Zum Inhalt springen
IGNORED

Starke Softairwaffen nicht mehr an Kinder


HNL

Empfohlene Beiträge

Das is doch echt nen Witz! Die "Gefährlichkeit" dieser "Waffen" rührt doch nicht von dem Gerät selber, sondern von der falschen Benutzung. Wenn ein Kind einem anderen damit ins Auge schießt, dann ist bestimmt nicht die "Waffe" schuld. Ich hatte als Kind (is bei mir noch nicht lange her, ich bin erst 20) auch son Ding. Damit hab ich dann mit nen paar Kumpeln auf Dosen geschossen usw. Aber das aufeinander schießen, was meine Freunde manchmal wollten, habe ich stets kategorisch abgelehnt. Das ist reine Erziehungssache. Dann haben sich die Eltern aber irgendwann bei meiner Mutter beschwehrt, ich würde die anderen zum schießen verführen, nur weil wir das immer auf unsrem Grundstück gemacht haben. Wer weiß, was die ihren Eltern erzählt haben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das is doch echt nen Witz! Die "Gefährlichkeit" dieser "Waffen" rührt doch nicht von dem Gerät selber, sondern von der falschen Benutzung. Wenn ein Kind einem anderen damit ins Auge schießt, dann ist bestimmt nicht die "Waffe" schuld. Ich hatte als Kind (is bei mir noch nicht lange her, ich bin erst 20) auch son Ding. Damit hab ich dann mit nen paar Kumpeln auf Dosen geschossen usw. Aber das aufeinander schießen, was meine Freunde manchmal wollten, habe ich stets kategorisch abgelehnt. Das ist reine Erziehungssache. Dann haben sich die Eltern aber irgendwann bei meiner Mutter beschwehrt, ich würde die anderen zum schießen verführen, nur weil wir das immer auf unsrem Grundstück gemacht haben. Wer weiß, was die ihren Eltern erzählt haben!

Sesander,

Damit beschreibst Die eine der großen Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft.

Das eigene Fehlverhalten und die Unterlassungssünden werden auf das Gerät (a.k. Erbspistole bzw. Waffe) oder auf andere (die Eltern des Freundes, die Lehrer, die Polizei, den Gesetzgeber, die Gesellschaft etc) abgeschoben.

Motto: Immer die anderen - ich nie!

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Abgesehn davon, das die Dinger keine LEUCHTSPURGESCHOSSE verschiessen...

Dann gibt mal bei egun "Leuchtspur" ein! :gutidee:

Natürlich ist das keine Leuchtspur Munition im waffenrechtlichen Sinne, die Dinger heißen aber anscheinend trotzdem so, wobei der Leuchteffekt der fliegenden Kugel bestimmt gering ist.

Gruß, Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alles völlig verfehlt.

Es geht hier um die Frage, ob eine Händlerin einen Gegenstand, den die EU als Spielzeug einstuft (und welcher Einstufung das BKA zustimmt) auch als Spielzeug verkaufen darf oder nicht.

Heinrich

Primär hast Du Recht. Aber nehmen wir mal an, die 0,5'er ohne F und CE sind tatsächlich nach WaffG als Schusswaffe > 7,5 Joule eingestuft, weil nach neuester Rechtssprechung der BKA-Feststellungsbescheid nicht anerekennt und das WaffG die 0,5 Grenze nicht kennt. Hätte das nicht zur Folge, dass der Besitzer unter 18 sich strafbar macht und wenn er mit diesem Ding draußen spielt auch wegen Führen dran kommt?

Beispw. wird der Verkäufer eines Schlagringes bestraft, aber der Käufer auch wegen Besitz eines verbotenen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, es geht nicht um Spielzeug, sondern um Waffen.

Gemäß den EU-Richtlinien was Spielzeugwaffen sind, können die AS-Waffen von 0,08j bis 0,5j eigentlich nicht das CE Zeichen bekommen.

Die (speziellen) Kugeln werden durch einen Tracer (SD-Attrappe,im inneren ist eine Batterie und eine Lichtquelle) aufgeladen, nichts anders als die Leuchtfarbe, welches durch Licht aufgeladen wird und kurz nachleuchtet.

Viele der Händler sind auch Importeure.

Ganz so neu ist die Problematik für die Händler nicht, aber auf dem Ohr waren sie taub!

Ist ja auch nichts passiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei dem Urteil geht es nicht um Spielzeug, sondern um Waffen im Sinne des WaffG.

