Zum Inhalt springen
IGNORED

Taser - Ist der nun WBK-pflichtig?


confider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe heute bei meinem BüMa einen (bestellten) Taser abgeholt, so weit, so gut.

Er sagte mir, daß Taser und "Munition" getrennt frei ab 18 erhältlich sind, ABER stecke ich die Patrone rein, würde das Gesetz dieses Teil als scharfe Waffe ansehen und wäre eigentlich WBK-pflichtig! Und mit (m)einem kleinen WS wäre der nicht legal zu führen, mit meinen Papieren (JJS usw.) auch nicht, weil nicht als KW ("scharfe Waffe") eingetragen.

Ich hab das mal so etwas irritiert zur Kenntnis genommen und wollte Euch mal danach fragen. Er hatte den Hinweis von von seinem Lieferanten bekommen bei der Bestellung/Auslieferung.

(Nein, die Suchfunktion ergab dazu nichts relevantes)

Geschrieben
Ich habe heute bei meinem BüMa einen (bestellten) Taser abgeholt, so weit, so gut.

Er sagte mir, daß Taser und "Munition" getrennt frei ab 18 erhältlich sind,

Stimmt.

... ABER stecke ich die Patrone rein, würde das Gesetz dieses Teil als scharfe Waffe ansehen

Stimmt.

... und wäre eigentlich WBK-pflichtig!

Nein

Und mit (m)einem kleinen WS wäre der nicht legal zu führen, mit meinen Papieren (JJS usw.) auch nicht, weil nicht als KW ("scharfe Waffe") eingetragen.

Stimmt. Um das Teil zu führen braucht man einen "großen" Waffenschein.

Geschrieben

Der Taser ist definitiv eine Waffe (Gegenstand, besonders geeignet...), mit der geladenen Entfernungspatrone sogar eine Schusswaffe. Normalerweise ist der Erwerb frei ab 18. Damit gilt praktisch für den Taser dasselbe wie für die 7,5J Luftpistole mit F-im-Fünfeck. Getrennt kann man Patrone und Taser führen. (Das ist aber reichlich spitzfindig.) Und im Notwehr-Paragrafen steht: "Es handelt nicht rechtswidrig...."

Wenn Du also die annehmende Sau "taserst", dann hast Du im Notstand (Sau=Tier) nicht rechtswidrig gehandelt. Mkay ?

Eigentlich gehörten die Dinger freigegeben und mit kl. WS führbar. Aber das wäre vernünftig, passiert also nicht.

Geschrieben
Eigentlich gehörten die Dinger freigegeben und mit kl. WS führbar. Aber das wäre vernünftig, passiert also nicht.

Das wird nicht passieren, denn nach jetzigem Stand der Dinge werden Taser ab dem 1.4. zum verbotenen Gegenstand.

Geschrieben

Also wenn ich das mal zusammenfassen darf:

Der Taser ist als geeignetes Verteidigungsmittel eine legale und scharfe Waffe, die man mit kleinem Waffenschein nicht (geladen) führen darf, mit großem schon. Dazu ist sie nicht eintragungsfähig und wird ohnehin thematisch verboten?

Wie albern ist das denn?

Da gibt es also einen Gegenstand, den man, will man rechtlich sauber bleiben, eigentlich allenfalls "unbrauchbar" besitzen darf? Einzige Lücke bliebe im berühmten Köfferchen der Transport?

Dritte Variante: Ich habe (JJS, SS, WL, §27 usw. usw. usw.) meine 44er im Nachttischtresor (Stufe N (0)) geladen liegen

und dieses Taserteil habe ich allenfalls getrennt irgendwo?

Vierte Variante: Im Revier führe ich selbige geladene 44er, den Taser darf ich nicht führen???

Geschrieben
Einzige Lücke bliebe im berühmten Köfferchen der Transport?

Dritte Variante: Ich habe (JJS, SS, WL, §27 usw. usw. usw.) meine 44er im Nachttischtresor (Stufe N (0)) geladen liegen

und dieses Taserteil habe ich allenfalls getrennt irgendwo?

Vierte Variante: Im Revier führe ich selbige geladene 44er, den Taser darf ich nicht führen???

