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IGNORED

Standaufsicht


zickzack

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Geschrieben
Die Grauzone, was Sicherheit angeht, ist bei "meinem" öffentlichen Stand die Möglichkeit, daß gewisse Leuts mit langem Staubmantel und Sonnenbrille und Armani-Schuhen sich problemlos Waffen leihen können. Meistens im Kaliber 44Mag.

Entsprechend emmentalermäßig sehen nach deren Besuch auch die hölzernen Scheibenrahmen aus.

Löchrige Scheibenrahmen seitens der genannten Klientel sind nicht schön.

Aber wirklich verdächtig wird's, wenn derartige Herren nicht nach dicken .44 Mag.-Revolvern, sondern gezielt nach bestimmten Makarov-, Tokarev- oder CZ-Modellen zum Zweck ausgiebigen Übungsschießens verlangen... <_<

Geschrieben
Hä?? Dort ist die Rede von:

" das Schießen mit Schußwaffen und Munition auf der Grundlage der für die chießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27/1/1WaffG) nUR zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von SW nachweisen kann und das Schießen mit SW dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt."

Wo steht da was von zum sportlichen Schießen ungeeignet? Es geht um SW mit denen gemäß der Standzulassung geschossen werden soll. Alles andere ist sowieso verboten.

In Nr. 2 wird sogar noch expliziet auf das Schießen nach einer genehmigten Sportordnung hingewiesen als eine der Kriterien neben anderen möglichen Nutzungen

Es hilft wenn man alles liest und es auch versteht. Schau dir mal den 3. Punkt an:

oder

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

Besitzberechtigung, Sportordnung, jagdliche Ausbildung etc sind also nur dann von Bedeutung wenn mit eine Waffe geschossen wird die nach § 6 zum sportlichen Schießen ungeeignet ist.

Frage beantwortet?

Geschrieben

Hallo zusammen,

bei DSB wettkämpfen (zumindest GK) in berlin werden stehts vor dem schießen die WBK´s kontrolliert. bei der waffenkontrolle. geht schon zwei oder drei jahre so. sind da ganz übereifrig.

bin nur noch im DSB weil ich sonst gastschütze auf unserem stand wäre.

gruss

alex

Geschrieben

Hallo Leute,

was Ihr hier schreibt ist alles schön und gut ( und auch teilweise sehr lustig, dehalb bin ich auch hier im Forum, weils so lustig bei euch ist )

ABER

der Schießstandbetreiber/Eigentümer hat immernoch das Hausrecht, ob es euch passt oder nicht. Das schließt ein das man von dem eingesetzten Personal wozu z.B. auch ne Standaufsicht gehören kann, auchmal die Frage " Von welchem Verein kommen Sie denn ? Und wie lange schießen sie den schon und sind das Ihre eigenen Waffen ? " getellt bekommt. Was bitte ist daran schlimm und verboten man darf doch mal Fragen oder. Und wenn der Standaufsicht was komisch vorkommt kann sie auch darum bitten eine WBK für die mitgeführte Waffe sehen zu dürfen. Weil du dich als GAST auf einem Schießstand befindest der einem anderen gehört und der hat das Hausrecht. Das war jetzt rein formalrechtlich. Wenn du ein Problem damit hast kannst du ja woanders hingehen.

Aber wenn du einen neuen Verein suchst oder einen zweitverein, rennst du eh nicht gleich auf den Stand und ballerst mit der Dessert los, das redet man i.d.R erst mal mit einem vom Vorstand und sagt hallo. ( Sowas nennt sich " Gesunder Menschenverstand und Benehmen " !!! Das scheinen einige hier nicht zu keinen. )

Und wenn ich als fremder in einen Verein komme in dem ich zuvor noch niemals war und wo mich niemand kennt und ich da einfach 10 Euro Gastschützengebühr auf den Tisch lege und raus auf den Stand Marschiere und 50ziger Dessert und 454 Casull schieße ohne das einer was fragt oder sagt fände ich das schon ein wenig komisch.

In meiner Region gibt es eine Gesellschaft die mehrer Sportstätten kommerziell betreibt, Billiard, Kegelbahnen und auch eine riesen Indoor Schießanlage. Da kann man für ne Stunde für angemessenes Geld schießen. Da wird vor betreten des Standes die WBK und die Waffe kontrolliert ( also das die Waffe auch auf der WBK steht ). Standaufsicht wird einem vom Betreiber gestellt ( 5 euro / st. ) außer man kann seinen Schießleiterausweis oder IPSC Range Officer Ausweis vorlegen. Dann darf man auch selbst die Standaufsicht ( für sich und die Personen die man mitnimmt ) übernehmen. Ich habe mal gesehen wie ein 2m Typ mit ohne Haare und güner B-Jacke da mit seiner Glock schießen wollte und keine WBK für das ding vorlegen konnte, anstelle die klappe zu hallten und sich zu trollen hat der da versucht randale zu machen. Die ham den hochkannt rausgeworfen und als der draußen war, hat schon die Polizei gewartet.

