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IGNORED

Nur wer zehn Jahre "clean" ist, darf Waffen behalten


gunnerySergeant

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Geschrieben
Die Jahre nach § 5 (2) 1 e WaffG alt (5 Jahre) und § 5 (1) 1 b WaffG neu (10 Jahre), während denen man keine Zuverlässigkeit besitzt.

Ich habs befürchtet. Und ich dachte, Du liest hier schon längere Zeit aufmerksam mit. :traurig_16:

Also halt auch in diesem Thread zum 100.000 mal:

Die oben genannten 5- bzw. 10-Jahres-Fristen haben nur Bewandnis in Bezug auf den Widerruf, nicht aber auf die Erteilung von Erlaubnissen, da § 52 Abs. 1 Nr. 4 des Bundeszentralregistergesetzes hierfür eine Ausnahme vom Verwertungsverbot macht. Ergo können für eine Neuerteilung einer Erlaubnis auch noch länger zurückliegende Straftaten hinderlich sein. Wer sich das mal genauer anschauen möchte, sollte sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.1996 mit dem Aktenzeichen 1 C 12.95 zu Gemüte führen. :excl: Da wird es noch ausführlicher erklärt. Eines der ganz zentralen Urteile im Waffenrecht...

Es ist also nicht so, wie immer wieder falsch behauptet wird, dass automatisch nach Ablauf dieser Fristen wieder Zuverlässigkeit gegeben ist (auch wenn es in der Praxis, insbesondere bei Jagdbehörden, häufig so vorkommt). Die Waffenbehörde prüft vielmehr "nach pflichtgemäßem Ermessen", ob die weitere straffreie Führung nun eine positive Zukunftsprognose zulässt. An den damaligen Widerrufsvoraussetzungen hat sich sonst nichts geändert. Im Einzelfall wird deshalb geprüft, ob von der damaligen Einschätzung abgewichen kann.

Geschrieben

@SB: Wie lange dauert es denn in der Praxis, bis jemandem, der offenbar eine Straftat, bei der Gewalt und ein Verlust der Selbstkontrolle vorliegen, begangen hat, die Waffen abgenommen werden? Sagen wir, die Polizei hat jemanden aufgesammelt, der jemandem einen Barhocker ins Gesicht geschmissen hat oder einem Verkehrsteilnehmer einen Faustschlag versetzt hat. Offenbar scheint doch das Mißbrauchsrisiko zu der Zeit, zu der jemand bereits auffällig geworden ist, am größten zu sein. Der Betreffende wird jetzt wohl kaum von sich aus der Polizei, die den Fall aufnimmt, erzählen, daß er WBK-Inhaber ist. Wie lange dauert es denn dann, bis er tatsächlich die physische Kontrolle über die Waffen los ist?

Geschrieben

Das läuft in der Praxis zumeist genau anders rum. Sprich die Polizei fragt bei der Waffenbehörde nach, ob der Knabe registrierte Waffen oder Sprengstoff hat. Bei einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit wird erst mal alles (ziemlich schnell) sichergestellt. Die Waffenbehörde entscheidet dann im Widerrufsverfahren was damit geschieht.

Besteht kein dringender Handlungsbedarf kann es hingegen mehrere Monate dauern, bis es ans "Eingemachte" geht.

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
Dann nimm doch das umgekehrte Extrem auch mit auf...

Für KK brauchte man in den 70er Jahren noch keine WBK, oder?

Also dürfen nach eurer Rechtsauffassung alle jetzt begnadigten RAF-Terroristen sofort KK Waffen kaufen wenn sie ihre Verbrechen vor der Waffengesetzänderung begangen haben und somit für KK ihre Zuverlässigkeit ja gar nicht verloren haben KÖNNEN. Oder wie?

Faszinierend finde ich hier aber die Betroffenheit. Scheinbar machen sich einige echt Sorgen auch unter diese Regel zu fallen. Da fragt man sich schon wie viele in den letzten 10 Jahren verurteilte Schwerverbrecher es hier gibt. :sad:

:rotfl2:

Die RAF-Terroristen wurden wohl nicht wegen dem anfänglichen Besitz von KK-Vollautos zu 25+ Jahren verurteilt, sondern dafür, dass man mit KKs schon damals nicht auf Menschen zum Zwecke des Mordes dieser schiessen durfte... Mord ist wohl etwas anderes als legaler Erwerb und Besitz... und Mord war auch schon damals verboten...

Das wäre ja schön - man wird 25 Jahre weggesperrt und hat dann Anspruch auf Anwendung des alten Rechtes für die nächsten 25 Jahre - da kommt Freude auf an der Tankstelle...

Aber mal eure "Idee" von Rechtsanwendung in ein ähnliches Extrem erweitert.

