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IGNORED

VERURTEILUNG- WBK ?


männix

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Da es mich nicht betrifft, muss ich mich mit sowas glücklicherweise nicht rumärgern :)Daher beschäftge ich mich damit auch nicht => kenne ich mich auch in dieser Materie nicht aus.

IMI

Das glaub ich Dir auch. Da aber gerade Du in dieser Hinsicht immer wieder fast gleichlautende Fragen stellst und durch die bisherigen Antworten informiert sein solltest, wundert es mich halt ein bisserl. <_<

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Und das ist alles?

Wenn man sagen wir mal wegen einer Steuer-Sache zu 80 Tagessätzen verurteilt wurde ist das waffenrechtlich nach 5 Jahren vergessen?

Nein, es gibt Ausnahmen !

§ 52 Ausnahmen

(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn

1.die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder eine Ausnahme zwingend gebietet,

2.in einem erneuten Strafverfahren ein Gutachten über den Geisteszustand des Betroffenen zu erstatten ist, falls die Umstände der früheren Tat für die Beurteilung seines Geisteszustandes von Bedeutung sind,

3.die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beantragt wird oder

4.der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn der Betroffene die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt.

(2) 1Abweichend von § 51 Abs. 1 darf eine frühere Tat ferner in einem Verfahren berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, solange die Verurteilung nach den Vorschriften der §§ 28 bis 30b des Straßenverkehrsgesetzes verwertet werden darf. 2Außerdem dürfen für die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen Entscheidungen der Gerichte nach den §§ 69 bis 69b des Strafgesetzbuches verwertet werden.

Gruß Inst200

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... oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls ...

Ich heb das an dieser Stelle nochmals deutlich raus. Nicht verwertbar (nach Ablauf der "Wohlverhaltensfrist" sind diese Erkenntnisse nämlich für den Widerruf der obigen Erlaubnisse.

Wird immer wieder durcheinandergeworfen oder falsch wiedergegeben. Also einprägen ! <_<

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Ich heb das an dieser Stelle nochmals deutlich raus. Nicht verwertbar (nach Ablauf der "Wohlverhaltensfrist" sind diese Erkenntnisse nämlich für den Widerruf der obigen Erlaubnisse.

Wird immer wieder durcheinandergeworfen oder falsch wiedergegeben. Also einprägen ! <_<

Ja wie jetzt, magst Du mich verwirren ?

Relevant oder Nicht ?

Oder hats Du das jetzt nicht extra für mich hervorgehoben ?

:confused::confused::confused:

ein :confused: Inst200

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Bei Paymembern vielleicht denkbar... :rolleyes:

Nein IMI, so langsam solltest Du den Unterschied zwischen Strafrecht und Ordnungsrecht auch verstanden haben... :rolleyes:

Und genau da liegt das Problem:

Der Gesetzgeber hat die Strafrechtliche Seite abgehandelt und den Bürger "reingewaschen" (na ja, meine Meinung zählt dabei nicht). Aber dann kommt die Verwaltung und macht ihr eigenes Ding. Dazu noch, wenn man mal genau nachliest mit sehr dehnbaren Begriffen gespickt. Damit kann jeder halbwegs gebildete und willige jedem Betroffenen das Leben sauer , einen bestimmten Beruf unmöglich und zudem die Versuche auch noch teuer machen.

Auch wenn ich ähnlich wie vermutlich SB "vorbelastet" bin durch Ausbildung und Tätigkeit, hört hier für mich das Verständnis auf.

"DrecksacK/Verbrecher/Straftäter" suchen, fangen, verurteilen (nach den gesetzlichen Vorgaben/Möglichkeiten), bestrafen und notfalls im Auge behalten als "alter Kunde".

