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IGNORED

Was heißt "nicht zugriffsbereit" im rechtlichen Sinne


Flakes

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Ich denke nicht, dass ich verkehrt liege. Wenn ich mit dem Fahrrad fahre, muß ich ein Schloß am Behältnis haben. Ohne Schloß wäre zugriffsbereit. Was mit dem Fahrrad erlaubt ist, ist mit dem Auto auch erlaubt. Abgeschlossen ist auch im unverschlossenen Behältnis im abgeschlossenen Kofferraum, oder eben im abgeschlossenen Futteral im Innenraum zu dem eben auch der Laderaum des Kombis zählt.

Das ist eben definitiv falsch.

Du darfst das natürlich auch ganz anders machen und darfst das dann auch für dich so vertreten, falls Du in eine Kontrolle kommst; so wie ich auch und jeder andere.

Diese Aussage ist richtig.

Das Totschlagargument "Wenn Du in die Kontrolle kommst ..." macht falsche Rechtsauslegungen aber nicht richtiger.

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Und wenn ich zu Fuß zum Stand geh ? :rolleyes:

Eigentlich keine so schlechte Frage. Schließlich kommt die Waffe im Futteral (die vielleicht im abgeschlossenen Kofferraum mitgeführt werden soll), irgendwie erstmal zum Auto. Wer nicht grad eine Garage auf dem Grundstück hat, wird wohl mit dem Futteral über die Straße laufen müssen. Ist das die Waffe während dieser Zeit zugriffsbereit??? Eine Kurzwaffe im Koffer ist doch sicherlich in 3s im Anschlag, ich würde fast behaupten, eine Langwaffe im Futteral auch. Also doch immer ein Schloß drauf? Ich habe es manchmal ganz schön weit zum Parkplatz!

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Eigentlich keine so schlechte Frage. Ich habe es manchmal ganz schön weit zum Parkplatz!

Bei einer Langwaffe musst du auf dem Weg zu Deinem zum Klasse 0 ausgebauten Kofferraum den Verschluss ausbauen.

Achtung: Der Verschluss darf erst dann von einer weitere Person aus dem Haus verbracht werden, wenn das Gewehr im zum Klass 0 ausgebauten Kofferraum verschlossen ist und muss in einem weiteren Auto mit einem zum Klasse 0 ausgebauten Kofferraum transportiert werden.

Erst wenn dies geschehen ist, kann eine dritte Person die Mun aus dem Haus in das dritte Auto mit einem zum Klass 0 ausgebauten Kofferraum verbracht werden.

Es ist dann unbedingt darauf zu achten, dass die 3 Fahrzeuge verschiedene Routen zum Schützenhaus nehmen und sich unterwegs auf keinen Fall treffen können!

Es ist natürlich auch darauf zu achten, dass sich alle Beteiligten schließlich im selben Schützenhaus treffen…

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... zum Klasse 0 ausgebauten Kofferraum ...

Achtung: Der Verschluss darf erst dann von einer weitere Person aus dem Haus verbracht werden, wenn das Gewehr im zum Klasse 0 ... in einem weiteren Auto mit einem zum Klasse 0 ausgebauten Kofferraum transportiert werden... das dritte Auto mit einem zum Klass 0 ausgebauten Kofferraum verbracht werden.

...

war da nicht was, dass diese klasse 0 tresore/kofferäume mit einem abrissgewicht von 1000kg mit dem boden verankert sein müssen? :00000733:

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Bei einer Langwaffe musst du auf dem Weg zu Deinem zum Klasse 0 ausgebauten Kofferraum den Verschluss ausbauen.

....

Ach du meine Güte, dass wußte ich gar nicht! Da bin ich mit meinen Waffen ja bisher völlig verantwortungslos umgegangen! Ich werde meine Konsequenzen ziehen und mich als verantwortungsvoller Bürger gleich selbst anzeigen und meine WBK abgeben. Was da hätte passieren können. :rolleyes:

Gut, wenn bald alle Waffen direkt vor Ort am Schießstand gelagert werden. Dann haben diese Diskussionen endlich ein Ende. :00000733:

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Lasst Euch doch den Himmel auf den Kopf fallen !

Richtig ist aber, daß einem von der Ordnungsbehörde am Zeug geflickt werden wird, falls irgendetwas passiert. Ich erinnere an den Thread mit der verlorenen Munition in der Straßenbahn. Auch hier sagt die Behörde:

a ) nicht korrekter Transport, verbotenerweise "Führen" (begründet durch aufmunitionierte Mags)

b ) Verlust der "Zuverlässigkeit", Vergessen der Munition macht erwerbspflichtige Gegenstände Unberechtigten zugänglich.

c ) weittragende Lasso-Argumentation mit dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck", der hier nicht gegeben gewesen sei.

