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IGNORED

Waffen auf Segelyacht


bookbuilding

Empfohlene Beiträge

Ich glaube, eine amerikanische Flagge ist da noch am effektivsten. Amerikaner werden nämlich, obwohl sie einen Großteil der Segler ausmachen, am seltensten überfallen.

Alles bloß nicht DAS !!!! Gerade diese Flagge würde ich nicht gerade überall auf der Welt hissen !!

Gerade dann nämlich (mit US-Flagge) sollte man sich bewaffenen... :bud: IRONIE ?

Da braucht es keine Piraten, da werden wohl schon ein paar (friedliche) irakische Zivilisten reichen, die auch gerade rein zufällig eine Segeltour veranstalten (als Beispiel).

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Tränengasbombe vorziehen, die man dann auf dem Cokpit zündet und sich einschließt, wenn sie entern. Aber an so etwas kommt man ja auch als Privatman nicht ran.

FOX Pfefferspraygranaten (natürlich nur zur Hundeabwehr), die kein pyrotechnisches Zeug enthalten, gibts u.. hier:

http://www.tacticalresponsegear.com/catalo...roducts_id=2869

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Gast God of Hellfire
GoH,

im Ausgangsposting ist von einer WBK die Rede und Du redest vom Waffenschein.

Den Unterschied kennst Du aber schon, oder?

Gruß

Michael

Im Ausgangsposting geht der TE aber auch auf den Juwelier mit WS und die Schwierigkeit für den deutschen unbescholtenen Bürger sich zum Selbstschutz zu bewaffnen ein. Darauf bezog ich mich. Evtl. kam das nicht so klar rüber. Die von mir angesprochene hypothetische Argumentation der Behörde ist auf den Erwerb einer Waffe zum Selbstschutz gemünzt. Ob nur mit WBK zu Hause oder WS in der Öffentlichkeit ist da eigentlich egal.

Was den Waffenbesitz auf einer Yacht angeht glaube ich nicht wirklich, daß eine deutsche WBK da in den ganzen zu bereisenden Ländern ausreicht. Eine SigPi wir da sicher von einigen Ländern anders gesehen als eine Schusswaffe in 9para oder 308. In manchen Ländern kannst Du Signalpistolen einfach ohne Erlaubnis im Seglerbedarfsladen kaufen, eine scharfe Schusswaffe aber nicht.

Man darf ja nun auch nicht einfach das Leben der mißverstandenen armen Piraten gefährden und Hans und Kranz eine Kanone für den Schutz seiner Yacht zugestehen. Wo kämen wir denn da hin?"

Gruß

GOH

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Was den Waffenbesitz auf einer Yacht angeht glaube ich nicht wirklich, daß eine deutsche WBK da in den ganzen zu bereisenden Ländern ausreicht. Eine SigPi wir da sicher von einigen Ländern anders gesehen als eine Schusswaffe in 9para oder 308. In manchen Ländern kannst Du Signalpistolen einfach ohne Erlaubnis im Seglerbedarfsladen kaufen, eine scharfe Schusswaffe aber nicht.

Die deutsche WBK wird eigentlich von jedem Zoll weltweit anerkannt. So wird jedenfalls berichtet. Aber wie man an diese als nicht Sportschütze kommt, konnte mir noch keiner sagen. Deshalb werde ich mal den beschriebenen Rechtsanwalt kontaktieren.

Man darf ja nun auch nicht einfach das Leben der mißverstandenen armen Piraten gefährden und Hans und Kranz eine Kanone für den Schutz seiner Yacht zugestehen. Wo kämen wir denn da hin?"

Zitat von Claudia Roth? :rolleyes:

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Naja, so eine Walther P99 wär mir schon Recht lieb.

Die ist aber 9mm Para = ganz pfui in vielen Staaten. Und wenn eine Faustfeuerwaffe, würde ich Dir wegen des rostresistenten Finishes und der Robustheit immer zur Glock raten, entweder in .357 Sig (hohe Penetration und gestreckte Flugbahn) oder in diesem Fall sogar Glock 20 (potentiell noch mehr Dampf, aber Munition rar). Jedoch sind die Nachteile der Faustfeuerwaffen schon so groß, daß ich sie nicht als einzige Bewaffnung in Erwägung ziehen würde.

