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IGNORED

WBK als aktiver Reservist?


exilim

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo! Ich bin neu hier im Forum und möchte gleich mal eine Frage stellen nachdem ich mich hier schon ein wenig durch gelesen habe.

Ich war zur meiner aktiven Zeit als Zeitsoldat Waffenmechaniker für Handfeuerwaffen. Habe alles an Waffen was es damals gab repariert und auch als Anschußschütze war ich tätig.

Im November 2006 bin ich wieder als aktiver Reservist der Bundeswehr beigetreten. Ich Frühjahr diesen Jahres (März) habe ich eine Einweisung auf die Pistole P8 und dem Gewehr G36 bekommen und war seit dem auch schon 6mal zum Schießen. Unter anderem auch auf einem Bezirkspokalschießen wo ich den 8 von 120 Plätzen gemacht habe :eclipsee_gold_cup:

Nun hat mich das Interesse geweckt und ich würde gerne das Schießen als Sport ausüben.

Leider gibt es bei uns im Ort nur zwei Schützenvereine wo ich beitreten könnte. Allerdings "Schützenvereine". So richtig mit Schützenfest und viel tamtam. Das ist nicht so unbedingt meine Ding. Ich würde gerne Schießen und nicht feiern und kränzebinden.

Ich habe dann eine Polizeisportverein gefunden in dem ich vielleicht Mitglied werden könnte. Allerdings mit der Auflage das ich dann erst einmal für ein Jahr Luftpistole schießen müßte. Persönlich habe ich dort mit noch keinem gesprochen aber so steht es im Internet.

Ist das überall so üblich? Nicht das mich das nicht interessieren würde aber wenn man mehrmals im Jahr schon mit größeren Kalibern geschossen hat ist die Luftpistole oder Gewehr nicht unbedingt mein Traum.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Ich bin im besitz eines Schießbuches in dem meine Abnahmen für die Waffen und das Schießen selbst auch eingetragen sind.

Kann mir da jemand eine Antwort darauf geben.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus.

Geschrieben

Hallo,

aktive Reservisten treten dem Reservistenverband bei.

Dieser ist als Schießsportverband anerkannt.

Der Verband hat eigenen "kleine" Schützenvereine, die sogenannten RAG (Reservistenarbeitsgemeinschaften Schießsport)

Jeder waffenrechtlich "einwandfreie" Reservist kann einer RAG beitreten.

Die dienstlichen Schießen zählen leider als Nachweis nicht mit, da diese nicht nach der Sportordnung des Verbandes geschossen werden.--

Die AusbildungsATN zählt leider auch nicht, somit muss noch eine Waffensachkundeprüfung abgelegt werden.

Also, in der Nähe des Wohnortes eine Reservistenkameradschaft ausmachen, die eine RAG Schießsport hat. Kontakt aufnehmen und dann läuft eigentlich alles wie von selbst.

Gruss

Geschrieben
Allerdings mit der Auflage das ich dann erst einmal für ein Jahr Luftpistole schießen müßte. Persönlich habe ich dort mit noch keinem gesprochen aber so steht es im Internet.

Eventuell steht das nur drin um 16 jährige Counter Strike Kiddies abzuwimmeln. Geh zum Training und erkundige dich persönlich.

Trennung

www.reservistenverband.de ist bekannt?

Eine MOB-Verwendung (oder was meinst du mit "aktiver Reservist"?) bringt dir hinsichtlich WBK gar nichts.

Eine Mitgliedschaft im Reservistenverband und in einer RAG Schießssport (Reservisten Arbeitsgemeinschaft) allerdings schon.

Klick dich auf der Seite unter "Verband regional" bis zur deinem Kreis durch und schau ob es dort eine RAG Schießssport gibt.

Vertraue nicht dem Internet. Wenn keine verzeichnet ist, ruf bei der Kreisgeschäftsstelle an und frag nach.

Trennung

Alternative: Bund Deutscher Sportschützen

Dort unter Landesverband schauen und nachfragen wo es in deiner Nähe eine BDS Gruppe gibt.