Das hast Du falsch verstanden. Wenn der letzte Entwurf zur Waffenrechtsnovelle in diesem Punkt durchgewunken wird, ist der Taser ein verbotener Gegenstand. Den darfst Du weder führen, besitzen und sonst was. Jedlicher Umgang mit dem Ding ist dann verboten. Betrachte ihn dann genauso, wie ein Butterflymesser, Schießkugelschreiber usw.

(Theor. Altbesitzfälle mit dann ges. Ausnahmegenehmigung mal abgesehen)

Geschrieben
Wenn der letzte Entwurf zur Waffenrechtsnovelle in diesem Punkt durchgewunken wird, ist der Taser ein verbotener Gegenstand. Den darfst Du weder führen, besitzen und sonst was.

Es hätte ansonsten ja sein können, dass viele Leute in D damit legal ein halbwegs effektives Selbstverteidigungsmittel

an die Hand bekommen hätten. Und das kann natürlich nicht sein...

Die Begründung für das Verbot wäre im übrigen interessant.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Die Begründung für das Verbot wäre im übrigen interessant.

Das Gewaltmonopol des Staates, selbstverfreilich!

Ja wo kämen wir denn da hin, da könnte ja jeder kommen!

Geschrieben
Das Gewaltmonopol des Staates, selbstverfreilich!

Ja wo kämen wir denn da hin, da könnte ja jeder kommen!

:appl:

Geschrieben

Vor einigen Monaten hies es doch noch, das der Taser zukünftig in den kl Waffenschein eingetragen werden kann...? Ist in der Zwischenzeit soviel damit passiert, dass er jetzt ganz Verboten wird? Irgendwie blick ich da nicht mehr durch.

Geschrieben
Ist in der Zwischenzeit soviel damit passiert, dass er jetzt ganz Verboten wird?

Es wurden in letzter Zeit einige Fälle von "Vorkommnissen" (mit Todesfolge) bei polizeilicher Anwendung bekannt.

Und da kann man die Geräte natüüürlich erst recht nicht den dummen bzw. unausgebildeten Zivilisten überlassen...

Das steckt wohl dahinter

(du weißt doch, für Verbote braucht es in D nie wirklich gute Begründungen).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Es wurden in letzter Zeit einige Fälle von "Vorkommnissen" (mit Todesfolge) bei polizeilicher Anwendung bekannt.

Gibt es außer den üblichen Gerüchten verläßliche Quellen für diese Todesfälle?

Gruß

Michael

Geschrieben
Der Taser könnte ja den Täter töten und das will man hier nicht.

Man hat es lieber das das Opfer sich zusammenschlagen lässt mit 2000 EUR "entschädigt"

wird, der täter paar "gemeinützige" Arbeitsstunden leistet.

Und das Opfer ein Therapieangebot bekommt, wo es dann vom Psychologen erklärt bekommt

das es ja selber schuld ist überfallen worden zu sein.

Gut formuliert.

(P.S.: Im übrigen gab es gestern, in Ba.-Wü., schon wieder einen tragischen "Rentner-zusammenschlage-Fall"..)

Im übrigen wäre der Taser dank seiner eingebauten Kennziffer-verstreu-Funktion beim "Schuss" auch ein Verteidigungsmittel, bei dem sich ein evtl. Missbrauch recht gut nachweisen ließe.

Und ja, es ist ein Unding, die "Zivilisten" mit dem Verbot des Taser dafür zu bestrafen, dass er in Haftanstalten, Polizeirevieren bzw. bei Festnahmesituationen nicht immer zweckgerecht (als "Konditionierungsmittel") verwendet wurde, z.T. mit (gemessen am Anwendungszweck) krassen Folgen...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Man hat es lieber das das Opfer sich zusammenschlagen lässt mit 2000 EUR "entschädigt"

wird, der täter paar "gemeinützige" Arbeitsstunden leistet.

Und das Opfer ein Therapieangebot bekommt, wo es dann vom Psychologen erklärt bekommt

das es ja selber schuld ist überfallen worden zu sein.

