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IGNORED

Waffen auf Segelyacht


bookbuilding

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Mit ausgiebig trainieren meinte ich etwas anderes: Lerne die Waffe kennen. Lerne wie sie funktioniert. Lerne wie du Störungen beseitigst. Lerne wie du das im Dunkeln machst. Lerne das Magazin zu wechseln. Lerne im Stress das Magazin zu wechseln. Lerne zu schießen (nicht: lerne den Finger krumm zu machen). Da würde ich bei einer Kurzwaffe mal einige tausend Schuss für einplanen - bei einer Langwaffe vielleicht nur einige hundert, die Schusskadenz ist dort ja nicht so hoch.

Die SV-Experten hier können sicher noch weitergehende Disziplinen angeben.

bye knight

Und wo könnte ich "einige paar tausend" Schuss abgeben, wenn ich nicht Mitglied in einem Schützenverein bin? Kann man da auch als Gast schießen? Wollte nämlich eigentlich nicht noch 200 kg Munition mit an Bord nehmen. :rolleyes:

Geschrieben

Also mal der Reihe nach:

- Willkommen im Forum, hoffe die Beiträge helfen weiter.

- Geile Idee. Viel Erfolg und Spass.

- Erlaubnis zum Waffenbesitz

Du benötigst eine waffenrechtliche Erlaubnis für Besitz, Erwerb und Führen (auf deinem Schiff).

Das Führen auf deinem Schiff ist nach meiner Auffassung waffenrechtlich unproblematisch. Du brauchst also keinen Waffenschein. Ist ähnlich wie in eigener Wohnung. Wenn das die WaffBeh aber anders sieht (...ist wie im Auto...) gibt's dann schon den ersten Stress.

Erwerb und Besitz werden in D-Land mit WBK geregelt. Normalerweise ist der Erwerb nur für die von Dir genannten Gruppen Sportschützen, Sammler und Jäger vorgesehen. Von Weltumseglern in Piratengewässern steht da nix. Also bist Du flugs im Ermessensspielraum deiner Waffenbehörde.

Da brauchst Du dann Verhandlungsmasse. Zum Beispiel könntest Du ja einfach mal den Sachkundekurs für Sportschützen machen. Schadet auf keinen Fall. Auch der Pyro-Schein für die SigPi macht Sinn. Sind einfach nützliche Dinge und es knabbert an der Auffassung, "Du willst ja nur die Kanonen haben...". Aber das Gespräch mit der Behörde muss auf jeden Fall geführt werden, erst dann ist klar, wohin der Weg führt. Was aber spricht denn dagegen, eine Sportschützen WBK anzustreben. Dann kann Dir eine Waffe auch überlassen werden, allerdings nur für je einen Monat.

Die von Dir beklagte Einschränkung der unbescholtenen Bürger ist in D-Land leider Programm.

- Geeignete Waffen

Für mich ist das Kernstück eine Flinte mit Röhrenmagazin. Repetierer sind billiger als Selbstlader, aber die kann man zur Not mit Pistolengriff auch mit nur einer Hand (mehrfach) abfeuern. Dringen abraten möchte ich aus Gründen von Treffsicherheit von den reinen Pistolengriffen. Aber die sind ja in D-Land ohnehin verboten. von Fabarm gibt's die SDASS. Bei einem Vorderschaftsrepetierer gibt es von Mossberg und Remington vernünftige Sachen, wie angesprochen auch vernickelt und damit (recht) salz-wasser-beständig. Die Flinte ist eine Waffe mit hoher Feuerkraft und simpler Bedienung. Spezialmunition macht sie noch besser, die angesprochenen Balle-Fleche Treibspiegel-Slugs, Buckshot o.ä. Wirksam bis ca. 75m.

Ergänzen würde ich mit einer Pistole für den Notfall. Plastik-Zeugs wie Glock oder Walther P99 rostet einfach nicht soviel und Du willst ja nicht irgendwelche Löcher in Scheiben stanzen. Das Kaliber .40 S&W ist vernünftig, damit bleibst Du auch von den "bösen" Militärkalibern weg. (Ist dann natürlich aber auch schwieriger an Mun zu kommen, aber da Du das als Feuerlöscher hoffentlich gar nicht brauchst, ist das auch egal.) Man braucht die Pistole um sich zur Langwaffe zu kämpfen, die man nie hätte aufgeben dürfen.