-> Ergebnis: Einzug der WBK. Ob das letztendlich vor Gericht Bestand haben wird, weiß ich nicht.

Langes Nachdenken über den Vorfall und den geschilderten Umgang damit führt bei mir zur Erkenntnis: Reden ist Blech ! Ich mache zur Sache keine Angaben. Waffen werden, soweit möglich, beim Transport aus dem Sichtbereich entfernt. Meine Transporte diskutiere ich nicht. Warum auch, erst wenn etwas passiert, bin ich dran, dann aber in jedem Fall. Rede ich aber zu laut darüber werd' ich noch angeschwärzt und andere Leute zerbrechen sich den Kopf darüber, was ich tue.

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So langsam bin ich froh, wenn der 1.4.2008 herankommt, der in dieser Sache klarere Regeln schafft.

Jetzt hätte ich eine Frage: Hin und wieder fahre ich eine A-Klasse. Im Kofferraum meine geschlossene Tasche mit Kurzwaffe und zugehörigem Gerödel. Ok?

Müsste zum Drohen anhalten, Türe öffnen, aussteigen, Kofferraum öffnen, Tasche hervorkramen, Waffe herausnehmen....

Vom Fahrersitz aus kann ich die Tasche nicht erreichen.

Ich nehme meinen Schweden mit. Der ist bekanntermaßen etwas lang. Passt nicht in den Kofferraum. Also in die geschlossene Hülle, quer hinter die Vordersitze.

Zum Drohen müsste ich anhalten, Türe öffnen, aussteigen, Futteral herausnehmen, Waffe herausnehmen....

Irgendwo habe ich gelesen, dass der "Transportcharakter" erkennbar sein müsste. Ist er doch in diesen Fällen. Oder?

Nach der Novelle wohl in Ordnung. Aber zur Zeit?

Gab mal wieder heiße Debatten im Schützenhaus.

Gruß Habakuk

im FWR

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Und wenn der Kofferraum groß genug ist, rein damit;

Ok, noch mal ernsthaft:

Dies würde ich schon alleine wegen des Temperaturunterschieds im Winter und Sommer nicht machen.

Meine Waffen kommen in den Innenraum.

Äh, ach ja noch zu Lusumi, Waffensammler mit mehr als 10 Kurzwaffen müssen ihren Kofferraum entsprechend Klasse 1 auslegen, 0 reicht nicht.

Ja, da hoffe ich für Frau Sixt, dass sie keine Waffensammlerin mit mehr als 10 Kurzwaffen ist.

... bei den vielen Autos die sie hat... :confused:

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Die Munition gehört beim Transport nicht ins Magazin (für Sportschützen) und auch nicht neben die Waffe in den gleichen Koffer....rein in einen separaten Koffer und Schloß dran und wohlfühlen.

Schon mehrfach gesagt, aber hier nochmals: Vorkommnisse wie die im Bus vergessene Munition werden potentiell

durch den Transport in getrennten Behältnissen erleichtert. Genau so war es in dem Bus-Fall nämlich.

Im übrigen (wie ebenfalls schon gesagt) käme ich mir reichlich seltsam vor, immer mit (auch nicht geforderten !)

mehreren Taschen anzurücken und keine Hand mehr frei zu haben. Nur meine persönliche Meinung (YMMV).

Ausnahme ist natürlich eine riesige Mun-Menge, dann würde ich mit dem Mun-Roller ankommen... aber für

fünf Päckchen Patronen ? :rolleyes:

Ich schließe mich Habakuk an. Der 01.04.08 wird in diesem Bereich vieles klarstellen und konkretisieren (selbst für Kontrolleure einfacheren Gemüts schnell nachlesbar..). Und, soviel steht schon jetzt fest, getrennte Behältnisse und Schlösschen gehören (im Auto-Kofferraum wohlgemerkt) nicht dazu.

Gruß,

karlyman

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... aber für

fünf Päckchen Patronen ? :rolleyes:

...

Gruß,

karlyman

Ich stecke meine Muni auch ab und zu (9para oder 38spec.) mal in die Jackentasche, da bezüglich des Transports der Munition seitens des Gesetzgebers nicht gefordert wird, diese irgendwie VER- oder ABgeschlossen zu transportieren, aber steck Dir doch mal 5 Päckchen 44er mag in die Tasche, wenn es Dir dann nicht die Hosen ausziehen soll, brauchst Du schon einen sehr guten Gürtel. :wub:

mfg

Ralf

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So langsam bin ich froh, wenn der 1.4.2008 herankommt, der in dieser Sache klarere Regeln schafft.