Fand ich gut fand ich sogar sehr gut, das die den Rausgeworfen haben und die Polizei gerufen haben.

Ich hasse es wenn es kreischrei und stunk auf dem Stand gibt, ich hasse das so das kann sich keiner vorstellen. Und wenn die Standaufsicht was sagt was mir nicht passt dann packe ich mein zeug zusammen und gehe. Aber ich fange doch keinen Streit und Stunk mit der Standaufsicht an wenn ich irgendwo nur Gast bin, wie bekloppt muss ich denn da sein ?

Ich habe das schon einige male erlebt wie GAST schützen mit der Standaufsicht Stunk angefangen haben, nur weil die gesagt hat das das Magazin aus der Waffe genommen werden muss wenn diese offen abgelegt wird und es "sicherheit" heißt und mann zu den scheiben vor geht.

Wenn Fremde kommen ist es nach meinem gesunden Menschenverstand absolut nichts verwerfliches zu fragen von welchem Verein/Verband man ist und ob es eigene Waffen sind und man mal eine WBK sehen darf.

Das wird ja nicht bei jedem male verlangt.

Aber, andere Länder, andere sitten.

Es geht einfach nicht das irgendwelche Fremden kommen, auf den Stand latschen alles Kaputtballern, wieder abziehen und man darf als verantwortliche Standaufsicht nichtmal schauen obs überhaupt eigene, registrierte Waffen sind.

Als Standaufsicht DARFST du dir die WBK für die mitgeführte Waffe zeigen lassen, weil du in deiner Funktion das Hausrecht hast.

Wem das nicht passt der darf gerne seine 10 Euro Gastsschützengebühr wieder nehmen und verschwinden. Wer ein Problem damit hat einem SCHÜTZENBRUDER mal seine WBK zu zeigen der hat dreck am Stecken. Das ist meine Meinung.

Geschrieben
...

Wem das nicht passt der darf gerne seine 10 Euro Gastsschützengebühr wieder nehmen und verschwinden. Wer ein Problem damit hat einem SCHÜTZENBRUDER mal seine WBK zu zeigen der hat dreck am Stecken. Das ist meine Meinung.

Hallo,

Lass mich doch mal Deine Kontoauszüge sehen. Wer mir seine Kontoauszüge nicht zeigt, hat dreck am Stecken.

Das ist nicht meine Meinung, das ist ironie!

Gruss

B

(oder hast du was zu verbergen???)

Geschrieben

Na ihr seit aber lasch. Beschußzeichen prüfen und mit einer Lehre auch noch den Verschlußabstand messen. Wiedergeladenen MUN komplett verbieten, es könnte ja was passieren. Waffen mit einem Baujahr von vor 45 dürften nur nach einem Beschuß, der höchstens 6 Monate alt ist schießen.

Manche fühlen sich echt wie der Herrgötter auf. Da wäre ich dann auch das letzte mal schießen gewesen.

Bis denn

Marcus

Geschrieben
Viel zu lasch, man sollte viel früher ansetzen.

Sobald sie aufs Gelände fahren!

Fahrerlaubnis u. Fahrzeugschein kontrollieren, Beleuchtungstest durchführen, Profiltiefe messen usw.

Und natürlich die körperliche Eignung prüfen:

Sehtest, Belastungs-EKG, Urinprobe, Alko-Drogen- und Doping-Test etc.

Und natürlich die allgemeine Zuverlässigkeit:

Aktueller Auszug Zentralregister und Verkehrssünderdatei, Schufa-Auskunft, schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Nachbarn etc.

Ja, so sind wir Deutschen....

Aber Hallo You People from a Boat

from which country do you come from :rolleyes: :rolleyes:

dein Zynismus in allen Ehren, ist ja alles Recht so mit Laisser Faire-Style aufm Schießstand....Aber es gibt halt auch reichlich Bekloppte unter uns Legalen Waffen-Besitzern!!! Man sollte als Verantwortlicher die Kuh nicht aufs Eis führen, wenn du weißt was ich meine, die kriegste im ungünstigen Fall nicht mehr da runter :icon13:

Ja so sind wir Deutschen nun mal, wenn nix schief geht ist ja alles sehr entspannt, aber lass mal den Schuß in die falsche Richtung gehn, dann bleibt dir dein Sarkasmus im Halse stecken und du steigst wieder in dein boat und ab nach Hause......

