Zum Inhalt springen
IGNORED

BW-Waffenteile u. Mun in Privatbesitz


Gast Imperator

Empfohlene Beiträge

Gast Imperator

Ein Bekannter von mir (selbst WBK-Besitzer) hat, wie ich gestern feststellen musste, noch so einige "Andenken" aus seiner BW-Zeit zu Hause, von dem ich mir nicht sicher bin, ob das so sein darf. Vielleicht kann der ein oder andere Sachkundige mal seinen Senf dazugeben, was mein Bekannter lieber wieder loswerden sollte:

- Knallpatronen .308, .223, 9*19

- Übungshandgranaten (Blau), ohne Ladung

- Teile von Üb-Hgr (Blau)

- Ladungen für Üb-Hgr (diese Knallpatronen)

- Munition .308 (Vollmantel)

- Munition .308 (Vollmantel, Leuchtspur)

- Munition 20*139mm (Vollmantel, Leuchtspur)

Die Leuchtspurmun fällt unters KWKG, aber wo abgeben?

Darf er die "normale" Mun .308 behalten, obwohl er keine dazu passende Waffe hat?

Was sollte er noch schleunigst loswerden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:gaga: soll am besten mal in die nächste Kaserne fahren mit dem GANZEN Zeug.... dann abgeben :peinlich:

Bei mir sind ÜB Handgranaten in der Waka auf Bestand... wenn da eine fehlt und der hat die gemopst is es ein nachvollziebarer Diebstahl.... muss ja irgendwie rankommen an die Teile ... wie gesagt die sin abgezählt und wenn eine fehlt, fällt das auf...!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Bekannter von mir (selbst WBK-Besitzer) hat, wie ich gestern feststellen musste, noch so einige "Andenken" aus seiner BW-Zeit zu Hause, ...

Nette Sammlung.

- Ungehorsam, Straftat nach § 19 WStG,

- Unwahre dienstliche Meldung, Straftat nach § 42 WStG,

- Diebstahl (von Wehrmaterial), Straftat nach § 242 StGB,

- Unterschlagung, Straftat nach § 246 StGB

Schuldhafte Dienstpflichtverletzungen können noch bis zu 2 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst disziplinar/disziplinargerichtlich geahndet werden.

Bei den anderen Sachen, einschliesslich Verstoß gegen das KWKG (20mm-Munition!), dürften im Falle eines Ersttäters in der Summe etwa 12 Monate Freiheitsstrafe (wahrscheinlich auf Bewährung) plus einer Geldstrafe in satt 4-stelliger Höhe rauskommen.

Da er WBK-Inhaber ist, kommt der Verlust der Zuverlässig mit allen daraus resultierenden Konsequenzen in jedem Fall dazu.

Viel Spass bei der Lösung des Problems.

CM

edit:

Auch wenn er einen Weg findet, das Zeugs irgendwie zurück zu geben, das Strafverfahren hat er auf jeden Fall an der Backe.

Die Rückgabe kann seitens der anklagenden Staatsanwaltschaft allenfalls strafmildernd berücksichtigt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist hoffentlich ein verspäteter Aprilscherz.

Sofern der Besitzer keinen MES für Kaliber aller Art hat, darf er gar nichts haben, da BW-Munition kein CIP haben. Leuchtspur und Hartkern sind verbotene Munition und geht ohnehin nicht ohne Ausnahmegenehmigung. Die 20 mm Patrone fällt zudem noch unter das KWKG.

Hat die Hausdurchsuchung bereits stattgefunden? Dürfte nicht mehr lange dauern.

Weiterhin ist er dienstlich vergattert worden, keine Munition oder Teile davon mitzunehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:gaga: soll am besten mal in die nächste Kaserne fahren mit dem GANZEN Zeug.... dann abgeben :peinlich:

Hallo, das soll wohl ein verspäteter Aprilscherz sein... :rotfl2: so nach dem Motto:

Meldung beim Wachhabenden: Ich hab da noch was für Euch, beim letzten Gefechtsschießen in Hammelburg als "Jäger und Sammler" leider in einem Anfall Geistiger Umnachtung eingesteckt... :gaga:

Ansonsten ist mit dem Post von Cartridgemaster alles gesagt.....

Viel Spass beim "Entsorgen"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leuchtspur und Hartkern sind verbotene Munition und geht ohnehin nicht ohne Ausnahmegenehmigung.

Bei der .308 VM Leuchtspur handelt es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand, vielmehr fällt auch diese unter das KWKG und dafür gibt es keine Ausnahmegenehmigung vom BMWA...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei der .308 VM Leuchtspur handelt es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand, vielmehr fällt auch diese unter das KWKG und dafür gibt es keine Ausnahmegenehmigung vom BMWA...

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

....

1.5.4

Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;

Oder ist das in der Novelle jetzt anders?

