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IGNORED

Einhandmesser


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Das neue Waffengesetz besagt über Messer:

§ 42a

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Die Intention des Herrn Körting ist klar.

Jetzt ist aber vor dem Willen des Herrn Körting zuerst der Gesetzestext ausschlaggebend. Und den habe ich mal einigen vorgelegt. Einhellige Meinung: Einhandmesser über 12 cm Klingenlänge und feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge Führverbot. Für Einhandmesser bis 12 cm Klingenlänge und feststehende Messer bis 12 cm Klingenläng ist das Führen erlaubt. Eine Begründung fand ich verblüffend realistisch.

Es gibt Messer, die identisch sind bis auf den Unterschied, daß sie einmal feststehen und einmal einhändig zu öffnen sind. Wieso soll ein Einhandmesser, das etwas länger dauert um zum Einsatz bereitgemacht zu werden vom Führverbot betroffen und das identische feststehende Messer, das schneller Einsatzbereit gehalten werden kann, ausgenommen? Da ist doch was dran. Ich bin mal auf die Gerichtsurteile gespannt.

Steven

Geschrieben

Das wurde doch an anderer Stelle schon ausführlichst besprochen, ausserdem inhaltlich nicht richtig wiedergegeben, das das Führen von Einhandmessern grundsätzlich nicht erlaubt ist (mit Zweckausnahmen), es spielt keine Rolle wie lang das Ding ist. Die 12cm beziehen sich auf feststehende Messer!

Geschrieben

Trotzdem ist und bleibt dieses Verbot so ziemlich der größte Bullshit, den die deutsche Gesetzgebung bisher hervor gebracht hat.

Es gibt tausende Gegenstände, die zwar nicht vom Führverbot umfasst werden, aber, entsprechend eingesetzt, mindestens genau so gefährlich sind, wie die nunmehr vom Führverbot umfassten Gegenstände.

Schlüssel, Fingernägel, Kugelschreiber etc pp

Alles an sich harmlose Gegenstände. Aber, entsprechend eingesetzt, mindestens genau so gefährlich wie ein Messer.

*Edit*

Da fällt mir gerade etwas ein:

die Kubotans fallen doch jetzt auch unter das Führverbot.

Was aber wenn jemand statt eines Kubotan eine abgeschlagene und entsprechend präparierte GK Patrone am Schlüsselbund trägt?

z.B. eine abgeschlagene/zu Deko umgebaute Patrone in .50 BMG als Schlüsselanhänger

Geschrieben
Trotzdem ist und bleibt dieses Verbot so ziemlich der größte Bullshit, den die deutsche Gesetzgebung bisher hervor gebracht hat.

Es gibt tausende Gegenstände, die zwar nicht vom Führverbot umfasst werden, aber, entsprechend eingesetzt, mindestens genau so gefährlich sind, wie die nunmehr vom Führverbot umfassten Gegenstände.

Schlüssel, Fingernägel, Kugelschreiber etc pp

Alles an sich harmlose Gegenstände. Aber, entsprechend eingesetzt, mindestens genau so gefährlich wie ein Messer.

...das in der Neufassung auch andere Hirnrissigkeiten zugefügt, geändert wurden ist bekannt.

Aber deine Meinung bezüglich Gefährlichkeit kann ich nicht teilen. Klar kann man mit "harmlosen" Gegenständen jemanden auch ernsthaft verletzen oder gar töten, ab ein Messer mit einem Kugelschreiber gleichzusetzen hinkt.

Mit einem Schlüssel kann man auch niemenden die Gurgel durchschneiden.

Ob ein Opfer sich letztendlich Gedanken macht, mit was er eben erstochen wurde ist eh wurscht.....

Ob mit einem feststehenden Messer, mit einem Klappmesser, mit einem Springmesser, mit einem Butterflymesser, mit einem Einhandmesser..... und ob die Klinge nun erlaubte 11cm hatte oder verbotene 13cm wird dem Geschädigtem auch wurscht sein.

Sicherlich mehr als unglücklich diese Neufassung, es wäre besser, man würde ernsthaft beginnen die eskalierende Gewaltentwicklung zu bekämpfen. Wie gesagt es fehlt noch ein Stiefelverbot, was aber niemanden daran hindern wird jemanden mit Halbschuhen den Schädel einzutreten.....