Jetzt hätte ich eine Frage: Hin und wieder fahre ich eine A-Klasse. Im Kofferraum meine geschlossene Tasche mit Kurzwaffe und zugehörigem Gerödel. Ok?

...Ich nehme meinen Schweden mit. Der ist bekanntermaßen etwas lang. Passt nicht in den Kofferraum. Also in die geschlossene Hülle, quer hinter die Vordersitze.

...

Gruß Habakuk

im FWR

Um Himmelswillen! Lass Dich da mal nicht erwischen!

Also in der A-Klasse darfst Du nur Langwaffen transportieren - ab der B-Klasse dann auch Kurzwaffen!

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Also in der A-Klasse darfst Du nur Langwaffen transportieren - ab der B-Klasse dann auch Kurzwaffen!

:00000733: Wenn ich dies so weiter denke, bin ich fein raus - ich habe eine V-Klasse. Dies müsste dann mindestens für eine Panzerfaust genügen!

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Ok, noch mal ernsthaft:

Dies würde ich schon alleine wegen des Temperaturunterschieds im Winter und Sommer nicht machen.

Meine Waffen kommen in den Innenraum

...

Hallo Lusumi,

da beneide ich Dich ja um den beheizten Schiessstand ... damit wird ja jeglicher Temperaturunterschied zwischen Deinem Waffenschrank und dem Schiessstand ausgeschlossen.

Gruss

G. Elser ... der jetzt auf winterlich kalten Schiessstaenden schiessen muss.

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Ich finde diese Transportregelungen sind überarbeitungsbedürftig.

Der unbefugte Zugriff soll verhindert werden?

Dann lasst mich die Waffe auf dem Weg zur Schießhalle holstern und da wird garantiert kein Unbefugter an die Waffe kommen. (Und ich werd das Ding auch nicht ausversehen im Bus vergessen) Jedenfalls nicht so schnell als wenn ich während der Fahrt mal tanken oder sonstwas vorhabe und die Waffen zwangsläufig im Auto zurücklassen muss. Ach moment .. hab ganz vergessen, dass der unbefugte Zugriff ja nicht für Dritte gemeint ist sondern, dass der Besitzer selbst in diesem Fall der Unbefugte ist, der von seinen eigenen Waffen ferngehalten werden muss

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Hallo Kodjak,

normalerweise fahre ich ein Auto mit Kofferraum - da gibt es die Probleme nicht. Hinein mit den Plemben, Deckel zu, abschließen, fertig.

Aber hin und wieder....wie ich schon schrieb.

Auch da will ich auf der sicheren Seite sein. Recht haben und Recht bekommen - darauf will ich's nicht ankommen lassen.

Nehm' ich eben das Mobil mit dem Kofferraum.

Als Drittwagen mir einen gepanzerten Hummer zu bestellen - da fehlt mir ehrlich gesagt zur Zeit die Kohle.

Erfüllt der eigentlich die B-Voraussetzungen? Verankern will ich ihn schließlich nicht........

Wenn ich den geplanten Gesetzestext lese meine ich, dass dann die von mir geschilderte Transportart gesetzeskonform wäre. Da wäre es sogar in Ordnung, wenn ich meine Kurzwaffe z.B. in einen Range-bag packe, den Reißverschluss zuziehe und ihn auf den Beifahrersitz stelle. Wohlgemerkt ohne Schlösschen.

Hin und wieder fahre ich sogar mit dem Fahrrad und Kurzwaffe(n) auf den nahegelegenen Schießstand (drei Minuten Fahrzeit)

Da habe ich mir dann schon ein Placebo-Schlösschen besorgt. Man soll das Blatt ja nicht überreizen.

So, jetzt geht's in den Waffenkeller zum Patronendrechseln. Der eine Milimeter auf 300 m muss doch zu knacken sein... :s82:

Gruß Habakuk

im FWR

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Hi,

wie sieht das dann in meinem Smart aus?

Ich kann an jede Stelle meines Autos langen.

Also ernsthaft:

Waffe und Munition in zwei verscheidenen Fächern einer Tasche, geschlossen (ohne VH-Schloss) auf dem Beifahrersitz / Fussraum.

Legal oder nicht?

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Viele Antworten in kurzer Zeit. Danke für die Mühe eure Gedanken in Schrift umzusetzen.

