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IGNORED

"Führen" von Messern


Tobias23

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

jetzt wo es verboten ist: wann genau spricht man eigentlich vom "Führen" eines Messers und wie unterscheidet sich dies vom "Transportieren"? Jaaa, vom gesunden Menschenverstand ist mir der Unterschied schon klar, aber Gesetze haben ja nicht immer was mit gesundem Menschenverstand, wie man aktuell wieder sieht.

Ich denke hierbei an den Begriff des "Führens" wie er im WaffG bezüglich der Schusswaffen geregelt ist: "Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird."

In dieser Definition beinhaltet der Begriff des Führens eindeutig auch den Transport. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Waffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit ist.

Wenn man diese Definition (und eine andere gibt es ja bisher nicht) sinngemäß auf Messer über 12 cm überträgt, macht sich schon derjenige strafbar, der ein handelsübliches Brotmesser aus dem Supermarkt nach Hause trägt.

Überhaupt: ich denke, die Einschränkungen des neuen WaffG sind so bescheuert (sorry), dass ich überlege fortan jeden Anzuzeigen der Messer über 12 cm transportiert oder führt - Köche, den Supermarktlieferant etc. etc. Ist natürlich total unsinnig, aber das Gesetz eben auch und es muss sich ja schließlich jedesmal der Staatsapparat drum kümmern und Zeit und Geld dafür investieren. Vielleicht denkt man dann irgendwann noch mal über den Sinn des Gesetzes nach oder ändert es sinnvoll ab, wenn man die praktischen Auswirkungen vor Augen gehalten bekommt.

Geschrieben

Wie ich schon sagte. Jetzt gehen die Auslegungs-Gefechte erst richtig los.

"Führen", "Öffentlichkeit", "Einhandmesser", exakte Klingenlänge, etc., etc.....

Ich neige - in der Konsequenz dieser nun kommenden, unbegründeten, von Unwissenden abgenickten Regelung -

nun folgender Auffassung bzw. Verhaltensweise zu:

sich vernünftig verhalten, immer dezent auftreten, Diskretion.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Willkommen im Forum.

Du hast ja direkt eine Ausnahme-Stelle des Gesetz zitiert.

Definitionsgemäß: "...führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung oder der eigenen Geschäftsräume die tatsächliche Gewalt darüber ausübt."

Das Führen von Schusswaffen ist erlaubnispflichtig. Mit der Gesetzänderung kommt jetzt hinzu: Das Führen von Messern mit bestimmten Eigenschaften (Klingenlänge >12cm bei feststehend, Einhändig zu öffnen und feststellbar bei Klappmessern) ist verboten. Darüberhinaus sind bestimmte Messer ja bereits verboten (Balisong, Faustmesser, Springdolch, Fallmesser)

Der Transport ist eine Sonderform des Führens, das erlaubt wird. Das Brotmesser muss verpackt sein....

Diskretion.

Concealed means concealed... :ninja:

Geschrieben

Leute, kann mich jemand bitte mal kräftig kneifen!?!

Ich habe die Lesung heute leider nicht mitverfolgen können, durfte aber in einem anderen Forum dazu folgendes lesen:

Ein Verstoß gegen das Führungsverbot von Softairs, Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm wird mit mindestens 60 Tagessätzen bestraft. ( Aussage von Rednerin Frau Fograscher, SPD )

Damit verliert der Erwischte jegliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Kann das bitte mal jemand dementieren oder bestätigen?

Wenn das stimmt, dann ist das eine Affront gegen alle privaten Legalwaffenbesitzer!

Geschrieben

Es wird imho "nur" eine Owi, also muss man zweimal erwischt werden, bis die zuverlaessigkeit futsch ist.

Genaueres kann man sagen, wenn mal endlich ne noffizielle Fassung des Kauderwelchs aus WaffG, Kabinettsentwurf und Nachschlag zusammengeschmiert wurde.

Geschrieben
Es wird imho "nur" eine Owi, also muss man zweimal erwischt werden, bis die zuverlaessigkeit futsch ist.

Genaueres kann man sagen, wenn mal endlich ne noffizielle Fassung des Kauderwelchs aus WaffG, Kabinettsentwurf und Nachschlag zusammengeschmiert wurde.