Ist ok. Aber wenn einer eine Jugendsünde begangen hat und dann als anständiger Familienvater, Steuerzahler, Wähler, Wehrdienstleistender Umweltschützender und die Kirche besuchender sich der Gemeinschaft angepasster Bürger durch einen SB einer Behörde nach ordnungsrechtlichen "Wahrscheinlichkeiten die die Annahme rechtfertigen" (so hätte ich mal vor Gericht/StA was begründen sollen oder in einer entsprechenden Prüfungsarbeit) ein Hobby vermiest oder eine Tätigkeit unmöglich macht, dann kann man die z.T. geäußerten Meinungen zum System vielleicht nicht teilen, aber sie werden naqchvollziehbar. Insbesondere wenn es auch mal Bekannte/Freunde/Verwandte trifft, bei denen man genau weß, dass sie "anständige" sind.

Ich heb das an dieser Stelle nochmals deutlich raus. Nicht verwertbar (nach Ablauf der "Wohlverhaltensfrist" sind diese Erkenntnisse nämlich für den Widerruf der obigen Erlaubnisse.

Wird immer wieder durcheinandergeworfen oder falsch wiedergegeben. Also einprägen ! <_<

Kann auch etwas widerrufen werden, was gar nicht erst erteilt werden konnte wegen der Ordnungsrechtlichen Betrachtung?

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Ja wie jetzt, magst Du mich verwirren ?

Dein Link war schon richtig, nur muss man halt vorsichtig sein, dass das Verwertungsverbot nur hinsichtlich des Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse bzw. einer § 27SprengG-Erlaubnis oder der Einziehung des Jagdscheins etc. greift.

Es wird nämlich immer wieder fälschlicherweise behauptet, dass nach Ablauf der 5- bzw. 10-jährigen Wohlverhaltensfrist automatisch wieder Zuverlässigkeit gegeben ist. Und das ist grottenfalsch !!!

Der Gesetzgeber hat die Strafrechtliche Seite abgehandelt und den Bürger "reingewaschen" (na ja, meine Meinung zählt dabei nicht). Aber dann kommt die Verwaltung und macht ihr eigenes Ding.

Es geht hier nicht um ein eigenes Ding, sondern um unterschiedliche Ziele, die verfolgt werden. Im Strafrecht geht es platt gesagt darum, eine Tat zu ahnden wobei das Ordnungsrecht dafür sorgen soll, dass (Beispiel Waffenrecht) nur Personen mit Waffen umgehen dürfen, die dafür auch geeignet sind. Deshalb ist es auch nicht Aufgabe der Waffenbehörde, ein Urteil auf seine Richtigkeit zu prüfen, sondern aus dem Vorfall eine Quintessenz für einen möglichen Waffenbesitz einer Person bzw. das Gegenteil daraus zu ziehen.

Kann auch etwas widerrufen werden, was gar nicht erst erteilt werden konnte wegen der Ordnungsrechtlichen Betrachtung?

Ömpf, ist diese Frage jetzt ernst gemeint ? :rolleyes:

Sagen wir mal so: kannst Du von einem nicht vorhandenen Bauklötzchenstapel ein Klötzchen wegnehmen ? Wenn Du das beantworten kannst, sollte sich eine weitere Klarstellung erübrigen...

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Hallo

Nach wiviel Jahren sind Eintragungen im Register nicht mehr verwehrtbar? meine letzten Delikte liegen 17 jahre zurück!! keine gewalt!! 2 mal fahren unter Alkohol 1985 und 1987;1991 BTM und fahren ohne Führerschein,und leider unerlaubter besitz eines kk Gewehrs.wer kann mir weiterhelfen oder kennt Fälle desgleichen?Bin für jeden Hinweis dankbar!Wer weis was über denn ablauf eines Psyco-Gutachten?

Bitte um Hilfe !!!!!

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Hi männix.

Die Leute die hier ständig Ihren Bössmüll abladen und über andere herziehen sind mir zuwieder - kannst meine Beiträge nachgucken!

Aber jetzt muss ich selbst mal was loswerden.

Wieso kommst du nicht gleich zu Beginn mit der Wahrheit raus ?