Morpheus

Edit:

Elende Drängler! ;)

Geschrieben

Das waren ja jetzt Blitzantworten. Dem Reservistenverband gehöre ich schon an. Seit letzten November. Das mit der Reservistenarbeitsgemeinschaften Schießsport ist mir auch schon in den Kopf gekommen aber leider sind diese sehr weit weg. Werde mich aber noch einmal genau erkundigen.

Geschrieben

Hallo Exelim,

erst mal wilkommen hier.

Nun zu deinen Fragen:

zur Beantragung einer WBK musst du ein Jahr lang einem (anerkannten) Verband angehören und in der Regel so 18

Trainingstermine nachweisen können.

Die Verbandzugehörigkeit erlangst du über den Eintritt in einen Verein (am einfachsten) oder als Einzelmitglied.

Meines Wissens nach ist gesetzlich ist nicht festgelegt mit was für einer Waffe du im ersten Jahr trainierst.

Wenn ein Verein dir da Steine in den Weg legt, such dir einen anderen (oder ergebe dich in dein Schicksal)

Da du allerdings noch keine eigene Waffe hast bist du zumindest auf Vereins- oder Leihwaffen angewiesen,

nicht jeder Verein hat das Lieblingskaliber als Vereinshure.

Danach (oder kurz vor Ablauf der 12 Monate) kann eine eigene WBK beantragt werden.

Dazu bescheinigt dir dein Verband die Zugehörigkeit sowie Trainingstermine, Antrag für WBK gibts bei den zuständigen Dienststellen, meist Ordnungsamt.

Ein guter Verein hilft aber auch da weiter.

Der erforderliche Sachkundelehrgang kann auch bequem im Vorfeld absolviert werden.

Ob dienstlicher Umgang mit Waffen dir irgendwo einen Bonus bringt kann ich nicht sagen,

aber hier finden sich sicher kompetente Leute zu diesem Thema.

Alles in allem, mit Aufnahmegebühr/Verein, Jahresbeitrag, Lehrgang, Gebühren für WBK bist du rund 500 Ocken los.

Aber um einen Voreintrag in einer WBK reicher !!!!

Viel Erfolg,

Pickett

Geschrieben

Hallo,

ein Tipp, meide Vereine, die sich selbst noch Waffengesetzverschärfungen ausdenken. 1 Jahr Luftpistole. Ein Großteil der Waffengesetzverschärfungen der letzten Jahre kam genau durch solche Aktionen zu Stande.

Du würdest auch nicht in einen Leichtathletikverein gehen, der Dich erst mal dazu zwingt, ein Jahr Nordic Walking zu machen...

LuPi schießen ist sicher ganz nett, aber das ist stricken und Batik auch, nur dass Du eben GK schießen willst und nichts anderes!

TheHun

Geschrieben
Wie sieht da die Rechtslage aus? Ich bin im besitz eines Schießbuches in dem meine Abnahmen für die Waffen und das Schießen selbst auch eingetragen sind.

Ergänzung zu meinen Vorschreibern:

Damit da keine Missverständnisse aufkeimen - Deine Schießaktivitäten vor Beitritt eines Vereines sind leider hinfällig. Da bist Du einem Neuling rechtlich gesehen absolut gleich gestellt. Allenfalls die folgende Waffensachkundeprüfung könnte für Dich einfacher sein.

Das RK/RAG schießen in allen Ehren, aber manchmal ist schwierig seine 18 Pflichttermine im Jahr zu bekommen. Spreche mit dem Vorsitzenden, wie oft die zu Schießveranstaltungen gehen und ob die RAG regelmäßig noch was veranstaltet.

Geschrieben
1 Jahr Luftpistole.

Richtig ärgerlich wird es vor allen Dingen, wenn dann nach einem Jahr noch die Behörde Streß macht, weil Du nicht mit erlaubnispflichtigen Waffeb geschossen hast!

Geschrieben

Ich bin ja völlig überrascht. Das ist ja ein super Forum hier. So schnelle Antworten bin ich ja gar nicht gewohnt. Und sehr hilfreich sind sie auch noch. Vielen, vielen Dank.

