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IGNORED

Rechte eines Mieters in Mehrfamilenhaus


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Wenn

Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.

LINK von Sachbearbeiter Auf dieser Seite hier wird das wesentliche sehr gut zusammengefasst.

na ja, so gut auch wieder nicht.

alleine die körperliche überlegenheit reicht schon aus, es ist nicht zwingend notwendig das die person über dies auch noch bewaffnet ist.

im übrigen werden bei der beschreibung "tatsächliche" waffen "( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe)" aufgelistet. auch das halte ich für sehr irreführend. ein großer schraubenzieher oder ein brecheisen in der hand des "kleinen einbrechers" der sich auf mich zu bewegt, sind ebenso ein grund sich nicht auf ein handgemenge einzulassen sondern ihn mit buckshot auf "abstand" zu halten.

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Im übrigen noch ein nicht ganz ernst gemeinter Spruch zum Abschluss:

"Wer vor Gericht auf Notwehr plädieren will, sollte dafür sorgen, dass der Tote KEINEN Einschuss im RÜCKEN hat" :D

wieso?

wenn er mit meinem hab und gut davon will?

falls es nur die höschen meiner freundin sind, ok, die kann er haben, sie gefällt mir auch ohne aber wenn der meinen neuen smoker-grill unter dem arm hat, dann ist er auch in 500 meter noch nicht in sicherheit...

"Voraussetzungen für Notwehr

Angriff auf

Leben

Gesundheit

Freiheit

Besitz"

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und wo bleibt der Spass im Lebeneines richtigen Mannes der Haus, Hof und Schwarzfernseher schützen muß ?

...da macht man den Jagdschein und ausser Frau Hase und Nachbars Mieze hat keiner Angst im Wald...

...als Sportler hat man die Feuerkraft der halben Irakischen Armee (ok ..nicht ganz - aber man hat wenigstens SOF abonaniert) und der Pizzabote ist immer wieder ein magersüchtige 15jährige mit Zahnspange...

Wie soll ein Mann da tun, was ein Mann tun muß ?

Wo bleibt das Gottgegebene Recht auf Waffenbesitz und das Geburtsrecht jeden und alles kurz- und kleinzuschießen ?

Was geht in manchen Köpfen vor ?

Wozu mühen sich eigentlich alle möglichen Leute in diesem Land ab, Waffenbesitzer nicht als durchgeknallte Notwehrfreaks ,als die vielgeschmähten "WaffenNarren " erscheinen zu lassen...wenn jede verbale Inkontinenz auch noch ernsthaft "diskutiert" wird. :peinlich:

Vielleicht liegts ja auch an der Hitze...

B

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sondern ihn mit buckshot auf "abstand" zu halten.

Schon lustig hier, anbei eine kleine „Story“ von einem lieben Arbeitskollegen, damals wohnhaft in einem ebenfalls „Heißen“ Teil der Pfalz, K-H, sitzt in der Küche und putz gerade seine Schrotflinte, einschüssige Baikal, als es läutet. Seine Frau geht an die Tür und öffnet, davor zwei Vertreter der „Zeugen Je…“. Es entwickelt sich ein größere Disput, die beiden verlassen auch nicht das Grundstück, da kommt mein K-H mit der Flinte unterm Arm an die Tür und fragt: Gibt’s hier ein Problem??? :00000733: Der Rest war eindeutig, Fersengeld. :rotfl2::rotfl2: Ist aber schon 20 Jahre her, wie das Heute ablaufen würde….. :confused:

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:o:diablo:

Bei solchen Postings krieg ich Schweißausbrüche. Aber das passt wohl in unsere Denkanstösse-Zeit. Wenn man darüber nachdenkt, Terroristen ohne Prozess staatlich zu töten, wer soll da verstehen warum er einen einfachen Einbrecher nicht umnieten darf, bevor er den Grill klaut? Neue Ideen für mehr Sicherheit müssen offen diskutiert werden. ;)

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puh, also ich habe ja ein bissl gehofft das es bei meinem zweiten posting zu erkennen ist das es nicht ganz so ernst gemeint war (mein smoker-grill wiegt auch über 100 kilo und passt auch nicht wirklich unter den arm).

wobei ich aber (die tatsächliche ausnutzung sei mal sehr in frage gestellt) trotzdem der meinung bin das unser notwehrrecht auch greift wenn ein dieb/räuber versucht mit meinem besitz zu flüchten (soweit kein grobes missverhätnis besteht).

vor einiger zeit wurden hier auch mal gerichtsurteile dazu gepostet die das sehr deutlich (wenn auch erst in zweiter instanz) bestätigt haben. im übrigen ist der angriff so lange gegenwärtig (gedächtnisprotokoll einer dieser urteile) so lange der angreifer mit meinem besitz noch im meinem "wirkungsradius" ist. die bezeichnung "gegenwärtig" bezieht sich also nicht lediglich auf den moment des ansichnehmens des besitzes.

edit

wobei wir uns mittlerweile schon deutlich von dem anfangsposting entfernt haben....