Geschrieben
...das in der Neufassung auch andere Hirnrissigkeiten zugefügt, geändert wurden ist bekannt.

Aber deine Meinung bezüglich Gefährlichkeit kann ich nicht teilen. Klar kann man...

Du würdest dich wundern, was man mit einem harmlosen Schlüssel so alles anstellen kann (es gibt nicht nur Briefkastenschlüssel).

Geschrieben
Du würdest dich wundern, was man mit einem harmlosen Schlüssel so alles anstellen kann (es gibt nicht nur Briefkastenschlüssel).

Mein Schlüsselbund wiegt locker 300g

Mir ist es durchaus bewusst wie man auch andere Gegenstände einsetzen könnte, hab ich oben ja geschrieben, nur imho kann man solche Gegenstände nicht mit einem Messer vergleichen, Thematik Verhältnismäßigkeit der Sachgegenstände.

UND ein Messer ist in der Regel eben gefährlicher als andere Gegenstände. Klar kann ich jemanden einen Bleistift in den Schädel rammen, aber ich bin ein friedliebender Mensch und würde elegantere Methoden vorziehen.

Abgesehen davon wäre eine Gewaltvermeidung in jedem Fall vorzuziehen.

Geschrieben
Klar kann ich jemanden einen Bleistift in den Schädel rammen, aber ich bin ein friedliebender Mensch und würde elegantere Methoden vorziehen.

Da muss ich jetzt mal ketzerisch fragen, wie Deine elegantere Methode um diesen Zustand herzustellen denn so aussieht ?

B)

Geschrieben
Da muss ich jetzt mal ketzerisch fragen, wie Deine elegantere Methode um diesen Zustand herzustellen denn so aussieht ?

B)

Ich schiebe dem ein angespitztes Wattestäbchen ins Ohr... :ninja:

Geschrieben
...der Gesetzestext ausschlaggebend. Und den habe ich mal einigen vorgelegt. Einhellige Meinung: Einhandmesser über 12 cm Klingenlänge und feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge Führverbot. Für Einhandmesser bis 12 cm Klingenlänge und feststehende Messer bis 12 cm Klingenläng ist das Führen erlaubt. ...

Hallo Steven, :rolleyes:

wem hast Du denn so den Text vorgelegt?

Die von Dir und Diesen erfolgte Auslegung des Gesetzestextes ist schlicht falsch.

Liebe Grüsse + :bb1:

Geschrieben
Trotzdem ist und bleibt dieses Verbot so ziemlich der größte Bullshit, den die deutsche Gesetzgebung bisher hervor gebracht hat.

Es gibt tausende Gegenstände, die zwar nicht vom Führverbot umfasst werden, aber, entsprechend eingesetzt, mindestens genau so gefährlich sind, wie die nunmehr vom Führverbot umfassten Gegenstände.

Schlüssel, Fingernägel, Kugelschreiber etc pp

Alles an sich harmlose Gegenstände. Aber, entsprechend eingesetzt, mindestens genau so gefährlich wie ein Messer.

*Edit*

Da fällt mir gerade etwas ein:

die Kubotans fallen doch jetzt auch unter das Führverbot.

Was aber wenn jemand statt eines Kubotan eine abgeschlagene und entsprechend präparierte GK Patrone am Schlüsselbund trägt?

z.B. eine abgeschlagene/zu Deko umgebaute Patrone in .50 BMG als Schlüsselanhänger

Ja nee, is eh klar!

Wir können gegen dieses unsinnige Gesetz nix machen.Deshalb machen wir es wie die bösen Buben und weichen auf andere "Waffen" aus, die uns der Herr Polizwist nicht so einfach abnehmen kann. Man könnte ja zum Bleistift ein schönes Rasiermesser einstecken, wenn man in finsteren Gegenden umhergehen will. :rolleyes:

Wenn ich mich recht entsinne, waren die Terroristen des 11. Sept. auch nur mit Cuttermessern und Teppichschneidern bewaffnet.

Komisch eigendlich, das die noch nicht verboten sind!

Geschrieben
Hallo Steven, :rolleyes:

wem hast Du denn so den Text vorgelegt?

Die von Dir und Diesen erfolgte Auslegung des Gesetzestextes ist schlicht falsch.

