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IGNORED

Was heißt "nicht zugriffsbereit" im rechtlichen Sinne


Flakes

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Ich war vor Jahren mal mit meinem Langbogen unterwegs und habe ihn in eine gutbürgerliche Gaststätte mitgenommen. In seinem Futteral sah er ein bischen wie ein Gewehr aus. Die Bedienung hatte sofort den Wirt angeschleppt, der das Futteral geöffnet sehen wollte. Der Langbogen wurde dann aber wohlwollend bewundert. Ob das gleiche mit einer Winchester passiert wäre?

Sehr praktisch sind in solchen Faellen gruene Waffenfutterale, die man auffaellig mit ein paar Aufklebern einschlaegiger ANGELMAGAZINE verziert hat ... :rolleyes:

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Sehr praktisch sind in solchen Faellen gruene Waffenfutterale, die man auffaellig mit ein paar Aufklebern einschlaegiger ANGELMAGAZINE verziert hat ... :rolleyes:

Oder, klappt v.a. in der nun nahenden Winterszeit, wenn man seine Langwaffe in einem Snowboardfutteral befördert.

Natürlich sollten auch einb paar Berge in der Nähe sein - aber darüber brauche ich mir hier in Bayern keine Sorgen machen :rolleyes:

IMI

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...

Richtig ist aber, daß einem von der Ordnungsbehörde am Zeug geflickt werden wird, falls irgendetwas passiert. Ich erinnere an den Thread mit der verlorenen Munition in der Straßenbahn. Auch hier sagt die Behörde:

a ) nicht korrekter Transport, verbotenerweise "Führen" (begründet durch aufmunitionierte Mags)...

Der Thread war fuer mich in anderer Hinsicht interessant:

ich transportiere im Wald und auf dem Weg dahin bequemlichkeitshalber immer die Munition in der Hosentasche in einem Magazin (zu dem ich gar keine Waffe habe ...), damit die Patronen nicht so herumklappern.

Vielleicht haette sich der Betroffene mit soetwas herausreden koennen (O Gott - - oder mache ich mich etwa auch des illegalen Fuehrens - eines Magazins? - strafbar?)?

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Zum Thema Fahrzeuginnenraum:

Wir hatten mal einen Hirni im Verein, der irgendeine 7,65er in einem FAW-Futteral mit Baumarktschößchen dran im Beifahrerfußraum spazierengefahren hat.

Polizeikontrolle, Eierverknotung angderoht; Rechtsanwalt eingeschaltet ... keine weiteren Probleme für ihn - das traf allerdings nicht auf die eine beteiligte Polizeibeamtin zu, die sich ein wenig seeeehr weit aus dem Fenster gelehnt hatte und sich prompt noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingefangen hat (irgendwie muß sie tatsächlich, im Gegensatz zu den sonst bei Dienstaufsichtsbeschwerden üblichen Sprüchen "... formlos, fruchtlos ...", doch zumindest soviel Ärger bekommen haben, daß sie sich nachträglich sogar bei ihm entschuldigen mußte).

Grüße

Iggy

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Wie würde das denn laufen, nehmen wir mal den Fall an es würde jemand 2-3 Patronen in der Tasche/Auto haben und er ist garnicht auf dem Weg zum schiessen? Also ich meine damit wenn man sowas in der Hosentasche oder eben im Kofferraum vergessen hat und Nachts oder egal wann mal in ne Kontrolle kommt?

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Wie würde das denn laufen, nehmen wir mal den Fall an es würde jemand 2-3 Patronen in der Tasche/Auto haben und er ist garnicht auf dem Weg zum schiessen? Also ich meine damit wenn man sowas in der Hosentasche oder eben im Kofferraum vergessen hat und Nachts oder egal wann mal in ne Kontrolle kommt?

Schlimmsten Fall: Zuverlässigkeit weg. verlust der WBK(!)

Unglücklichen Gruß

B

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Na ja, das kommt drauf an.....

normalerweise findet ein Polizist (der ist auch so ziemlich der einzige Kontrolleur) nix in meiner Tasche, weil er nicht reinguckt. Wir hatten mal den Fall einer Flughafenkontrolle, wo Patronen eines Soldaten gefunden wurden.

Falls ich durchsucht würde (weil ich volltrunken rumrandaliert habe und bewußtlos zu Boden fiel), und Munition bei mir gefunden würde, und ich hätte die Erlaubnis nicht dabei: Macke in meiner Zuverlässigkeit. Da schimpft der SB, vielleicht versucht er, mir die WBK zu entziehen.

Aber wenn ich aus dem Waffenladen komme und habe eingekauft, und in der Tiefgarage werd ich vom Freund und Helfer angesprochen, warum ich so ächze, und er trägt mir dann die Tasche zum Auto und guckt auch rein: "Ich habe meine WBK dabei" Feddich.

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Falls ich durchsucht würde (weil ich volltrunken rumrandaliert habe und bewußtlos zu Boden fiel), und Munition bei mir gefunden würde, und ich hätte die Erlaubnis nicht dabei: Macke in meiner Zuverlässigkeit. Da schimpft der SB, vielleicht versucht er, mir die WBK zu entziehen.