Jetzt kommen die RAFs raus - irgendwann wird es der Innenminister hinkriegen, dass Lebenslang im Falle von Terrorismus tatsächlich Lebenslang bedeutet - Dann dürfen die RAFs also alle wieder einwandern, weil ja das neue Recht auf alles schon nach altem Recht erledigte (sie haben ihre Strafe schon hinter sich gebracht) angewendet wird und nach neuem Recht sitz man halt bis zum Tode ein...

Und das ist dann i.O. oder was? - Rechtssicherheit stell ich mir anders vor...

Klar in unserem Fall hier ist es mehr ein Verwaltungsakt und ja keine Strafe... Aber wer im alten Recht wieder zuverlässig wurde oder immer blieb, kann heute nicht einfach zur Gefahr abgestempelt werden. Damals hatte die Bevölkerung kein Problem damit das jener Waffen hatte, trotz seiner Verbrechen und er wusste auch um diese Regelung und das (noch vorhandene) Vertrauen in ihn... Ich meine, dass man jemanden, der sich nach altem Recht "richtig verhalten" (sonst hätte man ihn ja wohl wegen seiner Gefährlichkeit entwaffnet) hat nicht jetzt bescheinigen kann, dass er sich falsch verhalten hat... Man kann doch nicht vor sich hinleben in einer Art und Weise, dass man auch ja nicht Gesetze bricht oder "Tatsachen" anwendbar sind, die noch garnicht existieren, von denen man nichts weis und die man nicht für möglich gehalten hätte...

Erstaunlich wie "leidensfähig" wir hier alle sind - Irgendwer beschliesst irgendwas mit dem ideologischen Hintergedanken "Waffen raus aus dem Volk" und es gibt welche, die bei der Art und Weise wie das dann passiert nicht mal mehr ein kleines Zirpen von Ungerechtigkeit in sich fühlen...

Ich denke mal das 99% von uns die hier das Problem des einen als ungerecht ansehen NICHT vor dem selben Problem stehen, sondern sich nur gut vorstellen können wie sowas auch auf andere Bereiche angewendet werden kann...

Ich halte mich an die Gesetze - aber ich muss sie nicht mögen, ich darf sie kommentieren und als ungerecht bezeichnen. Das ist der Unterschied zu jenen die alles so hinnehmen, was in der Bibel steht...

Den Fall mit dem Jagdschein habe ich ja oben beschreiben - das empfinde ich auch als Ungerecht, aber es ist geltendes Recht und wurde so auch angewandt, auch wenn es selbst dem zuständigen SB übel hoch kam...

"Wehret den Anfängen !" sagt man und hier passt es wieder einmal...

Wenn jetzt demnächst der Umweltschutz weiter in den Vordergrund rückt und sich ein Minister findet der da nachhelfen will, dann ist es durchaus möglich, unter Berufung auf dieses Verwaltungsrecht auch Autofahrer "aus dem Verkehr zu ziehen" weil Falschparken ein Jahr den Lappen kostet und wer damals in einer Kontrolle noch mit unter der Promille-Grenze weiterfahren durfte wird dann nachträglich noch für drei Jahre Fussgänger. Und einige viele halten das dann für gerecht... Klar - unverantwortliches Verhalten im Strassenverkehr ist nicht hinnehmbar - da geht es um Menschenleben - solch unverantwortliche Leute dürfen nicht auf die Strasse gelassen werden...

Ziel des Gesetzes selber war aber eigentlich "so wenig Autofahrer auf den Strassen wie möglich - der Umwelt zu liebe..." - um die Strassensicherheit ging es fast garnicht - diese wird dann nur als Wahlkampfparole gerne angeführt...

Geschrieben
Einem Mann, der in den Jahren 1992 bis 1994 fünf Waffenbesitzkarten nebst zugehöriger Munitionserwerbsberechtigung erhalten hat, kann die Besitzberechtigung wieder entzogen werden,

Ich hatte nach diesem Satz angenommen, es würde sich um den Entzug der Erlaubnis handeln, nicht um die Neuerteilung selbiger.

Aber auch zu so einem Fall gab es kürzlich hier bei uns einen Vergleichsfall: Jemand hatte vor etlichen Jahren häufiger über die Stränge geschlagen und nun eine neue Verurteilung mit 15 Tagessätzen. Das LRA wollte ihm daher die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen und ich meine auch keinen neuen Jahresjagdschein ausstellen. Er ging vor Gericht und es kam ein Vergleich zu seinen Gunsten heraus. Die "alten" Sachen durften nicht herangezogen werden.

Eben drum erstaunt mich das im Eingangspost genannte Urteil doch sehr.

Geschrieben
Ich halte mich an die Gesetze - aber ich muss sie nicht mögen, ich darf sie kommentieren und als ungerecht bezeichnen. Das ist der Unterschied zu jenen die alles so hinnehmen, was in der Bibel steht...

