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IGNORED

Post aus Kassel


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
hat ja auch niemand behauptet!

Aber wenn man einen RR mitführt, muss er den Vorschriften entsprechen. Nicht anderes wurde gesagt.

Harlekin

Aber wenn ich gefragt werde ob ich ein RR habe kann ich doch getrost die Unwahrheit sagen oder sehe ich das falsch-

Geschrieben
hat ja auch niemand behauptet!

Aber wenn man einen RR mitführt, muss er den Vorschriften entsprechen. Nicht anderes wurde gesagt.

Auch das ist nicht richtig. (Vielleicht sollten wir mal einen Thread mit Urban-Legends des Deutschen Rechts aufmachen: Aber nur wenn jeder Leser seinen Perso immer dabei hat, ansonsten haften nämlich die Elter für deren Kinder :rotfl2: )

Du darfst Räder, Reifen und sonstwas im Kofferraum haben.

Du darft einen längst nicht mehr verkehrtüchtigen Reifen genauso im Kofferraum haben, die das Vorderrad des rosafarbenen Fahrrades Deiner Tochter.

Es gibt keine Vorschrift, dass Du nur Teile, die zusammen mit Deinem Auto betrieben werden dürfen auch im Kofferraum haben darfst. Und es geht die Rennleitung auch herzlich wenig an, ob ein Rad in meinem Kofferaum ein Reserverad, Schrott, den Du zum Händler bringst oder gar ein modernes Kunstwerk ist.

Es ist einfach nicht deren Aufgabe und sie täten besser daran, sich um die Bereiche zu kümmern, wo Polizeiarbiet gefordert ist und nicht Rent-a-cops.

Just my 2 cents.

TheHun

Geschrieben
....ob ein Rad in meinem Kofferaum ein Reserverad, Schrott, den Du zum Händler bringst oder gar ein modernes Kunstwerk ist...... .

Wissen Sie, Herr Wachtmeister, ich bin Künstler und habe gerade meine runde Stahl-Gummi-Phase....... :chrisgrinst:

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Klasse Leute, nur weiter so. Da hat endlich mal einer Courage gezeigt und seine gebotenen Rechte in Anspruch genommen und ihr habt nichts besseres zu tun als den Bericht darüber mit irgend einem Unfug vollzumüllen.

Geschrieben

moin alls,

eine wirklich beeindruckende, ungeheuer lehrreiche diskussionsentwicklung! von der staatstragenden bedeutung einer ministeriellen meinungsäußerung bis hin zum rosaroten reservereifen.... :rolleyes:

ach ja - den nichtskönnenden ossi - beamten nicht zu vergessen! :angry2:

grüße

Geschrieben
ach ja - den nichtskönnenden ossi - beamten nicht zu vergessen! :angry2:

Fühlt sich eine sehr staatstragende Person hier angesprochen?

Geschrieben
Klasse Leute, nur weiter so. Da hat endlich mal einer Courage gezeigt und seine gebotenen Rechte in Anspruch genommen und ihr habt nichts besseres zu tun als den Bericht darüber mit irgend einem Unfug vollzumüllen.

.....vollzumüllen...!

.................Genau so !!! :appl: :appl: Ich werde Stefan,bei unserem nächsten Telefonat verbal,die Hand geben !!!

@Asgard

Bist du Hesse ??

Gruß an alle die das, was Stefan gemacht hat,unterstützen bzw. anerkennen ! Volker

Geschrieben

@steven:

.... "Knie fallend"

......

"stehe" ich vor Dir und möchte meinen RESPEKT ausdrücken!

Hab das alles leider erst jetzt gelesen :00000733:

Ein paar mehr wie DU! ...

... und die Presse hätte was anderes zu berichten :bud:

slowi

Geschrieben

Moin !

Noch mal auf die "Information zur Durchsuchung" im Jahre 2007 - ich finde jetzt leider den Original-Zettel nicht mehr wieder.

Aber bei der Formulierung gehe ich schwer davon aus, dass Ordnungsamt und Veranstalter genau wußten, auf welchen wackeligen Beinen die Anordnung stand.

Sinngemäß war es etwa so formuliert: "Der Besucher wird gebeten, mit der Durchsuchung einverstanden zu sein..."

Ja und wenn nicht ? Da gehe ich eben undurchsucht !

Vielleicht hat ja noch jemand den Zettel und stellt ihn hier mal im Original und zur allgemeinen Belustigung ein.

jaeger7-de

Geschrieben

Na und? Der Thread hiuer gibt euch genügend Ansatzpunkte was zu tun ist. Das HSGO gibt es in der Form auch für andere Bundesländer. Für Koblenz hieße das hingehen und Durchsuchung mit Hinweis auf Rechtswidrigkeit verweigern. Sinnvoll wäre das vor Zeugen zu machen.

Geschrieben
Moin !

Noch mal auf die "Information zur Durchsuchung" im Jahre 2007 - ich finde jetzt leider den Original-Zettel nicht mehr wieder.

Aber bei der Formulierung gehe ich schwer davon aus, dass Ordnungsamt und Veranstalter genau wußten, auf welchen wackeligen Beinen die Anordnung stand.