Hä? Warum denn das nun schon wieder? Gibt es irgendwo Regelungen zum Führen von Munition? Warum sollte das die Zuverlässigkeit ankratzen? Solange ich ordentlich damit umgehe, also jederzeit die Kontrolle darüber habe, sollte wohl nichts passieren. Schlecht: Muntition im Wagen -> Wagen in die Werkstatt. Da droht unberechtigtes Überlassen. Aber Munition in der Tasche? Falls das verboten sein sollte, bitte bringt mich auf den richtigen Stand der Dinge.

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Es ging um Defender500's Frage was passieren würde, bei einer Kontrolle. Da musste ich nun sehr kreativ werden, um überhaupt einen Polizisten in meine Tasche schauen zu lassen. Und wenn ich bei dieser Kontrolle dann nicht mehr Herr meiner Sinne bin, hab' ich auf erlaubnispflichtiges Material nicht ordentlich (und zuverlässig) aufgepasst.

Mit Führen hat das nichts zu tun, tu also nicht so, als ob ich zu meiner an den Haaren herbeigezogenen Situation nun auch noch kreativ mit dem Gesetzeswerk umgegangen wäre.

Das andere Beispiel sollte den Normalfall zeigen und auch da ist es ja nun schon schwierig, eine "Kontrolle" herbeizuführen.

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Womit wird diese Regelung mit dem nicht zugriffbereiten Transportieren eigentlich begründet?

Schutz vor Diebstahl?

Schutz vor pösen Handlungen des Schützen?

Seltsam das ganze

Es geht darum, das Drohpotential von Waffen zu reduzieren.

Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist, kannst Du niemandem damit drohen oder ihn damit erschrecken.

Nach der Sinnhaftigkeit solcher Regelungen im WaffG frage ich schon lange nicht mehr.

Gruß

Michael

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Es geht darum, das Drohpotential von Waffen zu reduzieren.

Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist, kannst Du niemandem damit drohen oder ihn damit erschrecken.

Nach der Sinnhaftigkeit solcher Regelungen im WaffG frage ich schon lange nicht mehr.

Gruß

Michael

Eben. Deshalb darst du auch nicht so viele kaufen wie du möchtest.

Könnte ja sein, daß du mit nem Bollerwagen (weil das Zeug zum Tragen zu schwer ist) durch die Fußgängerzone ziehst.

Oder gar ne eigene Armee aufstellst..... oder... oder ....

Da du ja wahrscheinlich dann auch noch Träger für die ganze Mun brauchst.....

Die einzige Erkenntniss, die ich aus dem Waffengesetz ziehen kann: Politiker sind alle paranoid.

Deshalb darf mein Sohn seine Softair mit der er mit bewundernswerter Treffsicherheit Fliegen in der Wohnung jagd

bald für immer abgeben. ...und sein Schweizer Messer..... usw.

Ich geh jetzt K****n .... es kommt wieder hoch.

Bis bald

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Es geht darum, das Drohpotential von Waffen zu reduzieren.

Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist, kannst Du niemandem damit drohen oder ihn damit erschrecken.

Nach der Sinnhaftigkeit solcher Regelungen im WaffG frage ich schon lange nicht mehr.

Na ja, vermutlich gibt es genug leute, die vor Waffen Angst haben. Begegnet mir im Wald auch schon mal der ein oder andere. Denke mal, man wollte die armen Menschen davor schützen, ständig völlig verängstigt aus dem Haus zu gehen, weil der Sportschütze gegenüber mal wieder bis unter die Zähne aufgerüstet zum Auto geht. :rotfl2: Man muss ja auch an die Kinder denken: Die kennen Waffen meist nur aus dem Fernsehen und denken dann man wollte gleich Amok-Laufen. Also: Alles gut gemeinte Vorkehrungen zum Schutz der Bürger. :gaga:

Und: Wenn so ein irrer Waffenbesitzer mal die Kontrolle über sich verlieren, hat er noch mindestens 3 Sekunden und mehrere Handgriffe, um wieder zur Besinnung zu kommen und es sich doch noch anders zu überlegen. :s82:

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Hallo Kodjak,

ich habe auch einen Entwurf gefunden.

Da steht - ebenfalls auf S. 22:

) Nach Nr. 11 werden folgende Nummern 12 und 13 angefügt:

„12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt,

dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe

eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager

sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

- 22 -

13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in

Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit,

wenn sie in einem geschlossenen Behältnis mitgeführt wird.“

Gibt es mehrere Entwürfe bzw. deren Wortlaut?

Deiner scheint ausführlicher zu sein.

Gruß Habakuk

im FWR

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Warum klappt das liberalere Waff. Ges. denn bei den Schweizern?

Entschuldigt bitte diese Ironie, ....aber ist es bei denen Umgekehrt?

Also soviel Waffen wie sie wollen aber pro Waffe nur eine Patrone??? :grin:

Was sagt denn da die Statistik?

Weiß jemand wo die Liberalität des Deutschen Waff. Ges. liegt im Vergl. mit den anderen EU Staaten?

Liegen wir im Mittelfeld?

Gruß

Flakes

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Weiß jemand wo die Liberalität des Deutschen Waff. Ges. liegt im Vergl. mit den anderen EU Staaten?

Liegen wir im Mittelfeld?

Wohl eher an der liberalen Spitze. In den meisten EU-Ländern ist zwar der Zugang zu Jagdwaffen einfacher, aber nur zu diesen. Bei den Sportgeräten sieht die (EU-)Welt häufig restriktiver aus.

Servus Tauschi

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  • 3 Wochen später...

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