Ich meine Du hast hier ne Menge Leute, die es gut mit Dir meinen, etwas hinter´s Licht geführt!

Ich bin kein Pharisäer und davon überzeugt, dass jeder noch ne Chance verdient hat!

Aber die Kameraden hier im Forum haben sich für dich bemüht und jetzt kommst Du mit ´ner ganz anderen Geschichte?

Wen wolltest Du schützen?

Du bist jetzt kein Stück weiter als zu Anfang.

jayman

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Aber die Kameraden hier im Forum haben sich für dich bemüht und jetzt kommst Du mit ´ner ganz anderen Geschichte?

Wen wolltest Du schützen?

Du bist jetzt kein Stück weiter als zu Anfang.

jayman

siehe hier:

Don't feed Trolls

das war die erste Antwort zu dem Thema und wie sich jetzt rausstellt gleich die Richtige!!!!!!!

Nachtrag:

Du ignorierst von nun an alle Einträge von: männix.

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Es geht hier nicht um ein eigenes Ding, sondern um unterschiedliche Ziele, die verfolgt werden. Im Strafrecht geht es platt gesagt darum, eine Tat zu ahnden wobei das Ordnungsrecht dafür sorgen soll, dass (Beispiel Waffenrecht) nur Personen mit Waffen umgehen dürfen, die dafür auch geeignet sind. Deshalb ist es auch nicht Aufgabe der Waffenbehörde, ein Urteil auf seine Richtigkeit zu prüfen, sondern aus dem Vorfall eine Quintessenz für einen möglichen Waffenbesitz einer Person bzw. das Gegenteil daraus zu ziehen.

Ömpf, ist diese Frage jetzt ernst gemeint ? :rolleyes:

Sagen wir mal so: kannst Du von einem nicht vorhandenen Bauklötzchenstapel ein Klötzchen wegnehmen ? Wenn Du das beantworten kannst, sollte sich eine weitere Klarstellung erübrigen...

War nicht ernst gemeint! Sondern grün.

Seltsam wird es jedoch, wenn eine Behörde aus Ordnungspolizeilicher Sicht die Zuverlässigkeit strikt verneint, obwohl keine Verurteilung nach einem durchgeführten Verfahren erfolgt ist. D.h., ein Urteil wird nicht auf seine Richtigkeit geprüft (darf es ja auch in diesem Zusammenhang nicht) sondern die Behörde stellt sich auf den Standpunkt, selbst bei einem eingestellten Verfahren ist die Zuverlässigkeit weg.

Da stimmt dann einiges nicht, zumal wenn laut einer Zuständigkeitsverordnung nur die Kreisordnungsbehörden zuständig sind, ein RP jedoch über den Umweg Dienst- und Fachaufsicht die für den Betroffenen richtigerweise positive Entscheidung negieren will und dies mit allen Mitteln. Bei einem wohlgemerkt bis dato absolut unbeschriebenen und als sehr zuverlässig geltendem Bürger. Wie kommt eine (originär gar nicht zuständige) Behörde dann dazu, alle rechtsstaatlichen Grundsätze außer acht zu lassen und einfach eine zukünftige Gefahr von diesem Menschen ausgehend zu manifestieren?

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Es geht hier nicht um ein eigenes Ding, sondern um unterschiedliche Ziele, die verfolgt werden. Im Strafrecht geht es platt gesagt darum, eine Tat zu ahnden wobei das Ordnungsrecht dafür sorgen soll, dass (Beispiel Waffenrecht) nur Personen mit Waffen umgehen dürfen, die dafür auch geeignet sind. Deshalb ist es auch nicht Aufgabe der Waffenbehörde, ein Urteil auf seine Richtigkeit zu prüfen, sondern aus dem Vorfall eine Quintessenz für einen möglichen Waffenbesitz einer Person bzw. das Gegenteil daraus zu ziehen.

Und genau hier fängt die Behördenwillkür an.