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Stimmt so nicht ganz

Auf Schiffen, die sich ausserhalb von Zwölfmeilenzonen (also außerhalb von jeglichem Staatsgebiet) befinden gilt das jeweilige Landesrecht der Flagge und das internationale Seerecht.

Auf Schiffen innerhalb der Zwölfmeilenzone eines X-beliebigen Staates gilt das jeweilige Landesrecht des Staates, zu dessem Terretorium das Seegebiet gehört.

Dass ein souveräner Staat einer speziellen Genehmigung zur Überprüfung eines Schiffes durch seine Behörden innerhalb seiner Hoheitsgewässer bedarf glaubst du ja wohl selbst nicht. Da hat euch der RA wohl einen Bären aufgebunden, denn in deutschen Gewässern gilt deutsches Recht (inlusive Straf- und Polizeirecht).

Wie soll die Polizei, Küstenwache oder Zoll Straftaten (nach deutschem Recht) verfolgen, wenn sie nur mit einer speziellen Genehmigung auf das Schiff darf???

Gruß Mars1976

Sicherlich hast Du Recht, aber wie schon gesagt ich berichtete aus meiner Erinnerung an dieses Seminar, ich erhebe keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und nehme diesen Satz zurück.

Jetzt besser? ;)

Darum habe ich ja geschrieben, er soll lieber nochmal selber nachfragen!

ROMAK

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Naja, wie gesagt, ich schau mal nächste Woche was der Rechtsanwalt sagt, am einfachsten ist es eine echte Schusswaffe mitzunehmen.

Mir stellt sich da die Frage: Lohnt sich eigentlich der Aufwand?

Wenn ich das richtig verfolgt habe besteht doch die größte Warscheinlichkeit, überfalllen zu werden in relativer Küstennähe,oder?

Auf offener See, weitab vom Festland wird man auch kaum auf besagte Fischer treffen, auf die ärmeren mit ihren kleinen Booten eh nicht.

Andererseits wird meine legale Waffe, sobald ich denn einklariere entweder für die Zeit meines Aufenthaltes eingezogen, oder vielleicht nur das Schapp versiegelt.

Um das zusammenzufassen: Auf hoher See brauch ich die Waffe höchstwarscheinlich nicht, vor Anker oder in der Marina im jehweiligen Land wird mir das Ding eh weggenommen, also nutzen tut sie mir im Höchstfall in einem Bereich von vielleicht 50 Nm vor der Küste bis zum Einklarieren, abgesehen davon, das wenn die Waffe eingezogen wird während ich mich im jehweiligen Land aufhalte ich ja um das Ding wiederzubekommen im selben Hafen wieder ausklarieren müßte.

Oder liege ich da falsch?

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Gast God of Hellfire

@Liebertee

...irgend jemand hier hat in seiner Signatur den schlauen Vergleich zwischen Waffen und Kondomen stehen.

Gruß

GOH

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Man könnte dem Sachbearbeiter gegenüber ja auch so argumentieren: Da Du die nächsten zwei Jahre deinen Hauptwohnsitz aufgibst, sprich auf der Jacht die meiste Zeit verbringst, ist die Jacht deine Wohnung. Also: mach den Jagdschein und kauf dir nen tresor wo deine Gewünschten Knarren reinpassen, bau den in die Jacht ein. Wenn du mit deinenem Hauptwohnsits zufälligerweise ans Horn von Afrika schipperst, tja wer hätte vermutet das sowas möglich ist!?!

PS: Was ist wenn ich Jäger bin, und Angehöriger eines fahrenden Volkes? Dann ist der Wohnwagen mein Zuhause, also regel ich die Aufbewahrung so wie sonst auch, und alles ist gut, oder?

