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IGNORED

Heute 20.15 Uhr / BR - Sendebeitrag EU-Waffenrecht


reini

Empfohlene Beiträge

Heute in der Sendereihe " Jetzt red i-Europa "

BR / Bayerisches Fernsehen 20.15 Uhr - 21.00 Uhr

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Lt. Programmzeitschrift:

EU-Waffenrecht - Bayerische Sportschützen fühlen sich diskriminiert !

Hierbei handelt es sich sicherlich um einen Kurzbeitrag in einer Diskussionsrunde.

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War wohl gerade da wo ich eingeschaltet hab ( ganz zu Beginn ) & war scheinbar schnell wieder vorbei,

--> ging um die EU Pläne zu den Kategorien ( Wegfall der "Freien" ) & besonders um die Situation von Luftgewehren für den Nachwuchs im Schützenverein, die Abkühlphase usw.

Hat vielleicht wer mehr Stückchen das wir ein ganzes Bild erhalten ?

Gibts eine Wiederholung?

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Nunja... mal in Kürze:

also es ging in den Fragen / Problemen aus dem Publikum ( 1 gestandener Schütze und zwei Nachwuchsschützen davon einer weibl. )eigentlich um das Problem des Nachwuchses, das wenn das "europäische Waffengesetz" kommt das dann die Luftgewehre wie Feuerwaffen behandelt werden, die 14 -tägige Abkühlphase kommt, eine WBK nötig ist & das Bürokratie & Kosten entstehen, und das das für den Nachwuchs negativ ist.

Die Moderatorin fragte daraufhin Herrn Kreissl-Dörfler von der ( hat sie gesagt von der "Sozialistischen Fraktion" oder "Sozialdemokratischen Fraktion ??? ( EU))

http://www.kreissl-doerfler.de/index.php?lang=de ,

dieser sagte das die Luftgewehre nicht betroffen seien weil sie aus den Überlegungen herausgenommen worden seien.

Danach sprach er ganz kurz KK Waffen an, sagte er will ein "sehr, sehr scharfes Waffengesetz" auch im Hinblick auf Amerika & die Vorkommnisse an deutschen Schulen.

Irgendwie kriegt die Moderatorin dann die Kurve und sprach von etwas wie Entwarnung für die Sportschützen...

(Alle Angaben ohne Gewähr !)

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… Einführung einer „Abkühlphase“, die vorschreibt, dass zwischen Kauf und Abholung von Waffen und Munition 15 Tage vergehen müssen…

„Abkühlphase“ – einen größeren Nonsens gibt es ja wohl nicht mehr.

Alle Neueinsteiger dürfen sich ohnehin in .de geschmeidig ein Jahr lang abkühlen, müssen Waffensachkunde (und Dinge wie den SuRT) absolvieren und die Prüfung der Zuverlässigkeit passieren. Wenn dann nach einer Erstanschaffung bereits mindestens eine Waffe im Schrank ist, ist eine zusätzliche „Abkühlphase“ für alle weiteren Quatsch im Quadrat :bad:.

Und wie soll das denn bitte bei der Munition aussehen? Soll die dann auch nicht mehr auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erworben werden können? Oder doch und man darf „nur“ vor einem Vereinstermin nicht mal eben noch schnell im Waffenfachhandel die benötigte Mun kaufen (mit bedürfnispflichtigen Waffen darf ohnehin nur auf zugelassenen Schießstätten geschossen werden)? Und wie soll es dann überhaupt noch praktikabel möglich sein, auf kurzfristige Sonderangebote bei teurer Zentralfeuermunition zu reagieren, wenn die eigenen Bestände zur Neige gegangen sind? Muss man als Wiederlader dann sich selbst 15 Tage lang den Zugang zu der frisch wiedergeladenen Mun verwehren oder soll gar die Behörde die Munition so lange verwahren? Muss der Wiederlander dann bevor er tätig wird einen Antrag auf das Wiederladen von genau nach Menge und Kaliber zu bezeichnender Munition stellen, der erst nach Ablauf von 15 Tagen bewilligt wird :00000733:?