Geschrieben

Ich habe mir während meiner mittlerweile 18-jährigen "Standaufsichtentätigkeit" nur 1 mal die WBKs zeigen lassen. Das war bei Gastschützen, die ich vorher noch nie gesehen hatte und die auch aufgrund miserabelster Schießergebnisse und größter Kaliber aufgefallen sind. Es stellte sich heraus, dass die beiden (Ehepaar) ihre WBKs über die DSU bekommen hatten und offensichtlich nicht wußten, wie sie mit den Eisen umzugehen hatten. Schießtechnisch wußten sie nichts und konnten auch nichts. Denen ist offenbar noch nie gezeigt worden, wie man zumindest die Scheibe trifft. Dementsprechend war das Ergebnis auf der Scheibe bzw. in der Schießstandbarrikade.

Nachdem ich die erste Serie der beiden gesehen (bzw. die Nichttreffer als Einschußlöcher in der Barrikade gesehen) hatte, habe ich die beiden gebeten mir die WBKs zu zeigen. Das haben sie dann auch getan, wir haben uns nett unterhalten und sie sind dann anschließend gegangen.

Das Zeigenlassen der WBKs hat nix mit "Blockwartmentalität" zu tun. Ich kann nicht verstehen, warum ein Schütze, der bei einem Verein ZU GAST ist, sich weigern könnte, seine Waffen-Legitimation (WBK) zu zeigen, zumal er sie sowieso bei sich tragen muß. Dann kann er sie auch zeigen, wenn er dazu aufgefordert wird (was sehr selten vorkommen dürfte).

Bei langjährigen Vereinsmitgliedern gehe ich einfach davon aus, dass sie ihre WBK (noch) haben, bei mir unbekannten Gastschützen lasse ich sie mir zeigen, falls mir etwas "spanisch" vorkommt.

Geschrieben

Also wenn ich zu euch nach hause komme, und ihr sagt, bitte die schuhe ausziehen wir ham nen neuen weißen Teppich, dann kann ich also auch neín sagen und mit meinen schlammigen schuhen einfach rein latschen und einen neuen Tepich einsauen.

Du darfst da nichts sagen, ne ne ne. Darfst du nicht, weil ich als gast machen kann was ich will, bääähhhhh !! Da kannst du gar nix machen, und wie unverschämt, das du gesagt hast ich soll die schuhe ausziehen, ich kann in deinem Haus machen was ich will und du darfst gar nix machen.

Wie GEIL. Wann kann ich dich besuchen kommen ?? Ich bringe auch meine Kontoauszüge vom letzten jahr mit, kannste alle durchschauen. Wenn ich meinem Hund mitbringe mit dem ich vorher 2 Stunden durch den Wald gewandert bin, na da kannst du ja auch net sagen der soll draußen bleiben, der liegt gerne neben mir auf deiner Couch.

Ihr seid so toll, ich liebe euch wann kann ich euch besuchen kommen, ihr dürft auch meine Steuererklärungen der letzten 5 Jahre sehen, wenn ich dafür euren Kühschrank leerräumen darf, mein Hundi und ich ham nach 2 Stundem durch den Wald gelatsche meistens hunger.

Ich liebe euch. :wub::wub::wub:

Geschrieben
Auf meinem besagten Schießstand sind 2 gravierende Vorfälle passiert- und das NICHT von Legalwaffenbesitzern, sondern von "Gast"schützen:

In einem Fall verbrachte der Schütze 2 Stunden auf der Pistolenbahn, ehe der Betreiber nachdenklich wurde:

Kontrolle auf der Bahn, Schütze war mitsamt der Waffe verschwunden, hinterlegter Personalausweis war gefälscht.

Und im anderen Fall hat ein Leihwaffenschütze 49 Schuß Munition verballert und mit der 50.Patrone sich selber ausgeknipst.

Insofern verstehe ich, daß der Schießstandbetreiber einschließlich seiner Leute versucht, sowas auszuschließen.

Da liegt doch schon der Fehler. Warum läßt man einen Gastschützen den man nicht kennt und der nur mal paar Schuß machen will, mit einer Waffe ALLEINE auf den Schießstand ? Der hat keine Sachkunde und nichts. Da ist der Schießstandbetreiber selber Schuld.

