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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Z:"Ja ich war auf einer Schulung und da wurde das ausdrücklich gesagt - dieses Mal noch... aber beim nächsten Mal bringen sie bitte eine abschließbare Tasche mit Schloß mit!"

anzeigen! sofort anzeigen den mann! das ist eindeutig die aufforderung zu einer straftat!

was hättest du gemacht wenn auf dem parkplatz ein anderer mit der gleichen schulung dich verhaftet hätte? und wenn der richter mit gleicher schulung dich verurteilt hätte? hätte dir der zöllner dann geholfen?

nein wie leichtsinnig doch manche sind!

Oder NOCH besser:

Keinerlei "Stoff", sondern einen Plastiksarg, der auch nicht so viel teurer ist und darüber hinaus auch gegen Einwirkung von außen (wenn auch nicht Fall aus dem siebten Stock) widerstandsfähiger ist.

oder NOCH besser:

sicherheitsunternehmen mit dem transport beauftragen!

Und du kannst mir glauben, ich habe in mehr als 25 Jahren z.T. heftigen Schießens an manchen Tagen mehrere hundert Päckchen Mun. aufgemacht. Bis auf wenige Ausnahmen waren alle tatsächlich "verschlossen"

lese nur was von zungen aber nirgendwo etwas von einem schloss. also langsam müsst ihr euch schon entscheiden!

wenn das verschließen mit einer pappzunge als verschlossen gilt dann wohl der reißverschluß 100x!

Geschrieben
anzeigen! sofort anzeigen den mann! das ist eindeutig die aufforderung zu einer straftat!

Warum ist es Aufforderung zu einer Straftat, wenn der Zöllner die Waffe in einem Koffer transportiert sehen will? Das (v)erschließt sich mir nicht ...

Geschrieben
anzeigen! sofort anzeigen den mann! das ist eindeutig die aufforderung zu einer straftat!

was hättest du gemacht wenn auf dem parkplatz ein anderer mit der gleichen schulung dich verhaftet hätte? und wenn der richter mit gleicher schulung dich verurteilt hätte? hätte dir der zöllner dann geholfen?

nein wie leichtsinnig doch manche sind!

oder NOCH besser:

sicherheitsunternehmen mit dem transport beauftragen!

lese nur was von zungen aber nirgendwo etwas von einem schloss. also langsam müsst ihr euch schon entscheiden!

wenn das verschließen mit einer pappzunge als verschlossen gilt dann wohl der reißverschluß 100x!

Sei doch nicht so kleinlich! Wäre doch nett gewesen zu schauen, wo die Diskussion diesesmal hingeht

Geschrieben
anzeigen! sofort anzeigen den mann! das ist eindeutig die aufforderung zu einer straftat!

was hättest du gemacht wenn auf dem parkplatz ein anderer mit der gleichen schulung dich verhaftet hätte? und wenn der richter mit gleicher schulung dich verurteilt hätte? hätte dir der zöllner dann geholfen?

nein wie leichtsinnig doch manche sind!

!

Warum? Ich ging da nur nicht ins Detail. Zollhof = umfriedetes Grundstück

Zöllner = Hausrecht

Wenn also Zöllner sagt "also dieses Mal noch darfst die Knarre in der Schachtel über meinen Hof tragen" Führe ich eine Waffe mit Einwilligung des "Grundstückbesitzers". Das wäre bei allen Haaren in der Suppe wohl sowohl für den Zollmann als auch für mich keineswegs ne brenzlige Situation gewesen.

Vorsicht ist OK aber für Panik seh ich keinen Grund.

Geschrieben
oder NOCH besser:

sicherheitsunternehmen mit dem transport beauftragen!

Endlich einer, der es erkannt hat !

Ich plädiere angesichts der ganzen Führens-/Sicherheitsdiskussionen ja schon lange dafür, Sport- und Jagdwaffen für Transportzwecke in Beton einzugießen, diesen ausreichend aushärten, den Block zu transportieren, und die Waffe erst auf dem Schießstand bzw. im Revier wieder herauszumeißeln... gleiches gilt dann für den Rückweg.

Dann hat endlich auch der letzte Erbsenzähler und Paranoide seine Ruhe.

Geschrieben
Endlich einer, der es erkannt hat !