Geschrieben
Ergänzung zu meinen Vorschreibern:

Damit da keine Missverständnisse aufkeimen - Deine Schießaktivitäten vor Beitritt eines Vereines sind leider hinfällig. Da bist Du einem Neuling rechtlich gesehen absolut gleich gestellt. Allenfalls die folgende Waffensachkundeprüfung könnte für Dich einfacher sein.

Das RK/RAG schießen in allen Ehren, aber manchmal ist schwierig seine 18 Pflichttermine im Jahr zu bekommen. Spreche mit dem Vorsitzenden, wie oft die zu Schießveranstaltungen gehen und ob die RAG regelmäßig noch was veranstaltet.

Hier noch ein Tip an alle RAG`ler, den Schießtermin auf der Standortschießanlage in zwei Abschnitte teilen, Vormittag und Nachmittag, ebenso zwei getrennte Listen für Vormittag und Nachmittag auslegen.In beide eintragen, ( Anwesenheit wird vorrausgesetzt!!) somit besteht bei zwölf Terminen im Jahr der Nachweis auf max. 24 malige Teilnahme, Hintergrund ist die lange Anwesenheit , von morgens 8:00 bis Nachmittags 16:00, immerhin 8 Stunden.Die ist normalerweise kein Schütze auf seinem Heimatstand, meistens ca. 2-3 Stunden sind ja wohl so die Regel.Wurde bei uns so besprochen ( RPL )und abgeklärt.

Ebenso Termine bei seinem Heimatverein bestätigen lassen. :rolleyes:

Geschrieben

Ich bin zwar nur Jäger, hin und wieder schiesse ich aber auch bei einer SLG mit, also beim BDMP, und weiss somit, dass es diesen gibt :D

Der BDMP könnte also evtl. auch eine Alternative für Dich sein.

Hab's noch nicht erlebt dass da Luftpistolen geschossen wird.

Ich erwähne das nicht um Dir Deine Entscheidung unntötig kompliziert zu machen, sondern um Dir die besagte Alternative zu Luftpistole und Tamtam aufzuzeigen.

Die 12 Monate Mitgleidschaft samt Sachkundeprüfung und 18 Trainingseinheiten sind dort aber ebenso Pflicht, es sind halt nur etwas andere Rahmenbedingungen.

Geschrieben

bez. der Sachkunde könnte Dir auch Deine Ausbildung helfen

AWaffV

§ 3 Abs. 1 Nr. 2c:

(1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller

...

...

2 c) die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund

einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten

Ausbildung .... nachgewiesen hat,

sofern die Tätigkeit nach Nr. 2 Buchstabe b oder Ausbildung nach Nr. 2 Buchstabe c

ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder

Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln.

Vielleicht solltest Du mal bei Deiner ehemaligen Einheit nachfragen, ob die nicht eine entsprechende Bescheinigung ausstellen können oder vielleicht hast Du ja selbst noch Lehrgangsnachweise.

Hierüber würde ich mal mit Deinem SB sprechen.

Harlekin

Edit:

noch als Ergänzung in der Erklärung zum § 3:

Zu Absatz 1:

Hinsichtlich Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a waren neben der Jägerprüfung auch gleichgestellte

Prüfungen aufzunehmen. Eine derartige Gleichstellung ist durch die

Jägerprüfungsordnungen der Länder z. B. für die Diplomvorprüfung im Rahmen des

Studiums der Forstwissenschaft oder die bestandene Prüfung im Fach Jagd und Fischerei

an Fachhochschulen für Forstwirtschaft gegeben.

Hinsichtlich Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c sind konkretere Vorgaben vorgenommen worden für

die Sachkundevermittlung etwa durch berufsständische Verbände sowie schulische

Einrichtungen, bei denen die Vermittlung der waffenrechtlichen Sachkunde Teil einer

berufsorientierten Ausbildung ist, und im Schießsport. Die Bescheinigung der

Anstellungsbehörde bei dienstlich im Umgang mit Schusswaffen ausgebildeten öffentlichen

Bediensteten, des Ausbildungsträgers oder des Schießsportverbandes bei sonstigen

Antragstellern ermöglicht der Behörde die Feststellung des Umfangs der vermittelten

Sachkunde.

