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IGNORED

Standaufsicht


zickzack

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Geschrieben

Oh Mann, haben wir nicht schon genug Probleme und Regelungswütige Personen in den Amtsstuben sitzen, daß wir auch selbst damit anfangen müssen?

Gab es in den vergangenen 30 Jahren nennenswerte Fälle die das Aufkommen der Frage nach WBK-Kontrollen rechtfertigen?

Oder haben hier einige Leute das dringende Bedürfnis haben sich in ihrer Freizeit als "Fahrkartenkontrolleur" profilieren zu müssen?

Wie kann man sich über zunehmende Bürokratie beim WaffG beschweren wenn solche Handlungsweisen, die nichtmal der Gesetzgeber fordert, aus den eigenen Reihen kommen?

Leider wird es immer Die geben, denen NOCH eine Regel einfällt, und leider wird es auch immer Die geben, die lautstark verkünden "Macht nur, damit habe ich kein Problem, ich habe ja schließlich nichts zu verbergen", als wenn das eine Besonderheit wäre.

Ich bin langsam sogar froh dass das WaffG von der Politik beschlossen wird, man bewahre uns davor das wir es hier selbst schreiben dürften...

Als These kann man das Thema ja mal ansprechen, aber einige hier sollten doch bitte mal langsam wieder auf den Teppich kommen! Denn der Gang auf den Stand sollte nicht dem Gang aufs Amt gleichen. Sonst kommt von den ohnehin immer weniger und immer älter werdenden Schützen bald keiner mehr auf den Stand. Da kann einem nämlich die Lust am Sport vergehen.

Denjenigen denen die Verantwortung als Schießwart zu groß ist sei gesagt das sie zu dem Ehrenamt ja nicht gezwungen werden. Verantwortung und Augenmaß sind gefragt, nicht Bürokratismus! Liegt halt nicht Jedem.

Geschrieben

Nachdem es in meinem Bereich seit geraumer Zeit üblich ist, ohne entsprechende Rechtsgrundlage auf einem bestimmten Stand eine Liste aufzulegen, in der jeder Schütze "die WBK" (jawohl, es ist nur eine einzige Zelle in einem Excel-artigen Dokument und ohne daß nach der WBK für die mitgeführten Waffen gefragt wird!) einzutragen hat, schreibe ich dort auch eine WBK rein. Und zwar eine, von der ich garantiert keine Waffe dabeihabe. Hatte auch schon den Anreiz, einfach "ja" reinzuschreiben. Soll der Verursacher sein geduldiges Papier haben und ich hab meine Ruhe.

Den Dummfug muß man nicht noch unterstützen!

Gäbe es mal Rabatz in dem Zusammenhang, würde ich nach rechtlichen Grundlagen fragen und bis zu einer verbindlichen Beantwortung jeweils eine Stufe in der Verbandshierarchie weiterstochern. Hat schonmal einiges gebracht beim gleichen Verursacher...

Geschrieben
Nachdem es in meinem Bereich seit geraumer Zeit üblich ist, ohne entsprechende Rechtsgrundlage auf einem bestimmten Stand eine Liste aufzulegen, in der jeder Schütze "die WBK" (jawohl, es ist nur eine einzige Zelle in einem Excel-artigen Dokument und ohne daß nach der WBK für die mitgeführten Waffen gefragt wird!) einzutragen hat, schreibe ich dort auch eine WBK rein. Und zwar eine, von der ich garantiert keine Waffe dabeihabe. Hatte auch schon den Anreiz, einfach "ja" reinzuschreiben. Soll der Verursacher sein geduldiges Papier haben und ich hab meine Ruhe.

Den Dummfug muß man nicht noch unterstützen!

Gäbe es mal Rabatz in dem Zusammenhang, würde ich nach rechtlichen Grundlagen fragen und bis zu einer verbindlichen Beantwortung jeweils eine Stufe in der Verbandshierarchie weiterstochern. Hat schonmal einiges gebracht beim gleichen Verursacher...

Tja, wie immer hat alles zwei Seiten. Hier hat die Behörde vor kurzem nachgefragt (als Bedingung für die Verlängerung einer bestehenden Genehmigung) wer in 2006 und 2007!!! bei welchem Lehrgang mit welchen Waffen, eingetragen in welcher WBK bei welchem Schützen, geschossen hat!

Konnte beantwortet werden, auch ohne die beschriebene Liste. Aber nur, weil detallierte Aufzeichnungen (privat) vorhanden waren. Natürlich keine Nummern, aber zumindest die Waffenart und die Besitzer. Damit zunächst erledigt. Aber es zeigt eine sehr unheilige und meiner Meinung nach vom Gesetz nicht gedeckte Tendenz.