Sinngemäß war es etwa so formuliert: "Der Besucher wird gebeten, mit der Durchsuchung einverstanden zu sein..."

Ja und wenn nicht ? Da gehe ich eben undurchsucht !

Vielleicht hat ja noch jemand den Zettel und stellt ihn hier mal im Original und zur allgemeinen Belustigung ein.

jaeger7-de

Das wär ne Idee - würd mich auch mal interessieren, was die sich so einfallen lassen diese Durchsuchungen salonfähig zu machen... :eclipsee_gold_cup:

@Reinhard:

hat vielmehr was von "Möchte-gern-DDR" - wir suchen, sie fluchen... :angry2:

Geschrieben
Klasse Leute, nur weiter so. Da hat endlich mal einer Courage gezeigt und seine gebotenen Rechte in Anspruch genommen und ihr habt nichts besseres zu tun als den Bericht darüber mit irgend einem Unfug vollzumüllen.

Von mir auch Respekt, aber wenn wieder mal Bullshit verzapft wird, nehme ich mir die Freiheit raus, dies zu korrigieren.

Das Problem ist nämlich, dass hier mit schönster Regelmäßigkeit Unsinn gepostet wird, der überhaupt erst einen mündigen Bürger zum Duckmäuser macht.

Was wir nicht schon alles hatten:

- Kofferraum muss geöffnet werden bei einer Polizeikontrolle (bzw. auch ein darin liegendes Futteral)

- Perso muss man immer dabei haben

usw. und so fort.

Wenn man solche Sachen richtigstellt, müllt das keinen Thread zu.

Klasse Leute, nur weiter so. Da hat endlich mal einer Courage gezeigt und seine gebotenen Rechte in Anspruch genommen und ihr habt nichts besseres zu tun als den Bericht darüber mit irgend einem Unfug vollzumüllen.

Forenblockwart?

Geschrieben
Während im Strafverfahrensrecht die bloße Vermutung ausreicht, die Durchsuchung könne erfolgreich sein (§ 102 StPO - "...wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde"), muss im Gefahrenabwehrrecht die Gewissheit vorhanden sein (§ 36 (1) Nr.1 HSOG "...wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen).

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Eine Annahme ist nicht weniger als Gewissheit.

Geschrieben
Das Problem ist nämlich, dass hier mit schönster Regelmäßigkeit Unsinn gepostet wird.....

moin,

die tatsache, dass zwei user einen sachverhalt aus unterschiedlichen blickwinkeln dikutieren, bedeutet nicht zwangsläufig , dass einer der beiden "unsinn postet"! desweiteren würde eine anderslautende aussage nicht dadurch "richtiger", wenn die gegenansicht als vermeintlich einzig richtige in stetig schärferem ton vorgetragen wird oder der diskussionsgegner in seiner fachkunde verbal disqualifiziert wird.

unrichtig wird eine aussage erst dann, wenn sie sich in ihrem wesensgehalt nicht mehr unter den ursprünglichen sachverhalt subsumieren lässt. dann, da gebe ich dir recht, darf man sich "die freiheit herausnehmen", dies mit dem gebotenen respekt dem anderen gegenüber richtigzustellen.

eine häufig praktizierte unsitte ist das herauslösen von aussagen aus einem sachverhalt und deren generelle bzw. partielle fehlinterpretation auf gänzlich andere voraussetzungen.

beispiel: du mokierst dich über nachfolgend (threadfremde) aussagen und stellst sie in den bereich der "urban legends"!

Was wir nicht schon alles hatten:

- Kofferraum muss geöffnet werden bei einer Polizeikontrolle (bzw. auch ein darin liegendes Futteral),

- Perso muss man immer dabei haben

wie ich das interpretiere, lässt du also zu diesen aussagen keine anderslautenden erklärungen als "bullshit" zu?

richtig? weit gefehlt!

diese aussagen wären nämlich, allein für sich und ohne kontext zum ursprungssachverhalt betrachtet, genauso falsch wie meine jetzige aussagen:

- natürlich muss der kofferraum geöffnet werden, im weigerungsfalle (da der betreffende richtigerweise nicht gezwungen werden kann, die selbst zu tun) macht die polizei dies selbst, ggf. sogar gegen den willen des betreffenden und mit zwang

- natürlich muss der perso mitgeführt werden, bei fahrlässigem oder vorsätzlichem verstoß gegen die mitführungspflicht droht ein bußgeld von bis zu 2500 euro"!

allein betrachtet, fernab jeglichem gesunden rechtsempfindens, logisch. um mit deinen worten zu reden: Unsinn!

unter den richtigen sachverhalt betrachtet: dennoch richtig!

fazit: wir beide haben jetzt recht! hat deshalb jemand unfug gepostet?

grüße

Geschrieben
.... - natürlich muss der perso mitgeführt werden, bei fahrlässigem oder vorsätzlichem verstoß gegen die mitführungspflicht droht ein bußgeld von bis zu 2500 euro"!

Rechtsgrundlage?

Dem Personalausweisgesetz läßt sich derartiges nämlich nicht entnehmen.

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