Geschrieben
...Ich habe dann eine Polizeisportverein gefunden in dem ich vielleicht Mitglied werden könnte. Allerdings mit der Auflage das ich dann erst einmal für ein Jahr Luftpistole schießen müßte. Persönlich habe ich dort mit noch keinem gesprochen aber so steht es im Internet....

Nimm das nicht so ernst, sondern erkundige Dich persönlich. Der Hinweis auf die Luftpistole hat normalerweise zwei Gründe:

1. Man will Leute abschrecken, die nur der Waffe wegen in den Verein eintreten

2. Man will wissen, ob der Neuling wenigstens die Scheibe trifft. Mit einem Diabolo geht bei einer Fahrkarte nicht viel kaputt, mit einer GK-Kugel sieht das schon anders aus. Sobald der Sportwart sieht, daß der Neuling wenigstens die Scheibe trifft, läßt man ihn normalerweise auch an eine Patronenwaffe.

Also kontaktier den Verein mal und frag mal, wie sie das bei einem erfahrenen Schützen handhaben. Um ein paar Schießtage Luftpistole wirst Du vermutlich nicht herumkommen (Siehe o.g. Punkt 2), aber damit sollte es sein Bewenden haben.

Übrigens haben wir in unserem Verein festgestellt, daß so manche GK-Schützen nach und nach die Vorteile des Lupi-Schießens entdeckt haben und immer wieder mal die Luftpumpe schießen. Das Ding verzeiht keinerlei Fehler. Man kann es sehr gut nutzen, um eigene Fehler zu erkennen. Und es ist eine eigene sportliche Herausforderung. Aber das glaubt man erst, nachdem man sich ein paar Jahre mit GK abreagiert hat :-)

Klaas

Geschrieben

Hallo

Die Lehrgänge bei der Bundeswehr nützen dir nicht viel. Es fehlen die typichen Sportschützenwaffen: Bockdoppel, Revoler, ...... auch wird beim Bund nichts über das Waffenrecht vermittelt.

Bis bald

Marcus

Geschrieben
Das waren ja jetzt Blitzantworten. Dem Reservistenverband gehöre ich schon an. Seit letzten November. Das mit der Reservistenarbeitsgemeinschaften Schießsport ist mir auch schon in den Kopf gekommen aber leider sind diese sehr weit weg. Werde mich aber noch einmal genau erkundigen.

Hast eine Pm :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

na da fliegen ja ein paar Weisheiten durch den Raum was die RAG´s betrifft ;)

-Du brauchst zwar einen RK die eine RAG Schiesssport unterhält, aber mehr auch nicht, da diese bei dem übergeordneten Kreis angeschlossen ist und du demnach in allen RAG´s der Kreisgruppe schiessen darfst.

Da: die Kreisgruppe unter anderem auch Anmietungen von Ständen bei Schützenvereinen absegnen und unterzeichen muß! (evtl gibt es hier noch Ausnahmen bei älteren Verträgen!! Bei uns in Oberbayern ist es zumindest so)

-Auch zählen bei uns in Bayern die dienstlichen Schiessen als Termine für die privaten Schiessen mit, auch wenn dort nur militärische Waffen und Disziplinen geschossen werden.

Einmal als Nachweis für die Beantragung sowie auch danach als reine Schiessnachweise - zumindest für den Reservistenverband. Aber selbst meine SB im Landratsamt erkennt diese Termin an ;) Denn diese hat ja die Abseegnung durch den Schiesssportverein. Mehr interessiert da niemanden.

- Leider hast du auch hier im Reservistenverband das eine Jahr Wartezeit für die Erstbeantragung.

-Ansonsten ist der Verwaltungsakt beim Verband mittlerweile ordentlich geregelt und nicht schwieriger als bei "zivilen" Schützenvereinen. Frag doch dazu einfach mal den RAG Kreisbeauftragten. Den genau dieser ist Dein nächster und normalerweise auch einziger Ansprechpartner. Der widerrum setzt sich dann mit seinen übergeordnetetn Stellen (Bezirk/Land) auseinander.

Solltest du noch Fragen haben, schreib ne PM - ich sitze bei uns im Kreisvorstand und kann mich da auch mal schlau machen :-)

Jürgen

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