:icon14:

bye knight

Geschrieben
:rotfl2:

Die RAF-Terroristen wurden wohl nicht wegen dem anfänglichen Besitz von KK-Vollautos zu 25+ Jahren verurteilt, sondern dafür, dass man mit KKs schon damals nicht auf Menschen zum Zwecke des Mordes dieser schiessen durfte... Mord ist wohl etwas anderes als legaler Erwerb und Besitz... und Mord war auch schon damals verboten...

Das wäre ja schön - man wird 25 Jahre weggesperrt und hat dann Anspruch auf Anwendung des alten Rechtes für die nächsten 25 Jahre - da kommt Freude auf an der Tankstelle...

Kann es sein das Du dieses Thema nicht gelesen hast? Genau das ist es doch was gefordert wird. Der Jäger aus dem Ursprungsposting wurde ja auch nicht verurteilt weil er legal Waffen gekauft hat. Verurteilt wurde er wegen eines Verbrechens. Und das ist nun mal im Strafrechtlichen Sinne kein "kleines Vergehen" sondern etwas das mit einem Jahr als absolute Minimalstrafe im Gesetz vorgesehen ist. Also MINDESTENS etwas wie Raub, gefährliche Brandstiftung oder Vergewaltigung.

Es steht an keiner Stelle das es nicht vielleicht sogar Mord war... O.K. ist eher unwahrscheinlich, aber durchaus möglich.

Aber mal eure "Idee" von Rechtsanwendung in ein ähnliches Extrem erweitert.

Jetzt kommen die RAFs raus - irgendwann wird es der Innenminister hinkriegen, dass Lebenslang im Falle von Terrorismus tatsächlich Lebenslang bedeutet - Dann dürfen die RAFs also alle wieder einwandern, weil ja das neue Recht auf alles schon nach altem Recht erledigte (sie haben ihre Strafe schon hinter sich gebracht) angewendet wird und nach neuem Recht sitz man halt bis zum Tode ein...

Und das ist dann i.O. oder was?

Nicht nur in Ordnung, meines Erachtens sogar Erstrebenswert. Und bloß weil z.B. einem besoffener Richter versehendlich das falsche Dokument unterschreibt meine ich auch nicht dass man aus "Gründen der Rechtssicherheit" z.B. Hans-Jürgen Rösner, erst mal Freigelassen, erst wieder einen Mord begehen lassen muss eh man die Sicherheitsverwahrung wieder neu anordnen kann.

Klar in unserem Fall hier ist es mehr ein Verwaltungsakt und ja keine Strafe... Aber wer im alten Recht wieder zuverlässig wurde oder immer blieb, kann heute nicht einfach zur Gefahr abgestempelt werden. Damals hatte die Bevölkerung kein Problem damit das jener Waffen hatte, trotz seiner Verbrechen

Das ist durch nichts belegt. Bei Erteilung zumindest der ersten WBKen war er ja offensichtlich noch nicht verurteilt, da diese Erteilung ja heute bereits deutlich mehr als 10 Jahre her ist.

Erstaunlich wie "leidensfähig" wir hier alle sind - Irgendwer beschliesst irgendwas mit dem ideologischen Hintergedanken "Waffen raus aus dem Volk" und es gibt welche, die bei der Art und Weise wie das dann passiert nicht mal mehr ein kleines Zirpen von Ungerechtigkeit in sich fühlen...

Ich forder nicht das man die Waffen aus dem Volk nehmen sollte. Ich fordere aber durchaus das verurteilte Verbrecher keine Waffen haben dürfen.

Wenn jetzt demnächst der Umweltschutz weiter in den Vordergrund rückt und sich ein Minister findet der da nachhelfen will, dann ist es durchaus möglich, unter Berufung auf dieses Verwaltungsrecht auch Autofahrer "aus dem Verkehr zu ziehen" weil Falschparken ein Jahr den Lappen kostet und wer damals in einer Kontrolle noch mit unter der Promille-Grenze weiterfahren durfte wird dann nachträglich noch für drei Jahre Fussgänger.

Pure Polemik ohne Zusammenhang dazu, das verurteilte Verbrecher weiterhin bewaffnet bleiben sollen. Es geht nicht um Strafe, sondern um Schutz. Und wenn ein Räuber, Vergewaltiger, Brandstifter oder was auch immer nur aufgrund einer leichten Verspätung des Verwaltungsaktes plötzlich seine Waffen behalten darf, ist das sicher nicht im Interesse der rechtschaffenen Bürger, und noch viel weniger in dem der anderen Legalwaffenbesitzer.

Geschrieben
Besteht kein dringender Handlungsbedarf kann es hingegen mehrere Monate dauern, bis es ans "Eingemachte" geht.