Hätten die Händler mal versucht die "Spielzeugwaffen" gemäß der Spielzeugrichtlinie der EU (welche seit 30.12.1989 in der BRD umgesetzt wurde) einzustufen lassen, hätten wir kein Problem.

Aber das war den Händlern zuviel Aufwand, überlassen den BKA Feststellungsbescheid ,welcher schon immer vom CE -Zeichen sprach, zugern nur flüchtig, um an der Kundschaft von 14-18 eine schnelle Markt zu machen.

Übrigens, ab 14 Jahre, ist nur von den Händlern gefordert.

Der Gesetzgeber erlaubt Spielzeug (mit CE), mit einer Bewegungsenergie bis 0,5j ab 3Jahren.

In diesem Fall (AS-Waffen) ist mal der Gesetzgeber unschuldig, schuldig sind nur die Händler, weil sie diese Richtlinie nicht, so umgesetzt haben, wie es der Gesetzgeber wollte.

War da, nicht auch was mit einem G3?, Welches sich leicht umbauen ließ?

Diese Antwort zeugt von unheimlichem Rechtswissen....ährlich

Händler/Importeure können nur dann eine Einstufung nach §2WaffG beim BKA beantragen, wenn es etwas zu klären gibt.

Das gibts aber nicht, denn das deutsche WaffG stellt klar auf eine Grenze von 0,08 Joule ab.

Daran ändert auch die Spielzeugrichtlinie der EU nichts.

Die ist kein nationales Recht und bricht auch kein nationales Recht.

Es verplichtet nur die Teilnehmerstaaten zur Umsetzung in nationales Recht.

Vielleicht solltest Du dazu mal

1) das Urteil richtig durchlesen

2) die Spielzeugrichtlinie und

3) die dazu gehörenden Grundlagenverträge der EU

Die Händler bzw. Importeure haben dann erst angefangen einzukaufen und zu verkaufen, als der (unzulässige) BKA-Feststellungsbescheid erlassen wurde, den eben das BKA aufgrund seiner Rechtsstellung gar nicht erlassen konnte.

Gesetze kann nur das Parlament ändern, oder falls eine Regelung im Gesetz das vorsieht, mittels einer Rechtsverordnung der zuständige Minister und nicht eine Exekutivbehörde.

Dies ist aber hier nicht erfolgt...

So, und dann erst mal nachdenken, bevor man unrichtiges Zeugs postet.

Schuld ist eindeutig das zuständige Ministerium, das es bis heute nicht schaffte, die Richtlinie umzusetzen und die Anpassung an die EU-Richtlinie auf das BKA abschob (das im übrigen den Bescheid nicht erlassen wollte und erst nach Druck aus dem IM widerwilligst dieses Phamplet herausgab)..

Und noch eins: Die 14 Jahre sind keine Erfindung der Händler, sondern Ausfluss des immer noch geltenden Taschengeld-§§.

Minderjährige können ganz einfach nicht einfach kaufen, was sie wollen. Da bestehen dann Einspruchsrechte der Eltern etc., bzw. sich aus dem BGB ergebende Regeln (Geschäftsfähigkeit etc...) Aber das weisst Du doch sicherlich alles, oder??

Sie sind aber auch Ausfluss der Regelung innerhalb der Spielzeugrichtlinie, die zwischen elastischen Materialien (ab 3 Jahren) und "Hartgeschossen" (ab 14 Jahren/Mineurs im O-Text) unterscheidet.

Ab 14 Jahren geht man einfach davon aus, das bis zu 30€ (bzw. jetzt mehr) innerhalb dieses Rahmens liegen und die Kinders darüber frei verfügen dürfen..

Und nochmal: Nach der Spielzeugrichtlinie muss das CE-Zeichen NICHT auf den Waffen sein, sondern nur auf deren Verpackung....da hilft schonmal lesen der Richtlinie bzw. der Vorschriften über Anbringung der CE-Zeichen....(die Regeln gibts auch in deutsch)

PePe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Primär hast Du Recht. Aber nehmen wir mal an, die 0,5'er ohne F und CE sind tatsächlich nach WaffG als Schusswaffe > 7,5 Joule eingestuft, weil nach neuester Rechtssprechung der BKA-Feststellungsbescheid nicht anerekennt und das WaffG die 0,5 Grenze nicht kennt. Hätte das nicht zur Folge, dass der Besitzer unter 18 sich strafbar macht und wenn er mit diesem Ding draußen spielt auch wegen Führen dran kommt?

