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IGNORED

Frage an die Beamten unter uns....


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Ich kenne keinen normalen Menschen, der mit der Bierpulle in der Hand in der Ubahn sitzt, bin aber schon -zig davon begegnet. Waren alles ASSIS, die unter Dampf standen und nur darauf warteten angesprochen zu werden !

Warste schonmal bei nem BVB-Spiel bei uns in Dortmund? :eclipsee_gold_cup:

-->Dann sind wir ja alle gemeingefährlich :ninja:

Aber mal im ernst, seh ich auch so...

Grüße expedition

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Warste schonmal bei nem BVB-Spiel bei uns in Dortmund? :eclipsee_gold_cup:

-->Dann sind wir ja alle gemeingefährlich :ninja:

Aber mal im ernst, seh ich auch so...

Grüße expedition

Ich komme auch aus Dortmund, dann warst DU :saufen: das?

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Die Polizei kann nicht nur bei einer Bedrohung einschreiten, es reicht auch die Nötigung. Die Polizei hat allerdings das massive Problem, hier eine gerichtsfeste Beweisführung sicherzustellen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel deutlich machen, dass mir von Polizeibeamten geschildert wurde: Eine Gruppe junger Erwachsener sitzt an einer Bushaltestelle, unterhält sich laut und trinkt Bier, das alles ist in Deutschland aus guten Gründen nicht verboten. Mehrere junge Männer spielen mit ihren Kampfmessern, Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bedroht und rufen die Polizei. Die Polizei kann nicht einschreiten, weil das reine Zeigen von Messern ohne weitere Tathandlungen, wie verbale Bedrohung kein strafbares Verhalten ist. Die Polizei fährt wieder ab. Nur eine halbe Stunde später wird ein älterer Mann von einem der jungen Männer niedergestochen und schwer verletzt. Der Mann hatte nicht die Polizei angerufen sondern die jungen Männer persönlich aufgefordert, ihre Messer einzustecken. Jetzt kann die Polizei handeln und den Täter festnehmen. Wie soll ich der Öffentlichkeit erklären, dass ich keine Rechtsgrundlage dafür schaffe, dass die Polizei gefährliche Messer im öffentlichen Raum einziehen kann, bevor damit zugestochen wird?

Hallo,

klasse Antwort von der Frau Stockar von Neufahr. Ich habe mir erlaubt einige Wörter auszutauschen ...

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Die Polizei kann nicht nur bei einer Bedrohung einschreiten, es reicht auch die Nötigung. Die Polizei hat allerdings das massive Problem, hier eine gerichtsfeste Beweisführung sicherzustellen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel deutlich machen, dass mir von Bürgern geschildert wurde: Eine Gruppe Politiker sitzt an im Parlament, unterhält sich laut und produziert blödsinnige Gesetze, das alles ist in Deutschland aus guten Gründen nicht verboten. Mehrere Grünen-Politiker zeigen sich besonders weltfremd, Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bedroht und wollen die loswerden. Die Polizei kann nicht einschreiten, weil das reine Produzieren blödsinniger Gesetze ohne weitere Tathandlungen kein strafbares Verhalten ist. Die Polizei fährt wieder ab. Nur wenig später wird öffentlich, dass die Politiker bestechlich waren und – wie z. B. Chem Özdemir – sich mit Bonusmeilen bereichert haben oder – wie Helmut Kohl – Schmiergeldzahlern ihr Ehrenwort gegeben haben. Jetzt kann die Polizei handeln und Ermittlungen einleiten. Wie soll ich der Öffentlichkeit erklären, dass ich keine Rechtsgrundlage dafür schaffe, dass unfähige Politiker aus dem Parlament entfernt werden, bevor sie großen Schaden für das Volk anrichten und sich auch noch schamlos selbst bereichern.?

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P.

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Ich komme auch aus Dortmund, dann warst DU :saufen: das?

Japs,

Ich bin der mit dem ungewaschenen Trikot, der riesigen Plauze, der einen Tag vor Spielbeginn schon in der Strobelallee sitzt/liegt und das Pförtnerhäuschen gegenüber von Rote Erde mit Bierflaschen bewirft. Alles zum Wohle meiner persöhnlichen Entfaltung... :eclipsee_gold_cup:

Grüße der-mit-dem-ungewaschenen-Trikot

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Japs,

Ich bin der mit dem ungewaschenen Trikot, der riesigen Plauze, der einen Tag vor Spielbeginn schon in der Strobelallee sitzt/liegt und das Pförtnerhäuschen gegenüber von Rote Erde mit Bierflaschen bewirft. Alles zum Wohle meiner persöhnlichen Entfaltung... :eclipsee_gold_cup:

Grüße der-mit-dem-ungewaschenen-Trikot

Wer sich wegen eines BVB Spiels besäuft, besäuft :drinks: sich ja nicht grundlos, erkennt jeder Richter an.