Liebe Grüsse + :bb1:

Hallo

ein Gesetzestext sollte eindeutig und nicht auslegungsfähig sein.

Das kann man doch von dem nicht sagen. Ich kann beides daraus lesen. Einhandmesser = Führverbot

Einhandmesser über 12 cm = Führverbot.

Steven

Geschrieben
...

ein Gesetzestext sollte eindeutig und nicht auslegungsfähig sein.

...

Um Himmels Willen. Das wär ja schrecklich.

Aber sowas gibt es nicht. Gottseidank.

Geschrieben
Hallo

ein Gesetzestext sollte eindeutig und nicht auslegungsfähig sein.

Das kann man doch von dem nicht sagen. Ich kann beides daraus lesen. Einhandmesser = Führverbot

Einhandmesser über 12 cm = Führverbot.

Steven

Nein, dem ist nicht so...

§ 42a

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

....wen das so wäre wie du es versteht müsste es so lauten, und das ist definitiv keine Auslegungssache!!

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) und feststehende Messer deren Klingenlängen über 12 cm beträgt - zu führen.

Im Gesetz wird es elegant getrennt, heisst:

1. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) = generell

2. feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12

Verbot des Führens!!

Geschrieben
Ja nee, is eh klar!

...Deshalb machen wir es wie die bösen Buben und weichen auf andere "Waffen" aus, die uns der Herr Polizwist nicht so einfach abnehmen kann...

Es mag dir vielleicht nicht gefallen, wenn "Otto Normalbürger" in Ermangelung der nunmehr weggefallenen bisherigen legalen Verteidigungsmittel auf andere, noch legale Sachen ausweicht. Aber das ist allein DEINE Sache.

Ich jedenfalls stehe im Fall der Fälle ungern mit herunter gelassenen Hosen da.

Ob DIR das nun passt oder nicht:

Ich vertrete trotz aller Widrigkeiten den Standpunkt, dass es besser ist, ein Verteidigungsmittel zu haben und nie zu brauchen, als eins zu brauchen und keins zu haben. Weil man eben nicht ständig ALLEM aus dem Weg gehen kann.

Das Meiden potentiell gefährlicher Orte und Gegenden ist eine Sache. Aber es kann dich genau so gut auch an der Kasse im Supermarkt, beim Einkaufsbummel in der Stadt oder an der Tankstelle treffen.

Also habe ich dabei, was legal geht. Ob DIR das nun passt oder nicht, tangiert MICH herzlich wenig.

Geschrieben
Wir können gegen dieses unsinnige Gesetz nix machen.Deshalb machen wir es wie die bösen Buben und weichen auf andere "Waffen" aus...,

Teilweise falsch. Die bösen Buben machen sich meist nicht die Mühe, auf anderes auszuweichen.

Die schleppen beispielsweise noch heute, 5 Jahre nach dem Verbot von Butterflymessern (richtig: die sind als Gegenstand verboten, was juristisch weit drastischer ist als das bloße ordnungswidrige Führen..) diese mit sich herum.

So viel zur Wirksamkeit entsprechender Normen bei der einschlägigen Klientel.

Die hier eifrig angestellten Überlegungen nach dem Motto "wie mache ich aus meinem Einhand- ein Zweihandmesser" / "wie führe ich nicht mehr, sondern transportiere" / "was fällt unter spezielle Ausnahmeverwendungen" interessieren die Rechtstreuen, nicht die "bösen Buben".

Geschrieben

Das Messer halte ich für relativ ungeeignet für die Selbstverteidigung, wenn man das nicht extra richtig geübt hat.

Ein Teleskopschlagstock ist IMHO effektiver (größere Reichweite, man muss nicht so dicht an sein Gegenüber ran) - allerdings nun generell vom Führen ausgeschlossen.

Tja, Pech. Mädels, macht die Beine schön breit und wehrt euch nicht, dann tuts nicht so weh bei der Vergewaltigung.

Und dann geht ihr brav zur Polizei und macht eine Anzeige ...

Geschrieben
Ich vertrete trotz aller Widrigkeiten den Standpunkt, dass es besser ist, ein Verteidigungsmittel zu haben und nie zu brauchen, als eins zu brauchen und keins zu haben. Weil man eben nicht ständig ALLEM aus dem Weg gehen kann.