Eine leistungsfähige Büchse für große Reichweite wäre für mich erst dritte Wahl. Aus 500m Entfernung menschengroße Ziele bei Seegang bekämpfen ? Legenden... mit einzelnen Schüssen. Also ist die Büchse ab 100m wirksam und dann ist sie sehr viel langsamer als die Flinte....Feuerkraft, nicht Präzision, wäre meine Maxime.

- Putzen

Die Waffen helfen nicht, wenn Sie verrottet sind. Wenn Du sie aufhebst, sorg doch für einen ordentlichen Koffer (Wasserdicht) und pack zu den Kanonen noch Trockner-Mittel. (2kg Kieselgur), lässt sich durch Erhitzen regenerieren. Ich tät die Waffen auch regelmäßig putzen (7Tage Minimum) und dann sehr sparsam fetten (säurearmes Zeug, Schweizer Automatenfett ?). Die Munition soll ja wahrscheinlich sehr nah an den Waffen ein (drin ?) daher vorsicht mit Öl, das kann die Mun kaputtmachen.

- Üben

Du kannst jederzeit bei einem Schießverein üben. Das macht vielleicht auch bei der Auswahl der Waffen Sinn. Und Üben macht überhaupt am meisten Sinn, viel mehr als Kaliber und Kanonenauswahl.

Ach ja: Alles Rechtliche ohne Gebühr, daher ohne Gewähr, und beim Rest sind's rein theoretische Faseleien.

Geschrieben

Hallo Bookbuilding,

auch von mir:

- Willkommen im Forum !

- Geile Idee. Leider kann ich im Moment nicht mitkommen.

- Erlaubnis zum Waffenbesitz

Auf jeden Fall brauchst Du eine WBK. Mit der WBK bekommst Du auch auf Wunsch einen Europäischen Feuerwaffenpass. Der ist in mehreren Sprachen (u.a. engl., franz.) und daher im Ausland sicherlich nützlich.

Einfachste Variante: Rechtzeitig (Jahre vorher) als Sportschütze beginnen. Neben den entsprechenden eigenen Kurz- und Langwaffen hast Du dann auch die notwendige Fachkenntnis und das Training.

Wenn Dein Starttermin länger wie ein Jahr weg ist, geh den Weg als Sportschütze (es gibt auch sehr spannende dynamische Disziplinen)

Andernfalls versuche es, Dein Bedürfnis geltend zu machen. Sicherlich ist es sinnvoll, den zuständigen Sachbearbeiter persönlich aufzusuchen und um Rat zu bitten. Danach weißt Du, wie der dazu steht.

Anmerkung: In Deutschland ist es dem Sportschützen nicht erlaubt, ein Training zum Verteidigungsschießen zu absolvieren. Daher kenne ich mich da nicht aus.

In Deinem Fall ist ein solcher Kurs sicher sinnvoll. Anbieter gibt es z.B. in der Schweiz.

- Waffen

Kurzwaffe: (Edelstahl-)Revolver für den weniger Trainierten, Pistole für den trainierten Schützen (Pistole hat mehr Feuerpower, aber Revolver entspricht dem "KISS"-Prinzip (keep it simle and stupid).

Die Kurzwaffe dient nur als Notnagel, wenn bei Nacht jemand aufs Boot kommt.

Langwaffe: Flinte (Cal.12). Ist in vielen Ländern relativ unproblematisch ("Jagdwaffe"). Persönlich würde ich die Benelli M4 bevorzugen (Automatik-flinte mit 7 Schuss-Magazin). Alternativ eine korrosionsgeschützte Vorderschaftrepetierflinte (ebenfalls mit ca. 7-8 Schussmagazin).

Flinten haben eine überzeugende Wirkung auf 5 - 100 m und es gibt sehr unterschiedliche Munition.

Repetiergewehr halte ich für wenig sinnvoll (Präzision braucht es nicht und Feuerpower ist zu gering).

Selbstladegewehr z.B. in .223 Rem. hat ordentlich Feuerpower und schieße ich auch recht gerne. Leider sind die interessanten Modelle aber modifizierte militärische Waffen - dürfte in einigen Ländern Probleme bereiten.

