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IGNORED

Mit SSW in Mietwohnung ballern?


Gast

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Geschrieben

Nun muss ich mal fragen. Wenn ich das richtig raus lese, dürfte man nach § 12, Abs. 4, Ziff. 1a eine "F" Waffe auch als Mieter innerhalb einer Wohnung schießen, da dieser ja auch als Mieter das Hausrecht besitzt. Klar und soweit in Ordnung.

Wenn man nun weiter liest, gilt das auch für Waffen nach § 7 Beschussgesetz und dürften PTB Waffen, also SSW sein.

Sehe ich das richtig, dass man einem hirnlosen Mieter nicht verbieten kann, außerhalb der Ruhezeiten seine SSW magazinweise innerhalb seiner Wohnung zu feuern?

Oder gibt es offiziell dass das unnötige Lärmen untersagt ist?

Zu §12, der VdB hat mal ein Schreiben verfasst, wo das schießen mit SSW und verschießen von Pyro's auf umfriedeten Grundstück usw. erlaubt sei. Das beinhaltet ja auch eine Wohnung.

Bislang hatte ich §12,4 1a im Zusammenhang mit 1b gesehen, und das war lediglich die Genehmigung für Bolzenschussgeräte des Handwerkers und vielleicht Viebetäubungsgeräte gemünzt, so dass der Handwerker oder Metzger sich formal keine Schießgenehmigung einholen musste.

Wenn das tatsächlich so gesehen werden muss, dürften zu Silvester ja keine SSW gefeuert werden. Das kann's ja auch nicht sein, weil jeder Laden so was mit Hinweis zu Silvester verkauft und das ja auch in dem VdB-Schreiben bestätigt.

Wie seht Ihr das?

Geschrieben

Nach WaffG darf der Mieter seine SSW in der Wohnung oder seinem Garten leerballern, bis das Magazin korrodiert.

Es gibt in diesem kaputtregulierten Land aber genug andere Gesetze und Verordnungen, teils bis auf Kommunalniveau runter, die so ziemlich alles irgendwie einschraenken koennen, wenn man lang genug sucht.

:-(

Musst also nur mal weitersuchen, ausserhalb das WaffG.

Geschrieben

Ich denke spätestens beim Punkt "Ruhestörung", dürfte das Leerballern des Magazins in der eigenen Wohnung auf ihre Grenzen stoßen.

Ansonsten verbietet der Gesetzgeber sowas nicht.

Es gibt Sicherheitskompensatoren für SSW´s (manche sagen auch Schalldämpfer dazu) womit das Schießen in den eigenen vier Wänden höchstens die Katze verärgert.

Geschrieben
Nach WaffG darf der Mieter seine SSW in der Wohnung oder seinem Garten leerballern, bis das Magazin korrodiert.

Das ist doch mal eine Lücke im WaffG. Allen Scheiß ist geregelt, aber wirklich sinnlose und hirnverbrannte Möglichkeiten sind ungeregelt.

Daber wäre das einfach zu regeln: Ganzjähriges Schießverbot, aber freies Führen und schießen an Silvester. Zum Funktionstest ab auf dem Schießstand.

Im CO2 Forum ist doch tatsächlich einer, der wissen will, ob man ihn belangen kann, wenn die Oma über ihm einen Herzinfakt erleidet, wenn er seine SSW in der Wohnung ausprobieren will. :gaga:

Da fällt mir doch nichts mehr ein.

Und mal bildlich überlegt. Man wohnt im Miethaus, guckt sich um 20 Uhr bei einem schönen Glas Rotwein die Tagesschau an und dann - BUUMMM

Geschrieben
Das ist doch mal eine Lücke im WaffG. Allen Scheiß ist geregelt, aber wirklich sinnlose und hirnverbrannte Möglichkeiten sind ungeregelt.

Daber wäre das einfach zu regeln: Ganzjähriges Schießverbot, aber freies Führen und schießen an Silvester. Zum Funktionstest ab auf dem Schießstand.

Im CO2 Forum ist doch tatsächlich einer, der wissen will, ob man ihn belangen kann, wenn die Oma über ihm einen Herzinfakt erleidet, wenn er seine SSW in der Wohnung ausprobieren will. :gaga:

Da fällt mir doch nichts mehr ein.

