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Starke Softairwaffen nicht mehr an Kinder


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FREIZEIT / GERICHT SCHRÄNKT VERKAUF DER GEFÄHRLICHEN SPIEL-PISTOLEN EIN

Starke Soft-Air-Waffen nicht mehr an Kinder

Für den Verkauf von Soft-Air-Waffen an Kinder und Jugendliche gelten nach einem Gerichtsurteil nun strengere Regeln. Manche Waffen gibt es nur noch für Erwachsene.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dem Verkauf so genannter Soft-Air-Waffen an Kinder einen Riegel vorgeschoben. Einer gestern veröffentlichten Grundsatzentscheidung zufolge ist der Verkauf dieser Feder- oder Gasdruckpistolen an Minderjährige strafbar, wenn die abgefeuerten Kugeln eine Bewegungsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule erreichen.

Das entspricht nach Polizeiangaben einer Schussstärke, die Hautrötungen und blaue Flecken, aber auch schwere Verletzungen verursachen kann. Soft-Air-Waffen sind meist maßstabsgetreue Nachbildungen von Originalwaffen und verschießen Plastikkügelchen- oder Leuchtspurmunition mit einem Kaliber von 5,5 oder 6 Millimetern.

Das Karlsruher Gericht verschärft damit als bundesweit erstes Oberlandesgericht die Vorgaben des Bundesinnenministeriums, denen zufolge Jugendliche über 14 Jahre Soft-Air-Waffen bis zu dieser Stärke erwerben durften.

Dem Urteil zufolge dürfen Soft-Air-Waffen mit mehr als 0,08 Joule nur noch an Volljährige verkauft werden (Aktenzeichen 1 Ss 75/06 vom 27. April 2007). Auf Weisung des Innenministeriums hatte das Bundeskriminalamt (BKA) vor drei Jahren in einem Bescheid festgelegt, dass mit Rücksicht auf eine EU-Richtlinie Soft-Air-Waffen bis zu 0,5 Joule als Spielzeug frei verkäuflich sein sollen. Davon ist das OLG abgerückt: Der BKA-Bescheid sei unverbindlich, weil im Waffengesetz ausdrücklich der niedrigere Wert - 0,08 Joule - als Grenze genannt sei. 0,5 Joule entspricht der Energie eines Gewichts von 50 Gramm, das aus einem Meter Höhe fallen gelassen wird.

Mit seinem Urteil bestätigte das OLG den Freispruch einer Waffenverkäuferin aus dem Raum Karlsruhe. Die Frau habe zwar durch die Abgabe der Soft-Air-Waffen an Minderjährige objektiv gegen das Waffengesetz verstoßen. Weil durch den BKA-Bescheid die Rechtslage aber unklar gewesen sei, habe sie nicht wissen können, dass der Verkauf strafbar sei.

Ob nach der Entscheidung das strengere deutsche Waffenrecht mit den weniger strengen EU-Vorgaben zu Spielzeugwaffen in Konflikt gerät, ist offen. Im OLG-Urteil spielte dies keine Rolle, weil den verkauften Waffen die nach der EU-Richtlinie vorgesehene Kennzeichnung fehlte. Das Karlsruher Gericht deutete an, dass es den hohen Schutzstandard des deutschen Waffenrechts in jedem Fall für verbindlich hält.

Soft-Air-Waffen haben in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt. Vor sieben Jahren schoss ein Neunjähriger im Raum Karlsruhe einem Spielkameraden damit ins linke Auge und verletzte ihn so schwer, dass er zu erblinden drohte.

Probleme bereitet nach Angaben der Polizei auch die täuschend echte Gestaltung der Waffen. Im Herbst 2000 hatten Polizisten bei Ulm einen Behinderten erschossen, der eine echt aussehende Spielzeugwaffe bei sich trug. Vor zwei Jahren lösten vier Kinder mit Soft-Airwaffen auf einem Karlsruher Schulhof einen Großeinsatz der Polizei aus, weil unklar war, ob sie nicht vielleicht echte Waffen trugen.

