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IGNORED

Nur wer zehn Jahre "clean" ist, darf Waffen behalten


gunnerySergeant

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Jawohl, auch sollten Verurteilte generell ihr Recht auf Eigentum und Selbstbestimmung verlieren..... natürlich auch die pösen, pösen Siemensmanager, die sich u.a. im Interesse deutscher Arbeitsplätze als allgemeingefährlich erwiesen haben oder der Mittelständler, der kurz vor der Pleite noch die Löhne zahlte aber kein Geld mehr für die Sozialbeiträge hatte! :o

Wenemar

Lieber Wenemar,

es geht hier um Waffenbesitz im Zusammenhang mit einer Verurteilung. Nicht um Siemensmanager, nicht gezahlte Sozialbeiträge oder Deine Auslegung des Begriffs "allgemeingefährlich"!

Also: Thema verfehlt, setzen sechs.

Bevor Du das nächste mal was postest, lies mal eine andere Zeitung als die Bild und lies das Thema zu dem Du die äußerst richtig durch.

Falls Du einfach mal nur darüber reden willst, wie unfair unsere Wirtschaftsordnung im Speziellen, oder Kapitalismus im Allgemeinen ist, gibt es dafür sicher auch eine Menge anderer Foren, hier geht es wie gesagt um legalen Waffenbesitz.

TheHun

Geschrieben
Wo ist das Problem?
Das Problem liegt darin, dass ein geradeaus denkendes Gerechtigkeitsempfinden eben zu einem anderen Ergebnis kommt. Erst über mehrstufige Winkelzüge mag in diesem Urteil ein gewisses Maß an Logik erkennbar sein - aber die Frage ob man dem Mann nun die Waffen als Strafe wegnimt oder als Verwaltungsakt ist für den Mann bloße Haarspalterei. Ohne hier irgendwas rechtfertigen zu wollen: Zum Zeitpunkt der Tat gab es gewisse Regeln und die sind auf alles anzuwenden, was mit dieser Tat zusammenhängt. Ob das nun im GG steht oder nicht, ist eine natürlich andere Sache - aber das GG ist nun mal keine übergeordnete Gerechtigkeitsinstanz, sondern irendwo auch bloß ein Gesetz.

Wie runnerpok schon geschrieben hat, sind solche "rückwirkenden" Änderungen allerdings schon sehr häufig vorgekommen (Beispiele aus dem Gedächtnis: Die Renten sind sicher, Entlassungsgeld bei der Bundeswehr, Anerkennung von Studienzeiten bei der Rente, Anerkennung von studentischer Vertretungstätigkeit beim Bafög, Spekulationsfristen bei Zertifikaten, Steuervergünstigungen bei PKW, und sicher noch viele viele weitere). Im Ergebnis bedeutet dies, dass man sich beim Staat auf nichts verlassen kann. Das wiederum zu Ende gedacht bedeutet, dass man besser sehr gut überlegen sollte, wie viel Vertrauen man dem Staat gibt...

bye knight

Geschrieben
Das Problem liegt darin, dass ein geradeaus denkendes Gerechtigkeitsempfinden eben zu einem anderen Ergebnis kommt.

Echt? Ich hab eigentlich ein schon fast übertriebenes Gerechtigkeitsempfinden, aber das meldet sich dabei nicht im Geringsten. Ein Waffenbesitzer hat eine Straftat begangen und nach bekannt werden der Verurteilung wird daraufhin die WBK eingezogen. Ein völlig normaler Vorgang, und prinzipiell auch nach dem alten Waffengesetz nicht viel anders.

Selbst wenn da die Bewertungsmaßstäbe sich ändern. Das ist wie mit den "Pegeltrinkern" dei sich aufregen das sie schon mit 0,3 Promille dran sind wenn sie auffällig fahren. Wenn der Jäger hier versucht haben sollte die Straftat vorsätzlich so zu gestalten das er die Waffen behalten kann ist das aus meiner Sicht alleine schon derart heftig das es allemal reichen sollte neben Zuverlässigkeit ins besondere die Persönliche Eignung in Frage zu stellen. Hat er hingegen einfach so, ohne vorherige betrachtung der waffenrechtlichen Auswirkung eine Straftat begangen... hätte er eh damit rechnen müssen dass die Waffen weg sind.

der Mittelständler, der kurz vor der Pleite noch die Löhne zahlte aber kein Geld mehr für die Sozialbeiträge hatte! :o

Völlig richtig. Und wenn Du jemanden in der Familie hättest der nach einem Betriebsunfall ohne jede Versorgung dasteht weil der Arbeitgeber sich die Sozialbeiträge und die Berufsgenossenschaftsbeiträge "gespart" hat, würdest Du das auch so sehen. Und wenn man den Konkurs derart verschleppt ist das NIE zum Wohle der Allgemeinheit und auch nicht der Angestellten.