Und mal bildlich überlegt. Man wohnt im Miethaus, guckt sich um 20 Uhr bei einem schönen Glas Rotwein die Tagesschau an und dann - BUUMMM

Ich würde mal zunächst den jenigen bitten das zu unterlassen. Wenn´s nicht klappt:

Polizei anrufen und "Ruhestörung" melden.

Wenn der störrische Unruhestifter meint er müsste immer noch Cowboy spielen:

Polizei anrufen und "ich habe Schüsse bei meinem Nachbarn gehört". Bei solchen Geschichten ist die Polizei verdammt schnell und mit einem gewissen Aufgebot vor Ort und ich wette der Beschuldigte hat dann das letzte mal seine SSW in der Wohnung ausprobiert.

Geschrieben
Bei solchen Geschichten ist die Polizei verdammt schnell und mit einem gewissen Aufgebot vor Ort und ich wette der Beschuldigte hat dann das letzte mal seine SSW in der Wohnung ausprobiert.

Das wäre ja die Frage - aufgrund welchem Gesetz könnte man demjenigen das verbieten? Jedenfalls nicht mit dem WaffG.

Allenfalls mit einer Klausel im Mietvertrag. Wenn dort sinngemäß steht, dass unnötiges Lärmen zu unterlassen ist. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind doch erst ab 22 Uhr und bis 6 (?) Uhr.

Geschrieben

Wegen Ruhestörung Floppy. :rolleyes:

Das Gesetz unterscheidet im Miet und Wohnrecht zwischen vermeidbarer und unvermeidbarer Lärmbelästigung. Übermäßig laut Musik machen darfst du auch nicht, wenn dadurch die Nachbarn gestört werden.

Dann wirst du wohl erst recht nicht einen durchgeknallten John Wayne spielen dürfen. :lol:

Die gesetzlichen Ruhezeiten sind doch erst ab 22 Uhr und bis 6 (?) Uhr.

Edit: Auch ausserhalb dieser Zeiten hast du keinen Krach zu machen.

Geschrieben

Das einmalige Testen seiner SSW ist sicher noch keine Ruhestoerung, wenns ausserhalb der Ruhezeiten passiert. Ja, der darf es dann und das ist auch gut so.

Wenns wirklich zum Dauerballern wird, kommt eben das ganze Laerm-, Emissions-, Nachbarschafts-, Mietrecht u.s.w. dazu und man kanns wieder in geregelte Bahnen lenken.

Macht doch nicht alles noch wirrer, als es eh schon ist.

Geschrieben

Nein, das darf er nicht. :heuldoch:

Ballern in der Wohnung ist und bleibt eine vermeidbare Lärmbelästigung und würde ich alles andere als lustig finden. So einer hätte für mich den "Schuß nicht gehört".

Im übrigen wurde nicht nach einmaligem Testen gefragt.

Sehe ich das richtig, dass man einem hirnlosen Mieter nicht verbieten kann, außerhalb der Ruhezeiten seine SSW magazinweise innerhalb seiner Wohnung zu feuern?

Wenn so einer über oder unter mir wohnen würde hätte er ein Problem, ganz sicher.

Geschrieben

Nunja, einmal "Bumm"machen ist OK.

Besser man informiert die Nachbarn"vorher", da einer

evtl. nach"FC Grün-Weiss"ruft.

Die Anzeige nach "§117 Unzulässiger Lärm"(OWiG)ist einzuplanen,

und ca. 5000Öre auf die hohe Kante legen.("Vergnügungssteuer")

Gruß

Opa686

Geschrieben
Nun muss ich mal fragen. Wenn ich das richtig raus lese, dürfte man nach § 12, Abs. 4, Ziff. 1a eine "F" Waffe auch als Mieter innerhalb einer Wohnung schießen, da dieser ja auch als Mieter das Hausrecht besitzt. Klar und soweit in Ordnung.

Wenn man nun weiter liest, gilt das auch für Waffen nach § 7 Beschussgesetz und dürften PTB Waffen, also SSW sein.

Sehe ich das richtig, dass man einem hirnlosen Mieter nicht verbieten kann, außerhalb der Ruhezeiten seine SSW magazinweise innerhalb seiner Wohnung zu feuern?

Oder gibt es offiziell dass das unnötige Lärmen untersagt ist?