VON LSW

Mfg Harald

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und die meldung gab's gestern schon: :rolleyes:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=333018

Abgesehn davon, das die Dinger keine LEUCHTSPURGESCHOSSE verschiessen, und das die Softairs selbst GAR KEINE Kennzeichnung (also das CE Zeichen) tragen müssen (sondern nur deren Verpackung-die Richter sollten mal die Spielzeugrichtlinie der EU im O-Text lesen), ist dem Urteil im Hinblick auf den Freispruch und die Nichtverbindlichkeit des BKA-Bescheides zuzustimmen.

Da EU-Recht jedoch ein Individualrecht ist, bleibt jedem Betroffenen jetzt nur die Klage vor dem EUGH gegen die Bananenrepublik auf Durchsetzung seines Individualrechts aus der Richtlinie (solange die Bananenlandrepublik das gültige EU-Recht nicht in ihre nationale Gesetzgebung überführt hat)....aber wer macht das schon...

Muni

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Aals kinder mit plastikpistolen auf andere zielen und schießen, in der schule mit gaspistolen das verspergeld der mitschüler erpressen und mit 16 dann die tankstelle mit der pistole von den russen überfallen.

waffen gehören überhaupt nicht in kinderhände! egal wie stark die kugeln herauskommen.

die richter haben recht. man muß die gefahr gleich zu beginn eindämmen.

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waffen gehören überhaupt nicht in kinderhände! egal wie stark die kugeln herauskommen.

die richter haben recht. man muß die gefahr gleich zu beginn eindämmen.

Du hast recht, ich bin immer noch fassungslos, dass ich als Kind mit einer ERBSENPISTOLE gespielt habe. Ich bin Gott ja so dankbar, dass ich das überlebt habe ... wie konnten meine Elten nur so gewissenlos sein mich mit einem solchen Mordinstrument herum laufen zu lassen. Nicht auszudenken, was da so alles hätte passieren können ...

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Gast God of Hellfire
Du hast recht, ich bin immer noch fassungslos, dass ich als Kind mit einer ERBSENPISTOLE gespielt habe. Ich bin Gott ja so dankbar, dass ich das überlebt habe ... wie konnten meine Elten nur so gewissenlos sein mich mit einem solchen Mordinstrument herum laufen zu lassen. Nicht auszudenken, was da so alles hätte passieren können ...

"Doch BEVOR er schießt, überlegt er weise !!!"

Niemals, denk an Deine Signatur.

*GGG*

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Aals kinder mit plastikpistolen auf andere zielen und schießen, in der schule mit gaspistolen das verspergeld der mitschüler erpressen und mit 16 dann die tankstelle mit der pistole von den russen überfallen.

waffen gehören überhaupt nicht in kinderhände! egal wie stark die kugeln herauskommen.

die richter haben recht. man muß die gefahr gleich zu beginn eindämmen.

DAS unterschreibe ich, auch wenn diverse Väter mit entsprechendem Anhang aufschreien.

Zu meiner Jugendzeit konnte man nach dem damaligen Waffengesetz mit 18 Jahren (wenn man denn mochte) einen Drilling kaufen oder einen KK-Halbautomaten.

Mit dem Luftgewehr durfte und konnte man beim örtlichen Bauern auf der Koppel schießen und im Stall die Ratten eliminieren.

Dafür gab es dann noch ein Schinkenbrötchen zum Dank.

KEINER aus meiner gleichaltrigen Truppe hat mit den "Waffen" S******e gebaut, in der Art wie oben erwähnt und auch geschehen und wie regelmäßig in der Glotze berichtet.

Umgang mit Waffen ist eine Erziehungssache, und wenn die "Eltern" diese Verantwortung abgeben und ihren Nachwuchs

im zarten Kindesalter in (wieder aufgelebten!) "DDR"-Kinderkrippen in die Hände von sogenannten Sozialpädagogen abschieben, wundert's mich nicht, was da in ein paar Jahren herauskommt.

Die nächste Entwicklungsstufe solcher Schwachmaten soll dann der Lehrer (Lehrerin) in der Schule reparieren.