Deswegen in der CH wesentlich einfacheres Verfahren. So lange ein Eintrag im Strafregister ist gibt es keine Waffe im allgemeinen auch wenn es nur 10 TG waren. Man kann aber diskutieren wenn das Vergehen nicht Waffen relevant ist.

Also wenn man unbedingt trotz eines noch stehendes Eintrages eine Waffe möchte, dann kommt es auf die Interpretation des Beamten an, in allen anderen Fällen MUSS er einem die WES geben.

Bitte keine Disskussion über Grenzfälle, es funktionniert. Und es gibt kaum Einsprüche. Ein Beamte zu 10% reicht mehr als aus für einen ganzen Kanton.

Joker

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Hallo

Ich hab ähnliches Problem. Ich bin Österreicher 29 Jahre alt und hatte von 18-21 zwei strafdelikte. Einmal Körperverletzung (außergerichtlicher Tatausgleich) und einmal gefährliche Drohung (leider war ein Gaspistole im spiel, also ein Waffendelikt) Ich hab seit 1999 Waffenverbot. Heute hab ich mit der Behörde telefoniert, da ich einen Antrag auf aufhebung des Waffenverbotes gestellt hab. Der Herr vom Waffenamt war sehr freundlich und meinte auch daß das bestimmt durchgeht, weil ich mir nix mehr zu schulden kommen hab lassen und sogar im öffentlichen Dienst als Bus und Straßenbahnfahrer arbeite. Da muß ich ja zuverlässig sein :eclipsee_gold_cup:

Zu meinen Verurteilungen: Die Körperverletzung wurde außergerichtlich geeinigt, somit dürfte da nix aufscheinen(Außerdem fällts unter Jugendstrafe). Die gefährliche Drohung blieb bei einer Geldstrafe von damals 3600Schilling (250 Euro) und Führerscheinentzug. Die Tagsatzung war glaub ich 90 Tagsätze oder so. Bin mal gespannt was die sagen wenn ich die WBK beantragen will :peinlich::peinlich:

Naja, wie gesagt,für meinen Beruf brauchte ich ja auch ein psychologisches Gutachten, wird sich zeigen ob das als Argument zählt.

Lg

Manuel

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Ich verweise auf die Suchfunktion, denn diesen Thread hier hätte man sich wahrlich sparen können.

Threads, bei den der Fragesteller irgendwann schreibt "WERDE DIE WBK MAL BEANTRAGEN,ENTWEDER ES GEHT GUT ODER NICHT!", hatte man sich sowieso sparen koennen. <_<

"Schoen, dass wir mal darueber geredet haben!"

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Hallo

Ich hab ähnliches Problem. Ich bin Österreicher 29 Jahre alt und hatte von 18-21 zwei strafdelikte. Einmal Körperverletzung (außergerichtlicher Tatausgleich) und einmal gefährliche Drohung (leider war ein Gaspistole im spiel, also ein Waffendelikt) Ich hab seit 1999 Waffenverbot. Heute hab ich mit der Behörde telefoniert, da ich einen Antrag auf aufhebung des Waffenverbotes gestellt hab. Der Herr vom Waffenamt war sehr freundlich und meinte auch daß das bestimmt durchgeht, weil ich mir nix mehr zu schulden kommen hab lassen und sogar im öffentlichen Dienst als Bus und Straßenbahnfahrer arbeite. Da muß ich ja zuverlässig sein :eclipsee_gold_cup:

Lieber Manuel,

deine Offenheit in allen Ehren, aber ich denke, dass jemand wie du, der sich als erwachsener (!) Mensch so verhalten hat, wirklich keine Waffen besitzen sollte.

Du muesstest uebrigens ein echter Pechvogel sein, wenn du wirklich bei jeder von dir veruebten Straftat erwischt und angezeigt worden waerst - ich vermute also mal, die beiden erwaehnten Sachen waren nicht alles, was du so "ausgefressen" hast.