Der Fokus dieser Anfrage liegt auf einem Transport, der mit ein ruhiges Gewissen läßt. Auch bei einer eventuellen Kontrolle .

Ich mag den Transport im Kofferraum nicht. Unser Auto eine komfortable Zentralverriegelung, beim Transport im Kofferraum

muß diesen ja manuell abschließen. Ferner kann die Rangebag hin und her rutschen.

Am einfachsten ist es doch die Tasche im Fußraum der Beifahrerseite zu legen.

Da der Transport offensichtlich noch eine Grauzone darstellt und es keine Regeln dazu gibt könnte man je nach Art und Weise des Transports

durch entsprechene Maßnahmen einen schnellen Zugrif erschweren und so "guten Willen zeigen". Ob das reicht wage ich zu bezweifeln.

Da die Rechtslage nicht eindeutig ist werde ich das tun was zweifelsfrei akzeptiert wird. Nämlich im abgeschlossenen Kofferraum.

Zusammengefaßt ziehe ich für mich folgendes Lesson learned:

--> Definition für den Wortlauf "nicht zugriffsbereit":

Verwaltungsanweisung 35.6.2: wenn eine Waffe nicht wenigen, schnellen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann.

Kommentierungen: Zugriffsbereit, wenn Waffe im Holster oder im Hosenbund getragen... oder im nicht abgeschlossenen Handschuhfach transportiert.

Die "wenigen Griffe" stehen nicht im Gesetz

AWaffV: dort wird geschlossenen Behälter geredet.

***

--> Bedingungen für Transport nicht zugriffsbereiter Waffe:

Geschlossener Behälter im Kofferraum (dieser abgeschlossen). Getrennte Behältnisse und Schlösschen kein Muß

***

--> umstritten wird Transport "nicht zugriffsbereiter Waffe" wenn:

Waffe im abgeschlossenem Handschuhfach

geschlossene /verschlossene Tasche Fußraum Beifahrerseite (z.Z. gilt es als Zugriffsbereit)

Im Futteral auf dem Sitz (auch Rücksitz)

***

--> umstrittene Transportwege / Umwege:

Transport nicht direkt zum Einsatzort

evtl, tanken auf der Heimfahrt oä

Umwege allgemein

***

--> umstrittene Transportarten:

Transport zu Fuß in nicht abgeschlossener Tasche (von der Haustür zum Auto und vom Auto zur Schießhalle = OK)

mit dem Rad

***

--> Transport von Munition:

nicht in der Waffe (Schussbereit?)

nicht im Magazin (Waffe schneller schussbereit)

nicht lose in Tasche

Munition in Schachtel transportieren = OK

Munition in Schachtel in Rangebag auch OK

***

Persönliche Einschätzung:

Ich glaube das dem Gesetzgeber bein Thema "nicht zugriffsbereit" auch darum geht mit einer Waffe drohen zu können.

Unabhängig davon ob von geladen oder nicht (letzteres könnte einen entsprechend ausgelegt werden). Daher stimme ich den Ausführungen von Renado nicht zu.

Gruß

falkes

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--> Bedingungen für Transport nicht zugriffsbereiter Waffe:

Geschlossener Behälter im Kofferraum (dieser abgeschlossen). Getrennte Behältnisse und Schlösschen kein Muß

***

Noch mal für mich als Langsammerker: Wo steht das?

--> umstritten wird Transport "nicht zugriffsbereiter Waffe" wenn:

geschlossene /verschlossene Tasche Fußraum Beifahrerseite (z.Z. gilt es als Zugriffsbereit)

***

Noch mal für mich als Langsammerker: Wo steht das?

--> umstrittene Transportwege / Umwege:

Transport nicht direkt zum Einsatzort

evtl, tanken auf der Heimfahrt oä

Umwege allgemein

***

Noch mal für mich als Langsammerker: Wo steht das?

--> umstrittene Transportarten:

Transport zu Fuß in nicht abgeschlossener Tasche (von der Haustür zum Auto und vom Auto zur Schießhalle = OK)

mit dem Rad

***

Noch mal für mich als Langsammerker: Wo steht das?

--> Transport von Munition:

nicht im Magazin (Waffe schneller schussbereit)

nicht lose in Tasche

Munition in Schachtel transportieren = OK

Munition in Schachtel in Rangebag auch OK

***

Noch mal für mich... naja, du weißt schon!

Ach so... mit "Wo steht das" meine ich jetzt nicht Phantasieen irgendwelcher user hier...

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