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IGNORED

Aufbewahrung in "B-Schrank"


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

ich bin gerade auf der Suche nach einem "B-Schrank",

dabei bin ich auf ein Model gestoßen, das ca. 30 kg schwer ist.

Meine Frage: muss der Tresor besonders gesichert sein?

Das Waffenrecht schreibt doch eigentlich nur die Art der Aufbewahrung vor,

nicht aber speziell die Art der Tresorsicherung - oder?

Was nützt dann aber eine Waffe im Tresor, wenn man den einfach wegtragen kann?

Grüße mephisto0815

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Hallo Zusammen,

ich bin gerade auf der Suche nach einem "B-Schrank",

dabei bin ich auf ein Model gestoßen, das ca. 30 kg schwer ist.

Meine Frage: muss der Tresor besonders gesichert sein?

Grüße mephisto0815

Hallo mephisto0815,

der B-Schrank incl. der darin befindlichen Kurzwaffe muss

dann in einen grösseren B-Schrank eingeschlossen werden.

Selbes Prinzip wie bei diesen russischen Holzpuppen :rotfl2:

Servus

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Wenn max 5 Kurzwaffen reinkommen, wird gar nichts gemacht.

Was soll der Unsinn mit A-Schrank oder Sicherheitsraum?

Muss man sich immer seine eigenen WaffG-Verschaerfungen basteln in diesem Land?

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Es ist zwar kein Mindestgewicht der Tresore gefordert, dennoch wird man den kompletten Diebstahl eines relativ leichten Möbeltresores ohne Verankerung erklären müssen, denn:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen....

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Hallo Zusammen,

ich bin gerade auf der Suche nach einem "B-Schrank",

dabei bin ich auf ein Model gestoßen, das ca. 30 kg schwer ist.

Hallo

bevor wieder das Gerede aufkommt, hier ein kleiner Auszug Versicherungen,

Hausratversicherung für Wertgegenstände

Oktober 22nd, 2006 | Kategorie: Versicherungen, Hausratversicherung

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin bestätigte, müssen sich Versicherungsnehmer beim Abschluss der Hausratversicherung genau informieren, welche Konditionen für die Übernahme eventueller Schäden an Wertegegenständen durch Einbrüche und Diebstähle zu beachten sind. Einige Versicherungen verlangen eine besondere Sicherung dieser Gegenstände, sonst verweigern sie die Erstattung. Dies kann bis zur expliziten Vorschrift eines bestimmten Tresors gehen. Andere Versicherungen belohnen die sorgsame Vorsicht ihrer Versicherungsnehmer, die ihre Wertgegenstände in einem Tresor aufbewahren durch niedrigere Beiträge.

Waffen gehören zu Wertgegenstände und die meisten Versicherungen zahlen bei deinem Tresörchen beim Abhandenkommen nichts.... nada OK? Spich dich mit Deiner Versicherung schriftlich ab.

gruß

sg

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Hallo Zusammen,

ich bin gerade auf der Suche nach einem "B-Schrank",

dabei bin ich auf ein Model gestoßen, das ca. 30 kg schwer ist.

Meine Frage: muss der Tresor besonders gesichert sein?

Das Waffenrecht schreibt doch eigentlich nur die Art der Aufbewahrung vor,

nicht aber speziell die Art der Tresorsicherung - oder?

Was nützt dann aber eine Waffe im Tresor, wenn man den einfach wegtragen kann?

Grüße mephisto0815

solltest du noch einen A-schrank für langwaffen haben, schraub die beiden am besten zusammen. Ansonsten ist ein Festdübeln schon zu empfehlen, da wie schon erwähnt einwegtragener Tresor schwer zu erklären ist. Drei vier gute Klebeanker und gut ist.

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dabei bin ich auf ein Model gestoßen, das ca. 30 kg schwer ist.

ein 30kg schweres Model? auch noch gestoßen? man muß die magersüchtig sein! da fällt mir auf anhieb nur die olle vom backham ein.

ist model (statt modell) eigentlich in der liste mit den häufigsten rechtschreibfehlern bei wo?

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Hallo Zusammen,

ich bin gerade auf der Suche nach einem "B-Schrank",

dabei bin ich auf ein Model gestoßen, das ca. 30 kg schwer ist.

Meine Frage: muss der Tresor besonders gesichert sein?

Das Waffenrecht schreibt doch eigentlich nur die Art der Aufbewahrung vor,

nicht aber speziell die Art der Tresorsicherung - oder?

Was nützt dann aber eine Waffe im Tresor, wenn man den einfach wegtragen kann?

Grüße mephisto0815

Such Dir einen Tresor, den Du mit zwei dicken Schrauben an einer soliden Wand festschrauben kannst. Mir sind zwar keine Forderungen aus dem Gesetz bekannt, daß ein kleiner Tresor festgeschraubt werden muß, aber die meisten der kleinen Tresore sollten heutzutage hinten ein paar Bohrlöcher haben und die entsprechenden Schrauben und Dübel 10 mm sollten dabei liegen.

Was den Versicherungsschutz betrifft: Ein kleiner Tresor der B-Klasse ist nach Auskunft meiner Versicherung eine völlig wertlose Angelegenheit, auch wenn er festgeschraubt ist. Da mußt Du schon mit erheblich dickeren Dingern kommen, vor allem mit einem Tresor, der eine aktuelle Sicherheitsklasse hat. Klasse B war gestern.

Klaas

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Komisch, mein 'Nuller' mit 340kg Leergewicht musste mit einem Abreißgewicht von 1.000 kg verankert werden, obwohl da jetzt nur 2 KW drin sind.

Omg ... ugly.gif

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0

(Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen

Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai

1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1

Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und

Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis

1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht

des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem

vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen

auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung

nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1

Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines

anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von

Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen ...

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Tja, so ist das nu und raus geht der Dübel auch nicht mehr, eigentlich schade, ich stelle hin und wieder gerne mal die Einrichtung um, kann ich jetzt mit dem Schrank nicht mehr machen.

Edit: Jetzt fällt's mir wieder ein! Da war was mit der Versicherung. Die erkennt den Nuller nur dann als Nuller an, wenn er mind. 1t Abreißgewicht hat. Kann ich aber auch gut verstehen! Als er geliefert wurde haben 4 Träger und 1 Aufpasser 2 Stunden benötigt das Ding (mit ausgehängter 130kg-Tür) in den Keller zu bringen. Wenn jetzt jemand einbricht wird der sich ja nicht die Mühe machen und die Tür aushängen (dann könnte er ja auch den Inhalt ohne Umhüllung mitnehmen), sondern sich das Teil, wäre es nicht verankert, einfach unter den Arm klemmen und raustragen.

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Hab zu lange zum editieren gebraucht, s.o.

schön, das sagt Deine Versicherung. Wenn Du den Wert der Waffen von der Versicherung ersetzt haben willst, ist das natürlich richtig.

Das hat aber nichts mit dem WaffG und der darin beschriebenen sicheren Aufbewahrung zu tun. Danach brauchst Du den Schrank nicht noch extra zu sichern.

Harlekin

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