Zum Glueck fuer uns (Deutsche) wohnst du ja weit weg, in Oesterreich, und zum Glueck fuer dich - jetzt darfst du dich freuen! - wimmelt es hier im Forum von legalen Waffenbesitzern, die ein geradezu morbides Verlangen haben, "Problemkanditaten" wie dir den legalen Waffenbesitz zu ermoeglichen, damit moeglichst schnell moeglichst viele schlimme Sachen mit legalen Waffen passieren und der Gesetzgeber moeglichst schnell in Panik geraet und legalen Waffenbesitz am besten ganz verbietet!

In Oesterreich kann man uebrigens prima Ski fahren, es gibt herrliche Wanderrouten oder man kann Angeln ... aber lass den Sportschuetzen und Jaegern doch bitte ihr Hobby bzw. ihre Passion!

Wir habe es schon schwer genug, unsere Interessen durchzusetzen.

(Ehemalige) Straftaeter koennen wir in unseren Reihen nicht gebraucchen.

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Lieber Manuel,

deine Offenheit in allen Ehren, aber ich denke, dass jemand wie du, der sich als erwachsener (!) Mensch so verhalten hat, wirklich keine Waffen besitzen sollte.

Du muesstest uebrigens ein echter Pechvogel sein, wenn du wirklich bei jeder von dir veruebten Straftat erwischt und angezeigt worden waerst - ich vermute also mal, die beiden erwaehnten Sachen waren nicht alles, was du so "ausgefressen" hast.

Zum Glueck fuer uns (Deutsche) wohnst du ja weit weg, in Oesterreich, und zum Glueck fuer dich - jetzt darfst du dich freuen! - wimmelt es hier im Forum von legalen Waffenbesitzern, die ein geradezu morbides Verlangen haben, "Problemkanditaten" wie dir den legalen Waffenbesitz zu ermoeglichen, damit moeglichst schnell moeglichst viele schlimme Sachen mit legalen Waffen passieren und der Gesetzgeber moeglichst schnell in Panik geraet und legalen Waffenbesitz am besten ganz verbietet!

In Oesterreich kann man uebrigens prima Ski fahren, es gibt herrliche Wanderrouten oder man kann Angeln ... aber lass den Sportschuetzen und Jaegern doch bitte ihr Hobby bzw. ihre Passion!

Wir habe es schon schwer genug, unsere Interessen durchzusetzen.

(Ehemalige) Straftaeter koennen wir in unseren Reihen nicht gebraucchen.

Dieser Beitrag ist ja wohl voll daneben :peinlich: , erst aufführen das alle Sportschützen unter generalverdacht gestellt werden und dann sowas :peinlich:

Gruss

voyager

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Hallo

Lassen wirs gut sein, manche Leute denken hald nicht bevor sie schreiben und mit so einer Kritik hab ich gerechnet. Im prinzip gibt es wirklich Menschen denen man besser keinen Waffenbesitzschein ausstellen soll. Jedoch finde ich es nicht richtig wenn jemand in seiner "jugendzeit" etwas anstellt,so vorverurteilt wird. Wie gesagt, ich fahre Bus, Straßenbahn und diverse Museumsbahnen. Ich befördere am Tag 1500-2000 Menschen im öffentlichen Verkehr.

P.S: Was ich aber wirklich frech finde ist, einem wildfremden Menschen zu unterstellen, er hätte bestimmt mehr angestellt. Außerdem wollt ich mit meinem Post nur den Threadstarter die Gewissheit geben, daß er nicht allein in dieser Situation ist.

Achja, und um eine Straftat zu begehen, braucht man keine legale Waffe denk ich :rolleyes: Da würd ich mir die Mühe nicht machen.

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Es lässt mir hald dann doch keine Ruhe :angry2:

Mal rein vom Rechtlichen(österreich) ohne persönliche Vorurteile:

Tilgungsfrist

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Strafurteile automatisch getilgt und in der Strafregisterbescheinigung| scheinen keine Verurteilungen mehr auf.

Hinweis: Der Verurteilte oder die Verurteilte erhält damit wieder die rechtliche Stellung eines unbescholtenen Menschen zurück und gilt als nicht vorbestraft.