Das sind doch Schildbürgerstreiche hoch zehn… :gaga:

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Naja naive Gutmenschen glauben halt immer noch dran,

dass wenn Du schon seit Jahren Deinen Amoklauf, die Ermordung Deiner untreuen Ehefrau oder den Selbstmord durch Schußwaffe planst Du Dir es in in den 14 Tagen Wartezeit zwischen Kauf und Aushändigung Deiner Schußwaffe garantiert noch mal anders überlegst. :peinlich:

Die Abkühlphase macht unter Umständen in einem Land mit liberalen Waffenrecht, z.B. in div. Bundesstaaten der USA, Sinn, wo Du jederzeit in den Laden gehst, Deinen Führerschein hinlegst und dann kannste direkt ein Jagdgewehr o.ä. kaufen und mitnehmen, auch wenn Du an dem Tag gerade extrem schlecht drauf bist. Da mag man drüber philosophieren, ob da durch eine kleine Wartezeit zumindestens die ein oder andere emotionale Beziehungstat oder ein Suizid verhindert wird. Vielleicht holt sich der unglücklich Wartende aber dann halt einfach eine Axt für das Eheweib oder einen Strick für sich selbst. Sprich die Welt wird vielleicht garnicht sicherer dadurch.

Also ich bin für die Abkühlphase, wenn wir gleichzeitig ein extrem liberales Waffenrecht bekommen. Also nix 1 Jahr Mitgliedschaft und min. 18. Trainingsteilnahmen, nix WBK mit Voreintrag für Voreintrag beantragen etc. sondern en einfach in den Laden, Perso auf den Tisch, Kaufen was der Geldbeutel hergibt und 14 Tage später die bestellten Waffen lkw-weise nach Hause transportieren. :00000733:

Die Abkühlphase einfach zu unserem jetzigen Waffengesetz zusätzlich dazu zu packen wird garnix bringen außer noch mehr Verwaltungsaufwand und das noch mehr Sportschützen und Jäger ihr Hobby entnervt und gefrustet hinschmeissen. Aber das ist ja bei solchen Ideen durchaus gewollt!

Gruß

Bounty

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Also ich bin für die Abkühlphase, wenn wir gleichzeitig ein extrem liberales Waffenrecht bekommen. Also nix 1 Jahr Mitgliedschaft und min. 18. Trainingsteilnahmen, nix WBK mit Voreintrag für Voreintrag beantragen etc. sondern en einfach in den Laden, Perso auf den Tisch, Kaufen was der Geldbeutel hergibt und 14 Tage später die bestellten Waffen lkw-weise nach Hause transportieren. :00000733:

Dir ist aber schon klar, dass dann auch solche hirnamputierte Schimpansen sich dann lkw-weise Waffen nach Hause transportieren könnten?

Da wird mir ganz anders, bei dem Gedanken. So kann man wenigstens noch davon ausgehen, dass diese geistig zurückgebliebenen Armleuchten zu dämlich für die Sachkunde sind oder ihnen ein Jahr dann doch zuviel erscheint.

Grundsätzlich aber bin ich für eine deutliche Lockerung des Waffengesetzes. Sachkunde und eine astreine Weste sollten allerdings weiterhin essentieller Bestandteil des Weges zur eigenen Waffe sein.

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Ich finde das eine Jahr Mitgliedschaft plus regelmäßiges Training für den ersten Waffenerwerb gar nicht sooo schlecht. Das hält doch einige geistig schwach strukturierte Individuen davon ab. Ich möchte wirklich nicht das jeder Blödmann sich Waffen kaufen darf. Was daraus resultiert kann ich mir unschwer denken und wer es dann ausbaden darf auch.

Aber WENN ein Waffenbesitzer sein erstes Waffenrechtliches Dokument (sprich WBK) erhält dann soll man ihn auch mit diesem Bedürffnissscheiss, regelmässigem Training usw. verschonen.

Entweder ich bin als zuverlässig und sachkundig eingestuft oder ich bin es nicht.

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Hi!

Bei diesem Thema sollte es allerdings jedem klar sein, daß sich die wirklich agressiven und in der Tat gefährlichen Typen selbstverständlich Schußwaffen zulegen. Und das ganz unbeeindruckt von Gesetzen und Auflagen.

Oder glaubt hier jemand im Ernst, ein gewaltbereiter Vollidiot, der irgendwen niederheizen möchte, nimmt ein Jahr Anwartschaft/Sachkunde und Ähnliches in Kauf, bzw. läßt von seinem Vorhaben ab, weil er legal keine Knarre bekommt?