Gruß

Marcel

Geschrieben

moin alls,

es dürfte klar sein, dass sich genehmigungsbehörden stets "für den ereignisfall" die hintertüren offenhalten.

gemeint sind damit bestimmungen , welche verantworlichkeiten regeln und voraussetzungen definieren. geht etwas schief, wird die entsprechende "hintertür" geöffnet, meist steht dann ein ganz armes würstchen am ende der delegationskette und bekommt saftig eine drüber.

ein solches hintertürchen ist der von lobo-s bereits erwähnte § 9 awaffv, der die voraussetzungen für die nutzung von schießstätten regelt. eine dieser voraussetzung ist nunmal nr. 1, wonach nur der schießen darf, der für eine mitgebrachte waffe die erwerbs- und besitzerlaubnis nachweisen kann.

irgendwann ist noch bestimmt, dass der schießstandbetreiber (also der verein, weitestgehend die aufsicht) dafür zu sorgen hat, dass einhaltung dieser voraussetzungen (die nummern 1,2 und 3) auch überwacht, sprich kontrolliert, wird.

dies dürfte für vereinszugehörige schützen dem kenntnisstand nach sicher entbehrlich , für unbekannte schützen jedoch nur durch einblick in die mitzuführende wbk / waffenschein möglich sein.

inwieweit nun der betreiber von dieser möglichkeit gebrauch macht, obliegt seiner beurteilung, zumindest hätte die aufsicht hier die schon angesprochene rechtsgrundlage zur überprüfung auf zulässigkeit.

es möge also im schadensfall, wenn die frage nach der statthaftigkeit des beanstandeten schießens beantwortet werden muss, niemand behaupten, er hätte "von nichts gewusst ..."

grüße

Geschrieben
Es geht einfach nicht das irgendwelche Fremden kommen, auf den Stand latschen alles Kaputtballern, wieder abziehen und man darf als verantwortliche Standaufsicht nichtmal schauen obs überhaupt eigene, registrierte Waffen sind.

Als Standaufsicht DARFST du dir die WBK für die mitgeführte Waffe zeigen lassen, weil du in deiner Funktion das Hausrecht hast.

Wem das nicht passt der darf gerne seine 10 Euro Gastsschützengebühr wieder nehmen und verschwinden. Wer ein Problem damit hat einem SCHÜTZENBRUDER mal seine WBK zu zeigen der hat dreck am Stecken. Das ist meine Meinung.

Und meine Meinung ebenfalls- ganz einfach.

MfG!

Geschrieben
Das Zeigenlassen der WBKs hat nix mit "Blockwartmentalität" zu tun. Ich kann nicht verstehen, warum ein Schütze, der bei einem Verein ZU GAST ist, sich weigern könnte, seine Waffen-Legitimation (WBK) zu zeigen, zumal er sie sowieso bei sich tragen muß. Dann kann er sie auch zeigen, wenn er dazu aufgefordert wird (was sehr selten vorkommen dürfte).

Bei langjährigen Vereinsmitgliedern gehe ich einfach davon aus, dass sie ihre WBK (noch) haben, bei mir unbekannten Gastschützen lasse ich sie mir zeigen, falls mir etwas "spanisch" vorkommt.

Auch hierzu meine platzsparende, einzeilige Zustimmung.

Geschrieben
Da liegt doch schon der Fehler. Warum läßt man einen Gastschützen den man nicht kennt und der nur mal paar Schuß machen will, mit einer Waffe ALLEINE auf den Schießstand ? Der hat keine Sachkunde und nichts. Da ist der Schießstandbetreiber selber Schuld.

und woher hat er dann die Waffe, wenn er keine Sachkunde hat?

Karl

Geschrieben
Ich habe mir während meiner mittlerweile 18-jährigen "Standaufsichtentätigkeit" nur 1 mal die WBKs zeigen lassen. Das war bei Gastschützen, die ich vorher noch nie gesehen hatte und die auch aufgrund miserabelster Schießergebnisse und größter Kaliber aufgefallen sind. Es stellte sich heraus, dass die beiden (Ehepaar) ihre WBKs über die DSU bekommen hatten und offensichtlich nicht wußten, wie sie mit den Eisen umzugehen hatten. Schießtechnisch wußten sie nichts und konnten auch nichts. Denen ist offenbar noch nie gezeigt worden, wie man zumindest die Scheibe trifft. Dementsprechend war das Ergebnis auf der Scheibe bzw. in der Schießstandbarrikade.

Nachdem ich die erste Serie der beiden gesehen (bzw. die Nichttreffer als Einschußlöcher in der Barrikade gesehen) hatte, habe ich die beiden gebeten mir die WBKs zu zeigen. Das haben sie dann auch getan, wir haben uns nett unterhalten und sie sind dann anschließend gegangen.

