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IGNORED

Waffensicherstellung vor zwei Tagen


taifunsan

Empfohlene Beiträge

...Ein Bekannter bittet mich immer wieder mal meine Akte im Netz zu veröffentlichen...er hat selten so gelacht!

gelle, dein sachbearbeiter hat auch gelacht...oder nicht?

...

.......... ich dürfte mir dann auch ne Hose anziehen....

hhhmmmmppppffff...

war bestimmt auch besser :rotfl2::rotfl2::rotfl2::rotfl2:

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Aber ich sage euch, so unvorteilhaft ist das garnicht......bei so normalen Personenkontrollen usw. sind die Polizisten immer ganz zurückhaltend bei mir....wie wen ich sone Aura hätte. Diese dümmlichen Sprüchlein usw kommen gar nicht mehr.....

köstlich

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Das mußte ich mir 2 mal durchlesen - aber ich glaube es immer noch nicht. :chrisgrinst:

Dayti, ich werde auch putzen müssen. :s75:

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Also Freunde Ich könnt euch auch ein paar dieser Geschichten aus meinem Bekanntenkreis zur Abschreckung erzählen aber Ich muss feststellen das man hier noch dazu ver***cht wird. Und diese Leute waren nicht aus einem Milieu sonders alles rechtschaffende Leute die alle ihren Lebesunterhalt verdienen mussten. Und alles nur um einigen Herren die Steigleiter zu halten.Seit froh das Euch die volle Härte des Gesetzes noch nicht getroffen hat.

Gruß von Herbert der in seinem Waffenraum schon einige Waffen für seine Scheidungskameraden aufzubewahren hatte.

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Körperverletzung §223 STGB) ist ein Antragsdelikt, wird also nur auf Antrag verfolgt.Es sei denn die Verfolgung liegt im öffentlichen Intersse.Die Anzeige kann bis zur Gerichtsverhandlung jederzeit zurückgenommen werden.Ähnlicher mir bekannter Fall: Ehefrau hat im Scheidungskrieg gesagt, dass der Mann sie mit der Schusswaffe bedroht hatte. Ergebnis: alle Waffen wurden eingezogen. Ehefrau hat zugegeben, dass Sie die Anzeige nur aus Wut gemacht hat.Ergebnis: Waffen sind immer noch eingezogen, Verfahrensdauer jetzt bereits ca. 2 Jahre.
Wie wärs dann mit nem Eilantrag oder so?
Denkt an den Troll.Der Threadstarter ist mit ziemlicher Sicherheit weder Jäger noch sachkundig. <_<
Warum? Was bringt dich drauf? Noch keine Peilung.
Hier die WBK und der Jagdschein... Leute, es ist wahr...
Wo? Sollte das ein Link oder so werden?
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Solche Sachen können einem Legalwaffenbesitzer schneller passieren, als ihm lieb sein dürfte.

Da braucht es nichtmal eine Trennungsfrustrierte Ex-Lebensgefährtin oder -Ehefrau, es greicht unter Umständen schon der streitsuchende oder verBLÖDete Nachbar oder, soll es auch schon gegeben haben, das eigene Kind/Stiefkind, weil es aus irgendeinem Grund frustriert ist.

Eine Anzeige wegen Bedrohung mit einer Schusswaffe kann man schnell am Hals haben. Was daraus erwachsen kann, könnt ihr beim TE nachlesen.

Ich zumindest kann da nicht drüber lachen, sondern werde eher nachdenklich.