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Gast God of Hellfire
wobei wir uns mittlerweile schon deutlich von dem anfangsposting entfernt haben....

...hast Du was anderes erwartet?

;)

Gruß

GOH

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Ehe ich die Schlüssel rausgekramt, den Schrank aufgeschlossen, Munition und Waffe entnommen, Magazin aufgefüllt und die Waffe in "Nutzungshaltung" gebracht habe, sind doch eh schon alle Eulen verflogen.

Also entscheide ich mich für den "kurzen Dienstweg" und pfeife mal eben kurz, da kommt dann ein kleines schwarzes Schßhündchen und verkündet, daß die betreffende Person sich berechtigte Sorgen machen sollte, da der Schoßhund nicht spielen will. Das geht schnell, ist unglaublich effektiv und zieht keine waffenrechtlichen Konsequenzen nach sich.

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......"Wer vor Gericht auf Notwehr plädieren will, sollte dafür sorgen, dass der Tote KEINEN Einschuss im RÜCKEN hat"....

Der Böse haut mit dem Fernseher ab. Der Ruf: "Du hast die Fernbedienung vergessen!" lässt ihn sich umdrehen..... :eclipsee_gold_cup:

Ja, ich weiß, das war jetzt sehr böse........ :unsure:

Gruß Habakuk

im FWR

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wobei ich aber [...] trotzdem der meinung bin das unser notwehrrecht auch greift wenn ein dieb/räuber versucht mit meinem besitz zu flüchten (soweit kein grobes missverhätnis besteht).
§32 StGB: Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

Man kann ja noch darüber diskutieren, ob ein Angriff gegenwärtig ist, wenn der Bösewicht (sind wir immer noch bei dem GEZ-Menschen? Wohl eher nicht.) mit Deinem Fernseher unter dem Arm durch die Tür flitzt. Immerhin dauert der rechtswidrige Angriff auf Dein Eigentum an. Ob es Dir dann hilft Deine Waffe zu zeigen bezweifele ich. Aber wenn Du ihm dann in den Rücken schießt, wird (hoffentlich) kein Richter auf Notwehr erkennen. (Ganz abgesehen davon, dass es Deinem Fernseher auch nicht hilft, weil er entweder von Deinem Schuß zerstört wird oder runterfällt, aber das nur am Rande...)

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Der Böse haut mit dem Fernseher ab. Der Ruf: "Du hast die Fernbedienung vergessen!" lässt ihn sich umdrehen.....

Ja, ich weiß, das war jetzt sehr böse........

Gruß Habakuk

im FWR

:00000733: Ich habs ja schon immer gewusst, mit de Pälzer is nit zu spasse, die sin brandgefährlich...... :lol:

gruß

mike57 :s75:

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Ihr geht immer nur alle von der Notwehr aus. Es gibt auch noch den § 127 StPO. Wird jemand auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt hat jeder man das Recht... und so weiter. Und wenn ich über Schusswaffen verfüge brauche ich nicht auf diese zuverzichten. Es kommt ebend darauf an wie ich mich insgesammt verhalte. Ich muss nicht untätig zusehen wie meine Hütte ausgeräumt wird, meine Frau vergewaltigt wird und die Katze geschlachtet wird. Wobei ich ja glaube das mein Kater "Schröder" eher den Einbrecher schlachten würde. :rolleyes:

Und jetzt zum GEZ-Menschen. Wenn der sein Fuß in meiner Wohnung setzt, ohne das ich Ihm die Erlaubnis gegeben habe kann ich den Herren natürlich anzeigen, nach § 123 StGB Hausfriedensbruch. um den Herren anzeigen zu können benötige ich natürlich Angaben zu seiner Person. Die wird er mir natürlich nicht gerne geben wollen. Wenn er sich nicht ausweisen will oder nicht kann rufe ich die Polizei. Sollte er jetzt gehen wollen sage ich Ihm, daß ich Ihn jetzt vorläufig festnehmen werde. (nur zur Personalienfeststellung)

Er dreht durch. Und jetzt ist der Moment gekommen wo Du auch ein wenig grober werden darfst.

So macht es doch viel mehr Spass so einen GEZ-Hansel gegenüber zutreten.

Ich sage nur nutze die Kraft des StGB, StPO und BGB. Auch als normal Bürger hat man viele Möglichkeiten sich zur Wehr zusetzen. Du solltest nicht gleich mit der Waffe drohen, dass geht auf alle Fälle in die Hose und dann hat er schon gewonnen.