Zu §12, der VdB hat mal ein Schreiben verfasst, wo das schießen mit SSW und verschießen von Pyro's auf umfriedeten Grundstück usw. erlaubt sei. Das beinhaltet ja auch eine Wohnung.

Es soll ja auch schon Oma`s und Opa`s gegeben haben, denen die Protese aus der Backe gefallen ist, weil der Enkel mit der 4mmM20 im Keller schießt.

in solchen Fällen gibts nur eine Lösung: Vom Hörgerät die Batterien raus- dann ist Stille angesagt :rolleyes:

Bislang hatte ich §12,4 1a im Zusammenhang mit 1b gesehen, und das war lediglich die Genehmigung für Bolzenschussgeräte des Handwerkers und vielleicht Viebetäubungsgeräte gemünzt, so dass der Handwerker oder Metzger sich formal keine Schießgenehmigung einholen musste.

Wenn das tatsächlich so gesehen werden muss, dürften zu Silvester ja keine SSW gefeuert werden. Das kann's ja auch nicht sein, weil jeder Laden so was mit Hinweis zu Silvester verkauft und das ja auch in dem VdB-Schreiben bestätigt.

Steinigt mich nicht sofort, aber ich meine mal was gehört zu haben, daß das mit Sylvester so ne Sache ist. Spielen da nicht Ausnahmegenehmigungen vom RP mit eine Rolle? Gab es da nicht mal Schlagwörter wie "Massenvergehen", "Ausnahmegenehmigung", "Tradition", etc...? Keine Ahnung.....!

:huh: Vieleicht kennt ja einer von euch die Antwort...!

Geschrieben

Silvesterballern:

An Silvester ist das Lärmen und Herumfuhrwerken mit Feuerwerk erlaubt, ebenso wie der Verkauf. Alles was im Zusammenhang mit SSW's geschieht (Feuerwaffe !) wird aber im WaffG geregelt. Nach ebendiesem ist erlaubt:

- Schießen mit Waffen für Kartuschenmunition (sofern mit PTB-Kennzeichen)

- Verschießen von PM I Feuerwerk mit Kennzeichen

Wenn:

- Es auf dem eigenen Grundstück geschieht, oder mit der Erlaubnis des Grundstück-Inhabers

- Sicher ist, daß Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

Das ist die waffenrechtliche Grundlage, die immer gilt. Alles was darüber hinaus geht, bedarf nach dem Gesetz einer Schießerlaubnis. Für eine solche hat man an Silvester sicherlich eine gute Grundlage.

BTW: "Echte Schusswaffen" dürfen nur mit Schießerlaubnis abseits von Schießstätten betrieben werden. Das gilt für Signalsterne aus Flinten, Platzpatronen aus dem Revolver etc. Außerdem natürlich auch für Jagd und Landwirtschaft.

Geschrieben
Das ist doch mal eine Lücke im WaffG.

Hallo Floppyk

jetzt ruf nicht nach einer Verschärfung des Waffg. Wie oft passiert es denn, daß jemand in seiner Wohnung eine Schreckschußwaffe abfeuert?

Soll wegen so wenigen Ausnahmen wirklich eine gesetzliche Regelung her? Sag dem Knaben, dass er dir auf die Nüsse geht und wenn dann keine Ruhe ist, kannst du massiver vorgehen. Wird aber sehr selten der Fall sein. Eine gesetzliche Regelung mit all seiner Bürokratie und notwendigen Beamteneinsatz wäre kontraproduktiv.

Steven

Geschrieben
Hallo Floppyk

jetzt ruf nicht nach einer Verschärfung des Waffg. Wie oft passiert es denn, daß jemand in seiner Wohnung eine Schreckschußwaffe abfeuert?

Soll wegen so wenigen Ausnahmen wirklich eine gesetzliche Regelung her? Sag dem Knaben, dass er dir auf die Nüsse geht und wenn dann keine Ruhe ist, kannst du massiver vorgehen. Wird aber sehr selten der Fall sein. Eine gesetzliche Regelung mit all seiner Bürokratie und notwendigen Beamteneinsatz wäre kontraproduktiv.