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das video ist hier im forum schon 1,2 mal gepostet worden aber hier noch mal für alle die es nicht kennen und davon scheint es noch genug zu geben:"Sie haben das Recht zu schweigen" von RA Udo Vetterauf jeden fall sehenswert und als waffenbesitzer können wir alle viel schneller in so eine situation kommen als sonst ein bürger.edit:themen wie durchsuchung bei nachtzeit werden dort auch angesprochen
Danke, der Tip ist gut, der Typ auch...
oder Ex...... zu sein bzw. zu haben... :rolleyes:
Wie recht du doch hast! :ninja:
Hihi, jaaaa! So ein älterer Türke sagte jetzt mal vor kurzem zu uns "wen die Frauen einmal richtig Angst haben dann mukken sie auch nicht auf"......man(n) kann auch durch Multi Kulti lernen!SHALOM IMI.......Besuch war schon da, aber als sich der rollenförmige Sprengstoff sich als "china Cräcker A" entpuppt hat und ich dem Kommisar erklärt habe das daß Sturmgewehr ein Jugendluftgewehr ist das man in der BRD ab 18 haben darf haben sie mir die Handschellen abgenommen und ich dürfte mir dann auch ne Hose anziehen. ist aber schon 14 Jahre her...........und letztens dachtense ich wäre der Dönermörder.....da wollten se aber garnicht rein....hab den guten Kommisar aber dann trotzdem reingebeten. Auf der Wache war es dem dann aber auch recht unangenehm als ich mal Klartext geredet habe.Aber ich sage euch, so unvorteilhaft ist das garnicht......bei so normalen Personenkontrollen usw. sind die Polizisten immer ganz zurückhaltend bei mir....wie wen ich sone Aura hätte. Diese dümmlichen Sprüchlein usw kommen gar nicht mehr.....
Resistance, irgendwie gefällst du mir...
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Solche Sachen können einem Legalwaffenbesitzer schneller passieren, als ihm lieb sein dürfte.

Da braucht es nichtmal eine Trennungsfrustrierte Ex-Lebensgefährtin oder -Ehefrau, es greicht unter Umständen schon der streitsuchende oder verBLÖDete Nachbar oder, soll es auch schon gegeben haben, das eigene Kind/Stiefkind, weil es aus irgendeinem Grund frustriert ist.

Eine Anzeige wegen Bedrohung mit einer Schusswaffe kann man schnell am Hals haben. Was daraus erwachsen kann, könnt ihr beim TE nachlesen.

Ich zumindest kann da nicht drüber lachen, sondern werde eher nachdenklich.

Was ist denn, wenn man bei solch einer Durchsuchung den Tresorschlüssel nicht zu Hause hat, sondern beispielsweise an einem anderen Wohnort, oder in einem Bankschliesfach? Dann können die Waffen NICHT mitgenommen werden.

IMI

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Was ist denn, wenn man bei solch einer Durchsuchung den Tresorschlüssel nicht zu Hause hat, sondern beispielsweise an einem anderen Wohnort, oder in einem Bankschliesfach? Dann können die Waffen NICHT mitgenommen werden.

IMI

Mir geht was anderes nicht aus dem Kopf, wenn die geschilderte Story der Wahrheit entsprechen sollte, Hausdurchsuchung ohne Beschluß, mit Zustimmung des Betroffenen oder auch nicht, Mitnahme (ich schreibe bewußt nicht "Beschlagnahme") der gefundenen LEGALEN Waffen samt Munition ohne Quittung.

Jetzt sitze ich zu Hause, feile an meiner Beschwerde gegen diese Behördenwillkür und verlange die Herausgabe der beschlagnahmten Waffen und der jeweils zwanzigtausend Schuß in 357mag und 44mag.

Wäre schön, kann aber eigentlich nicht funktionieren, oder?

mfg

Ralf

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Was ist denn, wenn man bei solch einer Durchsuchung den Tresorschlüssel nicht zu Hause hat, sondern beispielsweise an einem anderen Wohnort, oder in einem Bankschliesfach? Dann können die Waffen NICHT mitgenommen werden.