Das Zeigenlassen der WBKs hat nix mit "Blockwartmentalität" zu tun. Ich kann nicht verstehen, warum ein Schütze, der bei einem Verein ZU GAST ist, sich weigern könnte, seine Waffen-Legitimation (WBK) zu zeigen, zumal er sie sowieso bei sich tragen muß. Dann kann er sie auch zeigen, wenn er dazu aufgefordert wird (was sehr selten vorkommen dürfte).

Bei langjährigen Vereinsmitgliedern gehe ich einfach davon aus, dass sie ihre WBK (noch) haben, bei mir unbekannten Gastschützen lasse ich sie mir zeigen, falls mir etwas "spanisch" vorkommt.

:appl::appl::appl:

Geschrieben

Wenn ich als GASTschütze GAST wäre müßte ich ja nichts bezahlen :00000733:

Wenn es generelle Politik des Betreibers ist, sich die Papiere zeigen zu lassen - vielleicht würde ich da mitspielen. Wenn es ohne gänsefleischmolankofferraumaufmachen geht, dann lasse ich meine Kohle anderswo liegen.

Wenn es sich um Eigenmächtigkeit einer einzelnen Aufsicht handelt, dann kann dieser Blockwart mich kreuzweise. Und wenn der DSB in Berlin bei Meisterschaften sich derart aufspielt - bitte gerne, braucht die Brüder irgendwer noch? :rotfl2:

Geschrieben
Wenn ich als GASTschütze GAST wäre müßte ich ja nichts bezahlen :00000733:

Nun ja- diese Einstellung (zahlbar eine Nullrunde) gibt es vielleicht noch bei einer Essens-Einladung bei wirklichen Freunden.

Oder wenn man sich nun unbedingt am Wort "Gast" dranhängt:

Ist eine pflaumenweiche Definition- erinnere nur an das Wort"Gast"arbeiter:

Niemand käme auf die Idee, den Gast, weil "Gast", umsonst arbeiten zu lassen.

Geschrieben

Wenn es generelle Politik des Betreibers ist, sich die Papiere zeigen zu lassen - vielleicht würde ich da mitspielen. Wenn es ohne gänsefleischmolankofferraumaufmachen geht, dann lasse ich meine Kohle anderswo liegen.

Wenn es sich um Eigenmächtigkeit einer einzelnen Aufsicht handelt, dann kann dieser Blockwart mich kreuzweise. Und wenn der DSB in Berlin bei Meisterschaften sich derart aufspielt - bitte gerne, braucht die Brüder irgendwer noch? :rotfl2:

:icon13::icon13::icon13:

Und Du beurteilst den unbekannten BLOCKWART ohne ihn zu kennen..... Na dann geh doch :heuldoch:

Mir wird die WBK meist freiwillig angeboten, und es hat auch noch keiner gestresst, wenn ich mal nachgefrag habe. Kommt wohl nur auf den Ton an, der ja bekanntlich die Musik macht.

Geschrieben
Wie weiter oben nachzulesen ist hat er sich die Waffe auf dem Stand geliehen.

Sorry, hatte den falschen Absatz kopiert, sollte der sein:

ZITAT(Peter K @ 27.01.2008 - 14:36) post_snapback.gifIch habe mir während meiner mittlerweile 18-jährigen "Standaufsichtentätigkeit" nur 1 mal die WBKs zeigen lassen. Das war bei Gastschützen, die ich vorher noch nie gesehen hatte und die auch aufgrund miserabelster Schießergebnisse und größter Kaliber aufgefallen sind. Es stellte sich heraus, dass die beiden (Ehepaar) ihre WBKs über die DSU bekommen hatten und offensichtlich nicht wußten, wie sie mit den Eisen umzugehen hatten. Schießtechnisch wußten sie nichts und konnten auch nichts. Denen ist offenbar noch nie gezeigt worden, wie man zumindest die Scheibe trifft. Dementsprechend war das Ergebnis auf der Scheibe bzw. in der Schießstandbarrikade.
Geschrieben
Wie weiter oben nachzulesen ist hat er sich die Waffe auf dem Stand geliehen.

Richtig. Also hat der Schießstandbetreiber Mist gebaut.

Habe auch schonmal Bekannte die auch mal paar Schuß aus Spaß machen wollen. Dürfen die ja auch. Aber dann bin ich dabei und stehe daneben. Und lasse Sie mit der Waffe nicht allein auf den Stand.

Gruß

Marcel

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