:huh:

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Hallo,

hier mal kurz meine Antworten:

  • zu dem Schweizer: Selbst wenn er dir zum deutschen Recht (möglicherweise) nichts sagen kann, so kann er dir vielleicht doch zu gewissen Waffen raten.
  • Pistole / Gewehr: Ich würde zu beidem raten. Das Gewehr brauchst du für die langen Distanzen, die Pistole für die kurzen.
  • Sportschütze / Jagdschein, etc: Grundsätzlich braucht man in D ein Bedürfnis für einen Waffenerwerb. Sportschütze, Jäger oder Sammler sind Regelfälle für solch ein Bedürfnis und daher im Gesetz speziell (=vereinfachend) geregelt. Das heißt aber nicht, dass es die einzigen Gründe sind! Man kann z.B. ohne Jagdschein eine Teilnahme an einer Auslandsjagd buchen und darüber das Bedürfnis für eine Waffe erhalten. Deinen Fall würde ich ähnlich einordnen. Die weiteren Erwerbsvoraussetzungen bleiben davon unberührt (Sachkunde, Zuverlässigkeit, körperlicher / seelischer Zustand, Geld).
  • Wenn du die Waffen hast, geh vorher ausgiebig damit trainieren.

bye knight

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Was ich nicht verstehe: Es sind doch immer dieselben Gegenden: Südchinesisches Meer, Arab. Meer vor Jemen u.dgl. Und bestimmt auch immer dieselben Gruppen, die da mit Automatikwaffen Segeljachten u.ä. ausräubern.

Warum besetzt man da nicht ein paar präparierte "Lockboote" unter Deck mit hochkarätig bewaffneten Spezialeinheiten. Sobald die Piraten anrücken erleben sie ihr blaues Wunder und das ein paarmal gemacht + Abschreckungseffekt auf die verbleibenden Gruppen und Ruhe kehrt wieder ein in den jetzt berüchtigten Gewässern.

Also, wenn eine Regierung das wollte, könnte sie das Problem so schnell in Griff bekommen - und die nachher höher fliessenden Touristengelder machten sowas sogar bezahlt.

Grüsse,

Schwarzwälder

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Also,

ich habe vorhin mal mit einem befreundeten Rechtsanwalt gesprochen. Der hat zwar absolut keine Ahnung vom Waffenrecht, aber hat mir erklärt, wie das ungefähr aussieht. Als erstes muss ich jetzt einen Bedürfnisantrag bei der Behörde stellen. Darin brauch ich nicht zu sagen, ob ich Sportschütze oder Jäger werden will, sondern einfach nur schildern, was ich vorhabe. So wie Knight das ganz richtig gesagt hat. Zum Beweis solle ich meine ganzen Segelführerscheine beipacken.

Sollte diese Antrag abgelehnt werden, kann ich zur Behörde gehen und vom zuständigen Sachbearbeiter einen Widerspruch "zur Niederschrift" einreichen. Der Vorteil ist, dass der mich dann persönlich kennenlernt und ich ihm die Situation von Angesicht zu Angesicht schildern kann.

Sollte dies immer noch nicht klappen, dann kann ich Verpflichtungsklage vor dem zuständigen verwaltungsgericht erheben. Das geht sogar noch ohne Rechtsanwalt, die bei Gericht helfen einem dann.

Na da bin ich mal sehr gespannt. :rolleyes:

Jetzt ist nur noch eine Frage über: man braucht ja zum Erwerb der WBK eine Sachkundeprüfung. Muss ich die jetzt vorher ablegen? Das kann doch eigentlich niemand verlangen, oder? Eigentlich wäre es sinnvoll, wenn ich dann einen positiven Bescheid unter Vorbehalt des nachträglichen Sachkundenachweises erhalte, oder? Hat da jemand Erfahrung?

Allerdings wäre ein bereits bestehender Sachkundenachweis mit Sicherheit ein dickes Plus bei meinem Antrag. Wo kann ich denn als Nicht-Sportschütze eine Sachkundeprüfung ablegen? Was kostet so etwas und wie lerne ich dafür? Für eine Antwort diesbezüglich von euch wäre ich sehr dankbar.

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Moin bookbuilding,

willkommen im Forum und viel Spass bei Deiner Weltumsegelung. Leider kann ich nicht mitkommen ;-( was ich gerne machen würde. Ich wünsche Euch viel Erfolg und auf das Ihr alle Stürme weit umfahrt.

Da die Entscheidung zum Waffenbesitz schon gefallen ist möchte Ich Euch noch auf eine weitere Frage hinweisen: Könnte Ihr bewusst auf Menschen schiessen, mit dem Ziel diese zu töten (auch wenn es Verteidgung ist)? Erst wenn Ihr diese Frage auch mit JA beantwortet habt, kämpft Euch durch die Mühlen der deutschen Bürokratie. Wenn Ihr Glück habt, geht es auch ohne Kampf.