Wenn ich so einen Sch..x lese könnte ich :kotz:

Wenn es um Schußwaffen geht wird hier immer schwadroniert unter 9 Millimeter und mindestens 15 Murmeln im Tank sei man nicht notwehrfähig und dann soll ein einschüssiger Taser mit 3 Metern Reichweite plötzlich das Allheilmittel sein, dessen Versagung zum sofortigen Untergang des Abendlandes führt? :gaga:

Geschrieben

der taser ist ne echt gute sache habe ich selber schon an mir testen lassen.....

die idee dahinter war doch folgende .... einführung in den usa damit weniger cops von der schusswaffe gebrauch machen müssen... und so weniger verdächtige erschossen werden....

ja klar gibt es da auch mal nen zwischenfall wo einer stirtbt .... aber selbst wenn von 10.000 getaserten 50 sterben bin ich sicher das wenn auch die 10.000 geschossen worden währe nicht nur 50 davon tot wären... oder wie sieht ihr das?

als selbstverteidigungswaffe ist der taser auch viel sinnvoller als ein pfefferspray oder ein normaler elektroschocker...

beispiel::::: eine frau in einer notwehrsituation .... in einem panikfall sprüht sie das pfefferspray warscheinlich so das sie selber was an die augen kriegt... wer das schon mal benutzt hat weis wie leicht das geht wenn der wind schlecht steht... und bei normalen elektroschockern muss sie direkt an den täter rann... das geht wohl auch oft schief....

der taser ist da viel sicherer.....

aber weil es mal zu missbrauch der teile an tätern kam werden sie verboten oder man darf sie nicht führen .....

deutschland ist einfach das musterbeispiel für " täterschutz vor opferschutz"

Geschrieben
Wenn ich so einen Sch..x lese könnte ich...

... und dann soll ein einschüssiger Taser mit 3 Metern Reichweite plötzlich das Allheilmittel sein...?

Ich glaube, bei besagtem Satz ging es Tschorsch nicht im Detail um den Taser (der ist halt ein weiteres Werkzeug, das dem Normalbürger entweder zugestanden oder aber versagt wird..), sondern um die grundsätzliche Möglichkeit, Abwehrmittel legal haben zu dürfen.

Und diese grundsätzliche Aussage war m.E. richtig.

Geschrieben
der taser ist ne echt gute sache ....

Eine gute Sache ist der Taser für Law Enforcement. Zur Selbstveteidigung taugt er kaum. Bei keinem der Fälle die derzeit durch die Presse gingen hätte ein einschüssiger Taser den Angriff durch größere Tätergruppen abwehren können. Schlimmstenfalls hätte er die Aggression der Täter nur noch gesteigert. Dazu kommt, dass Taser bereits heute nicht schußbereit geführt werden dürfen. Welcher Normalmensch ist denn in der Lage in einer Notwehrsituation das Gerät erst zusammenzubauen?

Geschrieben

du hast warscheinlich recht... ich gehe halt immer von mir aus ...

der normalbürger kann nicht mal richtig autofahren wie soll er dann damit klarkommen :rotfl2: und dann noch ne frau... :rotfl2:

ich denke auch das nur wer auf eine solche situation vorbereitet ist damit klarkommt

Geschrieben
ja klar gibt es da auch mal nen zwischenfall wo einer stirtbt .... aber selbst wenn von 10.000 getaserten 50 sterben bin ich sicher das wenn auch die 10.000 geschossen worden währe nicht nur 50 davon tot wären... oder wie sieht ihr das?

Ich sehe das Problem nur in der niedrigen Hemmschwelle das Ding einzusetzen.

Wenn 10.000 Leute getasert werden, wäre vielleicht auch auf 1.000 geschossen worden.

Ich hoffe ja nur das der Taser Einsatz mindestens den gleichen Papierkrieg bei der Polizei verursacht wie der Gebrauch der Dienstwaffe. Ansonsten wird jeder Einsatz des Polizei-Schlagstocks sich in Zukunft auf Demonstrationen beschränken. Den warum sollte ein Polizist sich an einem Gewalttäter die Finger schmutzig machen, er hat ja ein "nicht" tödliche Waffe, möglichst noch mit Laserpointer zur Zielerfassung.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.