Hier noch eine schöne Seite zum Thema GEZ http://www.gez-abschaffen.de

Viel Spass das nächste Mal mit dem GEZ-Menschen.

Gruß

Alex

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Sollte er jetzt gehen wollen sage ich Ihm, daß ich Ihn jetzt vorläufig festnehmen werde. (nur zur Personalienfeststellung)

was sich dann natürlich voll und ganz mit deinem oben genannten § 127 (1) stpo vereinbaren ließe, ja?

Ich sage nur nutze die Kraft des StGB, StPO und BGB.

wenn man sie denn kennt. was ich bei deinem posting stark in abrede stelle.

verdammte hitze, verursacht haufen wirre gedanken - sehe ich schon ein!

grüße

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nu schreib ich auch mal eine begebenheit..............

also........es war einmal der kleine cavino, der auf dem ballkon seine neue howa streicheln tut, :00000733: ähm putzen ist glaub ich der passende ausdruck.

ein nachbar mit migrationshintergrund dachte wohl, dass lauf ende ziele in sein fenster.............es klingelt...........nochmal, weil ich bin ja draussen...... :rolleyes:

ich schlürfe zur tür, und siehe da..........die herren von der polizei.......einer auf der halben treppe mit hand am holster........ja bitte......ihr nachbar fühlt sich bedroht......und nu.......von wehm ...... <_< ......sie zielen auf ihn...... :huh: .....was ich..........warum sollte ich, den kenn ich kaum, kommen sie erstmal rein.

nu sehen sie meine howa im putzständer, mit sämtlichen reinigunsgedöns daneben, haben sie dafür eine wbk? jow hab ich.......kurzer blickkontakt zwischen den beiden.........schönen tag noch.

jetzt stelle man sich vor, die jungens vonne anderen fraktion kommen, die klingeln nicht :bud:

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Hallo alle,

wenn ich gewusst hätte, was für eine Diskussion das hier auslöst... hätt ich die Waffen weggelassen

@Beretta:Kieper hat es schon recht anschaulich beschrieben. Ein Versicherungsvertreter o.ä. ist in unseren Breiten in der Regel nicht unbedingt als "gegenwärtiger Rechtswidriger Angriff" zu verstehen, der Waffengewalt rechtfertigen würde. ...

Hi Sal-Peter,

wenn der "freundliche Versicherungsvertreter nach mehrmaliger Aufforderung nicht von meinem Grundstück verschwindet (das ist schon geschehen) oder seinen Fuss nicht aus der Tür nimmt, dass ich die Türe schließen kann, würde ich das als "gegenwärtigen Rechtswiedrigen Angriff" definieren...

Grundsätzlich endet dein Refugium, in dem du Waffen tragen darfst (da ist es eben nicht "führen") an deiner Wohnungstür im Mehrfamilenhaus, am Gartentor bei einem Einfamilienhaus, wenn das Grundstück "befriedet" ist, ansonsten an der Haustür. Nur für diesen Bereich kannst du auch (Haus-)Verbot verhängen.Waffen im Hof putzen ist bei einem MFH ebenfalls einer der sichersten Wege, dei ollen Waffen schnellstmöglich aus dem Haus zu bekommen, sie werden dann sogar problemlos abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Echter Service unserer Freunde und Helfer!

(deswegen führen in "") Danke, darauf wollte ich hinaus!

Damit ist die Hauptfrage auch schon beantwortet!

Ergänzung:Im Falle, der Vertreter geht nicht freiwillig und drückt gegen deine Tür - wie willst du dann an deine Waffen rankommen, wenn du gerade mit drücken auf der anderen Seite beschäftigt bist?

sagen wir es so: ich glaube nicht, dass ich in dieser Situation eine Waffe brauchen würde um sie zu lösen...

...

Und jetzt zum GEZ-Menschen. Wenn der sein Fuß in meiner Wohnung setzt, ohne das ich Ihm die Erlaubnis gegeben habe kann ich den Herren natürlich anzeigen, nach § 123 StGB Hausfriedensbruch. um den Herren anzeigen zu können benötige ich natürlich Angaben zu seiner Person. Die wird er mir natürlich nicht gerne geben wollen. Wenn er sich nicht ausweisen will oder nicht kann rufe ich die Polizei. Sollte er jetzt gehen wollen sage ich Ihm, daß ich Ihn jetzt vorläufig festnehmen werde. (nur zur Personalienfeststellung)

Er dreht durch. Und jetzt ist der Moment gekommen wo Du auch ein wenig grober werden darfst.

So ähnlich ist die Situation... nur: ich will nicht grob werden, ich will den los werden (und sei es nur um die Türe zuzubekommen)

zu den restlichen Posts... <_<

oh mein Gott, dazu sag ich mal nichts...

Gruss

B

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