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IGNORED

Kinder am Schützenstand - was geht/ging und wo?


Schwarzwälder

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Geschrieben

Bin noch am Fakten sammeln für ein Schreiben nach Berlin. Die Regierungskoalition hat in Aussicht gestellt, für Kinder evtl. Erleichterungen zu schafen (LG ab 10), wenn wir "mit guten Begründungen" kommen.

Bisher weiß ich nur von einer Sendung mit Dr. Kohlheim, DSB, dass Frankreich Kindern ab 8 Jahren Schützentraining erlaubt. Aus eigener Erfahrung weiß ich ferner, dass es in Norwegen diesbezüglich gar keine Regelungen gibt und <10 Jährige sogar mit GK-Waffen schiessen dürfen (unter Aufsicht natürlich). In der Schweiz ist für KK-Schützenkurse ein Mindestalter von 12 Jahren vorgeschrieben.

Daher ein paar Fragen:

1. Wie war das vor dem WaffG 1976 geregelt? Durften 10-Jährige da auf den Schützenstand und unter Aufsicht schiessen? Wenn ja, mit was (nur LG oder ging auch KK?).

2. Wie war das in der DDR? Ich weiß, dass Schiessen dort sogar Bestandteil des Werkunterrichts gewesen sein soll; es gab wohl auch Infrarotgewehre zum Üben für die ganz Kleinen, aber ab wann liess man die Steppkes an die Lupi oder das LG oder KK-?

3. Kennt jemand noch andere EU-Länder, wo Kinder <12 Jahren auf Schiessständen unter Aufsicht schiessen dürfen?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
2. Wie war das in der DDR? Ich weiß, dass Schiessen dort sogar Bestandteil des Werkunterrichts gewesen sein soll; es gab wohl auch Infrarotgewehre zum Üben für die ganz Kleinen, aber ab wann liess man die Steppkes an die Lupi oder das LG oder KK-?

hi !!

also ich weiss von meinem vater, dass die damals regelmäßig auf einem schießstand waren (also in der ddr) aber ich glaube die haben nur LG geschossen und kein KK und GK, aber ich kann ihn wenn er zu hause ist nochmal genauer fragen. ich glaube das war nicht in dem werkunterricht, sondern über die GST (oder hieß es jedenfalls so ähnlich).

ich melde mich aber gleich auch nochmal per pm bei dir ;-)

Geschrieben

@Kimber-Desert-Warior:

Schon mal im Voraus vielen Dank! Bin gespannt, v.a. ab wann Dein Vater dort mit Lupi etc. schiessen durfte. Immerhin hatte die DDR ja viele sportliche Erfolge und die Kinder schon sehr früh gefördert!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
3. Kennt jemand noch andere EU-Länder, wo Kinder <12 Jahren auf Schiessständen unter Aufsicht schiessen dürfen?

Hi,

ja: Österreich. Auf behördlich konzessionierten Schießständen findet das Waffengesetz keine Anwendung (Waffenverbote ausgenommen), weshalb das schießen auch Personen ohne waffenrechtliches Dokument gestattet ist. Aus demselben Grund gibt es auch kein Alterslimit oder etwa kalibermäßige Einschränkungen.

Gruß

Geschrieben

... also damals in der DDR ...,

Beim Luftgewehrschießen war ich 12 und beim KK-Schießen in der GST 14 Jahre alt.

MfG

McT

Ps: Das war der Beginn einer gewissen Leidenschaft! :rolleyes:

Geschrieben

Luftgewehr konnte man in der DDR schießen, wenn man das Teil halten konnte.

Bei uns im Dorf war jedes Jahr Schützenfest, die ganz Kleinen schossen mit einem ellenlangen Blasrohr, ab ich glaube der 3. Klasse (ich weiss aber nicht mehr genau) dann mit dem Luftgewehr.

KK wurde dann von der GST organisiert geschossen.

Im Wehrunterricht haben wir dann - allerdings erst in Klasse 11 und 12 - mit der KK-MPi geschossen. Einzel- und Dauerfeuer. Auf Mannscheibe.

