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IGNORED

Wunschliste für das neue Waffenrecht


knight

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Mein Gott, ist denn kein Pragmatiker hier???

Rein Raus...

Einfach weg mit dem Gesetz!!!

:icon14:

Jeder gesetzestreue nicht vorbestrafte Bürger darf zur SV eine Schußwaffe führen (entsprechende Ausbildung vorausgesetzt)

Geschrieben

Also Jacks Wunschliste, alles machbar ohne die Innere Sicherheit irgendwie zu gefährden:

1. Kurzwaffe soll wieder geladen zugriffsbereit und am Körper geführt werden, für Jäger, Begründung: Schutz der Langwaffe inkl Munition, leichte Erkennbarkeit für Laien "Der fährt immer Nachts naus, allein, in grün, des muss n Jäger sein...(Bei Sportschützen sehe ich irgendwie keinen Grund). Das Ganze bitte nur auf direkten Weg zur Jagd hin und wieder zurück.

2. Schalldämpfer auf grüne WBK. Begründung: Tierschutz, Lärmschutz für Anwohner, Reduktion der Beschwerden in Stadtnahen Revieren, Gesundheitschutz für den Jäger der für die Gesellschaft eine wichtige Aufgabe übernimmt (Seuchenschutz z. B.)

3. Keine Beschränkung der Anzahl von Kurzwaffen, lasst uns die Wirtschaft ankurbeln.

4. Weg mit dem Anscheinsquark für scharfe Feuerwaffen! Dem Reh ist egal woraus die .308 kommt.Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, und wegen schwarzen Schäften und Picantinny Schienen ne Hexenverbrennung durchzuführen ist, sagen wir mal "Lodengrün", aber nicht sinnvoll.

Sonstiges, nicht WaffG: Runter mit den Jagdschein und WBK Gebühren, Schwarzpulverschuss auf Schalenwild erlauben, meinetwegen auch Pfeile (Macht doch eh keiner ders nicht kann), Gängelung der Wiederlader reduzieren.

Geschrieben

Weg mit dem Anscheinschwachsinn nix wird gefährlicher weil es nur einen 14,5" Lauf hat oder wie ein.... aussieht.

Kein 2/6 und sonstige Beschränkungen in Bezug auf Mengen, mein Gehalt beschränkt das schon von selbst.

Lampen/Laser erlauben.

Schalldämpfer frei erhältlich.

Verteidigunsschießen und Nachttraining erlauben. Was soll der Unsinn ?

Wenn ich das trainieren kann und beherrsche muß ich die Waffen auch führen dürfen.

Also WS nach Kenntnisstand und nicht nach Bedürfniss welches man nie erfüllt.

Geschrieben

Optimal:

Zusammenstreichung des WaffG auf 2 Paragraphen

§1 Jeder mündige, unbescholtene Bürger hat das Recht, Waffen jeder Art zu besitzen und verdeckt zu führen.

§2 Der Staat wird dieses Recht niemals in Frage stellen oder einschränken.

Realistisch:

Überprüfung des Waffenrechtes und der letzten Änderungen durch unabhängige Stellen in Hinblick auf Auswirkungen auf die "innere Sicherheit" und Kriminalitätsstatistik und Anpassung dementsprechend. Dazu würden meiner Meinung nach die Aufhebung des 2/6 Schwachsinns, des Kinderwaffenscheines, der geplanten Erbenregelung und weitere Erleichterungen für Jäger und Sportschützen gehören und man so endlich von einer Aktionismuspolitik wegkommen.

Zudem sollte man einigen Dummschwätzern und Alt-68ern im Bundestag einmal laut das Nuhr-Zitat zurufen, so daß es im Protokoll erscheint.

Geschrieben
Optimal:

Zusammenstreichung des WaffG auf 2 Paragraphen

§1 Jeder mündige, unbescholtene Bürger hat das Recht, Waffen jeder Art zu besitzen und verdeckt zu führen.

§2 Der Staat wird dieses Recht niemals in Frage stellen oder einschränken.

So reicht es doch auch ;)

Geschrieben
So reicht es doch auch ;)

Leider reicht es so nicht. Ansonsten kommt immer wieder irgend jemand auf die Idee, daß die Waffen von Zivilisten nicht so effektiv sein dürfen wie die der staatlichen Behörden und es wird wieder eine Salamitaktik begonnen, mit der der private Waffenbesitz Stück für Stück eingeschränkt wird. Zu diesem Zweck sollte klar im Gesetz definiert werden, welche Waffen in Privathand gelangen dürfen. Für mich ist das ganz klar alles was unter die liebe UN-Definition von "small arms" fällt. So kann auch niemand mehr Panzer als Druckmittel gegen Demonstrationen verwenden, wie es in einigen Staaten des Warschauer Vertrages und in China in der Vergangenheit passierte.

Den zweiten Absatz soll gegen jeglichen staatlichen Versuch, einzelne Bevölkerungsgruppen zu entwaffnen oder den allgemeinen Waffenbesitz einzuschränken, absichern.

Geschrieben
...soll gegen jeglichen staatlichen Versuch, einzelne Bevölkerungsgruppen zu entwaffnen..., absichern.