Beispw. wird der Verkäufer eines Schlagringes bestraft, aber der Käufer auch wegen Besitz eines verbotenen ...

Genau das ist der Fall.

Da die "Spielzeugwaffen" >0,08 Joule hier als "Waffen" i.S. des Gesetzes gelten, hat der "Waffen"besitzer dieser Waffen (falls sie kein F im Fünfeck --CE spielt hier waffenrechtlich erstmal keine Rolle-- tragen) ein Problem. ER besitzt nämlich rein rechtlich eine Schusswaffe die er ohne WBK erworben hat und die er ohne dieses Papier illegalerweise besitzt.

Das war auch der rechtlich richtige Tenor der bereits vorliegenden Urteile gegen den Käufer/Besitzer dieser Gegenstände.

Das OLG-Urteil vom April bezieht sich ja nur auf die Verkäuferseite und billigte der Verkäuferin eben Rechtsirrtum aufgrund des (fehlerhaften) BKA-Bescheides zu und sprach sie frei.

Der Besitzer/Eigentümer der Waffen wurde ebenfalls (mit anderem Urteil/bereits vorher) freigesprochen, allerdings mit der Folge des Einzuges der in Rede stehenden Waffen, da sie ja als "Waffen im Sinne des WaffG" gelten. Da gings garnicht mehr ums Führen, sondern um den blossen Besitz.

Dort stellte das erkennende Gericht eben fest, das der Besitz einer Waffe >0,08 Joule UND OHNE F den Besitz einer Schusswaffe ohne Genehmigung darstellt, und dafür der Besitzer/Eigentümer auch keine waffenrechtliche Genehmigung (WBK) mangels Bedürfnis erhalten könnte.

Hätten die Waffen ein F getragen, dürften sie ab 18 Jahren erworben und besessen werden, allerdings dann nicht mehr in freier "Wildbahn" getragen/geführt werden....

Aufklärung in Form einer gesetzliche Regelung tut also furchtbar Not.....

PS: Auch Waffen die >0,08 Joule (und unter 0,5 Joule) Bewegungsenergie vermitteln und "harte" Geschosse verschiessen, können ein CE-Zeichen erhalten. Es gelten dann nur die in der EU-Spielzeugrichtlinie vorgesehenen Altersgrenzen.

Nur die Waffen die "Weichgeschosse" verschiessen, gelten per se BIS 0,5 Joule als Spielzeuge.

Da sich aber technisch nicht verhindern lässt, das sich auch "unelastische" Geschosse aus diesen Waffen verschiessen lassen, gelten über 0,08 Joule sofort die erhöhten Altersgrenzen der EU-VO.

Der Begriff "elastisch" im deutschen Text ist aber unsinnig, da elastisch auch Stahlkugeln sind....Besser wäre eine Härtbestimmung durch bessere Beschreibung und nicht durch schwammige Begriffe.

Der, der Physik gelernt hat, weiss um die Elastizität von Stahlkugeln :-)

GF

PePe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier streiten sich mehrere Behörden darum, wer denn nun zuständig ist... ("das ist mein Förmchen...").

Es geht um Spielzeug.

Heinrich

Bei letzterem stimme ich Dir zu,allerdings können sich rechtlich hier keine Behörden streiten. Die sind aufgrund unserer Gesetze nicht gefragt und zuständig.

Gefragt ist der Gesetzgeber; denn der hat wider besseres Wissen, den Unsinn der 0,08 Joule im Gesetzestext verankert.

Da kann nunmal keine "Behörde" dran nagen, sondern nur der, der den Text verbrochen hat. Das wäre das Parlament...aber das interessiert sich im Moment mehr für Terrorabwehr und Online-Durchsuchungen und erhalten der Postenschacherergemeinschaft.

Wie Du richtig festgestellt hat, ist die vom OLG-Urteil Betroffene nicht beschwert, sondern "entlastet",

der von den vorhergehenden Urteilen betroffene Vater eines Kindes mit eben diesen "pösen" Waffen, hat der Einziehung etc. und Straffreistellung zugestimmt. Gegen dieses Urteil, bzw. Einstellung des Verfahrens aufgrund der Zustimmung zur Einziehung kann er auch nicht mehr klagen.

Ihm stände (bedingt) nur der Weg direkt zum EUGH frei, um seine (und nur seine individuellen) Rechte aus der Spielzeugrichtlinie einzuklagen.