Ich lach mich kaputt, wenn ich von den Problemen mir bekannter Lehrer (bis zum Studienrat und teilweise Prof an der UNI) höre:

In der Schule mit 7 Jahren ein Handy (aber bitte mit Farbdisplay!) dabei, im Klassenraum die Deppenkappe auf dem Kopf, und bei Nachfrage ergibt 2x2=5.

Und da wundert sich die Allgemeinheit, daß inzwischen Lehrstellen NICHT besetzt werden können, (wegen Blödheit).

Das sensible Thema- vernünftiger, verantwortungsbewußter Umgang mit Waffen (welcher Art auch immer) muß dabei ebenfalls unter die Räder kommen.

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Du hast recht, ich bin immer noch fassungslos, dass ich als Kind mit einer ERBSENPISTOLE gespielt habe.

Das habe ich auch.

Unser größtes Vergnügen war dabei, den anderen Leuten auf dem Markt in die Zuckerwatte zu schießen (ging auch mit "Knetröhrchen"). (Damals war ich noch im einstelligen Alter).

Wer mich kennt weiß, dass ich als ich selbständig denken konnte überzeugter Pazifist wurde und Zivildienstleistender.

Bin also das Beispiel, warum diese Erbsenpistolen in Kinderhände nicht den künftigen Lebensweg zeichnen.

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Das habe ich auch.

Unser größtes Vergnügen war dabei, den anderen Leuten auf dem Markt in die Zuckerwatte zu schießen (ging auch mit "Knetröhrchen"). (Damals war ich noch im einstelligen Alter).

:rotfl2:

...und so ein gemeingefährlicher hat heute eine .44 Magnum. :eclipsee_gold_cup:

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Hallo!

Hat das Urteil des OLG Karlsruhe für ganz Deutschland Gültigkeit oder nur für ein benachteiligtes Bundesland?

Ich stelle mir gut vor das da alle Groß- und Einzelhändler was dagegen haben werden. Die Altersgruppe von 14-18 gibt ja noch gutes Geld für diese "Spaßartikel" aus.

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Umgang mit Waffen ist eine Erziehungssache, und wenn die "Eltern" diese Verantwortung abgeben und ihren Nachwuchs

im zarten Kindesalter in (wieder aufgelebten!) "DDR"-Kinderkrippen in die Hände von sogenannten Sozialpädagogen abschieben, wundert's mich nicht, was da in ein paar Jahren herauskommt.

:icon14: :icon14:

Ich gehöre auch noch zur "Erbsenpistolengeneration". Mit Plastik-Federdruck"pistolen" haben wir kleine Kügelchen im Kinderzimmer, Garten und auf der Straße geschossen; mit Pfeil und Bogen haben wir auf freiem Feld Weitschießen gemacht, oder es ging auf großen Wiesen auf ausgestopfte Pappkartons; und alle haben's unbeschadet überlebt...

Wenn ich schon die Formulierung "Kaliber" lese - bei einem leichten Plastikkügelchen ! :gaga:

Jedes Steinchen, jeder halbwegs hart geworfene Dreckklumpen oder Moscht-Apfel richtet bedeutend mehr Schaden an.

In der Tat (s. Gorm): wir haben kein Waffen-, sondern ein grundsätzliches Gesellschaftsproblem.

Gruß,

karlyman

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Soft-Air-Waffen haben in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt. Vor sieben Jahren schoss ein Neunjähriger im Raum Karlsruhe einem Spielkameraden damit ins linke Auge und verletzte ihn so schwer, dass er zu erblinden drohte.

[sarkasmus an]

Das ist wirklich übel. Ich hoffe, daß dann auch in den Kindergärten die herumliegenden illegalen und nicht gekennzeichneten Stöcke endlich verboten werden. Einen ähnlichen Fall hatten wir nämlich im Kindergarten meiner Tochter. Hier fuchtelte ein Junge mit einem Stock herum und verletzte damit einen gleichalterigen Spielkameraden im Auge.

[sarkasmus aus]

...wenn die abgefeuerten Kugeln eine Bewegungsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule erreichen. Das entspricht nach Polizeiangaben einer Schussstärke, die Hautrötungen und blaue Flecken, aber auch schwere Verletzungen verursachen kann.