M.W. sind nun schon Geschosse verboten, aber von KWKG ist da nicht die Rede - wüsste ich zumindest nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nr. 50 der Kriegswaffenliste zum KWKG:

50.Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenommen Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschoss, sofern

1.das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und

2.Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird

==> Nr. 29:

29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,

b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähem nein. Das KWKG ist in diesem Fall lex specialis zum WaffG, sonst wäre nämlich denknotwendigerweise das BKA die Genehmigungsbehörde...

Deswegen ist die VM LSpur kein verbotener Gegenstand, sondern direkt ein Fall des KWKG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Imperator

Die Sachen müssen nicht unbedingt gestohlen worden sein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Das habe ich schon öfters gehört, dass das möglich sein soll.

Zu den Übungshandgranaten: Zu meiner Zeit ist es vorgekommen, dass wir eine Übung in Sennelager hatten und im Rahmen eines "Anschlags" auf einen Wachposten (Häuserkampf Tin City) und um "feindliche" Fahrzeuge abzuhängen auch Üb-handgranaten benutzten, die danach nicht wieder aufgetaucht sind. Insofern muss nicht der WaKa-Mensch schuld sein. Ich weiß nicht, wie mein Bekannter da genau drangekommen ist. Vielleicht hat er sie ja auch gefunden oder was weiß ich; muss ich noch mal fragen ... oder lieber nicht...

Sind diese blauen Üb-handgranaten denn nun Verboten? Oder sollte man die lieber neonfarben anmalen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Die Sachen müssen nicht unbedingt gestohlen worden sein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Das habe ich schon öfters gehört, dass das möglich sein soll.

Zu den Übungshandgranaten: Zu meiner Zeit ist es vorgekommen, dass wir eine Übung in Sennelager hatten und im Rahmen eines "Anschlags" auf einen Wachposten (Häuserkampf Tin City) und um "feindliche" Fahrzeuge abzuhängen auch Üb-handgranaten benutzten, die danach nicht wieder aufgetaucht sind. Insofern muss nicht der WaKa-Mensch schuld sein. Ich weiß nicht, wie mein Bekannter da genau drangekommen ist. Vielleicht hat er sie ja auch gefunden oder was weiß ich; muss ich noch mal fragen ... oder lieber nicht...

Sind diese blauen Üb-handgranaten denn nun Verboten? Oder sollte man die lieber neonfarben anmalen?

das ändert doch nichts an den durch cartridgemaster richtig angeführten Sachverhalt! :rtfm:

Ob gestohlen oder „nur“ Fundunterschlagung und unerlaubter Besitz, dass hat doch nur Auswirkung auf die Höhe der zu erwartenden Strafe, wenn die hier mit lesenden Beamte pflichtgemäß tätig werden! B)

Schlau gemacht. :treaten:

Gruss Spa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Sachen müssen nicht unbedingt gestohlen worden sein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er die Mun auf einem Truppenübungsplatz gefunden. Das habe ich schon öfters gehört, dass das möglich sein soll.

Vielleicht hat er sie ja auch gefunden oder was weiß ich; muss ich noch mal fragen ... oder lieber nicht...

§ 246 StGB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich dachte immer, das Betreten von Truppenübungsplätzen und das Aufsammeln von Munitionsteilen dort sei verboten?

Zumindest steht zum Auftakt der Schwammerl-Saison immer ein entsprechender Aufruf des Standortältesten bei uns in der Zeitung! :rtfm:

p.s. den Smiley wollte ich schon immer mal anbringen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Handschue an,mit Verdünnung abwaschen und über den nächsten

Kasernenzaun geworfen (in einer Duchsichtigen Mülltüte verpackt,damit die Streife

auch sieht was drin ist) !

Aber aufgepasst : Nicht darüberwerfen,wenn die Streife direkt hinter dem Zaun

steht! :rolleyes:

Dann ist das Hundepfui wieder bei dem rechtmäßigen Besitzer! <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

:00000733:

Also ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll.

Was CM und XP100 hier schon geschrieben haben trifft voll zu. Vergessen wurde noch der Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz wegen der Üb-Ladung für Übungshandgranate. Und auch die olivgrünen bzw. schwarzen Platzpatronen kann er nicht legal haben.

@ Imperator, und du solltest dir mal ganz große Gedanken machen was du hier so einfach im Forum schreibst. Du bist nun Mitwisser eines Verbrechens, oder was war der Verstoss gegen das KWKG? Kann mich da auch täsuchen. Deine Pflicht wäre es zur Anzeige zu bringen, den von deinem Nick auf deinen realen Namen zurückverfolgen sollte für eine deutsche Behörde ein Klacks sein!

@ bayo, du solltest dir mal Gedanken machen als aktiver Soldat was du alles von dir hier im Forum offen legst, dein S2 wäre nicht begeistert.

Gruß HUGO

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.