Unabhängig von der Erteilung eine WBK - egal ob für Signalpistole oder auch einer anderen Waffe - muß Euch klar sein, das alle Waffen bei der Zolldeklarierung im Ausland angemeldet werden müßen. Eine Signalpistole in Frankreich wird dann den Zöllner nicht interessiere, aber die anderen Waffen denn halt. In anderen Ländern kann es anders aussehen.

Innerhalb der EU braucht Ihr für die meisten Waffe vorher eine Einfuhrgenehmigung, da der europäische Feuerwaffenpaß im Regelfall nicht ausreichen sollte, da die Einladung zur Jagd oder zum Sportschiessen mit Sicherheit fehlen würde.

Ausserhalb der EU interessiert die deutsche Besitzerlaubnis im Regelfall keinen, da ist nur die Anmeldung beim Zoll wichtig. Hier kann der ausländische Zoll die Waffe bis zum Verlassen des Hafens lagern. Alternativ wird oft die Lagerung in einem verblombten Behältnis auf dem Schiff angeboten, folglich für ein geeignetes Behältnis sorgen !!

Da auch eine deutsche Waffenerlaubnis anvisiert ist, sorge dafür, das Ihr gemeinsam in der WBK steht, da ist vieles dann einfacher. Beispielsweise ist eine Signalpistole während der Fahrt unverschlossen, nicht geladen, aber zugriffsbereit zu lagern, im Hafen aber verschlossen. Aufgrund dieser Forderungen wird automatisches das Waffenfach auch zum Wertfach und wenn nur Du die waffenrechtlichen Genehmigungen hast, darfst auch nur Du den Schlüssel verwahren und das "Wertfach" öffnen. Was ist wenn Deine Partnerin gerade den Hafenmeister bezahlen will und Du auf der Hafentoilette die Yacht oder auch den Playboy liest?

Da Dein Fall kein "Regelfall" darstellt, bereite Dich vor dem Gang zur Behörde gut vor, im Regelfall hilft dies ungemein. Aber wenn die Behörde nicht will oder auch nicht darf kann die Erteilung der WBK 2,5 Jahre oder auch längern dauern - eigene Erfahrung.

Der wahrscheinlich einfachste Fall für Dich/Euch wäre die Erteilung der WBK über die Jägerschiene, da man ja sicherlich auch unterwegs jagen kann.

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willkommen im Forum und viel Spass bei Deiner Weltumsegelung. Leider kann ich nicht mitkommen ;-( was ich gerne machen würde. Ich wünsche Euch viel Erfolg und auf das Ihr alle Stürme weit umfahrt.

Vielen Dank!

Da die Entscheidung zum Waffenbesitz schon gefallen ist möchte Ich Euch noch auf eine weitere Frage hinweisen: Könnte Ihr bewusst auf Menschen schiessen, mit dem Ziel diese zu töten (auch wenn es Verteidgung ist)?

Kurzum: Ja. Bei meiner Partnerin ist das etwas anderes, aber ich hoffe auch, dass ich im Ernstfall die Waffe in der Hand habe.

Unabhängig von der Erteilung eine WBK - egal ob für Signalpistole oder auch einer anderen Waffe - muß Euch klar sein, das alle Waffen bei der Zolldeklarierung im Ausland angemeldet werden müßen. Eine Signalpistole in Frankreich wird dann den Zöllner nicht interessiere, aber die anderen Waffen denn halt. In anderen Ländern kann es anders aussehen.

Wo ich mir immer noch nicht sicher bin: wie das aussieht, wenn ich in einer Bucht vor Anker liege. Wie hier schon beschrieben wurde, wäre es ja unsinnig, wenn dann die Waffe beim Zoll liegt. Da muss ich halt im Einzellfall hoffen, dass der Zoll mein Anliegen versteht. Obwohl ich auch noch nie in einer Bucht vom Zoll kontrolliert wurde. Soll aber vorkommen.