Deswegen bitte nicht jeden, der es etwas anders sieht, gleich als willfährigen Büttel darstellen. Gibt eben solchene und solchene. Und der eine oder andere mag oder kann sich bestimmten Dingen eben nicht so leicht widersetzen, manchmal fehlt auch einfach nur die Erfahrung oder der "Biss". Deshalb muss der Betroffene doch kein "Blockwart sein, auch wenn ich diese "Pöstchenreiter" nach dem Motto "gib einem .A.. ein Amt..." ebenfalls gerne zum Frühstück nehme.

Geschrieben

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollte das Amt diese Daten haben? Wenn da kein § steht, nachdem man die speichern und weitergeben muss, dann hat man sie weder zu speichern noch weiterzugeben.

Eine Beschwerde beim zustaendigen Landesbeauftragten fuer Datenschutz nicht vergessen.

Irgendwo muss da mal eine grenze gezogen werden und die liegt da, wo das gesetz sie vorgibt. Ausserhalb dieser Grenzen hat kein einziges Datum gespeichert, verarbeitet oder gar an irgendwelche Buettel und Spitzel weitergegeben zu werden.

Geschrieben
Aber es zeigt eine sehr unheilige und meiner Meinung nach vom Gesetz nicht gedeckte Tendenz.

Hallo

sind wir wieder soweit, daß von uns bezahlte Staatsdiener am Gesetz vorbei ihr Süppchen kochen können?

Haut denen ordentlich was auf die Finger. Es geht und nach einer Weile tun denen die Finger ganz schön weh. Es gehört nur etwas Ausdauer dazu. Wir müssen denen beibringen, daß die Zeit der Feudalherrschaft vorbei ist. Ihr helft damit allen steuerzahlenden Bürgern.

Steven

Geschrieben
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wollte das Amt diese Daten haben? Wenn da kein § steht, nachdem man die speichern und weitergeben muss, dann hat man sie weder zu speichern noch weiterzugeben.

Eine Beschwerde beim zustaendigen Landesbeauftragten fuer Datenschutz nicht vergessen.

Irgendwo muss da mal eine grenze gezogen werden und die liegt da, wo das gesetz sie vorgibt. Ausserhalb dieser Grenzen hat kein einziges Datum gespeichert, verarbeitet oder gar an irgendwelche Buettel und Spitzel weitergegeben zu werden.

Eigentlich hast Du ja Recht. Leider kann dir das Amt recht leicht große Schwierigkeiten machen wenn es um die Genehmigung einer Schießstätte geht. Ein Beispiel dafür sind "Bedenken" wegen Schadstoffen wie Blei. Da kann der Betreiben dann Zehntausende von Euro für Gutachten ausgeben um diese "Bedenken" zu widerlegen. Den Kampf wirst Du immer verlieren. Auf jeden Teilsieg folgt eine neue Schikane.

Geschrieben

Ja, genau so stirbt der demokratische Rechtsstaat Stueck fuer Stueck.

Weil die Leute zu feige und zu faul (vor allem letzteres) sind, ihr RECHT durchzusetzen und sich gegen illegale Behoerdenschikane mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu wehren. Armes Deutschland.

Geschrieben
Hallo

sind wir wieder soweit, daß von uns bezahlte Staatsdiener am Gesetz vorbei ihr Süppchen kochen können?

Haut denen ordentlich was auf die Finger. Es geht und nach einer Weile tun denen die Finger ganz schön weh. Es gehört nur etwas Ausdauer dazu. Wir müssen denen beibringen, daß die Zeit der Feudalherrschaft vorbei ist. Ihr helft damit allen steuerzahlenden Bürgern.

Steven

Ich für meinen Teil mache das, freundlich gegenüber den Mitarbeitern, aber konsequent. Aber da man trotz einiger Erfolge Einzelkämpfer sit.... bleibt der umfassende Erfolg auf der Strecke.

Geschrieben
Ja, genau so stirbt der demokratische Rechtsstaat Stueck fuer Stueck.

Weil die Leute zu feige und zu faul (vor allem letzteres) sind, ihr RECHT durchzusetzen und sich gegen illegale Behoerdenschikane mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu wehren. Armes Deutschland.

Es gibt noch ein 3. Argument neben "feige" und "faul": "Geldmangel".

Irgendeinen Prozeß gegen "den Staat" anzuleiern, durchzuhalten und- vielleicht- auch zu gewinnen,

kostet erstmal GELD, seien es Anwaltskosten, Prozeßkostenvorschuß oder ähnliches.