- Zoll

Leider habe ich bisher keine Zusammenstellung im Internet gefunden, wie in welchen Ländern mitgeführte Waffen behandelt werden.

D.h. Du solltest vorher die entsprechenden Konsulate anschreiben. Denn vor Ort im Hafen mit einem Beamten Dir gegenüber kannst Du nicht mehr verhandeln.

Zum Abschluss noch der Link zu einer ähnlichen Diskusssion hier in diesem Forum:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;hl=hoher+See

Geschrieben
...

Selbstladegewehr z.B. in .223 Rem. hat ordentlich Feuerpower und schieße ich auch recht gerne. Leider sind die interessanten Modelle aber modifizierte militärische Waffen - dürfte in einigen Ländern Probleme bereiten.

...

Es gibt auch interessante Gewehre ohne oder fast ohne militärische Vergangenheit, z.B. von Ruger und Beretta. :AZZANGEL: Für einige jagdliche Selbstlader ohne kriegerische Verwandschaft gibt es "große" Magazine bzw. Umbauten für große Magazine. :00000733:

Geschrieben

Zum Thema im Ernstfall auf Menschen schießen:

...

Kurzum: Ja. Bei meiner Partnerin ist das etwas anderes, aber ich hoffe auch, dass ich im Ernstfall die Waffe in der Hand habe.

...

Ich würde mich dann vielleicht nochmal zusammensetzen und das erörtern, denn es kann ja auch sein, daß aus irgend einem Grund Deine bessere Hälfte die Waffe benutzen muß.

Zum Thema Training kann ich mich nur anschließen: Mach' Dich mit der Waffe vertraut. Wenn Du sie in die Hand nimmst muß sich ein vertrautes Gefühl einstellen ("Passt"). Also kein Rumgefrickel und Nachgreifen und sonstwas..

Mit ein paar Tausend Schuß bist Du dann auch schnell bei einer Kurzwaffe dabei- Ich denke rund 1500 bis 2000 Schuß sollte man ansetzten um die Waffe im Ernstfall (Streß, Todesangst usw.) überhaupt halbwegs vernünftig einsetzten zu können.

Das mit dem Melonenhälften wegknallen reich nie im Leben!

Ansonsten wünsche ich viel Erfolg und daß die Waffe mt der gleichen Schußzahl aus Deutschland rausgehen wie sie wieder reinkommen (Von einigen Melonen mal abgesehen).

(Bin übrigens auch gerade am Segelschein machen und kann die Faszination, die in einer Weltumsegelung liegt wirklich nachfühlten/träumen- Viel Erfolg euch beiden! :icon14: )

Grüße

-Matze-

Geschrieben
Und wo könnte ich "einige paar tausend" Schuss abgeben, wenn ich nicht Mitglied in einem Schützenverein bin?

Aus welcher Gegend bist Du?

Bevor es mit dem SV Schießen losgeht (was ja nicht ganz so beinfachb ist, in de) solltest Du wirklich einige Tausend Schuß unter der Anleitung eines Profis machen, um das notwendige Minimumm an Handhabungssicherheit etc. zu bekommen.

Das mit den Melonenschalen hört sich ganz lustig an, bringt Dich aber nicht wirklich weiter.

Geschrieben
Südchina sowieso. Aber die meisten Überfälle auch Segelyachten werden von armen Fischern mit Messern und Macheten durchgeführt. Die haben meist kein Bock auf Stress. Für die gut ausgerüstetn Piraten ist _meistens_ eine Segelyacht zu viel Aufwand für zu wenig Lohn. Die gehen gleich auf die großen Tanker los, wo gut und gerne mal ein paar hunderttausend Dollar für Hafengebühren etc herumliegen können.

Dazu ein wenig Infomaterial...

http://www.esys.org/piraterie.html

Rest per PM.

