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IGNORED

Gesetzliche Bestimmungen für das Wiederladen in Österreich


dragon08

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich beschäftige mich gerade mit dem Einstieg in das Wiederladen.

Im Netz ist es ein leichtes Information über das Wiederladen selbst zu finden, was ich bis jetzt nicht gefunden habe sind die gesetzlichen Bestimmungen die auf Österreich zutreffen. Meist sind nur Gesetze aufzufinden die auf Deutschland zutreffen.

Was mich interessieren würde:

- unterliegt das Wiederladen in Ö. gesetzlichen Bestimmungen, wenn ja welchen

-welchen Beschränkunken unterliegt der Kauf, die Lagerung (z.B. Höchstmenge,Lagerort), etc. von Pulver und Zündern

-ist in Ö. ein Wiederladekurs verpflichtend

- was man sonst noch wissen sollte

mfg dragon08

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mir wären keinerlei solcher bestimmungen bei uns bekannt.

pulver bekommst du ohnehin eh erst ab 18, hülsen, geschosse und zündis sind frei verkäuflich.

und jeder wiederlader handelt so wie so eigenverantwortlich, sollte mal was passieren schauts bei manchen versicherungen ziemlich düster aus :17:

einen wiederladekurs würde ich dir auf alle fälle anraten falls du niemanden hast der dir den einstieg sehr gut erklären kann.

grad neulingen passieren sehr oft fehler die dann buchstäblich ins auge gehen können.

bei der lagenung vom treibladungspulver sollte der hausverstand schon mitarbeiten, das man pulver nicht grad offen in der gegend herumstehen hat und besser in einem tresor lagern sollte dürfte klar sein.

auch wäre ein raum mit einer "druckentlastungsfläche" (fenster) von vorteil.

schwarzpulver bedarf einer anderen handhabe als nitropulver.

niemals angegebene maximaldaten der ladungsvorgaben eigenmächtig verändern, gild insbesonders für neulinge.

lieber 2x prüfen als 1x schlampen.

das wiederladen an sich ist keine grosse kunst, man muss sich allerdings bei jedem schritt darüber im klaren sein was man da tut.

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- unterliegt das Wiederladen in Ö. gesetzlichen Bestimmungen, wenn ja welchen

-welchen Beschränkunken unterliegt der Kauf, die Lagerung (z.B. Höchstmenge,Lagerort), etc. von Pulver und Zündern

-ist in Ö. ein Wiederladekurs verpflichtend

- was man sonst noch wissen sollte

kauf&besitz: keine, sofern du alt genug bist. geräte & komponenten und los geht's.

lagerung: AFAIK ist das sprengmittelgesetz anzuwenden und das verlangt angeblich eine getrennte lagerung von zünd- und sprengmitteln (=zündhütchen nicht im selben schrank wie pulver). ehrlich gesagt konnte ich die entsprechenden paragraphen bisher nicht ausgraben, klingt aber vernünftig. bzgl. höchstmengen habe ich auch nichts handfestes - manche behaupten gewisse höchstmengen, solange ich aber keinen paragraphen dazu weiss fällt das unter gerüchte und hörensagen. lagerung - detto, ich habe sogar ein munitionslagergesetz ausgegraben, aber das bezieht sich nur auf militärische lager.

auch in der sonst sehr guten sammlung an relevanten gesetzestexten bei http://www.iwoe.at/ ist nichts zum thema zu finden.

was könnte sonst noch zutreffen - die kleinmengenverordnung gestattet dir zB bis zu 100kg "zündwaren, feuerwerkskörper und ähnliche güter" bzw. munition ohne besondere kennzeichnung zu transportieren.

kurs ist nicht vorgeschrieben, ich empfehle auf jeden fall einen sachkundigen bekannten der dir mal praktisch zeigt wie es geht und worqauf es ankommt und vor allem den du bei problemen jeerzeit einfach mit fragen quälen kannst :)

lg

martin

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Manchmal alle drei! :)

Ich kenn´s als das hier: As Far As I Know.

Gruß, Lion

Was soviel heist wie " Soweit ich weis " . Hier wird auch oft imho ( in my humble opinion ) genommen, was soviel heist wie " meiner bescheidenen Meinung nach "

Eine gute Liste mit diesen Abkürzungen gibts hier

Greetz

PetMan

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Vielen Dank. Wusste ich nicht - bin aber entsetzt.

Das ist das Niveau eines G.W. Bush !

Traurig !

Ach was - das ist Internetfachsprech, halt auch eine Zunftsprache ....

Jetzt weißt Du, wie es Nichtjägern geht, wenn Du zur Frau vom Hirsch einfach "Tier" sagst, das "verhofft", und nicht aufmerksam um sich sehend und hören stehenbleibt und die Umgebung auf Gefahren absucht ..... ;)

Schmunzelgrüße

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  • 3 Wochen später...
Wennst FFW-Muni bzw. FMJ f. LWs wiederlädst brauchst eine WBK bzw. einen WP. Ich nehme an, das war eh klar, nur der Vollständigkeit halber.

klar, du darfst die munition nur besitzen wenn du dazu berechtigt bist. es gibt nur keine zusätzlichen regelungs-mechanismen die es dir erschweren würden sie dennoch herzustellen.