Im Grunde eigentlich widersinning, oder nicht? Klar hat auch jemand der einer Straftat beschuldigt wird Anspruch auf ein rechtstaatliches Verfahren. Aber der ganze Waffenrechtskokolores soll ja dem Schutz der Öffentlichkeit dienen, und offenbar ist die Gefährdung durch einen Waffenbesitzer, bei dem zu erwarten ist, daß es in ein paar Monaten wegen einer Straftat ans "Eingemachte" geht, weitaus größer als bei einem Bürger, gegen den nichts vorliegt, der aber z.B. erst das vorgeschriebene Wartejahr absolvieren muß. Der offensichtlich Kriminelle darf seine Waffen erst einmal behalten, während der unbescholtene Bürger warten muß. Na ja, beati possidentes ist ja ein altes Rechtsmotto, wenngleich eigentlich aus einem anderen Kontext.

Geschrieben
Lieber Wenemar,

es geht hier um Waffenbesitz im Zusammenhang mit einer Verurteilung. Nicht um Siemensmanager, nicht gezahlte Sozialbeiträge oder Deine Auslegung des Begriffs "allgemeingefährlich"!

Also: Thema verfehlt, setzen sechs.

Bevor Du das nächste mal was postest, lies mal eine andere Zeitung als die Bild und lies das Thema zu dem Du die äußerst richtig durch.

Falls Du einfach mal nur darüber reden willst, wie unfair unsere Wirtschaftsordnung im Speziellen, oder Kapitalismus im Allgemeinen ist, gibt es dafür sicher auch eine Menge anderer Foren, hier geht es wie gesagt um legalen Waffenbesitz.

TheHun

Hallo Hun,

ich reagiere vielleicht etwas spät, habe ein paar Tage nicht ins internet geschaut, doch ich will Dich nicht hängen lassen, bin ich doch erstaunt, dass Du meinen Beitrag so offensichtlich falsch verstanden hast. Ich versuch mal eine Aufklärung (gaaaanz langsam):

Du hattest Dich dahingehend geäußert, dass allen Verurteilten der Waffenbesitz verboten werden sollte (oder so ähnlich).

Ich fand das total überzogen, denn dies würde auch Leute treffen, die in keiner Weise allgemeingefährlich sind, z.B. einen Mittelständler, der im Fall einer Pleite wegen Nichtzahlung von Sozialbeiträgen (er hatte es vorgezogen, mit dem letzten Geld die Löhne zu zahlen) verknackt wurde (mein Erlebnis aus dem Bekanntenkreis) oder den vielzitierten Siemensmanager, der wegen "Bestechung"....

Ich meine also annähernd verstanden zu haben, dass es um "Waffenbesitz im Zusammenhang mit einer Verurteilung" ging. Im Übrigen aboniere ich die FAZ und habe keine Probleme mit unserer Wirtschaftsordnung im Speziellen oder mit Kapitalismus im Allgemeinen.

Gruß Wenemar

PS: Falls Du es immer noch nicht verstehst: Lies meinen früheren Beitrag noch ein paar Mal durch, vielleicht kannst auch Du irgend wann die Ironie erkennen. :gutidee:

Geschrieben
Im Grunde eigentlich widersinning, oder nicht?

Ich glaub Du hast da was falsch verstanden. Es geht hier darum, dass beim Widerruf einer WBK nur dann die Waffen sofort weg sind, wenn eine unmittelbare Gefährdungslage vorliegt. Andernfalls bekommt der Betroffene eine angemessene Frist zur Veräußerung bzw. Unbrauchbarmachung oder Vernichtung seiner Waffen eingeräumt.

Geschrieben
Ich fand das total überzogen, denn dies würde auch Leute treffen, die in keiner Weise allgemeingefährlich sind, z.B. einen Mittelständler, der im Fall einer Pleite wegen Nichtzahlung von Sozialbeiträgen (er hatte es vorgezogen, mit dem letzten Geld die Löhne zu zahlen) verknackt wurde

Und wenn Du bekannte hättest die ohne Unfallrente nach dem Betriebsunfall dastehen nur weil der Arbeitgeber sich, um den Konkurs zu verschleppen, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gespart hat, oder selbst wenn Du "nur" Bekannte hast die nach dem Konkurs kein Konkursgeld bekommen weil der Arbeitgeber die Agentur für Arbeit nicht Bezahlt hat, würdest Du das anders sehen.

Mit so einer Aktion kann der Arbeitgeber hunderte Angestellte mit tausenden Angehörigen hinten dran in den Ruin, einige u.U. sogar in den Selbstmord treiben. Das steht für mich mindestens auf einer Stufe mit gewerbsmäßigem Betrug und ist ja wohl ganz sicher Gemeingefährlich da er die umfassenden Katastrophalen Folgen seines Handelns nicht abschätzt. In der letzten Hinsicht also ohne weiters Vergleichbar mit einem Brandstifter, nur das er die Feuerversicherung seiner Mitarbeiter noch vorher Kündigt.