Geschrieben
Ps: Das war der Beginn einer gewissen Leidenschaft! :rolleyes:

Die sind Schuld ! :lol: Wehrsport und Wehrerziehung waren an der Tagesordnung bis 88/89. Stielhandgranaten und Eierhandgranaten Attrappen haben wir im Sportunterricht geworfen,es wurde auch regelmäßig mit Luftgewehren geschossen. Dann gab es die Hans Beimler Wettkämpfe, da habe ich mal den 1. Platz gemacht, war eine Mischung aus Hindernisbahn, Geländelauf und Schießen soweit ich mich erinnern kann. GST Lager hab ich nicht mehr mitgemacht, aber die hatten dort die Suhler KK Gewehre und auch AK-KK. Hab mal die alten Herrn bei uns im Verein gefragt, die sind in den 70ern mit KK Pistolen im Wald rumgelaufen, hat niemanden gestört, nachher wurde es schlimmer und Munition mußte abgezählt werden. In den meisten Orten gab es Kampfgruppen die mit AK`s bewaffnet waren, da durften wir Jungs auch einmal mit schießen, aber nur Platzpatronen. Ja und die Russen haben richtig Wilde Sau gespielt, die haben Nachts in den Wäldern rumgeballert egal ob da 500 m weiter ein Gehöft stand. Nächsten Tag haben wir immer die Hülsen gesammelt, mein Kumpel ist damals mit einer Granate auf seinem Gepäckträger zum ABV gefahren. :focus: Ja und ein Haenel Luftgewehr gab es wohl in fast jedem Haushalt, wenn Papa auf der Arbeit war , ging es nach der Schule rund.

Hier kann man auch nochmal was dazu lesen.

Grüße

Geschrieben

so, jetzt habe ich meinen vater mal gefragt. er wusste zwar nichts direktes zu sportschützen konnte mir aber sagen, dass die damals abends immer, egal welches alter mit ihren knickern auf spatzenjagd gegangen sind. das direkte alter ab wann der besitz /schießen erlaubt war wusste er nicht.

zum thema gst (heißt ausserdem " gesellschaft für sport und technik ", wenn ich das richtig verstanden habe). er konnte mir sagen, dass die waffen (umgebaute ak47 [auf KK umgebaut]) in einem von der gst betriebenen haus gelagert wurden. die munition ebenfalls, wenn die solche übungen mit der gst gemacht haben, musste für die munition unterschrieben werden. die munition wurde dann unter bewachung zum schießstand gebracht. auf´m schießstand wurde dann nur eine bestimmte menge munition herausgegeben, die unter aufsicht verschossen wurde (dass auch ja keiner muni klaut). gst war zweimal in der woche. die wbl. schüler hatten in der zeit rot kreuz lehrgänge, ... .

zur jagdausübung in der ddr: die jäger hatte ihre waffen nicht zuhause (jedenfalls hier bei uns in grenznähe). die waffen wurden ebenfalls unter bewachung aufbewahrt. wenn ein jäger auf jagd wollte, musste er erst dorthin (wo die waffen gelagert waren) und ganz genau sagen, zu welchem zeitpunkt in welchem revier gejagd wird. zur munition konnte er nichts sagen, war aber sicher genau so. also die waffen waren aber die eigenen des jägers, um das noch festzuhalten. von bekannten (die heute noch jäger sind) aber nicht in grenznähe wohnten, weiss ich, dass die einen waffenschrank zuhause hatten, allerdings kontrollierte die polizei den waffenschrank, dass er auch festgedübelt ist, ... .

der allgemeine waffenbesitz für sportschützen lief über eine höhere stelle (polizei oder noch "höhere" stelle). von dem ausbilder, bei dem ich meinen lehrgang (gem. §3WaffG) hatte, weiss ich, dass die so wie ich das verstanden habe, ihre sportwaffen im schützenhaus in einem großen extrem starkwandigen tresor lagern mussten. nach der grenzöffnung mussten die ganzen waffen aus der sowjetischen union, die teilweise keine stempel hatten nach suhl (für andere regionen kann es auch woanders gewesen sein) und wurden dort gestempelt (also beschossen ...).

das war es erstmal, was ich mir gemerkt habe. natürlich kann dabei auch was nicht ganz richtig sein, dann bitte ich die, die es richtig stellen können dies zu tun.

Geschrieben

Mit dem Luftgewehr ging es in der DDR los, sobald die Eltern das für angebracht hielten - man mußte das Teil nur irgendwie spannen können .... Wir sind auch im Wald und auf dem Feld mit den Dingern herumgezogen, Ärger mit der Polizei gab es nur, wenn mal eine Straßenlaterne dran glauben mußte. Die KK- MPi war keine umgebaute AK, sondern die KK-MPi 69 aus DDR- Fertigung. Damit haben wir erst in der Lehre (ab 16) in der vormilitärischen Ausbildung schießen dürfen, manche auch schon früher. Schießen mit scharfen Waffen war sportlich nur über die GST möglich, Waffenbesitzkarten für Sportschützen gab es nicht, die Waffen wurden zentral in den Waffenkammern der Betriebe (wo auch die der Kampfgruppen drin waren) gelagert. Jäger kannte ich damals nicht persönlich, diese hatten allerdings teilweise die Langwaffen zu Hause. Luftpistolen gab es in der DDR übrigens (offiziell) nicht, wer beim Schmuggel von solchen aus der CSSR oder der Sowjetunion erwischt wurde, bekam (mäßigen) Ärger, aus heutiger Sicht aber eher ein böses "Du, Du !".