übrigens ein sehr interessantes thema welche munition du mit und welche ohne WBK besitzen darfst.

ich sehe da keinen roten faden. eine .22 kann aus einem WBK-freien gewehr oder einer WBK-pflichtigen pistole verschossen werden, ist aber ohne WBK erhältlich.

eine .357 oder .44 kann ebenfalls aus Kat. C gewehr (häufig: UHR) verschossen werden oder aus einem Kat. B revolver - nur mit WBK erhältlich.

und welche Langwaffenmunition jetzt als Jagdmuni ohne und welche als militärische für halbautomaten nur mit WBK... endgültiges Chaos. mit FMJ oder nich hat das aber rein garnix zu tun.

lg

Martin

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bei der lagenung vom treibladungspulver sollte der hausverstand schon mitarbeiten, das man pulver nicht grad offen in der gegend herumstehen hat und besser in einem tresor lagern sollte dürfte klar sein.

Bist du da sicher?

So ein par Kilo NC Pulver in einem Tresor sollte doch eine schöne Bombe geben.

Ich halte es in einem Blechkasten, den ich abschliessen kann.

Joker

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Bist du da sicher?

So ein par Kilo NC Pulver in einem Tresor sollte doch eine schöne Bombe geben.

Ich halte es in einem Blechkasten, den ich abschliessen kann.

Joker

mag sein, allerdings liegt die chance das ein hausbrand gelöscht wird bevor der innenraum eines tresores die kritische temperatur zum durchzünden des pulvers erlangt, sehr viel höher als wenn das pulver offen gelagert wird ;) .

wobei schwarzpulver da sehr viel empfindlicher ist, das benötigt ja im gegensatz zu nitropulver keine besondere verdämmung um umzusetzen.

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Aha, ich dachte LW-FMJ Muni bekommt man nur mit Dokument?

Oder gilt das nur für milit. Surplus?

das ist sehr undurchsichtig :)

am besten du gehst mal ins waffengeschäft und fragst dich durch was du denn bekommen würdest. hat aber eher mit kaliber als mit geschoss zu tun. was du vielleicht meinst ist die tatsache, dass teilmantel-hohlspitz zwar ansich verboten aber jagdlich noch erlaubt sind.

das grundproblem: wenn ich mir nur eine kat. c waffe (typ. jagdgewehr repetierer) kaufe benötige ich keine WBK. aber wie komme ich dann zu munition?

lg

Martin

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das ist sehr undurchsichtig :)

am besten du gehst mal ins waffengeschäft und fragst dich durch was du denn bekommen würdest. hat aber eher mit kaliber als mit geschoss zu tun. was du vielleicht meinst ist die tatsache, dass teilmantel-hohlspitz zwar ansich verboten aber jagdlich noch erlaubt sind.

das grundproblem: wenn ich mir nur eine kat. c waffe (typ. jagdgewehr repetierer) kaufe benötige ich keine WBK. aber wie komme ich dann zu munition?

lg

Martin

Ihr verwechselt LW- mit KW - Munition.

Selbstverständlich kriegst Du für eine "C" - Waffe jede Mun ohne WBK - ausgenommen VM - Mun.

Das hat nichts mit der jagdlichen Verwendung zu tun. Die allermeisten sportlich eingesetzten Geschosse - im Langwaffenbereich - sind TM-HP - Geschosse.

Ob das Verbot von FMJ als Fabriksmun sinnvoll ist, diskutiere ich hier nicht. Meine Meinung steht fest: :icon13:

Und selbstverständliche kriegst Du keine KW-Mun ohne WBK.

TM-HP sind mitnichten per se verboten, sondern nur für KW !!!

Mit Verlaub, das solltest Du als gelernter Österreicher und mehrjähriges Mitglied hier drin aber schon wissen ...

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am besten du gehst mal ins waffengeschäft und fragst dich durch was du denn bekommen würdest. hat aber eher mit kaliber als mit geschoss zu tun. was du vielleicht meinst ist die tatsache, dass teilmantel-hohlspitz zwar ansich verboten aber jagdlich noch erlaubt sind.

Sniper hat Recht. TM-HS ist nur für FFW-Muni Kat. A. Für Langwaffen ist sie quasi Kat. C, also ohne Dokument erhältlich. Ich habe selbst bevor ich eine WBK hatte TM-HS LW-Muni ohne Probleme beim Händler erhalten. Für FFW gibt's sie, wie gesagt, nicht einmal mit Dokument. Kompletter Mumpitz ...

Das von Dir angesprochene Problem mit Repetierern gibt's nur, wenn die FFW-Muni verschießen oder man VM Muni dafür kaufen will. Ich habe deshalb ursprünglich die WBK gemacht, was zu Problemen bei einem übereifrigen und inkompetenten Psycho geführt hat, der sich darauf versteifte daß man eine WBK nur zum Kauf von pösen Pistolen bräuchte. :rolleyes:

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....was zu Problemen bei einem übereifrigen und inkompetenten Psycho geführt hat, der sich darauf versteifte daß man eine WBK nur zum Kauf von pösen Pistolen bräuchte. :rolleyes:

Wozu denn auch sonst ? :rotfl2:

Für Repetierer braucht man sie ja auch nicht ....

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Es beruhigt mich ungemein, daß ihr Össis genauso beklopte Gesetze habt wie wir, seids halt doch mit uns verwandt. :rolleyes:

Schlimmer sind Ministerialbeklopfteamte mit selbsternannten Gottesgnaden .... die legen das WaffG aus, wie es ihnen beliebt, und da vieles Ermessenssache ist .... :angry2:

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