Einer Behörde ist es kostenmäßig vollkommen Wurst, ihre Ansicht bis zum Obersten der Gerichte durchzuziehen, (selbst WENN sie da spätestens, möglicherweise, unterliegt); es ist ja nicht deren Geld, das verprozessiert wird, und Zeit für die jeweiligen Verfahren haben sie alle der Welt.

Und eine Behörde hat VIELE Möglichkeiten, schmerzende Nadelstiche in Form von parallel zum Prozeß

verabreichten Schikanen anzubringen (wie weiter oben zutreffend angeführt).

Das oft fehlende Geld eines ansonsten prozeßwilligen Klägers verhindert, mit gewollter Nebenwirkung, daß Gerichte mit "unnötiger" Arbeit zusätzlich"belastet" werden.

Wobei noch die Schlußfrage angebracht ist, ob der demokratische Rechtsstaat nicht bereits gestorben IST!

Man denke an das alte Thema Datenschutz:

Da waren und sind die meisten Bürger (zugegeben, leider nicht ALLE) durchaus sensibilisiert und nicht faul oder feige.

Es wurde und WIRD dennoch nicht auf Bürgerbelange und Einwendungen Rücksicht genommen.

Deshalb ist meine Schlußfrage eigentlich mehr eine Bestätigung, was die Beurteilung "Rechtsstaat"

betrifft.

-Wie hat der große Journalist H.Habe mal geschrieben?

"Wir haben auf einem Narrenschiff angeheuert. Hannswurste toben in den Wanten!"

Wobei ich mir in einem öffentlichen Forum (pst! Feind liest mit!) wohlweislich die dennoch allen verständliche Zuordnung der "Hannswurste" ersparen möchte.

MfG!

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Hallo Zickzack

1. warum willst du die Wbk eines Schützen kontrollieren ??

2. Ich habe das noch nie gemacht und werde es wohl in Zukunft auch nicht machen , es sei denn man zeigt mir eine gesetzliche Verpflichtung dazu.

3. Bei mir Kontrolle nein , eine Ausnahme ich habe einen Halbautomatenschützen darauf hingewiesen , den BKA Bescheid in Kopie mitzuführen.

4. mir ist keine gesetzliche Verpflichtung bekannt , ich kenne aber auch Schießstände wo es üblich ist Personalausweis und WBK vorzuzeigen , da man mir keine vernünftige Rechtsgrundlage benennen konnte -gehe ich dort nicht mehr hin.

5. Nein

regards trucker

p.s. gesetzliche Vorschriften erfülle ich , bei vereinsinternen Beschränkungen mache ich nicht mit.

Hallo Trucker,

lies Dir doch bitte einmal den § 9, Abs. 1, Nr. 1 AWaffV durch.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Trucker,

lies Dir doch bitte einmal den § 9, Abs. 1, Nr. 1 AWaffV durch.

MfG

Pirol 2

:yahoo: Sorry, aber den sollten sich ein paar Andere auch anschauen :yahoo:

Geschrieben
Hallo Trucker,

lies Dir doch bitte einmal den § 9, Abs. 1, Nr. 1 AWaffV durch.

MfG

Pirol 2

Tja - und was lesen wir da? Wenn dort nicht das Wort KANN stände sondern MUSS, dann würde ich deiner Intension beipflichten. Aber dort steht auch nichts von kontrollieren MÜSSEN.

Er muß nur nachweisen können, ist nicht dazu verpflichtet es zu tun (ohne Aufforderung) und niemand! ist gezwungen, seine Erlaubnis zu konrollieren.

Also was soll man aus dem )/1 AWaffV herauslesen? DAs der Betreiber diese Angelegenheiten zu überwachen hat ist klar, aber nirgends steht wie und wann oder wodurch.

Sollte ich mich irren?

Geschrieben
Tja - und was lesen wir da? Wenn dort nicht das Wort KANN stände sondern MUSS, dann würde ich deiner Intension beipflichten. Aber dort steht auch nichts von kontrollieren MÜSSEN.

Er muß nur nachweisen können, ist nicht dazu verpflichtet es zu tun (ohne Aufforderung) und niemand! ist gezwungen, seine Erlaubnis zu konrollieren.

Also was soll man aus dem )/1 AWaffV herauslesen? DAs der Betreiber diese Angelegenheiten zu überwachen hat ist klar, aber nirgends steht wie und wann oder wodurch.

Sollte ich mich irren?

Ja - Du irrst leider.

Lies Dir die zitierte Stelle noch einmal genau durch.