Geschrieben

Habe heute mal bei meiner Behörde angeklopft. Folgendes kam dabei heraus:

Sehr geehrter Herr XXX,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts kann Ihnen aller Voraussicht nach leider keine scharfe Schußwaffe für Verteidigungszwecke für Ihre geplante mehrmonatige Segelbootsfahrt zugebilligt werden. Unter Umständen könnte lediglich eine Signalwaffe des Kalibers 4 für Seenotzwecke in Frage kommen. Diese darf aber nicht zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden. Diese kann aber nur zugebilligt werden, wenn Sie weiteren waffenrechtlichen Voraussetzungen bei Antragsstellung erfüllen und die entsprechende waffenrechtliche Sachkunde durch Ablegung einer entsprechenden Prüfung für diese Waffe nachweisen. Für weitere Auskünfte steht der Unterzeichner gerne telefonisch zur Verfügung.

Armes Deutschland.

Und was soll eigentlich der Hinweis, dass man eine Signalpistole nicht zu Verteidigungszwecken einsetzen darf? Nach deutschem Notwehrrecht dürfte ich doch auch mit einer Schusswaffe Notwehr ausüben, wenn ein gegenwärtiger Angriff vorliegt und es kein milderes Mittel gibt, oder?

Na da kann ich mich ja auf eine schöne Behördenodyssey inklusive Rechtsanwaltskosten einstellen. Das ist doch geradezu eine Farce, angesichts der Millionen illegaler Schusswaffen in Kriminellenhänden. Aber immer schön drauf auf den rechtschaffenen Steuerzahler. Es wird sich mir wohl niemals erschließen, weshalb es in Deutschland nur Täterschutz, aber keinen Opferschutz gibt...

Na immerhin erwägt man mir lediglich unter Umständen eine Signalwaffe zuzubilligen. Finde ich ja sehr nett, dass man mir "unter Umständen" gestattet mich im Überlebenskampf bemerkbar zu machen, ohne auf eventuell vorbeifliegende Zugvögel, welche vom Kurs abgelenkt werden könnten, Rücksicht zu nehmen. Habe ich ja sicherlich Glück gehabt, dass der kein grünes Parteibuch hatte.

Enttäuschte Grüße!

Geschrieben

Ich verstehe das deutsche Waffenrecht in diesem Punkt echt nicht. Da will sich ein Bürger schützen! Wieso darf er das nicht? Wieso geht es in der Schweiz , Österreich oder vielen anderen europ. Ländern- Waffe zum Selbstschutz?

ich würde wenn genügend Mittel da sind , klagen! Je mehr Leute klagen um so besser. Vielleicht ändert sich jamal was!

Mann , es geht doch nicht darum einen Kriminellen zu bewaffen!

Hast schon recht- Armes Deutschland

Geschrieben
Ich verstehe das deutsche Waffenrecht in diesem Punkt echt nicht. Da will sich ein Bürger schützen! Wieso darf er das nicht?

Weil Selbstschutz kein "in diesem unserem Lande" leider kein Bedürfnisgrund ist. So will es das deutsche WaffG.

Da ist es den Behörden auch egal, dass es in anderen Ländern anders ist.

Ich würde das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter und ggf. seinem Vorgesetzten suchen und ggf. als Kompromiss eine auf diese Reise befristete WBK ins Spiel bringen. Vorab würde ich allerdings die einschlägigen Segler-Verbände wegen argumentativer Unterstützung ansprechen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Laß Dein Boot unter amerikanischer Flagge laufen, dann hat's sich erledigt. (Das war jetzt eher flapsig gemeint, geht das ?)

Bei der Lage nach dem Schreiben, würd' ich jetzt erst einmal den Vorgesetzten Deines SB's ins Spiel bringen. Den Pyro-Schein würd ich als Sahne obendrauf ohnehin machen für die SigPi.

Nochmal, was spricht gegen eine Sportschützen-WBK ? Dann könntest Du Dir eine Einladung in XYZ zum Schießen holen, und bist eben mit dem Boot dorthin unterwegs. Transport zum vom Bedürfnis umfassten Zweck....

Alternativ: Jagdeinladung, ansonsten gleiches Spiel.

Kann man mit unbewegter Miene vortragen, oder ?

Das soll jetzt keine Aufforderung zur Umgehung waffenrechtlicher Bestimmungen sein. Ganz im Gegenteil, vielmehr möchte ich Dir den Schießsport schmackhaft machen. Zur Jagd müssen Andere reden, da bin ich nicht dabei. Ist eine tolle Ergänzung zum Segeln, das Schießen.