Geschrieben
Luftpistolen gab es in der DDR übrigens (offiziell) nicht, wer beim Schmuggel von solchen aus der CSSR oder der Sowjetunion erwischt wurde, bekam (mäßigen) Ärger, aus heutiger Sicht aber eher ein böses "Du, Du !".

Ich hatte da ein heißes Teil. :rolleyes: Das Ding bestand aus schwarzem Bakelit. Zum Laden mußte man den Lauf nachhinten in das Griffstück drücken und nach dessen Einrasten hinten eine Schraube herausdrehen. Dann Diabolo rein, die Schraube wieder drauf und - Ping. Der Lauf schnellte nach vorn und das Geschoß flog einer Elfe gleich seinem Ziel entgegen. Weiß jemand um welches Fabrikat es sich handelte?

Geschrieben

Meiner Kenntnis nach waren leichte Luftgewehre in der DDR frei. Schießsport mit Feuerwaffen war streng geregelt, Privatwaffen gab es für die allg. Bevölkerung nicht. Selbst Jäger mußten sich über die örtliche Jagdgenossenschaft die Jagdwaffe ausleihen. Dazu gab es abgezählt Patronen . i..d.R. 5 Schuß . Diese mußten abgerechnet werden (wie beim Bund). Selbstverständlich auch die erzielte Strecke. Wer nichts traf, konnte halt das Gewehr nicht oft haben. Zuverlässige Jäger durften die Waffe auch mal über mehrere Tage zuhause haben. Hatte das Glück nicht in der DDR aufzuwachsen. Der Leiter einer ehemaligen Vorzeige LPG im Bereich Dedelow hat mir das so erklärt. Lasse mich aber weiter aufklären! Jagdwaffen waren i.d.Regel BD-Flinten, z. Teil mit Zielfernrohrmontage zum Schuß mit Flintenlaufgeschossen. Gezogene Waffen waren die Ausnahme.

Geschrieben
Ich hatte da ein heißes Teil. Das Ding bestand aus schwarzem Bakelit. Zum Laden mußte man den Lauf nachhinten in das Griffstück drücken und nach dessen Einrasten hinten eine Schraube herausdrehen. Dann Diabolo rein, die Schraube wieder drauf und - Ping. Der Lauf schnellte nach vorn und das Geschoß flog einer Elfe gleich seinem Ziel entgegen. Weiß jemand um welches Fabrikat es sich handelte?

Hi Ballerkopp,

das war bestimmt die Diana Luftpistole Modell Nr. 2.

300 gr leicht, glatter Lauf und wird genau so geschossen wie von Dir beschrieben.

Grüße

Walter

Geschrieben

Ich will die nostalgischen Erinnerungen nicht dämpfen, aber der Eröffnungsschreiber wollte keine Erinnerungen, sondern mehr über GESETZLICHE Regelungen wissen. Dazu wäre beispielsweise eine ZDv der GST (sofern es dazu eine gab) hilfreich, aus der hervorgeht, ab wann die vormilitärische Ausbildung begann. ;)

Geschrieben
1. Wie war das vor dem WaffG 1976 geregelt? Durften 10-Jährige da auf den Schützenstand und unter Aufsicht schiessen? Wenn ja, mit was (nur LG oder ging auch KK?).

Im zarten Alter von 10 Jahren, bin ich damals meinem ersten Schützenverein beigetreten und wir durften unter Aufsicht LG schießen. Das war 1975.

LP war ab 13 und KK ab 16 Jahre.

Geschrieben
Bin noch am Fakten sammeln für ein Schreiben nach Berlin. Die Regierungskoalition hat in Aussicht gestellt, für Kinder evtl. Erleichterungen zu schafen (LG ab 10), wenn wir "mit guten Begründungen" kommen.

....

Daher ein paar Fragen:

.....

2. Wie war das in der DDR? Ich weiß, dass Schiessen dort sogar Bestandteil des Werkunterrichts gewesen sein soll; es gab wohl auch Infrarotgewehre zum Üben für die ganz Kleinen, aber ab wann liess man die Steppkes an die Lupi oder das LG oder KK-?

.....

Hallo Schwarzwälder,

was soll das? Die Ostzone war durch und durch militarisiert. Dabei hatten die Oberen eine krankhafte Angst vor Waffen im Volk.

Mit solchen Fakten möchtest Du für Erleichterungen im Waffengesetz argumentieren????????????

Gruß Wenemar

Geschrieben

In der Schweiz dürfen Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, unter Anleitung ausgebildeten Leitern , mit dem Sturmgewehr 90, (SIG 250) auf 300m schiessen. (Ordonnanzwaffe)

10 bis 17 jährige gelten als Junioren und 17 bis 20 jährige als Jungschützen.