Ich glaub Du hast da was falsch verstanden. Es geht hier darum, dass beim Widerruf einer WBK nur dann die Waffen sofort weg sind, wenn eine unmittelbare Gefährdungslage vorliegt. Andernfalls bekommt der Betroffene eine angemessene Frist zur Veräußerung bzw. Unbrauchbarmachung oder Vernichtung seiner Waffen eingeräumt.

Ich glaube er hat Dich genau Richtig verstanden. Ich meine eher das er die Meinung vertritt das jemand der eine so geringe Gefährdung darstellt das man ihm noch Wochen oder Monate einräumen kann um die Waffen zu veräußern, man ihm auch mehr Monat, Jahre, eine Ewigkeit einräumen könnte in der er weiter Schießt.

Eine gewisse Logik kann man dem durchaus nicht absprechen.

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
Pure Polemik ohne Zusammenhang dazu, das verurteilte Verbrecher weiterhin bewaffnet bleiben sollen. Es geht nicht um Strafe, sondern um Schutz. Und wenn ein Räuber, Vergewaltiger, Brandstifter oder was auch immer nur aufgrund einer leichten Verspätung des Verwaltungsaktes plötzlich seine Waffen behalten darf, ist das sicher nicht im Interesse der rechtschaffenen Bürger, und noch viel weniger in dem der anderen Legalwaffenbesitzer.

Aha... und Alkohol am Steuer ist nicht gefährlich und spricht nicht Bände über die Zuverlässigkeit einer Person ein Fahrzeug zu führen??? Ich dachte du wolltest die Menschheit schützen - hier kannst du jährlich viele (auch prozentual mehr als beim Waffenge(miss)brauch) retten...

"Keiner will den besoffenen Autofahrer bestraffen, aber der Rest der Bevölkerung muss doch vor solchen Leuten geschützt werden - am besten für immer..."

Oder anders:

"Es geht nicht um Strafe, sondern um Schutz. Und wenn ein Alkoholiker, Gelegenheitstrinker, Drogenmissbraucher oder was auch immer nur aufgrund einer leichten Verspätung des Verwaltungsaktes plötzlich seinen Führerschein behalten darf, ist das sicher nicht im Interesse der rechtschaffenen Bürger, und noch viel weniger in dem der anderen verantwortungsvollen Autofahrer."

Und wenn einer damals mit 0,3 o/oo erwischt wurde und weiterfahren konnte ist er trotzdem bei einer 0,0 o/oo-Grenze unzuverlässig, da er ja schon nachgewiesen hat mit 0,3 o/oo ein Auto gefahren zu haben...

Oder wäre solch ein Vorgehen ungerecht? - Warum ist dann dieser "nachträgliche Tatsachen-Waffen-Mist" gerecht? - Weil es dich nicht betrifft? - oder weil du auch ab und zu mal mit Promille im Blut ein Auto führst?... oder weil es ja wiedereinmal "zwei Paar Schuhe" sind, die aber doch irgendwie gleich sind...

Geschrieben
Es geht nicht um Strafe, sondern um Schutz.
Deiner Meinung nach geht es hier um Schutz. Du kannst ja gerne der Meinung sein, dass jemand welcher Sozialabgaben hinterzieht keine Waffen haben darf, weil ja nicht auszudenken ist, was so einer mit einer eben solchen sonst noch alles anstellen könnte.

Die Ausgangsfrage hier ist aber, ob jemand, der nach altem Recht zuverlässig war, nur durch eine Änderung der Rechtsordnung rückwirkend unzuverlässig werden kann. Und etwas detailierter:

Ob das:

- recht ist

- gerecht ist.

bye knight

Geschrieben
Und wenn Du bekannte hättest die ohne Unfallrente nach dem Betriebsunfall dastehen nur weil der Arbeitgeber sich, um den Konkurs zu verschleppen, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gespart hat, oder selbst wenn Du "nur" Bekannte hast die nach dem Konkurs kein Konkursgeld bekommen weil der Arbeitgeber die Agentur für Arbeit nicht Bezahlt hat, würdest Du das anders sehen.

Murat,

akzeptiert, bleibt noch aus meinem Beispiel der Siemensmanager, der im Interesse deutscher Arbeitsplätze bestochen hat und dafür verknackt wurde. Würdest Du dem auch ein Recht auf Waffenbesitz absprechen (so wie The Hun sich das vorstellt)?

Gruß Wenemar

Geschrieben
PS: Falls Du es immer noch nicht verstehst: Lies meinen früheren Beitrag noch ein paar Mal durch, vielleicht kannst auch Du irgend wann die Ironie erkennen. :gutidee:

Servus Wennemar,

da haben wir entweder beide aneinander vorbeigeredet oder ich raffe es nicht.

Natürlich sollten nicht Waffen eingezogen werden, wenn einer wegen etwas verurteilt wird, daß damit nichts zu tun hat.

Wird jemand aber zum dritten Mal verurteilt, dann leite ich daraus ab, daß diese Person nicht zuverlässig ist.