Da Dein Fall kein "Regelfall" darstellt, bereite Dich vor dem Gang zur Behörde gut vor, im Regelfall hilft dies ungemein. Aber wenn die Behörde nicht will oder auch nicht darf kann die Erteilung der WBK 2,5 Jahre oder auch längern dauern - eigene Erfahrung.

Der wahrscheinlich einfachste Fall für Dich/Euch wäre die Erteilung der WBK über die Jägerschiene, da man ja sicherlich auch unterwegs jagen kann.

Hm, eine WBK wäre mir sehr viel lieber. Ich glaube mit einem deutschen Jagdschein werden ausländische Behörden noch viel weniger anfangen können. Was meinst du mit "wenn die Behörde nicht darf"? Gibt es da noch eine höhere Instanz, welche ihr das verbieten könnte?

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Was ich nicht verstehe: Es sind doch immer dieselben Gegenden: Südchinesisches Meer, Arab. Meer vor Jemen u.dgl. Und bestimmt auch immer dieselben Gruppen, die da mit Automatikwaffen Segeljachten u.ä. ausräubern.

Warum besetzt man da nicht ein paar präparierte "Lockboote" unter Deck mit hochkarätig bewaffneten Spezialeinheiten. Sobald die Piraten anrücken erleben sie ihr blaues Wunder und das ein paarmal gemacht + Abschreckungseffekt auf die verbleibenden Gruppen und Ruhe kehrt wieder ein in den jetzt berüchtigten Gewässern.

Also, wenn eine Regierung das wollte, könnte sie das Problem so schnell in Griff bekommen - und die nachher höher fliessenden Touristengelder machten sowas sogar bezahlt.

Grüsse,

Schwarzwälder

Vor einigen Küsten West-Afrikas wurde das vor einigen Jahren auch so gemacht.

Da haben einige PMCs entsprechende Werkverträge von den Regierungen bekommen und ruck-zuck war es um die Piraterie geschehen. :00000733:

Ob die Werkverträge dann auch fortgesetzt worden sind, weiß ich nicht. :sad:

Piraterie ist halt ein Geschäft, an dem nicht nur die Piraten verdienen, und nicht erst seit Störtebekers Zeiten werden auch politische Ziele mit/über Piraten verfolgt. :peinlich:

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Vielen Dank!

Hm, eine WBK wäre mir sehr viel lieber. Ich glaube mit einem deutschen Jagdschein werden ausländische Behörden noch viel weniger anfangen können. Was meinst du mit "wenn die Behörde nicht darf"? Gibt es da noch eine höhere Instanz, welche ihr das verbieten könnte?

Hi,

ein Jäger erhält auch eine WBK. Von Gesetz her darf er 2 Kurzwaffen und unendlich viele Langwaffen kaufen, diese Waffen sind dann in einer WBK eingetragen. Der Jagdschein ist das Bedürfnis für den Jäger.

Auch wenn Du zu Deiner Behörde - Ordnungsamt oder auch Polizei - gehst, ist diese Behörde Weisungsgebunden gegenüber deren Vorgesetzte Behörde - Innenbehörde oder so. Wenn die Innenbehörde nun einer Meinung ist, gib diese einen Erlass raus. Deine Behörde muß nun diesem Erlass folge leisten, egal ob dieser Erlass richtig oder falsch ist Nur durch ein Urteil, einen neuen Erlass oder eine einzelene abweichende Genehmigung der vorgsetzten Behörde kann ein anderes Ergebnis erzielt werden. Im Regelfall hat der Antragsteller nur indirkt damit zu tun.

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Keine Angst, so ein paar Melonenschalen auf hoher See werden schon dran glauben müssen. :rolleyes:

Mit ausgiebig trainieren meinte ich etwas anderes: Lerne die Waffe kennen. Lerne wie sie funktioniert. Lerne wie du Störungen beseitigst. Lerne wie du das im Dunkeln machst. Lerne das Magazin zu wechseln. Lerne im Stress das Magazin zu wechseln. Lerne zu schießen (nicht: lerne den Finger krumm zu machen). Da würde ich bei einer Kurzwaffe mal einige tausend Schuss für einplanen - bei einer Langwaffe vielleicht nur einige hundert, die Schusskadenz ist dort ja nicht so hoch.

Die SV-Experten hier können sicher noch weitergehende Disziplinen angeben.

bye knight

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