Kloppe unter 5-6jährigen verursacht noch was ganz anderes. Kinder gehören also auch verboten oder wie ist das zu verstehen ? Daher kommt dann wohl auch die latent kinderfeindliche Einstellung in unserer Gesellschaft der heutigen Zeit, in der es mehr Hundewiesen als Spielwiesen/-plätze, mehr Hundefriseure als Kinderfriseure (< gibt es überhaupt nicht !!!), mehr Haustiershops als Spielzeugläden gibt ?

Schon mal einen Tennisball an den Kopf gekriegt ? Das dürfte deutlich mehr als 0,5 Joule sein. Mein Racket hat kein F im Fünfeck.

Leider sind Gerichte nicht dazu da, um generelle gesellschaftliche Probleme aufzuzeigen. GORM hat es auf den Punkt gebracht. Wenn die Eltern nicht einmal in der Lage sind, die elementarsten Grundelemente einer humanistischen Demokratiegesellschaft zu vermitteln und meinen, daß dies Kinderkrippen/-gärten, Schulen und Vereine vollständig übernehmen sollen... Aua, da wird mir himmelangst. Ich darf dies auch jeden Tag erleben, wenn ich meine Tochter zum Kindergarten bringe und abhole. Das krasseste was es bis jetzt gab: Die Erzieherinnen mußten in allen Gruppen Gespräche mit den Kindern darüber führen, daß Würgen ganz böse und natürlich verboten ist. Ein Junge (5 Jahre) hatte damit angefangen andere (schwächere) zu würgen, weil er das im Fernsehen gesehen hatte. Diese wiederum "revanchierten" sich bei den noch kleineren. Die Eltern konnten sich das natürlich überhaupt nicht erklären, wo er das her hatte. Ich gab Ihnen den Hinweis, Ihren Sprösling abends um 18 Uhr vielleicht lieber einmal KIKA als Pro7 sehen zu lassen (nichts gegen die Simpsons, aber sowas gehört nichts in Vorabendprogramm). Soviel zum Thema Erziehungsauftrag.

Solange die Mehrheit nicht begreift, daß es Zeit ist, selbst etwas zu tun und unseren Nachkommen die Werte und Normen einer zivilisierten Gesellschaft zu vermitteln, werden auch die schönsten Gesetze und Verbote nichts aber auch rein gar nichts bringen !

Boah, das mußte mal raus !

Gruß,

Oliver

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[sarkasmus an]

Das ist wirklich übel. Ich hoffe, daß dann auch in den Kindergärten die herumliegenden illegalen und nicht gekennzeichneten Stöcke endlich verboten werden. Einen ähnlichen Fall hatten wir nämlich im Kindergarten meiner Tochter. Hier fuchtelte ein Junge mit einem Stock herum und verletzte damit einen gleichalterigen Spielkameraden im Auge.

[sarkasmus aus]

Diese häme würde dir vergehen wenn es deine tochter getroffen hätte. ich bin mir ganz sicher.

unfassbar. das leid des einen mit dem leid eines anderen zu rechtfertigen.

ansonsten ist dein beitrag gut.

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Diese häme würde dir vergehen wenn es deine tochter getroffen hätte. ich bin mir ganz sicher.

unfassbar. das leid des einen mit dem leid eines anderen zu rechtfertigen.

Meinen Beitrag Du in diesem Teil, nicht recht verstanden hast, großer Jedi.

Erklären werde ich Dir es, wenn Du es wünscht.

MdMmDs.

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Meinen Beitrag Du in diesem Teil, nicht recht verstanden hast, großer Jedi.

Erklären werde ich Dir es, wenn Du es wünscht.

MdMmDs.