Ob jemand den Nachweis erbringen k a n n, muss doch

denknotwendig geprüft werden.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Lies Dir die zitierte Stelle noch einmal genau durch.

Man sollte auch nicht auf halber Strecke aufhören zu lesen.

Ist wohl wieder so ein Fall von selektivem Wahrnehmungsverhalten.

§ 9 AWaffV

Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

2. geschossen wird

a ) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,

b ) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),

c ) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3)

oder

d) in der jagdlichen Ausbildung, oder

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 unberührt. Der Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 zu überwachen.

(2) Die zuständige Behörde kann dem Betreiber einer Schießstätte oder im Einzelfall dem Benutzer Ausnahmen von den Beschränkungen des Absatzes 1 gestatten, soweit Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Behörden oder Dienststellen und deren Bedienstete, die nach § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes oder auf Grund einer nach § 55 Abs. 5 oder 6 des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnung von der Anwendung des Waffengesetzes ausgenommen sind.

CM

Geschrieben
Ich mache öfter Aufsicht und ich habe noch nie die WBK kontrolliert und werde es auch nicht machen, solange ich dazu nicht verpflichtet werde!

Wenn jemand mit einer illegalen Waffe auf den Schießstand kommt, ist das nicht mein Problem und mein Hals leidet auch nicht darunter. Es ist einzig und allein sein Problem. Da ich weder Polizist noch Staatsanwalt bin, besteht für mich auch keinerlei Verpflichtung so zu tun, als ob ich Ersatzsheriff der Staatssicherheit bin.

Sicherlich könnte man sie als Inhaber des Hausrechts kontrollieren, aber was habe ich davon? Ich mache mir damit im schlimmsten Fall nur Ärger ohne Sicherheitsgewinn auf dem Schießstand. Außerdem bin ich auch nicht im Stande eine gut gefälschte WBK von einer echten zu unterscheiden.

Ich weiß selbstverständlich auch, dass es besonders in Deutschland viel Schützen gibt, die wären vor 20 Jahren sogar freiwillig zur Stasi gegangen um als Informant zu dienen um ihre Eltern auszuhorchen und das sogar unentgeltlich. Aber man muss das nicht gut finden.

Ich habe meine Position dazu auch mal mit einem Richter in Deutschland abgesprochen und er hat mir 100%ig zugestimmt. Er (schießt selbst) hat mir gegenüber auch versichert, dass er sich diesen Stiefel (mit WBK Kontrolle) i.d.R. nicht anzieht.

Das Auffinden illegaler Waffen ist Sache der Polizei und nicht der Bürger. Aufgabe der Bürger ist es sich und andere gegen einen übermächtigen Staat zu schützen, besonders in Deutschland!

Gruß

Makalu

:eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

Eine andere Frage wenn Ihr erlaubt:

- bei uns ist es keine Ausnahme, daß ein Schütze alleine auf den Schießstand geht. Ich glaube, daß es so rechtlich nicht o.k. ist. Wer haftet für eventuelle Probleme (z.B. Schütze schießt sich in den Fuß, (oder Gott bewahre woandershin)).

Geschrieben
Der einzige, der alleine auf dem Schießstand schießen darf, ist der Schießleiter bzw. die Standaufsicht.

Beim DSB / BSSB darf man alleine schießen wenn man den Lehrgang "Qualifizierte Standaufsicht" mitgemacht hat.

Wenn ich Standaufsicht bin und ein neuer mir unbekannter Gastschütze bei uns schießen wil

l kontrolliere ich 

mit sicherheit ob er versichert ist und mit was er schießen will. Auf einem KW Stand bis 1500 J kann er halt nicht mit einer Desert Eagle (2000J) schießen.

Gruß Tesro22

Geschrieben

Ich war vor einigen Wochen als Gastschütze auf einem Schießsstand im Kölner Raum. Das Vorzeigen von WBK und Personalausweis für Gastschützen ist dort Pflicht.

Der Schießstandbetreiber hatte auch eine sehr plausible Erklärung für diese Kontrolle parat, denn er erzählte mir die folgende Geschichte:

Auf einem Schießstand im Bergischen stellte sich ein Gastschütze mit eigener Waffe vor. Der Schießstandbetreiber überließ dem Schützen, der keine eigene Munition dabei hatte, 50 Schuss zum sofortigen Verbrauch. Der Schütze schoss, verabschiedete sich und sagte, er würde gerne einmal wieder kommen.