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Dieser Beitrag ist ja wohl voll daneben :peinlich: , erst aufführen das alle Sportschützen unter generalverdacht gestellt werden und dann sowas :peinlich:

Gruss

voyager

Häh? Wie meinen?

Liest du eigentlich zuerst (und versuchst den Inhalt entsprechend deiner Moeglichkeiten nachzuvollziehen) oder hast du schon vorher deine Meinung?

Aus deiner Reaktion schliesse ich ferner, dass du also der Meinung bist, ehemalige Straftaeter sollten auch legale Waffenbesitzer werden koennen? Und damit taetest du dann den legalen Waffenbesitzer eine grossen Gefallen?

Alles klar ...

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Häh? Wie meinen?

Liest du eigentlich zuerst (und versuchst den Inhalt entsprechend deiner Moeglichkeiten nachzuvollziehen) oder hast du schon vorher deine Meinung?

Aus deiner Reaktion schliesse ich ferner, dass du also der Meinung bist, ehemalige Straftaeter sollten auch legale Waffenbesitzer werden koennen? Und damit taetest du dann den legalen Waffenbesitzer eine grossen Gefallen?

Alles klar ...

Hallo,

les lieber Du nochmals deinen Beitrag durch, denn das ist untereste Schublade was Du da abgelassen hast.

Du hast ja noch nie einen Fehler :eclipsee_gold_cup: gemacht.

Gruss

voyager

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Lieber Manuel,

deine Offenheit in allen Ehren, aber ich denke, dass jemand wie du, der sich als erwachsener (!) Mensch so verhalten hat, wirklich keine Waffen besitzen sollte.

Du muesstest uebrigens ein echter Pechvogel sein, wenn du wirklich bei jeder von dir veruebten Straftat erwischt und angezeigt worden waerst - ich vermute also mal, die beiden erwaehnten Sachen waren nicht alles, was du so "ausgefressen" hast.

Zum Glueck fuer uns (Deutsche) wohnst du ja weit weg, in Oesterreich, und zum Glueck fuer dich - jetzt darfst du dich freuen! - wimmelt es hier im Forum von legalen Waffenbesitzern, die ein geradezu morbides Verlangen haben, "Problemkanditaten" wie dir den legalen Waffenbesitz zu ermoeglichen, damit moeglichst schnell moeglichst viele schlimme Sachen mit legalen Waffen passieren und der Gesetzgeber moeglichst schnell in Panik geraet und legalen Waffenbesitz am besten ganz verbietet!

In Oesterreich kann man uebrigens prima Ski fahren, es gibt herrliche Wanderrouten oder man kann Angeln ... aber lass den Sportschuetzen und Jaegern doch bitte ihr Hobby bzw. ihre Passion!

Wir habe es schon schwer genug, unsere Interessen durchzusetzen.

(Ehemalige) Straftaeter koennen wir in unseren Reihen nicht gebraucchen.

sehr gut manfred!

gilt genauso für schweizer oder deutsche die in die schweiz ausgewandert sind und hier keine wbk bekommen.

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Mal rein vom Rechtlichen(österreich) ...

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Strafurteile automatisch getilgt ...

Hinweis: Der Verurteilte oder die Verurteilte erhält damit wieder die rechtliche Stellung eines unbescholtenen Menschen zurück und gilt als nicht vorbestraft.

Der Sinn dieser Regelung liegt wohl darin, Leuten, die irgendwann mal straffaellig geworden sind, die Chance zu geben, wieder ins normale Leben zurueckzufinden.

Der Hintergund ist dabei ist fuer die Oeffentlichkeit wohl nicht ganz uneigennuetzig: mit dauerhaftem "Schandfleck" im Fuehrungszeugnis duerften wohl nur die Wenigsten jemals wieder eine gescheiten Job finden (und liegen dann meist der Allgemeinheit auf der Tasche).