Gruß, Lion

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  • 2 Wochen später...
Ich finde das eine Jahr Mitgliedschaft plus regelmäßiges Training für den ersten Waffenerwerb gar nicht sooo schlecht. Das hält doch einige geistig schwach strukturierte Individuen davon ab. Ich möchte wirklich nicht das jeder Blödmann sich Waffen kaufen darf.

wir in der Schweiz haben das mit der Zwangsmitgliedschaft in einem Schützenverein nicht und bei uns läuft das ganz gut so. Alle Statistiken zeigen, dass bei uns mit Waffen nicht mehr passiert als im Ausland, wo z.T die Waffengesetze viel schärfer sind. 99.9% aller Waffenbesitzer sind normale Bürger, die mit den Waffen sorgsam umgehen können. Das 0.1% stellt für die Politiker das Problem dar und dafür betreiben Sie einen enormen Aufwand, der weder das Problem lösen wird, noch die Welt sicherer machen wird.

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Hallo zusammen,

es geht doch garnicht darum Straftaten, Körperverletzungen und Tötungsdelikte durch Schusswaffen zu verhindern.

Das Volk, das alles glaubt, was es durch die größte Massenmanipulationsmaschinerie, die einem Staat zur Verfügung steht, nämlich Fernsehen, Internet und die sog. freie Presse, erzählt bekommt, will von Leuten, die eigentlich keine Ahnung von dem haben, was sie erzählen, beruhigt werden.

Dabei werden Tatsachen verzerrt, verfälscht oder wichtige "kleine" Details verschwiegen, die vom Volk keiner wirklich hören will, denn die Meinungen stehen fest.

Schade um unser aller Gehirn!!!

ROMAK

Luftgewehre als Waffen... :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

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ich kenne mich mit dem deutschen Waffenrecht sicher nicht aus - aber wenn ich mir die Beiträge so ansehe, es scheint sehr komliziert zu sein und auch unübersichtlich - sonst könnte man nicht so lange darüber schreiben, ob jetzt das richtig ist oder das andere.

Aber es ist doch so, dass man ein Deutschland ein Bedürfnisnachweis braucht und von wo bekommst Du den? Natürlich nur über einen Verein oder? und wenn Du nicht mehr aktiver Schütze bist, fehlt das Bedürfnis für Waffen.

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Aber es ist doch so, dass man ein Deutschland ein Bedürfnisnachweis braucht und von wo bekommst Du den? Natürlich nur über einen Verein oder? und wenn Du nicht mehr aktiver Schütze bist, fehlt das Bedürfnis für Waffen.

Ja, im Normalfall schon.

Es gibt aber auch Wege, ein waffenrechtliches Bedürfnis ohne einen Verein zu bekommen, dann aber nicht als Sportschütze.

Diese Wege setzen eine fundierte Kenntnis des dt. Waffenrechtes, mit all seinen Zusätzen, voraus und eine allgemeine juristische Vorbildung, die wohl die wenigsten, mich eingeschlossen, haben dürften, aber prinzipiell ist es möglich!

@heletz

Durch das Führen eines Schießbuches wäre meiner Meinung nach nur eine Aufrechterhaltung eines bereits bestehenden Bedürfnisses möglich(zB. nach Austritt aus einem Verein), nicht aber die Neubeantragung.

ROMAK

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Ntürlich nicht nur über einen Verein, sondern durch ein Schießbuch, in das man sich vom Schießstandbetreiber eintragen läßt, wann und was man geschossen hat.

Heinrich

Noch nicht einmal das, denn damit bestätigt man die Teilnahme am Training, wenn man eine WBK für Sportschützen (gelb) erhalten will.

Als freier Schütze muß man keine Trainingsnachweise erbringen, und das Bedürfnis steht in einer beliebigen Sportordnung, nämlich die zu schießende Disziplin. Als freier Schütze bekomme man aber auch nicht die WBK für Sportschützen (gelb) sondern einfach nur eine ganz allgemeine WBK (grün). Dafür muß man halt jede Waffe einzeln beantragen.

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@Fyodor:

Was Du gemeint hast war mir schon klar. Ich war nur der Überzeugung, daß ein freier Schütze keinen Trainingsnachweis erbringen muß. Wenn dem doch so ist, nehme ich meine Behauptung zurück.

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@ Heinrich

das Thema habe ich gerade durch.

es gibt einen Unterschied zwischen defacto und dejure,

defacto kommst Du in der BRD nicht um eine Mitgliedschaft in einem Verband der dir

das Bedürfnis bescheinigt herum.

Das Gesetz wird durch die Anweisungen der IM's und der RP's mit ihren Anweisungen unterlaufen

und damit eine Zwangsmitgliedschaft herbeigeführt.........

gruß

jürgen

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