Ich habe es so verstanden daß du den umgang von kindern mit waffen rechtfertigst oder zumindest verharmlost, indem du als vergleich angibst daß stöcke in kinderhänden auch gefährlich sind (worin du zweifellos recht hast).

mtfbwy

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Ich habe es so verstanden daß du den umgang von kindern mit waffen rechtfertigst oder zumindest verharmlost, indem du als vergleich angibst daß stöcke in kinderhänden auch gefährlich sind (worin du zweifellos recht hast).

mtfbwy

Siehst Du und genau das habe ich eben nicht gemeint :huh:

Es war so gemeint, daß - egal ob Waffe oder Stock - es erst dann gefährlich wird, wenn ein jemand damit einen anderen jemand damit mutwillig/fahrlässig verletzen will. Und in der heutigen Zeit interessiert es die Erziehungsberechtigten nur noch periphär, was ihre Sprösslinge im Kindergarten treiben. Im Gegensatz dazu, haben wir unserer Tochter das eingeimpft/gepredigt, was auch ich von meinen Eltern gesagt bekam: mit spitzen Gegenständen wird nicht vor dem Gesicht anderer rumgefuchtelt. Ebenso wird nicht und niemals mit Waffen jedweder Art auf Lebewesen jedweder Art losgegangen (auch nicht zum Spaß). Ebenso sortieren wir für sie auch das Fernsehprogramm danach aus (auch wenn es für einen erwachsenen Menschen manchmal langweilig ist, sich das mit anzuschauen).

In diesem Sinne - so sollte es geklärt sein und Du mir nicht mehr böse sein. :s75:

Gruß,

oliver

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Ich habe es so verstanden daß du den umgang von kindern mit waffen rechtfertigst oder zumindest verharmlost, indem du als vergleich angibst daß stöcke in kinderhänden auch gefährlich sind (worin du zweifellos recht hast).

Mir kommt auch der Hut hoch, wenn das Kinderspielzeug vergangener Tage (a.k. Erbsenpistole) mit richtigen Waffen in einen Topf geworfen wird.

Wir können unsere Kinder und auch die Erwachsenen nicht per Gesetz oder Verordnung davor schützen, dass eine Person einer anderen mit irgendwelchem Gerät Verletzungen zufügt. Das gilt für Spielzeug, Stöcke, Messer, Spielzeugwaffen etc gleichermaßen.

Im Gegensatz zu früher, wo Grenzübertretungen beim Kinderspiel noch mit dem Kind direkt oder ggf mit seinen Eltern geregelt wurde, rennen wir heute gleich zur Polizei, schreien nach dem Gesetzgeber ("das muß doch verboten werden") und so fort.

Allerdings gab es in meiner Kindheit auch noch kein gewaltpredigendes Fernsehen in jedem Kinderzimmer.

Obwohl: Wenn ich an so maches Spiel in meiner Kindheit zurückdenke...

Gruß

Michael

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Bei dem Urteil geht es nicht um Spielzeug, sondern um Waffen im Sinne des WaffG.

Hätten die Händler mal versucht die "Spielzeugwaffen" gemäß der Spielzeugrichtlinie der EU (welche seit 30.12.1989 in der BRD umgesetzt wurde) einzustufen lassen, hätten wir kein Problem.

Aber das war den Händlern zuviel Aufwand, überlassen den BKA Feststellungsbescheid ,welcher schon immer vom CE -Zeichen sprach, zugern nur flüchtig, um an der Kundschaft von 14-18 eine schnelle Markt zu machen.

Übrigens, ab 14 Jahre, ist nur von den Händlern gefordert.

Der Gesetzgeber erlaubt Spielzeug (mit CE), mit einer Bewegungsenergie bis 0,5j ab 3Jahren.

In diesem Fall (AS-Waffen) ist mal der Gesetzgeber unschuldig, schuldig sind nur die Händler, weil sie diese Richtlinie nicht, so umgesetzt haben, wie es der Gesetzgeber wollte.

War da, nicht auch was mit einem G3?, Welches sich leicht umbauen ließ?

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In diesem Fall (AS-Waffen) ist mal der Gesetzgeber unschuldig, schuldig sind nur die Händler, weil sie diese Richtlinie nicht, so umgesetzt haben, wie es der Gesetzgeber wollte.

Um diese Einstufung vornehmen zu lassen ist doch erst mal der Importeur gefragt.

Dem Händler welcher evtl. mal 2-3 Stück im Monat verkauft ist das echt nicht zuzumuten. Stimmt, er sitzt aber als erster im Boot und ist schnell "greifbar".

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