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Was gibts da eigentlich für gute Gründe sich in der öffentlichkeit volllaufen zu lassen. Erst durch den Alkoholkonsum entstehen doch die meisten Gewalttaten. Das sollte verboten werden. Alkoholkonsum in Parks, auf der Straße etc. wird nur von Leuten praktiziert, die Ärger machen. Das wird aber geduldet, als Teil der persönlichen Freiheit

Ich kenne keinen normalen Menschen, der mit der Bierpulle in der Hand in der Ubahn sitzt, bin aber schon -zig davon begegnet. Waren alles ASSIS, die unter Dampf standen und nur darauf warteten angesprochen zu werden !

Da werden sich die ganzen Kneipen- und Restaurantbesitzer ja freuen, wenn sie ihre Tische von der Strasse wegräumen müssen, bzw. draußen kein Bier mehr servieren dürfen.

Oder soll die von Dir gewünschte Regelung etwa nur dann gelten, wenn hinter dem Alkoholkonsum kein gewinnorientiertes Handeln eines Wirtes steht? :rolleyes:

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Da werden sich die ganzen Kneipen- und Restaurantbesitzer ja freuen, wenn sie ihre Tische von der Strasse wegräumen müssen, bzw. draußen kein Bier mehr servieren dürfen.

Oder soll die von Dir gewünschte Regelung etwa nur dann gelten, wenn hinter dem Alkoholkonsum kein gewinnorientiertes Handeln eines Wirtes steht? :rolleyes:

Ich will das nicht vertiefen, aber ich denke das du eigentlich weißt was ich meine. Das befriedete Besitztum ist natürlich ausgenommen. Wir haben hier in Dortmund z.B. einen berühmt berüchtigten Stadtteil namens "Scharnhorst". und da es unserer Regierung gefallen hat, dort Russlanddeutsche in Massen einzuquartieren ist diese Stadtteil mittlerweile eine "no go area". Dort sitzen nämlich die Burschen und lassen sich volllaufen um danach richtig Krawall zu machen. Scheiben oder Schädel, alles wird eingeschlagen, ob Freund oder Passant auch egal. Ach so, die Kämpfen auch ohne Waffen ganz gut. Messerverbot bringt also gar nichts. Aber ohne Alkohol wärs nicht halb so schlimm. Wenn der Alkohol nicht billig aus dem Penni sondern teuer in einer Kneipe "verköstigt" würde, kämen die gar nicht auf diese Mengen.

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Ach so, die Kämpfen auch ohne Waffen ganz gut.

Auch wenns hier nicht wirklich hinpasst, aber das möchte ich richtig stellen ;-D

->Vorallem wegen den Parallelen

Mit den Kampfsportlern (bin ja schließlich auch einer) verhält es sich so wie mit den Waffenbesitzern. (Mal abgesehen von Hobby-Hauern)

Von der Öffentlichkeit schräg angeguckt und für wie auch immer radikal gehalten...

Dabei sind es meißt viel nettere und gesetzestreue Menschen als andere Gruppen.

(Aber davon ab, Scharnhorst isT schon ein schönes Eckchen :D )

Grüße expedition

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Ich will das nicht vertiefen, aber ich denke das du eigentlich weißt was ich meine. Das befriedete Besitztum ist natürlich ausgenommen. .....

Nur irgendwie blöd, dass Tische der Straßencafes etc. nicht auf befriedetem Besitztum stehen sondern (mit Sondergenehmigung) im öffentlichen Verkehrsraum.

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Nur irgendwie blöd, dass Tische der Straßencafes etc. nicht auf befriedetem Besitztum stehen sondern (mit Sondergenehmigung) im öffentlichen Verkehrsraum.

Manchmal beschleicht mich das Gefühl, hier darf man nur Posten, nachdem ein Jurist sein OK gegeben hat. Nur dann kann man sicher sein, das nicht irgendjemand auch eine eigentlich klare Position mißdeutet und sich daran delektiert dies dann auch ausführlich auszuwalzen.

Siehe dazu praktisch jeden Fred, der über mehr als drei Seiten geht.

Sicherlich eine der deutschesten Tugenden nach Neid und Denunziation,aber nicht so schlimm.

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Manchmal beschleicht mich das Gefühl, hier darf man nur Posten, nachdem ein Jurist sein OK gegeben hat. Nur dann kann man sicher sein, das nicht irgendjemand auch eine eigentlich klare Position mißdeutet und sich daran delektiert dies dann auch ausführlich auszuwalzen.

Das Problem ist halt, daß Du ein Verbot gefordert und Dich damit selbst auf juristischen Boden begeben hast.