Steven

Man könnte doch den jungen Mann (falls es einer ist) einfach darauf hinweisen dass der Lärm andere stört, er das bitte bleiben lassen soll und ihn zum nächsten Training auf den Schiessstand einladen. So hat man gleich 3 Fliegen mit einer Klappe: Es ist Ruhe, der Kerl kann dem ballern mit richtigem Werkzeug statt Spielzeug frönen und das Nachwuchsproblem hat man auch angegangen. Zudem bleibt das nachbarschaftliche Verhältnis auch besser als wenn man gleich grün-weiss verständigt und mit Strafen droht. Diese "deutsche" Vorgehensweise schafft doch in aller Regel immer weiteren Unfrieden....

Geschrieben
Das ist doch mal eine Lücke im WaffG. Allen Scheiß ist geregelt, aber wirklich sinnlose und hirnverbrannte Möglichkeiten sind ungeregelt.

Daber wäre das einfach zu regeln: Ganzjähriges Schießverbot, aber freies Führen und schießen an Silvester. Zum Funktionstest ab auf dem Schießstand.Im CO2 Forum ist doch tatsächlich einer, der wissen will, ob man ihn belangen kann, wenn die Oma über ihm einen Herzinfakt erleidet, wenn er seine SSW in der Wohnung ausprobieren will. :gaga:

Da fällt mir doch nichts mehr ein.

Und mal bildlich überlegt. Man wohnt im Miethaus, guckt sich um 20 Uhr bei einem schönen Glas Rotwein die Tagesschau an und dann - BUUMMM

Funktionstest auf dem Schießstand?

Transport sicherlich nur mit kleinem Waffenschein und nach welcher Sportordnung darf geschossen werden? Ich als Sportschütze bin dann nicht versichert weil nicht durch das Bedürfnis gedeckt genau wie mit einer 4mm M20 Waffe usw.

Geschrieben
Sag dem Knaben, dass er dir auf die Nüsse geht und wenn dann keine Ruhe ist,

Ich habe das Problem nicht. Ich bin nur verwundert mit welcher selbstverständlichkeit die Jungskens davon ausgehen das tun zu dürfen.

Ich bewohne mein eigenes Einfamilienhaus und muss mich über Miete bzw. Mieter nicht rumärgern.

Geschrieben
BTW: "Echte Schusswaffen" dürfen nur mit Schießerlaubnis abseits von Schießstätten betrieben werden. Das gilt für Signalsterne aus Flinten, Platzpatronen aus dem Revolver etc.

Und dann hat man an Silvester nicht die beste Grundlage. ;)

Geschrieben

Dannn müsste es doch aber erlaubt sein, im Jagdrevier mit den Jagdwaffen (z.B. der Flinte) Leuchtkugeln zu Silvester abzuschießen - wegen der Brandgefahr z.B. auf einem großen Feld.

IMI

Geschrieben

Nein, sofern kein Notfall vorliegt. Das verschiessen von Leuchtsternen zu Silvester ist keine Jagdausuebung.

Aber mit scharfer Mun die Deckung der Flinte ueberpruefen, das darfst Du. Such bloss keine Logik in diesem Schwachfug.

Geschrieben
Steinigt mich nicht sofort, aber ich meine mal was gehört zu haben, daß das mit Sylvester so ne Sache ist. Spielen da nicht Ausnahmegenehmigungen vom RP mit eine Rolle? Gab es da nicht mal Schlagwörter wie "Massenvergehen", "Ausnahmegenehmigung", "Tradition", etc...? Keine Ahnung.....!

:huh: Vieleicht kennt ja einer von euch die Antwort...!

Wenn du einem "anderen Kulturkreis angehörst", kannst Du sogar mit einer vollautomatischen Waffe zu Sylvester rumknattern und bekommst dann Bossi als Anwalt, der das regelt - mit der Tradition.

Geschrieben
Nein, sofern kein Notfall vorliegt. Das verschiessen von Leuchtsternen zu Silvester ist keine Jagdausuebung.

Aber mit scharfer Mun die Deckung der Flinte ueberpruefen, das darfst Du. Such bloss keine Logik in diesem Schwachfug.

Ich halte das für absolut logisch. Schießen ist in Deutschland verboten. Ausnahmen sind klar definiert. Jagdausübung mit deren "Randthemen" gehört sinnvollerweise dazu. Mit Leuchtsternen in den Dickungen rumballern wo sonst schon ein Jogger zuviel ist, kann ich nicht als sinnvoll ansehen. Ganz im Gegenteil!

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