Geschrieben
Echt? Ich hab eigentlich ein schon fast übertriebenes Gerechtigkeitsempfinden, aber das meldet sich dabei nicht im Geringsten. Ein Waffenbesitzer hat eine Straftat begangen und nach bekannt werden der Verurteilung wird daraufhin die WBK eingezogen. Ein völlig normaler Vorgang, und prinzipiell auch nach dem alten Waffengesetz nicht viel anders.

Seine Verurteilung wurde nicht im Nachhinein bekannt, sondern das Gesetz wurde geändert. Als er verurteil wurde, war das kein Grund ihm die Waffen wegzunehmen. Jahre später ändert sich das Gesetz, und von heute auf morgen ist er unzuverlässig, ohne in dieser Zeit irgendetwas angestellt zu haben. Ich finde das nicht richtig.

Geschrieben
Seine Verurteilung wurde nicht im Nachhinein bekannt, sondern das Gesetz wurde geändert. ..........

So verstehe ich den Eingangspost auch. Ich kann deshalb auch nicht nachvollziehen wie hier einige dem Rechtsbruch durch die Justiz Applaus spenden können.

Mfg Weini

Geschrieben
So verstehe ich den Eingangspost auch. Ich kann deshalb auch nicht nachvollziehen wie hier einige dem Rechtsbruch durch die Justiz Applaus spenden können. Mfg Weini

ich kann auch nicht nachvollziehen, mit welcher vehemenz ein aufgebrachtes grüppchen gerechtigkeitsapostel und juristischer laien dem höchsten deutschen verwaltungsgericht rechtsbruch zuerkennt ....

und was ist an dem eingangspost so schwer zu verstehen? dass sich jemand aufregt, wenn rechtsprechung in höchster instanz an seinem bauchempfinden vorbeigeht??? nun ja, es sei vergönnt.

ansonsten empfehle ich die lektüre der waffg alt - neu, insbesondere die zuverlässigkeitsparagrafen. wenn es dazu fragen gibt, stehe ich gern zur verfügung. für bauchempfindungen ist dr. sommer zuständig.

grüße

Geschrieben
Sondern darum, daß mit dem Urteil geltendes Recht (Rückwirkungsverbot) ausgehebelt wurde.

Nun ja, strafrechtlich wird er ja rückwirkend nicht belangt. Es wird ihm auch nicht vorgeworfen seine Waffen zwischen Verurteilung und Widerruf illegal besessen zu haben. Insofern wird also hier nicht rückwirkend gehandelt. Es geht ja darum, ob er in Zukunft seine Waffen behalten darf. Wenn etwas verletzt wird, dann ist es der Besitzstandschutz, aber der greift ja im Waffenrecht noch nicht einmal bei Gegenständen, die ich mir vor zwanzig Jahren als Kind völlig legal vom Taschengeld gekauft habe obwohl ich mir in der Zwischenzeit nichts habe zuschulden kommen lassen.

Solange offenbar die große Mehrheit nicht nur der Deutschen überhaupt, von denen die meisten wohl gar nicht über diese Frage nachdenken, sondern selbst der Waffenbesitzer den Waffenbesitz als Privileg ansehen, das von der Verwaltung aufgrund bestimmter Rechtsnormen verliehen wird, solange ist es im Grunde nur folgerichtig, wenn dieses Privileg auch wieder entzogen wird. Diese Entziehung kann wegen jetzigen oder früheren Fehlverhaltens erfolgen, aber sie kann auch erfolgen, ohne daß der Waffenbesitzer irgendetwas dafür kann, z.B. durch geänderte Rechtsnormen.

Jetzt habe ich hier schon öfters ausgeführt, daß ich die Konstruktion des Privilegs auf Waffenbesitz für falsch halte und ihn für ein fundamentales Bürgerrecht halte, genauso wie z.B. die Meinungsfreiheit. Wäre das so im gegenwärtigen deutschen Recht anerkannt, dann hätte der Mann seine Waffen nur als Nebenfolge seiner Verurteilung verlieren können, und wenn das Gericht von dieser Nebenfolge abgesehen hätte, dann hätte er sie eben behalten dürfen. Es ist aber vom deutschen Recht gegenwärtig nicht so anerkannt, und die Mehrheit sowohl der Waffenbesitzer als auch der Nichtwaffenbesitzer scheint sich daran nicht zu stören. Wenn man aber keine Probleme damit hat, daß Waffenbesitz nicht als Bürgerrecht anerkannt sondern als Privileg gestattet wird, dann braucht man sich auch nicht darüber zu ärgern wenn einem selbst oder anderen dieses Privileg aus vielleicht zweifelhaften Gründen gestrichen wird. Es ist kein Besitz und kein Recht sondern eine gnädigerweise höchsthoheitlich gewährte Ausnahme.