Sicher? Sollte der Behälter nicht verankert sein, könnte ich mir vorstellen, dass die Juns unter Umständen das ganze Ding mitnehmen. :00000733:

Oder einen zur Bewachung abstellen :rolleyes:

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Ich möchte mich hier nun auch wirklich nicht einmischen und schon gar kein Urteil fällen, fehlt mir auch die völlige Ahnung zu, ABER:

Hausdurchsuchung: "Mit oder ohne Zustimmung"--------- Durchsuchungsbefehl----War vorhanden? Zeugen der Durchsuchung?????

Und dann: Aus der Ortschaft begleiten------sind wir hier im Wilden Westen????? Solltest Du Dir ein neuses Land suchen???

Alles sehr komisch, oder?

Werde aber gerne weiter mitlesen, mal sehen was noch so alles passiert. :gutidee:

Genau! Habe wirklich etwas Einblick in die Grün-Beige bzw. jetzt Blaue Fraktion und kann mir das in der geschilderten Form beim BESTEN WILLEN, auch auf einem Kaff, nicht vorstellen - und will es auch gar nicht. Wären ja totale ..... beteiligt. Und das man (Querschnitt der Bevölkerung) davon so viele auf einem HAufen findet und alle mitmachen - ne ne!

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Hallo!

@Lobo-s:

Was bei der Polizei alles so passieren kann, kann man täglich zu hören und zu sehen bekommen:

Dresden: Da stürmt ein SEK einem Polizisten die Familienbude, erschießt zwei Hunde usw. Leider: vertan, vertan ..., gemeint war der Mieter im OG.

NRW: wieder ein SEK stürmt die Wohnung einer alleinstehenden Frau, die Gottseidank nicht zu Hause war. Wieder war eine Wohnung ein Stockwerk höher gemeint (kam vor ein paar Wochen im WDR)

Oder schau auf die Fälle in Neufünfland, wo die eingeborenen Neonazis "Fidschis" jagten (irgend so'n Kaff in Sachsen) oder denen die Wohnung zusammenschlugen (Chemnitz), das unbehelligt stundenlang durchziehen konnten und die Polizei hielt sich zurück.

Oder die Fälle, wo Frauen aus Angst vor ihrem gewalttätigen Partner zur Polizei gingen, ohne Hilfe zu bekommen und später von dem Partner umgebracht oder schwer verletzt wurden.

Wenn sowas mal passiert ist, sind die Polizeibeamten dann "sensibilisiert". Dann kann es plötzlich bei harmloseren Fällen zu einer Überreaktion kommen, wie es in dem Fall hier auch wohl passiert ist.

Und auch bei auseinandergebrochenen Partnerschaften kommt es zu Extremverhalten. Ich habe es im weiteren Umfeld mitansehen müssen, wie eine Ex-Ehefrau mittlerweile dreissig Jahre ihren Ex quält und zu vernichten sucht.

Oder ein anderer -gegenläufiger- Extremfall, wie die Ex kurz vor der Niederkunft ihrer Nachfolgerin die Wohnung der beiden putzt, aufräumt und auf Hochglanz bringt. Ich habe sie nachher mal ziemlich unverstehend gefragt; Antwort: "Ich bin doch froh, dass ich ihn los bin ... goldene Brücken ...". (Beide Fälle haben mit Waffenrecht nichts zu tun.)

Nach der Schilderung liegt hier wohl eine Überreaktion vor. Inwieweit das Verhalten und die Maßnahmen vom Gesetz gedeckt waren, ebenso ob eine Anzeige oder zumindest eine Anschuldigung der Ex vorlag, muss dringend ein fähiger Anwalt klären. Je eher den Beamten Fehlverhalten oder Überreaktion vorzuwerfen ist, desto eher wird die waffenrechtliche Seite durch möglicherweise gegenseitige Vereinbarung von Stillschweigen erledigt werden können. Wichtig ist, dass der Anwalt noch vor der Akteneinsicht, denn die kann sehr lange auf sich warten lassen, insbesondere wenn Fehlverhalten von Beamten vorliegt, ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände erhält!

Gruß

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