Auch ein sehr wichtiger Punkt !

Denn so eine selektive Entwaffnung unschuldiger und sich rechtmäßig verhaltender Bürger hatten wir auf deutschem Boden schon mal. Als gezielte Vorbereitung für perfide vorbereiteten Massenmord.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Es wäre in Anlehnung ans GG dann folgende Präambel zum WaffG denkbar:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, insbesondere das Volk zu entwaffnen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Genau deswegen haben die Amerikaner es in ihrer Verfassung drin. :rolleyes:

Geschrieben

Ich hatte ja versprochen, mich noch mal zu melden.

Erst mal Danke für alle Antworten. Ich hatte ehrlich gesagt, nicht damit gerechnet das es so viele sein werden und dass sie so viele Facetten abdecken. Aber nun gut.

Mir ging es um Folgendes: Da das Gesetz ja nun in der Beratungsphase ist und die Dokumente entsprechend öffentlich sind, will und werde ich von meinem Recht gebrauch machen, gezielt Abgeordnete anzuschreiben und versuchen konstruktiv Punkte in dem Gesetz zu verbessern. Ob das klappt, wird man sehen, aber aus diesem Grund war es mir wichtig, dass realistische Punkte genannt werden und diese mit einleuchtender kurzer Begründung versehen sind. Da das alles drei Seiten nicht überschreiten darf, werden nicht alle genannten Punkte zum Zug kommen können.

Versteht mich bitte nicht falsch: Ich möchte keine pauschale Massenmailaktion lostreten. Aber ich habe durchaus den Eindruck, dass es eben doch Politiker gibt, die zugänglich für gut begründete Vorschläge sind.

bye knight

Geschrieben

Ich find das Thema gut und habe in diesem Sinne auch die FDP angeschrieben, klar nicht unfehlbar aber am Freitag war Herr Wolff doch gut oder?

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Sehr geehrter Herr Hartfrid Wolff,

es ist eigentlich nicht meine Art, Politiker via email anzuschreiben. Allerdings möchte ich die Gelegenheit nutzen und Ihnen zu Ihrer Rede im Deutschen Bundestag am 18.01.08 gratulieren. Sie waren meiner Ansicht nach der einzige Redner der sich mit dem Thema ausführlich beschäftigt hat und das Pro und Kontra zu einer Waffengesetzänderung vernünftig abgewogen hat. Es bringt nichts, wenn man die ohnehin schon registrierten und mehrfach auf Zuverlässigkeit hin überprüften deutschen Bürger noch mehr durch Gesetze und Gebühren gängelt. Ganz im Gegenteil sollte der Kampf gegen illegalen Waffenhandel- u.Besitz verschärft werden da dieser eine Gefahr für die Sicherheit der Bürger in Deutschland darstellt und nicht der gesetzestreue Jäger, Sammler oder Sportler.

Sollte es Ihre Zeit erlauben, schauen Sie sich doch bitte einmal die Diskussionen zu diesem Thema unter www.waffen-online.de an. Dort entstand eine Plattform in der sich objektiv die Betroffenen und Kenner der Thematik austauschen können, die gesetzestreuen, legalen Waffenbesitzer.

Zudem möchte ich Anstoßen, sollte es wirklich zu einer Änderung des Waffengesetzes und einer Anpassung an die EU-Waffenrechtslinie kommen, folgenden Punkt auf Realisierbarkeit in Deutschland zu überprüfen.

1.)Bedürfnis für Waffenschein nach Absolvierung einer rechtlichen- und schießpraktischen Ausbildung mit praktischer Prüfung durch einen LKA-Ausschuss.

- jährliche Wiederholung der Schießprüfung u. der Rechtsunterrichtung

- Nachweis von mindestens 52 Trainingseinheiten/Jahr bei Erlaubnis zu Übungen im Verteidigungsschießen unter Beachtung Notwehr/Nothilfe und

Verhältnismäßigkeit der Mittel

- Anrechnung von Training und Unterricht bei behördlichen Waffenträgern

Dies würde insbesondere, auch falls dies nur für Dienstwaffenträger von Polizei, Zoll, Bundespolizei, Bundeswehr realisiert würde, zu einem wesentlichen Anstieg der inneren Sicherheit führen. Da wie in anderen europäischen Staaten auch, gut ausgebildete Beamte und Soldaten die nicht im Dienst sind oder gar "Normalbürger" im Rahmen von Notwehr und Nothilfe, unter Beachtung der Verhältnismäßtigkeit der Mittel in letzter Konsequenz den Angreifer der sie oder eine hilflose Person bedroht, mit der Waffe zur Aufgabe bewegen könnten.

Vielen Dank für Ihre objektive Arbeit.

Geschrieben

Das Gesetz muß "lesbarer" werden.

Dann gibt es weniger "zankereien" mit der Behörde.

Mehr EU-Richtlinie im deutschen WaffG.

Mal ein Beispiel für §14(3) u.(4):

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz

von mehr als acht Waffen der Kategorien B wird durch Vorlage einer

Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft gemacht.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend nach §10Abs. 1 Satz 3 eine

unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Waffen der

Kategorien C und D berechtigt.

Gruß

Opa686

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