Und ganz so einfach "Du weißt ja, wie ich es gemeint hab" ist es dann eben nicht mehr. Ich fühl mich in meiner Freiheit nämlich schon etwas eingeschränkt, wenn ich z.B. nach einem lang gewordenen Arbeitstag auch nicht ausnahmsweise mal ein kleines Bierchen im Zug zu mir nehmen darf. Auf die Idee, im Zug zu randalieren, bin ich deshalb noch nicht gekommen.

Ich bin vielleicht in Deinen Augen typisch deutsch, aber Deine Argumentation ist typisch für unsere Politiker: Wir finden es nicht gut, daß biertrinkende Leute randalierend an Bushaltestellen rumsitzen, also verbieten wir das Biertrinken. Wir finden es nicht gut, daß Sportschützen mit Repetierflinten ohne Hinterschaft mordend durch ihre Schule ziehen, also verbieten wir Repetierflinten ohne Hinterschaft.

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Bleiben wir doch mal bei dem schönen Beispiel mit den Typen, die in der Öffentlichkeit mit ihren Messern hantieren.

Mit dem neuen Affengesetz wird da natürlich alles besser, oder?

Ein Polizist geht also auf die zu, um diesem herrlichen Gesetzeswerk endlich Geltung zu verschaffen:"Bla, bla.....Messer....bla...bla...verboten.....bla...laber..sülz...Waffengesetz....b

la..bla"

Einer der Typen zieht locker-lässig einen Zollstock aus der Jackentasche und hält ihn an die Klinge seines Messers. 11,5 cm!

Und nu? :rolleyes:

MarkSix

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Bleiben wir doch mal bei dem schönen Beispiel mit den Typen, die in der Öffentlichkeit mit ihren Messern hantieren.

Mit dem neuen Affengesetz wird da natürlich alles besser, oder?

Ein Polizist geht also auf die zu, um diesem herrlichen Gesetzeswerk endlich Geltung zu verschaffen:"Bla, bla.....Messer....bla...bla...verboten.....bla...laber..sülz...Waffengesetz....b

la..bla"

Einer der Typen zieht locker-lässig einen Zollstock aus der Jackentasche und hält ihn an die Klinge seines Messers. 11,5 cm!

Und nu? :rolleyes:

MarkSix

sackt herr trooper das ding genauso ein wie vorher - kein unterschied... und wenn es ein gefährliches einhandkampfmesser ist, haben wir sogar noch größeres glück: dann darf sich die staatkasse über einen (leider in dem meisten fällen etwas uneinbringlichen) beitrag in form eines verwarnungsgeldes freuen.

DAS kriegt sie übrigens vom lieben unbescholtenen bürger jederzeit, sollte der mal vergessen haben, sein taschenmesser nach der arbeit aus der tasche zu legen... - vielleicht stellt sich ja dann bei entsprechend aggressiver kontrolle das gesetz in dem punkt als kostenneutral heraus - is ja nur zu unserem besten...

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dann darf sich die staatkasse über einen (leider in dem meisten fällen etwas uneinbringlichen) beitrag in form eines verwarnungsgeldes freuen.

Hmmnöö, so uneinbringlich ist das gar nicht. Im Grunde hat die Tatsache, daß der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist, sogar den einen oder anderen Vorteil. Erfahrungsgemäß werden viele Bagatellstraftaten (gerade bei Erstverstößen) gerne erstmal eingestellt... weil sie kein Geld einbringen, sondern im Gegenteil welches kosten. Bußgeldverfahren dagegen werden von den Kommunen in aller Regel knallhart bis zum Gehtnichtmehr durchgezogen, weil der Haushalt der Städte, Kreise und Gemeinden zu einem erheblichen Anteil von der Bußgeldstelle buchstäblich erwirtschaftet wird.

Wenn der Betroffene also das Bußgeld von, sagen wir mal, 100,- Öcken zzgl. Gebühren nicht bezahlt, bekommt er etliche Mahnungen, die die Summe durch Mahngebühren noch erhöhen. Wenn er dann trotzdem nicht zahlt, tritt die Kommune irgendwann an das zuständige Amtsgericht heran und erwirkt einen Vollstreckungshaftbefehl. Der Richter erläßt dann einen HB, aus dem hervorgeht, daß der Betroffene die geschuldete Summe von soundsoviel Öre bei der Polizei abdrücken oder aber im Nichtzahlungsfall x Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muß. Der Haftbefehl geht dann an die örtliche Polizeidienststelle, die sich dann auf die Suche nach dem Knaben macht. Wenn sie ihn findet, heißt es dann entweder "Zahlemann und Söhne" oder ab in den Bau für ein paar Tage.