Das ist aber nur theoretisch der Fall, da er ja erstmal die hiesigen Rechtszüge nicht ausgenutzt hat, bzw. durch Preisgabe seines Eigentumes der Einstellung des Verfahrens zugestimmt hat. Der EUGH wird dann schwerlich ein solches Verfahren annehmen...

Gf

PePe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei letzterem stimme ich Dir zu,allerdings können sich rechtlich hier keine Behörden streiten. Die sind aufgrund unserer Gesetze nicht gefragt und zuständig.

Gefragt ist der Gesetzgeber; denn der hat wider besseres Wissen, den Unsinn der 0,08 Joule im Gesetzestext verankert.

Da kann nunmal keine "Behörde" dran nagen, sondern nur der, der den Text verbrochen hat. Das wäre das Parlament...aber das interessiert sich im Moment mehr für Terrorabwehr und Online-Durchsuchungen und erhalten der Postenschacherergemeinschaft.

Wie Du richtig festgestellt hat, ist die vom OLG-Urteil Betroffene nicht beschwert, sondern "entlastet",

der von den vorhergehenden Urteilen betroffene Vater eines Kindes mit eben diesen "pösen" Waffen, hat der Einziehung etc. und Straffreistellung zugestimmt. Gegen dieses Urteil, bzw. Einstellung des Verfahrens aufgrund der Zustimmung zur Einziehung kann er auch nicht mehr klagen.

Ihm stände (bedingt) nur der Weg direkt zum EUGH frei, um seine (und nur seine individuellen) Rechte aus der Spielzeugrichtlinie einzuklagen.

Das ist aber nur theoretisch der Fall, da er ja erstmal die hiesigen Rechtszüge nicht ausgenutzt hat, bzw. durch Preisgabe seines Eigentumes der Einstellung des Verfahrens zugestimmt hat. Der EUGH wird dann schwerlich ein solches Verfahren annehmen...

Gf

PePe

Das Problem ist, da wird versucht krampfhaft über irgendenwelche Joule ein ganz anderes Problem zu lösen. Nämlich diese der Verwechslung mit den Echten. Natürlich ist damit nichts gelöst.

Aber ich muss sagen , ich habe mir zwecks Training 2 Sotftair angeschaft mit Metallschlitten, eine G17 und eine SIG226. Niemand ist in der Lage den Unterschied auf 1m zu sagen, ich würde sofort schiessen wenn jemand mir mit soetwas gegenüber stehen würde. Da sind schon Welten zwischen der Erbsenpistole und 1:1 Nachahmungen.

Wie dieses Problem angegangen werden solll steht in den Sternen. Ein Verbot bringt nichts, denn den Falschen erschiessen der sich über das Verbot wegesetzt hat ist genauso wenig erbaulich wie heute den D****n mit der Softair erschiessen.

Die einfachste Lösung, Darwin agieren lassen, und nach 3 Toten läuft niemand mehr in der Öffentlichkeit mit einer Softair rum geht natürlich nicht. Nicht in einer Zeit wo Selbstverantwortung ein dreckiges Wort ist und man lieber reglementierte Schafsherden hat.

Joker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da die "Spielzeugwaffen" >0,08 Joule hier als "Waffen" i.S. des Gesetzes gelten, hat der "Waffen"besitzer dieser Waffen ein Problem. ER besitzt nämlich rein rechtlich eine Schusswaffe die er ohne WBK erworben hat und die er ohne dieses Papier illegalerweise besitzt.

O mea culpa maxima! Als Kind hatte ich eine Pistole, bei der Pfeile mit Saugnäpfen mit definitiv mehr als 0,08J verschossen wurden, und zwar im Vorschulalter. Wenn ich mir vorstelle, ich gäbe meinem Kind so etwas: "SEK hebt Waffennarren aus: Überließ vierjährigem Kind Schußwaffe als Spielzeug" kann ich mir schon lebhaft vorstellen. Auch wenn wir ganz so weit vielleicht noch nicht sind: Muß man das wirklich gesetzlich regeln? Ist der Umstand, daß wir nicht nur Bürokraten haben, die die zulässige Krümmung von Bananen festlegen, sondern sich eben auch mit jedem Detail des Spielzeugs unserer Kinder beschäftigen, nicht ein starkes Indiz dafür, daß wir im Interesse der Einsparung und der Freiheit dringend ein paar zehntausend Bürokraten an die frische Luft setzen sollten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem ist, da wird versucht krampfhaft über irgendenwelche Joule ein ganz anderes Problem zu lösen. Nämlich diese der Verwechslung mit den Echten. Natürlich ist damit nichts gelöst.