Gruss Eric, Schützenmeister und Junioren/Jungschützenleiter eines mitleren Vereins.

Geschrieben
Ich hatte da ein heißes Teil. :rolleyes: Das Ding bestand aus schwarzem Bakelit. Zum Laden mußte man den Lauf nachhinten in das Griffstück drücken und nach dessen Einrasten hinten eine Schraube herausdrehen. Dann Diabolo rein, die Schraube wieder drauf und - Ping. Der Lauf schnellte nach vorn und das Geschoß flog einer Elfe gleich seinem Ziel entgegen. Weiß jemand um welches Fabrikat es sich handelte?

das teil kenne ich, du meinst sicher so was: http://www.egun.de/market/uploaded/1717640...dceb42d9790.jpg

damit habe ich auch schon mehrmals geschossen, bzw. versucht auf 25 meter zu schießen, allerdings muss man da immer mitzählen, bis der diabolo vorne angekommen ist :gutidee:

Geschrieben
Mit dem Luftgewehr ging es in der DDR los, sobald die Eltern das für angebracht hielten - man mußte das Teil nur irgendwie spannen können .... Wir sind auch im Wald und auf dem Feld mit den Dingern herumgezogen, Ärger mit der Polizei gab es nur, wenn mal eine Straßenlaterne dran glauben mußte. Die KK- MPi war keine umgebaute AK, sondern die KK-MPi 69 aus DDR- Fertigung. Damit haben wir erst in der Lehre (ab 16) in der vormilitärischen Ausbildung schießen dürfen, manche auch schon früher. Schießen mit scharfen Waffen war sportlich nur über die GST möglich, Waffenbesitzkarten für Sportschützen gab es nicht, die Waffen wurden zentral in den Waffenkammern der Betriebe (wo auch die der Kampfgruppen drin waren) gelagert. Jäger kannte ich damals nicht persönlich, diese hatten allerdings teilweise die Langwaffen zu Hause. Luftpistolen gab es in der DDR übrigens (offiziell) nicht, wer beim Schmuggel von solchen aus der CSSR oder der Sowjetunion erwischt wurde, bekam (mäßigen) Ärger, aus heutiger Sicht aber eher ein böses "Du, Du !".

danke für deine berichtigung, mein vater meinte nur, dass das umgebaute ak47´s waren, aber dann sind wir ja jetzt eines besseren belehrt wurden. :00000733:

Geschrieben

Wenn du mit einem Kind schießen willst das unter 12 ist gibt es nach diesem Gesetz nur zwei zwei Möglichkeiten :

Softair oder Kirmes.

Jedenfalls habe ich keine weiteren gefunden.

Geschrieben
Ich will die nostalgischen Erinnerungen nicht dämpfen, aber der Eröffnungsschreiber wollte keine Erinnerungen, sondern mehr über GESETZLICHE Regelungen wissen. Dazu wäre beispielsweise eine ZDv der GST (sofern es dazu eine gab) hilfreich, aus der hervorgeht, ab wann die vormilitärische Ausbildung begann. ;)

Wollt ihr die vormilitärische Ausbildung in der DDR als Vorbild für uns? Habe deshalb von den eingreifenden scharfen Bestimmungen in der DDR geschrieben.

Nichts von dort sollte uns als Vorbild dienen! Die Vorbildfunktion war dort so stark das die Bevölkerung den Vorbildstaat nicht mehr haben wollte. Einige scheinen das schon vergessen zu haben.

Geschrieben
Daher ein paar Fragen:

1. Wie war das vor dem WaffG 1976 geregelt? Durften 10-Jährige da auf den Schützenstand und unter Aufsicht schiessen? Wenn ja, mit was (nur LG oder ging auch KK?).

Vor 1976 habe ich bei meinem Großvater im Garten mit KK geschossen und keiner (auch nicht die Nachbarn!) hat sich darüber aufgeregt.

(heute wäre wahrscheinlich innerhalb weniger Minuten ein Sondereinsatzkommando da)

Rolf

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

noch ein Nachtrag zu KK-Schießen zu DDR-Zeiten;

Ich hab nochmal bei mir die alten Sachen durchstöbert, und doch noch das "STATUT der Gesellschaft für Sport und Technik" gefunden.

Also:

Beschluß des VII. Kongresses der GST; Cottbus, 27. Juni 1982 (Mann ist das lang her ;) )

Unter II. steht

Mitglied der GST möglich ab 14. Lebensjahr;

Schüler mit Zustimmung der Eltern auch schon vor Erreichen des 14. Lebensjahres;

voller Versichungsschutz;

MfG

McT

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