Ansonsten können wir uns gerne per PM austauschen.

Gruß

TheHun

Geschrieben
Aha... und Alkohol am Steuer ist nicht gefährlich und spricht nicht Bände über die Zuverlässigkeit einer Person ein Fahrzeug zu führen??? Ich dachte du wolltest die Menschheit schützen - hier kannst du jährlich viele (auch prozentual mehr als beim Waffenge(miss)brauch) retten...

Falls Du es nicht bemerkt haben solltest, beim Verkehrsrecht wird das seit Jahrzehnten schon so gehandhabt.

Du musst nicht Besoffen Auto gefahren sein um den Führerschein zu verlieren. Sobald die Behörde davon Kenntnis erlangt das Du Alkohol- oder Drogenabhängig bist, ist der Führerschein erst mal futsch. Und das ohne das jeder Einzelfall in Foren betrauert wird.

oder weil es ja wiedereinmal "zwei Paar Schuhe" sind, die aber doch irgendwie gleich sind...

Es sind 2 paar Schuhe. Der Fahrer mit 0,3 Promille hat nicht gegen das Gesetz verstoßen. Der Jäger hier, hat, ganz Unabhängig vom Waffengesetz, ein Verbrechen begangen. Die Frage ist also eher, ob z.B. Jemand der Drogenabhängig ist den Führerschein behalten darf bloß weil er den Führerschein zu einer Zeit gemacht hat als diese Droge im Straßenverkehr noch Legal war.

Die Ausgangsfrage hier ist aber, ob jemand, der nach altem Recht zuverlässig war, nur durch eine Änderung der Rechtsordnung rückwirkend unzuverlässig werden kann.

Völlig Falsch. Diese Frage wird gar nicht gestellt. Die Frage ist ob Jemand der früher mal als Zuverlässig gegolten hat bis in alle Zeiten Zuverlässig bleibt. Rückwirkend wird gar nichts aberkannt, aberkannt wird für die Zukunft.

Euch ist aber auch klar, dass jede andere Entscheidung des Gerichts bedeuten würde, das Waffenrechtsverschärfungen ad absurdum geführt werden? Sie würden ja immer mit Jahrzehnten Verspätung greifen. Genau so gut könnte man bestimmen dass man alle Verkehrsschilder die erst, nachdem man den Führerschein gemacht hat, eingeführt wurden nicht zu beachten bräuchte. Und wer vor 1967 seinen Führerschein in Schweden gemacht hat fährt weiter Links...

Quintessenz, und auch wesentlicher Punkt warum Alkohol im Straßenverkehr nicht als Vergleich standhalten kann, hätte der Richter anders geurteilt stände schon heute in der Zeitung" Waffen müssen verboten werden, heutiges Waffengesetz sichert Schwerverbrechern den weiteren Besitz."

bleibt noch aus meinem Beispiel der Siemensmanager

Über das weiß ich zu wenig um mir ein Urteil bilden zu können. Wobei das "im Interesse der Arbeitsplätze" so für sich erst einmal nicht sonderlich glaubwürdig klingt.

Geschrieben
Die Frage ist also eher, ob z.B. Jemand der Drogenabhängig ist den Führerschein behalten darf bloß weil er den Führerschein zu einer Zeit gemacht hat als diese Droge im Straßenverkehr noch Legal war.

Das sehe ich anders. Jemand wird mit erhöhter Geschwindigkeit erwischt, und muß den Lappen für einen Monat abgeben. Er macht dies, und bekommt ihn wieder zurück drei Tage danach wird beschlossen, daß er, wenn er den Fehler erst heute gemacht hätte, den Führerschein für zwei Monate abgeben hätte müssen. Also wird der Führerschein erneut eingezogen, obwohl er wieder zurückgegeben wurde. Das ist das Beispiel, das meiner Auffassung nach besser paßt.

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
Falls Du es nicht bemerkt haben solltest, beim Verkehrsrecht wird das seit Jahrzehnten schon so gehandhabt.

Ahso...

Habe noch von keinem Fall gehört, bei dem die Polizei freundlich klingelt und dann anfängt: "Hallo Herr Müllermeierschulze. Erinnern sie sich noch als wir sie vor 10 Jahren rausgewunken haben und sie später mit 0,5 o/oo weiter fahren lassen mussten? - nun, heute ist nicht ihr Tag, den nach jetzt gültigen, neuem Recht ist fahren mit 0,5 o/oo nicht erlaubt und wird mit 3 Monaten Führerscheinentzug und MPU geahndet - der Sicherheit im Strassenverkehr zur liebe... - dürften wir nun ihren Führerschein ausgehändigt bekommen, bitte?..."