Vor allem hat das Problem (D****n, die absichtlich oder unabsichtlich andere Leute mit realistisch aussehenden Spielzeugwaffen bedrohen) mit der angeblichen "Lösung" über die Geschoßenergie noch nicht einmal das Geringste zu tun. Jemanden bedrohen kann ich auch mit einer Imitation, die gar nicht schießen kann, die Zündplättchen verschießt oder was auch immer.

Natürlich sollte man Kindern, Eltern und Verkäufern einen Anhaltspunkt geben, was als Spielzeug für welches Alter geeignet ist und was ernsthafte Verletzungen verursachen kann. Z.B. steht auf der CP Sport, mit der ich daheim übe, deutlich drauf, daß sie für Erwachsene gedacht ist (und eine Verwechslungsgefahr mit der richtigen P99 ist durch die knallorange Farbe ausgeschlossen). Aber das ist ein anderes Problem als das der Verwechslungsgefahr mit Feuerwaffen und für mein bescheidenes Erachten auch eines, das ohne staatliche Regulierung auskommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Händler bzw. Importeure haben dann erst angefangen einzukaufen und zu verkaufen, als der (unzulässige) BKA-Feststellungsbescheid erlassen wurde, den eben das BKA aufgrund seiner Rechtsstellung gar nicht erlassen konnte.

Müsste man nicht so vorgehen, dass der BKA Bescheid erst mal gilt und anzuwenden ist. Wenn man der Meinung ist, dass hier ein Verfahrensfehler vorliegt, müsste man dann nicht direkt gegen den BKA-Bescheid klagen?

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

O mea culpa maxima! Als Kind hatte ich eine Pistole, bei der Pfeile mit Saugnäpfen mit definitiv mehr als 0,08J verschossen wurden, und zwar im Vorschulalter. Wenn ich mir vorstelle, ich gäbe meinem Kind so etwas: "SEK hebt Waffennarren aus: Überließ vierjährigem Kind Schußwaffe als Spielzeug" kann ich mir schon lebhaft vorstellen. Auch wenn wir ganz so weit vielleicht noch nicht sind: Muß man das wirklich gesetzlich regeln? Ist der Umstand, daß wir nicht nur Bürokraten haben, die die zulässige Krümmung von Bananen festlegen, sondern sich eben auch mit jedem Detail des Spielzeugs unserer Kinder beschäftigen, nicht ein starkes Indiz dafür, daß wir im Interesse der Einsparung und der Freiheit dringend ein paar zehntausend Bürokraten an die frische Luft setzen sollten?

Auch sollten wir mehr als zehntausend Eltern zu Kursen verdonnern: wie vermittle ich den Kurzen die richtigen Werte? Bestimmt nicht durch Sledge Hammer und das A-Team im Fernsehen, sondern durch Gespräche, die besser nicht mit "Kind was bist du groß geworden" beginnen! <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch sollten wir mehr als zehntausend Eltern zu Kursen verdonnern: wie vermittle ich den Kurzen die richtigen Werte? Bestimmt nicht durch Sledge Hammer und das A-Team im Fernsehen, sondern durch Gespräche, die besser nicht mit "Kind was bist du groß geworden" beginnen! <_<

Schon, auch wenn ich als Kind das A-Team auch gerne geschaut habe und wohl keinen bleibenden Schaden davongetragen habe. (Inzwischen habe ich mangels Interesses aber nicht einmal eine Fernsehapparat.)

Das Problem ist nur, daß die Regelungen der Bürokraten zwar entfernt an das Problem erinnern, aber eigentlich mit dem zugrundeliegenden Problem nichts zu tun haben. Wenn Sechzehnjährige mit Spielzeug-, Schreckschuß- oder scharfen Pistolen eine Tankstelle überfallen, dann läßt sich dieses Problem nicht dadurch lösen, die Plastikpistole die Saugnapfpfeile verschießt, die ich als Kind hatte, zu verbieten. Raub ist schon verboten. Man kann erodierte Wertvorstellungen nicht durch staatliche Verbote ersetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann erodierte Wertvorstellungen nicht durch staatliche Verbote ersetzen.

Da hast Du mal wieder völlig recht.

Aber wenn ich an die neueste Waffenrechtsänderung (das Messerverbot vom letzten Freitag) denke, zeigt sich, dass unsere Gesellschaft ihr Heil aber genau in solchen Aktionen sucht.

Leider...

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.