Falls Du natürlich in eine Notwehr-Situation geraten solltest, bist Du möglicherweise als Legalwaffenbesitzer im Vorteil. Sollte es zu einem Schusswaffengebrauch kommen, musst Du allerdings damit rechnen, die Waffen abgeben zu müssen.

Viel Erfolg !

Geschrieben

Entdecke Deine Begeisterung z.B. für die Disziplin "sportliche Flinte" beim BDMP.

Werde Mitglied einer SLG in Deiner Nähe, wo diese Disziplin auch regelmäßig geschossen werden kann.

Mache einen Sicherheitslehrgang für "sportliche Flinte".

Schieße mal auf der nächsten Landesmeisterschaft mit (mit ein bißchen Interesse und Training kommt auch was dabei heraus).

Zu Deiner Info: Sportliche Flinte wird mit Selbstlade- und Vorderschaftrepetierflinten mit mind. 8 Schuss Magazinkapazität geschossen.

Der Sicherheitslehrgang zeigt Dir den sicheren Umgang, die verschiedenen Anschlagsarten dieser Disziplin (stehend, liegend, knieend, sitzend) und die notwendigen Ladetechniken, da der Wettkampf auf Zeit geschossen wird.

Es macht wirklich unheimlich Spaß und gibt Dir ein wenig Praxis und Detailwissen zur Flinte.

Und nach regelmäßigem Training und der gesetzlich festgelegten Zeit in der SLG wird es notwendig, dass Du zur weiteren Steigerung Deiner sportlichen Erfolge eine oder zwei eigene Waffen brauchst.

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Nochmal, was spricht gegen eine Sportschützen-WBK ?

So viel Zeit habe ich nicht mehr. Wir wollen in spätestens 11 Monaten in See stechen. Soweit ich weiß, muss ich mindestens 12 Monate in einem Verein sein, um eine WBK beantragen zu können. Ausserdem wird das verbleibende Jahr, besonders in den letzten Monaten vor Abfahrt sehr stressig werden. Da wollte ich eigentlich nicht noch Zeit und Nerven in einen Vereinsbeitritt investieren, zumal dieser wie oben beschrieben wahrscheinlich ohnehin fruchtlos für mein Anliegen bleiben würde.

Eventuell würde ein Jagdschein in Frage kommen. Aber das setzt ja auch umfangreiche Prüfungen voraus, oder? Wie ist das eigentlich? Muss man dazu irgend so ein Bambi im Wald erschießen um die Prüfung zu bestehen? Also ich bin überzeugter Fleischfresser, aber das so ein armes Reh dran glauben muss, nur damit ich meine WBK bekomme, sehe ich irgendwie auch nicht ein. Garantiert treff ich das Vieh dann nicht richtig und es rennt weg um dann quallvoll zu verenden. Nein nein, das muss nicht sein.

Das ist doch echt immer so: der Gesetzgeber möchte eine bestimmte Personengruppe von einem bestimmten Verhalten abbringen. Ergebnis ist jedoch fast immer, dass eine ganz andere Personengruppe darunter leiden muss, während die eigentlichen Verbrecher munter weiter gegen die Gesetze verstoßen.

Geschrieben

Um den Jagdschein zu bestehen musst du nichts erlegen! Aber du solltest doch Interesse für die Natur und das Wild mitbringen sonst wird das nix!

Wenn du dann erstmal drin bist , wirst du als überzeugter " Fleischfresser" vielleicht auch den Sinn der Jagd sehen. Und bessers fleisch als Wild gibt es nun mal nicht. Keine Transporte und meist kein Stress. Wenn du richtig triffst hört das Reh den Knall gar nicht mehr!

Gruss David

Geschrieben
... Diese kann aber nur zugebilligt werden, wenn Sie weiteren waffenrechtlichen Voraussetzungen bei Antragsstellung erfüllen und die entsprechende waffenrechtliche Sachkunde durch Ablegung einer entsprechenden Prüfung für diese Waffe nachweisen. ...

Ja und?

Ohne geht es nicht. Hast Du nicht schrieftlich gefragt "WIE" es möglich wäre, dass ...???