Waffenbesitz dagegen ist weder ein Grundrecht noch ist es fuer Privatpersonen irgendwie "erforderlich". In D hat nur der Staat das Gewaltmonopol, wir sind ja nicht im Wilden Westen. Daher kann und sollte man hier ruhig etwas strengere Massstaebe anlegen. Tut man ja auch, naemlich man schaetzt die persoenliche Eignung mit Blick auf die Zukunft ein.

Die Moeglichkeiten dazu sind allerdings begrenzt, und das wiederum hat in ganz anderem Zusammenhang wieder Sinn. Aber das wuerde hier zu weit fuehren ...

Vereinfacht ausgedrueckt:

Ein Straftaeter, dessen Register irgendwann geloescht wird, ist zwar vor dem Gesetz ein unbescholtener Mensch - sonst nicht. Geschehenes kann man ungeschehen machen. Jemand, der wegen Verfahrensfehlern nicht verurteilt wird, oder dem man nichts nachweisen kann, ist ja deshalb auch noch lange nicht unschuldig.

Dass du evtl. eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommst, kann ich 'eh nicht beeinflussen.

Wichtiger ist, dass dir klar wird, dass manchmal "Tschuldingung, ich mach's auch nicht wieder!" einfach nicht reicht. Vorher nachdenken und sich auch ueber seinen eigenen Charakter klar werden. Ich kenne sogar jemanden, der keinen Jagdschein gemacht hat, weil er fuerchtet, dass er in Extremsituation zur Waffe greifen koennte. Hut ab!

Vielleicht hast du ja auch recht, und du bist wirklich jetzt ein toffer Typ und absolut Waffenbesitz-geeignet. Dann verstehe aber bitte, dass das, was du getan hast, dafuer sorgt, dass andere Leute dich falsch einschaetzen. Und das ist nicht deren Schuld sondern deine!

Dein Beispiel mit deiner Berufstaetigkeit ("ich bin zuverlaessig weil braver StraBa-Schaffner") ist uebrigens echt niedlich ...

Dem möchte ich voll und ganz anschliessen - Einfach nur :peinlich:

"Hey, gibt's irgendwo 'ne Schlaegerei? Wartet, ich komm' mit!"

(hast auch was Sachliches auf Tasche?)

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@M.M.:

Du lehnst Dich aber weit aus dem Fenster, Kamerad. tramway hat hier Sachverhalte kurz angerissen, und Du weißt schon das man solch einem Menschen niemals nie nicht eine Waffe in die Hand geben darf. Der hat die Adelung des Sportschützenstandes für immer verwirkt, solche Menschen brauchen wir nicht in unseren Reihen. :bad:

Sag ruhig, wenn ich Deine Postings hier falsch zusammengefasst habe.

Jetzt ich:

- Du warst nicht dabei, kennst die Akten nicht und bist überhaupt nicht gefragt.

- Der österreichische Kollege vom Amt wird seinen Job wohl halbwegs ordentlich und rechtsstaatlich machen.

- Jemanden wegen eines dreizeiligen Postings im Internet so wie Du es tatest zu be- und verurteilen, zeugt n.m.E. von Hubris. (<-Todsünde)

geh' beichten... und bereue !

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Sag ruhig, wenn ich Deine Postings hier falsch zusammengefasst habe.

Jetzt ich:

- Du warst nicht dabei, kennst die Akten nicht und bist überhaupt nicht gefragt.

Das ist für mich der springende Punkt. Dieses Oberschlaue Getue kotzt mich einfach nur an. :icon13:

MM verfährt nach dem Motto: Was interessieren mich eure Fakten ich habe meine Vorurteile. Er spielt hier den Richter für arme und fühlt sich wahrscheinlich toll dabei.

(hast auch was Sachliches auf Tasche?)

Hab ich schon, aber ich habe die Befürchtung das es sich bei dir nicht lohnt.

Wie sagte Tyr13 so schön? Geh beichten... und bereue, das gefällt mir. :s75:

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