Ich plädiere angesichts der ganzen Führens-/Sicherheitsdiskussionen ja schon lange dafür, Sport- und Jagdwaffen für Transportzwecke in Beton einzugießen, diesen ausreichend aushärten, den Block zu transportieren, und die Waffe erst auf dem Schießstand bzw. im Revier wieder herauszumeißeln... gleiches gilt dann für den Rückweg.

Aber der Betonklotz muß auf dem Weg natürlich in ein abgeschlossenes Behältnis! B)

Gast Nightingale
Geschrieben

Ich habe vor ein paar Tagen eine Waffe eintragen lassen und da hat mich meine S-Biene darüber belehrt: es mus ein Schloss dran.

Geschrieben
Ich habe vor ein paar Tagen eine Waffe eintragen lassen und da hat mich meine S-Biene darüber belehrt: es mus ein Schloss dran.

Jetzt bin ich beruhigt. An meinem S&W-Revolver IST ein Schloss dran.

S&W hat dieses sogar bereits eingebaut, und ein nettes Schlüsselchen dazu geliefert.

Der Tag ist gerettet...

Geschrieben
Ich habe vor ein paar Tagen eine Waffe eintragen lassen und da hat mich meine S-Biene darüber belehrt: es mus ein Schloss dran.

An die SBINE ? Oder meint Sie, Du mußt Ihr ein Schloss schenken ? Muss jetzt die WBK auch abgeschlossen werden ? Schließlich sind die Dokumente Genauso zu behandeln wie die darin eingetragenen Waffen ! Jawoll ! Unerlaubtes Dokumentenführen !

Und der Betonklotz muss natürlich nicht in ein separat verschlossenes Behältnis. Die darin enthaltene Waffe ist ja nicht mit wenigen Handgriffen ind Anschlag zu bringen und hat daher kein Drohpotential. Voraussetzung ist natürlich, daß der Betonklotz ein Gewicht von 50 kg nicht unterschreitet, sonst hätte der Betonklotz ja selber eine Waffencharakteristik.

Geschrieben
Ich habe vor ein paar Tagen eine Waffe eintragen lassen und da hat mich meine S-Biene darüber belehrt: es mus ein Schloss dran.

WO dran?!

Warst Du vielleicht etwas freizügig dort und sie musste Dich ermahnen: "Da muss ja ein Schloss dran!" :00000733:

IMI

Geschrieben
Jetzt bin ich beruhigt. An meinem S&W-Revolver IST ein Schloss dran.

S&W hat dieses sogar bereits eingebaut, und ein nettes Schlüsselchen dazu geliefert.

Der Tag ist gerettet...

Du Ärmster!

Mein Beileid- hast du so ein Scheißgerät aus neuster Fertigung also!

Andererseits- auch mit abgeschlossenem "Schlößchen" würde (d)ein schneller Zugriff auf die Waffe selbst nicht behindert:

Lassen wir es gut sein:

Das Problem dieses Themas ist die anscheinend unmögliche bis falsche und zweideutige Auslegung deutscher Worte:

Das unterscheidet unsere Sprache vom Angelsächsischen:

Diese Leuts kommen mit weniger Worten aus, haben trotzdem gute Schriftsteller.

Unsere Wortvielfalt hat dagegen den Nachteil, daß sie uns waffenrechtlich -bildlich formuliert- den Hals brechen kann.

DESHALB- um nicht ein Duden-basiertes Wortgefecht mit Ordnungshütern überhaupt erst aufkommen zu lassen:

Waffen -wörtlich- in einem ABgeschlossenenen Behältnis, dieses in meinem separat abzuschließenden Kofferraum.

DANACH werde ich zwar auf Anforderung (die Hand des Uniformierten an seiner Plaste ist IMMER ein gutes Argument) den Kofferraum öffnen, ABER selber MEINE Waffen auf offener Straße NIEMALS anfassen.

Schlüsselübergabe an die Allmacht zwecks Selbstbedienung- meinetwegen, aber ichmeinerselber auf offener Straße packe da nichts an!

Und damit dürfte ich mich auf der rechtlich sicheren Seite befinden- bis endlich, wenn überhaupt, ein klar und unmißverständlicher Gesetzestext für BEIDE Seiten rechtlich eindeutige Verhältnisse schafft.