Naja, ob jetzt einmal oder zweimal erwischt - es sieht jedenfalls so aus, dass man nun für den Transport eines Brotmessers in einer Plastiktüte die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entzogen bekommen könnte. Unglaublich!

Bin mal auf den Eiertanz bei der Auslegung gespannt. Wie schon oben genannt: was heisst "öffentlich", was ist "führen", welche Behältnisse sind geeignet und welche nicht etc. etc. Und da soll dann Lieschen Müller bzw. der einfache Streifenbeamte noch durchblicken?

Geschrieben

Wenn ich an meinem Einhand CRKT die Schraube zum öffnen abschraube, ist es dann noch ein verbotenes Einhandmesser oder erlaubtes Taschenmesser ?

Wenn ich aber an dem so abgeänderten Messer noch einen Carson Flipper habe ist es dann evtl. doch noch ein Einhandmesser ?

Wenn ich das Messer zusammengeklappt in der Tasche habe ist es doch nicht zugriffsbereit, da ich es ja erst aus der Tasche holen muß und danach öffnen muß.

Gilt es also nur als führen wenn ich es geöffnet in der Tasche habe ?

Muß ich jetzt alle Messer die ich transportiere gemäßt der Gesetzesvorlage in einem verschlossenen Behältniss , sprich mit Schloß abgeschlossen, transportieren ?

Von wo bis wo zählt die Klingenlänge ?

Verkaufsprospekt, Klinge (geschliffen) oder komplett gemessen ?

Ach das neue Gesetz verwirrt mich einfach nur :rolleyes:

Geschrieben

langsam, langsam....

noch ist nicht mehr verboten als gestern. und wir diskutieren noch über Änderungen aus 3 Schriftstücken. Transport soll ja nur in verschlossenen (neu) Behältern erfolgen. Also ein gänzlich geschlossenes Behältnis mit Verschluss (Schloss) oder in Tüte eingeschweißt. Aber für Sport und Brauchtum darfst Du weiterhin führen. So ist es zumindest angedacht.

Geschrieben

Jetzt wisst ihr, warum die FDP den Gesetzesentwurf als "schwammig" bezeichnet hat. Die Bundesregierung und das BKA sind in Sachen Messer doch halt sehr viel sachkundiger als Herr Körting und sein Polizeidirektor. Letzterer hat von Messern keine Ahnung. Und das macht auch nichts, denn er hat die MdBs alle gut "zugelabert". :angry2:

Geschrieben
....

Wenn ich das Messer zusammengeklappt in der Tasche habe ist es doch nicht zugriffsbereit, da ich es ja erst aus der Tasche holen muß und danach öffnen muß.

...

Bei entsprechend großer Trainingshose kannst Du sogar ne Klappmachete in der Tasche öffnen.

...

Von wo bis wo zählt die Klingenlänge ?

Verkaufsprospekt, Klinge (geschliffen) oder komplett gemessen ?

...

Klinge ist der Teil der nicht der Griff ist.

Aber das ist ein interessanter Aspekt.

Ein Katana am Gürtel und nur 11,9 cm scharf. Da wäre ich gern bei der Diskussion dabei wenn Du es im Bundestag spazieren führst.

Geschrieben
Wenn man diese Definition (und eine andere gibt es ja bisher nicht) sinngemäß auf Messer über 12 cm überträgt, macht sich schon derjenige strafbar, der ein handelsübliches Brotmesser aus dem Supermarkt nach Hause trägt.

Die rechtlichen Probleme fangen bereits im Kaufhaus an. In der Abteilung für Kochgeschirr und Küchengeräte. Ein von der Öffentlichkeit besuchter Raum. Dort dürften Küchenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge nicht mehr für jedermann zugriffsbreit angeboten werden. Aber als Kunde nimmt man das eine oder andere Exemplar in die Hand, bevor man sich zum Kauf entscheidet. Bin schon darauf gespannt, wie lange es dauert, bis die ersten ahnungslosen Warenhausbetreiber mit Anzeigen konfrontiert werden.

Außerdem dürfte kein Camper mehr ein großes Kochmesser vor seinem Zelt oder Wohnwagen benutzen, um Fleisch oder Gemüse zu schneiden. Falls es dafür wieder eine Ausnahmeregelung gibt: Unter Sport fällt das sicher nicht. Unter Brauchtum vielleicht?