Euch ist aber auch klar, dass jede andere Entscheidung des Gerichts bedeuten würde, das Waffenrechtsverschärfungen ad absurdum geführt werden? Sie würden ja immer mit Jahrzehnten Verspätung greifen. Genau so gut könnte man bestimmen dass man alle Verkehrsschilder die erst, nachdem man den Führerschein gemacht hat, eingeführt wurden nicht zu beachten bräuchte. Und wer vor 1967 seinen Führerschein in Schweden gemacht hat fährt weiter Links...

Nein würden sie nicht. Wer im Zeitraum des neuen Rechtes "unzuverlässig wird" wird nach neuem Recht belangt. Wer aber nach altem Recht weiter "auf die Menschheit gelassen wurde" weil er halt noch zuverlässig war nach seinen Vergehen, bleibt heute genau so zuverlässig... "bis NEUE TATSACHEN (ein neues Verbrechen) eintreten, die zum Versagen der Erlaubnis führen..."

Nach deinem Gerechtigkeitsempfinden möchte ich keine Steuern zahlen - da müsste ich ja für mehrere Jahrzehnte MwSt nachzahlen...

@Fyodor: +1

Geschrieben
Völlig Falsch. Diese Frage wird gar nicht gestellt. Die Frage ist ob Jemand der früher mal als Zuverlässig gegolten hat bis in alle Zeiten Zuverlässig bleibt. Rückwirkend wird gar nichts aberkannt, aberkannt wird für die Zukunft.

Wenn du das Urteil liest (bzw. das wenige was bisher publiziert wurde), dann wird dir schon klar, was ich mit "rückwirkend" gemeint habe. Ganz bestimmt....

Und ja: Wer vor der Einführung des neuen Rechtes als zuverlässig galt und wer sich ab Einführung des neuen Rechtes nichts zu Schulden kommen lassen hat, der gilt für mich als zuverlässig (im Sinne des WaffG).

Ob das in diesem Fall vom Timing so konkret passt, wird man erst sehen können, wenn das Urteil im Ganzen vorliegt. Wenn er wirklich wegen eines "Verbrechens" verurteilt wurde, ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Waffen nicht schon nach altem Recht eingezogen wurden.

Euch ist aber auch klar, dass jede andere Entscheidung des Gerichts bedeuten würde, das Waffenrechtsverschärfungen ad absurdum geführt werden? Sie würden ja immer mit Jahrzehnten Verspätung greifen.

Nö - wieso? Wer nach in Kraft treten etwas anstellt, wird nach den neuen Regeln behandelt. Wo ist das Problem dabei? Nur: Wer vor in Kraft treten etwas angestellt hat, sollte nach den alten Regeln behandelt werden.

Ich würde es eher als absurd bezeichnen, wenn:

  • jemand mit 18 Jahren vor in Kraft treten des neuen WaffG eine Pistole 9mm erworben hat, sie diese nach in Kraft treten wieder abgeben muss, weil er die Vorraussetzungen für den Umgang nicht hat
  • jemand, der vor einer (theoretischen) Wiedereinführung des Anscheinsparagrafen ein AR-15 hat, dieses nach der Wiedereinführung wieder abgeben muss.
  • jemand vor in Kraft treten des neuen WaffG und vor in Kraft treten der 0,5 Promille-Grenze zwei Mal mit 0,6 Promille erwischt wurde und seine Waffen behalten durfte. Nach der Neuregelung klingelt es dann an der Tür, weil man diese beiden Fälle für eine nicht vorhandene Zuverlässigkeit heranzieht.
  • (weil wir ja keine Beispiele aus dem Stafrecht nehmen sollen) jemand aufgrund eines genehmigten Bauantrages sein Haus baut, dann die Bauordnung geändert wird und danach das Haus nicht mehr der Bauordnung entspricht und dieses Haus dann abgerissen werden muss.

bye knight

Geschrieben
Einem Mann, der in den Jahren 1992 bis 1994 fünf Waffenbesitzkarten nebst zugehöriger Munitionserwerbsberechtigung erhalten hat, kann die Besitzberechtigung wieder entzogen werden, nachdem 2002 ein Gesetz in Kraft getreten ist, das vorschreibt, dass Bürger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz von Waffen haben, wenn sie rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind und seit der (letzten) Verurteilung "zehn Jahre noch nicht verstrichen sind" (hier wurde der Mann nach Erhalt der Waffen strafrechtlich verurteilt). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 10-Jahres-Regel auch dann gilt, wenn die Verurteilung bereits vor dem In-Kraft-Treten des verschärften Gesetzes lag. (Bundesverwaltungsgericht, 6 C 24/06)

Quelle

Mal ganz blöd gefragt: weswegen wurde der denn verknackt? Sollte man sowas nicht erst mal wissen, um dann mehr Klarheit zu haben über die Denke der Schwarzkittel? :confused:

Geschrieben
Ohne den Betroffenen wegen der verübten Tat in Schutz nehmen zu wollen, verweise ich auf:

§1 StGB sowie Art. 103, Abs. 2 GG

"Nulla poena sine lege" => "Keine Strafe ohne Gesetz".