NUR DESHALB: ABschließen!

Geschrieben

Hallo,

kann jemand mal nen Link einer offiziellen Seite geben, wo denn diese

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz liegt und das

mit dem "verschlossen" steht?

Danke.

Geschrieben
Du Ärmster! Mein Beileid- hast du so ein Scheißgerät aus neuster Fertigung also!

Ich weiß, dass die "Schlösschen"-Varianten, sprich, die neueren Fertigungen, bei S&W-Puristen immer etwas

in Ungnade stehen... ich kann dir aber versichern, dass der Revolver sehr gut gefertigt ist und (wenn ich alles richtig mache) gut schießt. Keine Probleme.

Andererseits- auch mit abgeschlossenem "Schlößchen" würde (d)ein schneller Zugriff auf die Waffe selbst nicht behindert:

Tja, aber wenn Nightingales Sachbearbeiterin in Bezug auf die Waffe (s. sein Posting) doch meint, "da" müsse "ein Schloss dran"... dann wird sie wohl recht haben... Waffenrechts-Sachbearbeiter irren schließlich nicht :rolleyes:

P.S.:

Ich betrachte die ganze Geschichte, wie vielleicht bemerkbar, zunehmend mit Ironie,

aber zunehmend weniger bierernst...

Geschrieben

An meinem Drilling sind sogar drei Schlosse dran. Da kann ich mir doch eigentlich sogar das Futteral sparen?

Edit: Ach ja und mein Repetierer hat sogar einen Verschluß ;)

Geschrieben
An meinem Drilling sind sogar drei Schlosse dran.

Aber keine SCHLÖSSER!

Jetzt weiß ich auch, warum die Büchsen/Waffentechnik diese Wortunterschiede geschaffen hat-

nur für die waffenrechtliche korrekte Handhabung!

Könnte das noch ausweiten:

Korne- nicht Körner

Hahne- nicht Hähne

aber tatsächlich:

Dieser thread ist nicht totzukriegen und wird dank zunehmender Ironie sogar lesenswerter!

MfG und weiter so!

Geschrieben
ich kann dir aber versichern, dass der Revolver sehr gut gefertigt ist und (wenn ich alles richtig mache) gut schießt. Keine Probleme.

Natürlich! Habe ja selber einen (noch aus der Serie -3), echter square butt, keine teilweise abgefräste Ttrommelentriegelung,

Führungsstifte für den Ejektorstern und den alten kleinen Nocken im Rahmen (gegen rückwärtiges Wegrutschen der Trommel im ausgeklappten Zustand) - ich glaube, das sieht bei den neuen Modellen auch anders aus.

So wie ich mal in US-Foren gelesen habe, ließe sich das "Schlösschen" deaktivieren- irgendein entsprechendes Teilchen wird da entweder ausgebaut und/oder weggeschliffen, so daß das Sperrschräubchen ohne Wirkung ist.

Aber, als Sportschütze kann man mit der Umkonstruktion leben- mulmig wäre mir nur, müßte ich diese Konstruktion richtig "führen" und (weil von außen nicht zu unterscheiden) die Verriegelung würde sich auf "verriegelt" unabsichtlich verstellen.

MfG!

Geschrieben
Warum? Ich ging da nur nicht ins Detail. Zollhof = umfriedetes Grundstück

Zöllner = Hausrecht

du meinst jeder einzelne zöllner hat in dieser hinsicht die stimme als hausrecht?

so stelle mir das babylonische stimmengewirr vor.

Geschrieben

In den aktuellen Mitteilungen des BJV (gestern gekommen?) bringt Herr Ranninger Licht ins Dunkel was Führen / Transport und die Distanzen zur Jagd... für Jäger angeht. :victory:

Geschrieben
So wie ich mal in US-Foren gelesen habe, ließe sich das "Schlösschen" deaktivieren- irgendein entsprechendes Teilchen wird da entweder ausgebaut und/oder weggeschliffen, so daß das Sperrschräubchen ohne Wirkung ist.

Ein Waffensperrschloss stört mich so lange nicht, wie ich selbst über seine Benutzung (oder Nicht-Benutzung!)

entscheiden kann.

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