrone fällt zudem noch unter das KWKG. Hat die Hausdurchsuchung bereits stattgefunden? Dürfte nicht mehr lange dauern. Weiterhin ist er dienstlich vergattert worden, keine Munition oder Teile davon mitzunehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 soll am besten mal in die nächste Kaserne fahren mit dem GANZEN Zeug.... dann abgeben Hallo, das soll wohl ein verspäteter Aprilscherz sein... so nach dem Motto: Meldung beim Wachhabenden: Ich hab da noch was für Euch, beim letzten Gefechtsschießen in Hammelburg als "Jäger und Sammler" leider in einem Anfall Geistiger Umnachtung eingesteckt... Ansonsten ist mit dem Post von Cartridgemaster alles gesagt..... Viel Spass beim "Entsorgen" Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Leuchtspur und Hartkern sind verbotene Munition und geht ohnehin nicht ohne Ausnahmegenehmigung. Bei der .308 VM Leuchtspur handelt es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand, vielmehr fällt auch diese unter das KWKG und dafür gibt es keine Ausnahmegenehmigung vom BMWA... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Bei der .308 VM Leuchtspur handelt es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand, vielmehr fällt auch diese unter das KWKG und dafür gibt es keine Ausnahmegenehmigung vom BMWA... Abschnitt 1 - Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: .... 1.5.4 Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient; Oder ist das in der Novelle jetzt anders? M.W. sind nun schon Geschosse verboten, aber von KWKG ist da nicht die Rede - wüsste ich zumindest nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael BK Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 ...i seh nix, i hör nix und bin überhaupt net hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Nr. 50 der Kriegswaffenliste zum KWKG: 50.Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenommen Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschoss, sofern 1.das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und 2.Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird ==> Nr. 29: 29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ok, dann ist beides richtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ähem nein. Das KWKG ist in diesem Fall lex specialis zum WaffG, sonst wäre nämlich denknotwendigerweise das BKA die Genehmigungsbehörde... Deswegen ist die VM LSpur kein verbotener Gegenstand, sondern direkt ein Fall des KWKG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
piffpaff Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Naja, zur guten Nachricht: Die Platzmun dürfte kein Problem sein, kann man sogar z.B. hier kaufen: http://www.schneider-waffen.de/308men.htm Bei dem anderen Zeug könnte es sich im übrigen auch um Deko-Artikel handeln.... Bist Du sicher, dass die "scharf" waren??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Die Platzmun dürfte kein Problem sein, kann man sogar z.B. hier kaufen:... Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Betreffende durch Diebstahl in den Besitz seiner "Andenkensammlung" gelangt ist! CM Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Und bei der 20 mm LSpur ist sowieso Ende Gelände... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Also langer Reede, kurzer Sinn... sucht euch ein tiefes Baggerloch und dann weg mit dem Scheiß!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Imperator Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Die Sachen müssen nicht unbedingt gestohlen worden sein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Das habe ich schon öfters gehört, dass das möglich sein soll. Zu den Übungshandgranaten: Zu meiner Zeit ist es vorgekommen, dass wir eine Übung in Sennelager hatten und im Rahmen eines "Anschlags" auf einen Wachposten (Häuserkampf Tin City) und um "feindliche" Fahrzeuge abzuhängen auch Üb-handgranaten benutzten, die danach nicht wieder aufgetaucht sind. Insofern muss nicht der WaKa-Mensch schuld sein. Ich weiß nicht, wie mein Bekannter da genau drangekommen ist. Vielleicht hat er sie ja auch gefunden oder was weiß ich; muss ich noch mal fragen ... oder lieber nicht... Sind diese blauen Üb-handgranaten denn nun Verboten? Oder sollte man die lieber neonfarben anmalen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Hallo, Die Sachen müssen nicht unbedingt gestohlen worden sein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Das habe ich schon öfters gehört, dass das möglich sein soll.Zu den Übungshandgranaten: Zu meiner Zeit ist es vorgekommen, dass wir eine Übung in Sennelager hatten und im Rahmen eines "Anschlags" auf einen Wachposten (Häuserkampf Tin City) und um "feindliche" Fahrzeuge abzuhängen auch Üb-handgranaten benutzten, die danach nicht wieder aufgetaucht sind. Insofern muss nicht der WaKa-Mensch schuld sein. Ich weiß nicht, wie mein Bekannter da genau drangekommen ist. Vielleicht hat er sie ja auch gefunden oder was weiß ich; muss ich noch mal fragen ... oder lieber nicht... Sind diese blauen Üb-handgranaten denn nun Verboten? Oder sollte man die lieber neonfarben anmalen? das ändert doch nichts an den durch cartridgemaster richtig angeführten Sachverhalt! Ob gestohlen oder „nur“ Fundunterschlagung und unerlaubter Besitz, dass hat doch nur Auswirkung auf die Höhe der zu erwartenden Strafe, wenn die hier mit lesenden Beamte pflichtgemäß tätig werden! B) Schlau gemacht. Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 ...i seh nix, i hör nix und bin überhaupt net hier Guter Soldat ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Die Sachen müssen nicht unbedingt gestohlen worden sein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Das habe ich schon öfters gehört, dass das möglich sein soll.Vielleicht hat er sie ja auch gefunden oder was weiß ich; muss ich noch mal fragen ... oder lieber nicht... § 246 StGB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Und der liegt direkt neben dem Trimm-Dich-Pfad, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Ich dachte immer, das Betreten von Truppenübungsplätzen und das Aufsammeln von Munitionsteilen dort sei verboten? Zumindest steht zum Auftakt der Schwammerl-Saison immer ein entsprechender Aufruf des Standortältesten bei uns in der Zeitung! p.s. den Smiley wollte ich schon immer mal anbringen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Terrex Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Handschue an,mit Verdünnung abwaschen und über den nächsten Kasernenzaun geworfen (in einer Duchsichtigen Mülltüte verpackt,damit die Streife auch sieht was drin ist) ! Aber aufgepasst : Nicht darüberwerfen,wenn die Streife direkt hinter dem Zaun steht! Dann ist das Hundepfui wieder bei dem rechtmäßigen Besitzer! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hugo Schröder Posted April 2, 2008 Share Posted April 2, 2008 Hallo, Also ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll. Was CM und XP100 hier schon geschrieben haben trifft voll zu. Vergessen wurde noch der Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz wegen der Üb-Ladung für Übungshandgranate. Und auch die olivgrünen bzw. schwarzen Platzpatronen kann er nicht legal haben. @ Imperator, und du solltest dir mal ganz große Gedanken machen was du hier so einfach im Forum schreibst. Du bist nun Mitwisser eines Verbrechens, oder was war der Verstoss gegen das KWKG? Kann mich da auch täsuchen. Deine Pflicht wäre es zur Anzeige zu bringen, den von deinem Nick auf deinen realen Namen zurückverfolgen sollte für eine deutsche Behörde ein Klacks sein! @ bayo, du solltest dir mal Gedanken machen als aktiver Soldat was du alles von dir hier im Forum offen legst, dein S2 wäre nicht begeistert. Gruß HUGO Link to comment Share on other sites More sharing options...
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