Oder mit anderen Worten: Was zum Zeitpunkt der damaligen Rechtsprechung gesetzlich legalisiert war, kann nicht im Nachhinein als gesetzwidrig erklärt werden. Denn dem steht der Grundsatz des Rückwirkungsverbots (Art.103,Abs.2 GG: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.") entgegen.

mal etwas provokativ in die runde gefragt: wann hat unsere gesetzesverdreher das letzte mal das GG bei einem ihrer exkurse ins "recht" interessiert ? das ist doch nicht der erste faux pas, bei dem die justiz über dieses paperle geflissentlich ignoriert... deshalb heisst es ja auch "rechtsstaat", weil schön rechts, gelle... :rolleyes: man wo sind wir gelandet...

nicht falsch verstehen, aber manchmal zweifle ich echt am verstand mancher so hochgelobten verbeamteten volljuristen...

Geschrieben
Ich würde es eher als absurd bezeichnen, wenn:
  • jemand mit 18 Jahren vor in Kraft treten des neuen WaffG eine Pistole 9mm erworben hat, sie diese nach in Kraft treten wieder abgeben muss, weil er die Vorraussetzungen für den Umgang nicht hat
  • jemand, der vor einer (theoretischen) Wiedereinführung des Anscheinsparagrafen ein AR-15 hat, dieses nach der Wiedereinführung wieder abgeben muss.
  • jemand vor in Kraft treten des neuen WaffG und vor in Kraft treten der 0,5 Promille-Grenze zwei Mal mit 0,6 Promille erwischt wurde und seine Waffen behalten durfte. Nach der Neuregelung klingelt es dann an der Tür, weil man diese beiden Fälle für eine nicht vorhandene Zuverlässigkeit heranzieht.
  • (weil wir ja keine Beispiele aus dem Stafrecht nehmen sollen) jemand aufgrund eines genehmigten Bauantrages sein Haus baut, dann die Bauordnung geändert wird und danach das Haus nicht mehr der Bauordnung entspricht und dieses Haus dann abgerissen werden muss.

Dann solltest Du vielleicht Hobbys meiden die mit Waffen zu tun haben, denn

  • Zumindest Leute die nach altem Waffenrecht unter 25 GK Erworben haben mussten die MPU nachreichen.
  • Ein neuer Anscheinsparagraph macht überhaupt keinen Sinn wenn alle vorher noch ein Arsenal einkaufen und das weiter behalten. Genau so gut könnte man fordern das alle KK Waffen die nach ganz altem Waffengesetz frei ab 18 erworben wurden wieder aus den WBKen gestrichen werden und wieder Frei ab 18 sind. (Und spätestens da wird dann klar das dies eine wesentlich größere Ungerechtigkeit gegenüber denen ist die z.B. bloß weil sie zufällig ein paar Monate zu spät geboren wurden die Waffen nicht mehr Frei kaufen dürften.)
  • Spätestens wenn Du hier 3 Mal mit 0,1 Promille Erwischt wurdest ist der Führerschein zumindest hier im Norden auch weg da schwere Alkoholabhängigkeit unterstellt wird. Und wer nicht mal Auto fahren darf...
  • Haben wir hier zu Hauf. Nennt sich "Kaisenhäuser" Spätestens wenn der jetzige Besitzer stirbt muss das Haus abgerissen werden. Ganz abgesehen davon das Du auch ein Haus "nachpflegen" musst. Schau dir doch einen in den 50ern zugelassenen Schießstand an… da kannst Du auch nicht sagen "Feuerlöscher haben wir nicht als das gebaut wurde waren nur Sandeimer gefordert."

Nehmen wir doch was anderes (irgendwer schreit sicher gleich Bullshitt)... 1945 war dieses Land voll mit Leuten die nach früherem Recht nichts Verbotenes getan haben. Das hielt, zu Recht, niemanden davon ab die Leute zu Verurteilen. Das gleiche in der DDR... es war nicht Verboten auf Grenzgänger zu schießen... Das Recht ändert sich nun mal. Das hat man in einer Demokratie hinzunehmen, denn die Regierung ist auch von Dir dazu bestimmt eben genau dieses zu tun.

Geschrieben
könnte aber auch sein, daß PNM es so sieht: wenn unzuverlässig, dann sofort und nicht irgendwann.

Exakt. Wenn jemand mit einer Handlung auffällt, aus der sich höchstwahrscheinlich eine Verurteilung ergeben wird, dann ist er jetzt unzuverlässig, und zwar auch dann wenn seine Tat nicht so schwerwiegend war, daß die Polizei sich die Mühe macht Auskunft einzuholen und die Waffen sicherzustellen--oder aber seine Tat macht ihn gar nicht unzuverlässig, dann soll er aber auch seine Waffen behalten dürfen.

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