Es ist bitter, diesen ausufernden geistlosen Blödsinn, der offenbar im letzten Augenblick in die Waffenrechtsverschärfung hineingequetscht wurde, akzeptieren zu müssen.

Geschrieben

und warum ???

weil Berlin Probleme hat mit kriminellen Gettokids. Dafür wird in der ganzen BRD so ein Gesetzt erlassen.

Das Problem ist das diesen Gettokids dieses Gesetz am A.. vorbeigeht.

Aber der normale Bürger wird kriminalisiert.

Geschrieben

Ja eigentlich hätte ich den Post in grün schreiben müssen/wollen/sollen.

Es haben aber einige User schon geäußert, dass im Gesetzentwurf steht das er bereits morgen Gültigkeit erlangen soll.

Geschrieben
...

Es haben aber einige User schon geäußert, dass im Gesetzentwurf steht das er bereits morgen Gültigkeit erlangen soll...

Steht da nicht noch ein weiterer Review durch den Bundesrat aus?

Ein Gesetz hat erst dann Gültigkeit wenn es veröffentlicht wurde...

Geschrieben

Mache seit über 20 Jahren Jugendarbeit, im Sommer ist es üblich auf "Große Fahrt" zu gehen.

Man schnallt sich nen Rucksack auf den Rücken und los geht´s ...

In der Regel nehme ich meinen "White Hunter" im Rucksack mit - Schnüre schneiden, Äste kappen, etc.

Mache ich mich strafbar? :confused: Es ist ja wohl ne Zumutung mit einem kleinen Taschenmesser für 20 Jungs Brot zu schneiden!

Gruß

Hülsenstopfer

Geschrieben
Mache seit über 20 Jahren Jugendarbeit, im Sommer ist es üblich auf "Große Fahrt" zu gehen.

Man schnallt sich nen Rucksack auf den Rücken und los geht´s ...

In der Regel nehme ich meinen "White Hunter" im Rucksack mit - Schnüre schneiden, Äste kappen, etc.

Mache ich mich strafbar? :confused: Es ist ja wohl ne Zumutung mit einem kleinen Taschenmesser für 20 Jungs Brot zu schneiden!

Gruß

Hülsenstopfer

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.

Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck weiter erlaubt sein. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.

Geschrieben
Major Pain - das war jetzt sarkastisch gemaint, oder?

JEIN! Die Pfadis und Camper sind so ja sicher. Allerdings scheint es doch wieder im AUge des Betrachtenden Beamten liegen was Brauchtumspflege und Hobby ist.

Geschrieben
Die rechtlichen Probleme fangen bereits im Kaufhaus an. In der Abteilung für Kochgeschirr und Küchengeräte. Ein von der Öffentlichkeit besuchter Raum. Dort dürften Küchenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge nicht mehr für jedermann zugriffsbreit angeboten werden. Aber als Kunde nimmt man das eine oder andere Exemplar in die Hand, bevor man sich zum Kauf entscheidet. Bin schon darauf gespannt, wie lange es dauert, bis die ersten ahnungslosen Warenhausbetreiber mit Anzeigen konfrontiert werden.

Außerdem dürfte kein Camper mehr ein großes Kochmesser vor seinem Zelt oder Wohnwagen benutzen, um Fleisch oder Gemüse zu schneiden. Falls es dafür wieder eine Ausnahmeregelung gibt: Unter Sport fällt das sicher nicht. Unter Brauchtum vielleicht?

Es ist bitter, diesen ausufernden geistlosen Blödsinn, der offenbar im letzten Augenblick in die Waffenrechtsverschärfung hineingequetscht wurde, akzeptieren zu müssen.

Hi da muß ich dir recht geben, ich glaube die Politiker wissen nicht was sie da wieder ausgebrütet haben, dei haben vergessen ihr Gehirn einzuschalten. :bad:

Hi da muß ich dir recht geben, ich glaube die Politiker wissen nicht was sie da wieder ausgebrütet haben, die haben vergessen ihr Gehirn einzuschalten. :bad:
Geschrieben
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.

Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck weiter erlaubt sein. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.

das heisst auf gut deutsch das man in einer Grauzone ist wo jeder kleine Polizistenmischel enutscheiden kann was "sozialadäquate Gebrauch" ist.

Von wem wird jetzt eigentlich die anerkannten Freizeitbeschäftigung ermittelt ???? Was ist das überhaupt ????

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