Geraume Zeit später hatte der Schießstandbetreiber Besuch von der Polizei. Sie stellten dem Schießstandbetreiber die Frage, ob er die WBK des besagten Schützen kontrolliert hätte und ob ihm Munition überlassen worden sei. Erste Frage musste er verneinen, die zweite bejahen. Das war Pech für ihn, denn: Der Schütze hatte sich illegal eine Waffe besorgt, auf dem Stand ein paar Schuss zur Probe gemacht und die restliche Munition eingesteckt. Mit der illegalen Waffe und der Munition hat er dann seine Frau erschossen. Und danach brav über Herkunft von Waffe und Munition bei der Polizei ausgepackt.

Selbst, wenn diese Geschichte ins Reich der Mythen und Fabeln gehören sollte - was ich nicht glaube - so zeigt sie doch, dass eine bißchen "Blockwarttum" machmal, aber nur manchmal, gar nicht so verkehrt ist.

Gruß

Flotti

Geschrieben
Ich war vor einigen Wochen als Gastschütze auf einem Schießsstand im Kölner Raum. Das Vorzeigen von WBK und Personalausweis für Gastschützen ist dort Pflicht.

Typisch Köln. Wundert bei der dortigen Behörde wohl keinen.

so zeigt sie doch, dass ein bißchen "Blockwarttum" machmal, aber nur manchmal, gar nicht so verkehrt ist.

Manchmal vielleicht nicht. Meistens freilich schon. :-(

Carcano

Geschrieben

Ich wäre mit Weitergabe von Listen jeder Art an Ämter sehr vorsichtig, denn es gibt immer noch einen Datenschutzgesetz, vermutlich kann man dem Amt nichts anhaben, aber ich würde jeden Anzeigen der meine Daten (WBK,geschossene Waffen, wann und wie oft ) ohne meine Genemigung oder richterliche Anordnung weitergibt.(Sehen kann er die WBK gerne). Wenn sich das herumspricht, ist mit der Weitergabe von Listen in denen persönliche Daten stehen sehr schnell Schluß.

Geschrieben
Ich wäre mit Weitergabe von Listen jeder Art an Ämter sehr vorsichtig, denn es gibt immer noch einen Datenschutzgesetz, vermutlich kann man dem Amt nichts anhaben, aber ich würde jeden Anzeigen der meine Daten (WBK,geschossene Waffen, wann und wie oft ) ohne meine Genemigung oder richterliche Anordnung weitergibt.(Sehen kann er die WBK gerne). Wenn sich das herumspricht, ist mit der Weitergabe von Listen in denen persönliche Daten stehen sehr schnell Schluß.

Mir ist vor allem neu, das IRGENDWER außer den Behörden IRGENDWELCHE Berechtigungen von mir kontrollieren darf. Selbst ein Schaffner darf den Personalausweis nicht kontrollieren, wenn er jemanden schwarz erwischt, er muß dann schon die Polizei holen.

Meinen Führerschein / Pilotenschein muß ich auch niemanden, außer den Behörden zeigen. Versteht mich nicht falsch, jeder der will kann meine WBK gerne sehen, ich habe nur ein Problem mit dem "muß".

Geschrieben
Mir ist vor allem neu, das IRGENDWER außer den Behörden IRGENDWELCHE Berechtigungen von mir kontrollieren darf. Selbst ein Schaffner darf den Personalausweis nicht kontrollieren, wenn er jemanden schwarz erwischt, er muß dann schon die Polizei holen.

Meinen Führerschein / Pilotenschein muß ich auch niemanden, außer den Behörden zeigen. Versteht mich nicht falsch, jeder der will kann meine WBK gerne sehen, ich habe nur ein Problem mit dem "muß".

Stichwort Hausrecht. Wenn der Schießstandbetreiber Dich ohne WBK-Kontrolle nicht schießen lässt hast Du halt die Wahl. Einen Zwang gibts natürlich nicht, wenn Du nix zeigen willst fährste halt wieder. :icon14:

Jürgen

Geschrieben
Mir ist vor allem neu, das IRGENDWER außer den Behörden IRGENDWELCHE Berechtigungen von mir kontrollieren darf. Selbst ein Schaffner darf den Personalausweis nicht kontrollieren, wenn er jemanden schwarz erwischt, er muß dann schon die Polizei holen.

Meinen Führerschein / Pilotenschein muß ich auch niemanden, außer den Behörden zeigen. Versteht mich nicht falsch, jeder der will kann meine WBK gerne sehen, ich habe nur ein Problem mit dem "muß".

Sehe ich auch so. Gebt einem Deutschen ein Amt.

Geschrieben
Sehe ich auch so. Gebt einem Deutschen ein Amt.

Genau das ist es . Und nichts anderes. Er muß nachweisen können!! Der Betreiber muß überwachen! Wie und in welcher Form ist NICHT vorgegeben. Ende

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