Erfahrungsgemäß sieht das dann meistens so aus, daß auf einmal auf mysteriöse Art und Weise plötzlich doch Geld da ist (meistens von Kumpels und Verwandten gesponsert), sobald die Handschellen erstmal klicken und dem Tunichtgut aufgeht, daß er gleich tatsächlich eingesperrt wird... :D

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...

Fachlich korrekt, aber die Erzwingungshaft wird meines Erachtens in der BRD unterschiedlich angewendet. Die Differenzen gehen von strikte, gelegentliche und keine Anwendung. Das übliche Süd- Nordgefälle lässt hier tief blicken. Und gerade die Scharfmacher der Novelle 2008 sind die, die in Bußgeldsachen die Erzwingungshaft nicht beantragen!

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Fachlich korrekt, aber die Erzwingungshaft wird meines Erachtens in der BRD unterschiedlich angewendet. Die Differenzen gehen von strikte, gelegentliche und keine Anwendung. Das übliche Süd- Nordgefälle lässt hier tief blicken. Und gerade die Scharfmacher der Novelle 2008 sind die, die in Bußgeldsachen die Erzwingungshaft nicht beantragen!

eben... ebensowenig wie die möglichkeit ein personenbezogenes waffenbesitzverbot auszusprechen, was viele, derer, die zielgruppe des verschärfung sein sollten, getroffen hätte, eben weil sie schon im vorfeld aufgefallen sind.

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Och, unsere Stadtverwaltung macht das schon ganz ordentlich, obwohl wir im hohen Norden sitzen. Vor ein paar Monaten habe ich eins von unseren "Sorgenkindern" aufgrund eines Haftbefehls einkassiert, der wegen eines nicht bezahlten Bußgeldes für wiederholtes chronisches Schulschwänzen erlassen wurde :D

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x Mahnungen, Gericht, Richter, Einsatz des Vollzuges. Was berappt man denn da so? Wenn man das fragen darf.

Lg

Ach, die Mahngebühren sind nicht so doll, und Kosten für Gericht und Polizei werden nicht berechnet. Die dicken Posten auf der Rechnung sind das eigentliche Bußgeld und die Bearbeitungsgebühren der Kommune für das Bußgeldverfahren.

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Wäre mal interessant zu wissen was pasiert wenn einer (einer mit Waffenrechtlichen Genehmigungen wirds sicherlich nicht tun das aber nur nebenbei) 14 Tage in Erzwingungshaft (oder mehr?) geht dann trotzdem nicht zahlt.

Dann wird die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt. Herzlich Willkommen im Club der Vorbestraften.

Der wird dann laufend eingesperrt weil sich hier der STAAT und seine Autorität angegriffen fühlt?!

Nein, der wird eingesperrt, weil er seine Geldstrafe nicht bezahlt hat und dann wird er zu Recht eingesperrt, da er ja wegen einem Gesetzesverstoß dran ist.

Das ist dann ein Querrulant, ein Aufmüpfiger wer es wagt staatliche Autorität in frage zu stellen muss doch weggesperrt,

interniert, in die Psychiatrie eingewiesen oder ver....st werden alles schon mal da gewesen.

Dieser Satz spricht für sich selbst, so etwas muss man nicht wirklich kommentieren. :gaga:

Wenn man sich schon Fälle anschaut für oder wegen was Leute weggespert wurden kann man zu dieser Schlussfolgerung

durchaus gelangen.

Ich hätte gern mal ein paar Beispiele, aber bitte echte Fälle, keine Stories von deinem Stammtisch.

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Klar hätte man die Dinger eintüten können. Wenn man sich in diesem Fall nicht auf Gefahrenabwehr zurückziehen möchte (was ich jedoch unter den geschilderten Umständen für absolut möglich halte), kann man zumindest eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach § 118 OWiG schreiben und die Messer als Tatmittel einkloppen. Ob die Kommune daraus hinterher tatsächlich einen Bußgeldbescheid für die Betroffenen strickt, ist ja eine ganz andere Frage, aber zumindest sind die Messer erstmal für etliche Zeit von der Straße.

Auch ein Platzverweis wäre hier einschlägig gewesen. Aus der Perspektive des Praktikers hätte ich die Messer einkassiert und den Jungs gesagt, daß sie sich heute hier nicht mehr blicken lassen sollen, weil sie sonst in die Präsidentensuite eingeladen werden.

Wer aus solchen Situationen einen Bedarf für ein Führverbot für Messer konstruiert, der unterschätzt das rechtliche Instrumentarium der Polizei.

Hallo Trooper,

da ich ebenfalls vom Fach bin( BPOL), wäre das auch mein Ansatz gewesen. Sicherstellung der Messer zur Gefahrenabwehr, Platzverweis. Das geht immer, da unser Polizeirecht Gefahrenabwehrrecht ist und wenn Waffen im Spiel sind, ist die öffentliche Sicherheit dann doch ein Thema.

Kirrmeister

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