Geschrieben

Es ist ohne Zweifel möglich, in den verbleibenden 11 Monaten einen Jägerkurs zu absolvieren und die Prüfung zu bestehen, auch ohne ein Bambi zu schießen.

Ob allerdings die alleinige Motivation, mit einer Waffe an Bord loszusegeln, dazu ausreicht, wage ich zu bewzeifeln.

So ein Kurs kostet Zeit, Engagement und Geld, alles Dinge, die Du sicherlich lieber in die Vorbereitung Deiner Weltumsegelung zu stecken gedenkst.

Gruß

Michael

Geschrieben
Ja und? Ohne geht es nicht. Hast Du nicht schrieftlich gefragt "WIE" es möglich wäre, dass ...???

Die Signalpistole ist nicht das Problem. Ich habe ja einen Pyroschein. Ausserdem gibt es Fallschirmraketen für die man keine WBK braucht. Ich habe das nur so herausgekehrt, weil ich die Antwort so dreist fand.

Ob allerdings die alleinige Motivation, mit einer Waffe an Bord loszusegeln, dazu ausreicht, wage ich zu bewzeifeln.

So ein Kurs kostet Zeit, Engagement und Geld, alles Dinge, die Du sicherlich lieber in die Vorbereitung Deiner Weltumsegelung zu stecken gedenkst.

Eben, so sieht das aus. Naja, mal weiter nachhaken.

Geschrieben
Sehr geehrter Herr XXX,

...Signalpistole ... Diese darf aber nicht zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden.

Was ist das für ein Quatsch.

Wenn Deine Leib und Leben gefährdet ist, darfst Du natürlich die Signalpistole nutzen. Da ist jedes Mittel recht!

Geschrieben
Garantiert treff ich das Vieh dann nicht richtig und es rennt weg um dann quallvoll zu verenden. Nein nein, das muss nicht sein.

Dann solletst Du aber auch nicht über Waffenbesitz nachdenken!

Wie ich schon oben mal nerwähnt habe.... der Besitz ist eine Baustelle..... der Umgang eine Größere....

Und den Jagdschein kan man in der Zeitvorgabe locker an einer Jagdschule erledigen und hat dann noch Zeit sich auf die ursprüngliche

Zielsetzun schulen zu lassen.

Geschrieben

Zu

"Da wollte ich eigentlich nicht noch Zeit und Nerven in einen Vereinsbeitritt investieren"

Sieh es einmal von diesem Standpunkt:

Als Sportschütze habe ich regelmäßiges Training (Kurzwaffe, Langwaffe). Ich treffe recht brauchbar, kenne die meisten Waffen und ihre Vor- und Nachteile.

Selbst unter Stress unterlaufen mir kaum Fehlbedienungen - das war am Anfang anders.

Bei den Vereinen gibt es (menschlich und bzgl. sportlicher Orientierung) deutliche Unterschiede. Es muss keine Nerven und nur wenig Zeit kosten.

Das mit den 12 Monaten ist ärgerlich - aber wenn sich Deine Abfahrt etwas verschiebt, würde es reichen.

Auf jeden Fall hast Du in dieser Zeit als Sportschütze einiges an Fähigkeiten und Wissen um Schusswaffen aufgebaut.

Das nimmst Du auf jeden Fall mit.

Ich bin zwar juristischer Laie, aber solange Du im Ausland eine Waffe kaufst und nicht nach Deutschland bringst ....

Ob ein (nicht vermessenes, nicht im Schiffahrtsregister eingetragenes) Privat-Boot als deutsches Hoheitsgebiet behandelt wird, weiß ich nicht.

Nachtrag:

Sonst frag mal einen im Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

So gaaaanz dunkel und völlig diffus habe ich eine schwache, unzuverlässige Erinnerung, dass Piloten von Kleinflugzeugen, die in Kanada unterwegs sind, eine Waffe mitführen müssen und dass es dann in Deutschland die Möglichkeit gab, eine Waffe zu erwerben, die man aber erst an der Grenze beim Verlassen von Deutschland ausgehändigt bekam....