:icon14:

Geschrieben
Das Messer halte ich für relativ ungeeignet für die Selbstverteidigung, wenn man das nicht extra richtig geübt hat.

Ein Teleskopschlagstock ist IMHO effektiver (größere Reichweite, man muss nicht so dicht an sein Gegenüber ran) - allerdings nun generell vom Führen ausgeschlossen.

Und nochmals: :icon14:

Über das Einhandmesserverbot bin ich unglücklich, weil die meisten meiner Taschenmesser einfach diese Merkmale

aufweisen und ich diese als Gebrauchsgegenstände nicht mehr führen darf.

Was Verteidigungswerkzeuge angeht, da ist das Verbot des Führens von Tele-Abwehrstöcken (=Waffen) tragischer.

Geschrieben
Ja Wenn ich mich recht entsinne, waren die Terroristen des 11. Sept. auch nur mit Cuttermessern und Teppichschneidern bewaffnet.

Komisch eigendlich, das die noch nicht verboten sind!

Falsch, ganz falsch, das Teppichmesser ebenso wie die Cuttermesser (Bastelmesser) sind Einhandmesser und unterliegen eindeutig dem Führungsverbot. Hätten die unser WaffG gehabt, dann hätten sie sich an das Führungsverbot gehlaten und den 11.9 hätte es nie gegeben. Ist doch so oder ?????

Geschrieben
Es mag dir vielleicht nicht gefallen, wenn "Otto Normalbürger" in Ermangelung der nunmehr weggefallenen bisherigen legalen Verteidigungsmittel auf andere, noch legale Sachen ausweicht. Aber das ist allein DEINE Sache.

Ich jedenfalls stehe im Fall der Fälle ungern mit herunter gelassenen Hosen da.

Ob DIR das nun passt oder nicht:

Ich vertrete trotz aller Widrigkeiten den Standpunkt, dass es besser ist, ein Verteidigungsmittel zu haben und nie zu brauchen, als eins zu brauchen und keins zu haben. Weil man eben nicht ständig ALLEM aus dem Weg gehen kann.

Das Meiden potentiell gefährlicher Orte und Gegenden ist eine Sache. Aber es kann dich genau so gut auch an der Kasse im Supermarkt, beim Einkaufsbummel in der Stadt oder an der Tankstelle treffen.

Also habe ich dabei, was legal geht. Ob DIR das nun passt oder nicht, tangiert MICH herzlich wenig.

Autsch! Womit habe ich Dir denn auf den Schlips getreten?

Geschrieben

Du hättest deinen Text, auf den ich mich bezog, vielleicht besser grün schreiben und somit als Ironie markieren sollen.

Denn so wie du ihn geschrieben hattest, kam er nunmal eher so rüber, als würdest du gegen die Jenigen wettern, die nunmehr in Ermangelung der bisher legalen Sachen auf andere, noch legale Verteidigungsmittel ausweichen müssen.

Geschrieben
Das Messer halte ich für relativ ungeeignet für die Selbstverteidigung, wenn man das nicht extra richtig geübt hat.

Ein Teleskopschlagstock ist IMHO effektiver (größere Reichweite, man muss nicht so dicht an sein Gegenüber ran) - allerdings nun generell vom Führen ausgeschlossen.

Tja, Pech. Mädels, macht die Beine schön breit und wehrt euch nicht, dann tuts nicht so weh bei der Vergewaltigung.

Und dann geht ihr brav zur Polizei und macht eine Anzeige ...

Wo steht denn das Teleskopschlagstöcke nicht geführt werden dürfen ?

Habe ich da was überlesen ? :confused:

Kann mir jemand weiterhelfen ?

Gruß ingo

Aprilscherz ???????? :confused:

Geschrieben
Du hättest deinen Text, auf den ich mich bezog, vielleicht besser grün schreiben und somit als Ironie markieren sollen.

Denn so wie du ihn geschrieben hattest, kam er nunmal eher so rüber, als würdest du gegen die Jenigen wettern, die nunmehr in Ermangelung der bisher legalen Sachen auf andere, noch legale Verteidigungsmittel ausweichen müssen.

Sorry, ich wusste nicht, dass man Ironie grün einfärben muss! :s3:

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