Geschrieben

Ich weiss nicht wirklich, ob das dür Dich eine Hilfe darstellt. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich lächerlich mache, möchte ich doch eine meiner Meinung nach in Erwägung zu ziehende Alternative aufzeigen. Es besteht die Möglichkeit, nachdem man 6 Monate Mitglied in einer schiesssportlichen Vereinigung gewesen ist, eine Prüfung nach §27 abzulegen, die Dich zum Erwerb von Treibladungspulver berechtigt. Ich will hier auf Schwarzpulver hinaus. Ja, ich weiss, das hört sich im ersten Moment lächerlich an. Man geht von ca. 5-10 Angreifern aus, die mit Aks bewaffnet sind und dann soll man mit einer seit 100 Jahren obsoleten Technik gegenanstinken. Mal abgesehen davon, das Vorderlader einer gewissen Pflege (gerade in einer wasserreichen Umgebung) bedürfen.

Fakt ist aber, dass unsere Altvorderen für einen Zeitraum von ca. 250 Jahren nichts anderes hatten und damit sogar Kriege geführt haben. Fakt ist ebenso, dass ich mit Sicherheit nicht von einer 50Gramm Bleischrot Ladung aus einer Einlaufflinte, oder einem 335grain Maxiball aus ner Hawken-Replika getroffen werden möchte. Als letzte Linie der Verteidigung wäre mir das auf jeden Fall lieber, als ein Knüppel oder eine Machete. Wenn man dann die Behördenschergen an Bord hat, kann man eine Kollektion von Lang-und kurz Vorderladern, ansprechend auf einem Brett drapiert, (Perkussionzündung), immernoch besser erklären, als eine illegale Uzi.

Ich bin mir der Abwegigkeit durchaus bewusst, aber wie gesagt, ich hätte im Falle eine Falles lieber einen veralteten

Vorderlader in den Händen, als eine Winschkurbel.

Nix für ungut, just a little food for thougts...

Gruß,

Thomas

P.S. So oder so, mein Neid ist dir gewiss. Weltumsegelung, eines der letzten grossen Abenteuer.... Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel und ein fingerbreit in der Bierflasche (oder so ;) )... Möge Neptun mit Euch sein!

Geschrieben
Habe heute mal bei meiner Behörde angeklopft. Folgendes kam dabei heraus:

Sehr geehrter Herr XXX,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts kann Ihnen aller Voraussicht nach leider keine scharfe Schußwaffe für Verteidigungszwecke für Ihre geplante mehrmonatige Segelbootsfahrt zugebilligt werden. Unter Umständen könnte lediglich eine Signalwaffe des Kalibers 4 für Seenotzwecke in Frage kommen. Diese darf aber nicht zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden. Diese kann aber nur zugebilligt werden, wenn Sie weiteren waffenrechtlichen Voraussetzungen bei Antragsstellung erfüllen und die entsprechende waffenrechtliche Sachkunde durch Ablegung einer entsprechenden Prüfung für diese Waffe nachweisen. Für weitere Auskünfte steht der Unterzeichner gerne telefonisch zur Verfügung.

Armes Deutschland.

...

Da schließ' ich mich an. Am Ende haste eventuelle Piraten dann noch mit Deiner Präsenz provoziert...

Die Idee mit dem Vorderlader wäre natürlich was. Besser als nichts...

Man ziehe sich übrigens mal das folgende rein: Mein Anspruch auf Besitz einer Schußwaffe zum Sportlichen schießen steht über Deinem Anspruch auf Schutz Deines eigenen Lebens.

Klar habe ich auch 12 Monate abgesessen- Aber darum geht's ja nicht.

Bedürfnisregelung.... So ein menschenverachtender Mist! :pissed:

-Matze-

Geschrieben
Segelbootsfahrt Unter Umständen könnte lediglich eine Signalwaffe des Kalibers 4 für Seenotzwecke in Frage kommen. Diese darf aber nicht zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden.

Wo kämen wir den auch hin, wen Mann/Frau mit der SigPi womöglich "Mehrsternrot" einen armen "Piraten" penetriert :rolleyes:

Das Magnesium brennt womöglich noch unter Wasser weiter :00000733:

Der "Sachbearbeiter" sollte sich nochmal einschlägige Gesetzestexte durchlesen, Notwehr, Seerecht, SigPi auf Sportbooten ect. Alleine die Aussage SEGELBOOTSFAHRT, da krieg ich einen Lachanfall :rotfl2::rotfl2: .

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