Geschrieben
Seine Verurteilung wurde nicht im Nachhinein bekannt, sondern das Gesetz wurde geändert.

Das lese ich aus dem ersten Beitrag absolut nicht heraus.

Aber wenn ihr das anders seht... wie war eigentlich die Grenze nach dem alten Gesetz?

Ich meine er ist wie man der verlinkten Quelle entnehmen kann immerhin wegen eines Verbrechens Verurteilt wurden, und Verbrechen sind ja nach dem §12 StGB "rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind."

Wenn man dann mal durchschaut landet man bei Raub, vorsätzlicher Brandstiftung, Körperverletzung mit Todesfolge, schwerem sexuellen Missbrauch und ähnlichem, nicht beim Überfahren einer roten Ampel. Konnten nach dem alten WaffG also Räuber, Brandstifter und Co. tatsächlich ihre Zuverlässigkeit behalten?

Geschrieben
Wenn man dann mal durchschaut landet man bei Raub, vorsätzlicher Brandstiftung, Körperverletzung mit Todesfolge, schwerem sexuellen Missbrauch und ähnlichem, nicht beim Überfahren einer roten Ampel. Konnten nach dem alten WaffG also Räuber, Brandstifter und Co. tatsächlich ihre Zuverlässigkeit behalten?

Nun ja, es wird vielleicht auch einen Grund geben warum er trotz einer ernsthaften Straftat seine Waffen behalten durfte. Ich will einmal schwer hoffen, daß die Verwaltung so weit funktioniert, daß ein wegen der von Dir genannten Straftaten verurteilter Täter seine Waffen nicht bis zur nächsten Regelüberprüfung legal behalten kann--sollte dem nicht so sein, dann ist das Waffenrecht wirklich vollends für die Katz.

Geschrieben
:icon14: ich verstehe auch nicht so ganz worum es hier geht. Die WBK wird ja nicht zur Strafe weggenommen, nach dem Motto: Böser Junge, du darfst jetzt zehn Jahre nicht mehr schießen, sondern aufgrund der fehlenden Zuverlässigkeit. Und die fehlt eben regelmäßig demjenigen, der in den letzten Jahren eine Straftat begangen hat. Wo ist das Problem?

Volle Zustimmung.

Rechtsbruch liegt natürlich nicht vor und auch kann ich es sehr wohl in meinem Gerechtigkeitsempfinden unterbringen, dass ein verurteilter Straftäter keine legalen Waffen hat. Aber hier meldet sich auch die Fraktion zu Wort, die es absolut nicht verstehen kann, dass man seine WBKs los ist wenn man besoffen Auto fährt...

TheHun

Geschrieben
Einem Mann, der in den Jahren 1992 bis 1994 fünf Waffenbesitzkarten nebst zugehöriger Munitionserwerbsberechtigung erhalten hat, kann die Besitzberechtigung wieder entzogen werden, nachdem 2002 ein Gesetz in Kraft getreten ist, das vorschreibt, dass Bürger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz von Waffen haben, wenn sie rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind und seit der (letzten) Verurteilung "zehn Jahre noch nicht verstrichen sind" (hier wurde der Mann nach Erhalt der Waffen strafrechtlich verurteilt). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 10-Jahres-Regel auch dann gilt, wenn die Verurteilung bereits vor dem In-Kraft-Treten des verschärften Gesetzes lag. (Bundesverwaltungsgericht, 6 C 24/06)

Also für mich liegt der Fall hier so, dass der Knabe seine WBK Anfang der 90er-Jahre erhalten hat, nach Erhalt der Waffen verurteilt worden ist und dieser aus irgendwelchen Gründen (z.B. Behörde hat zu spät die Zuverlässigkeit geprüft und wegen des Verwertungsverbots gebunden) nach altem WaffG die Waffen trotzdem behalten durfte. Grob umrissen betraf der alte § 5 Abs. 2 WaffG vorwiegend folgende strafrechtlichen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch:

§§ 59 Abs. 1 - 80, 101a, 111 - 125a, 177, 181a, 211 - 231, 242 - 252, 266, 283 und 306 - 323c sowie nach § 370 Abgabenordnung.

Dark Angel hat meines Erachtens den Sachverhalt treffend umrissen. Wir sollten erst mal alle die Begründung des BVerwG abwarten. Daraus ergibt sich bestimmt der besondere Punkt des Verfahrens, der hier von mir und anderen nicht bedacht worden ist.

Geschrieben

Hmmm...gab es nicht zum gleichen Sachverhalt bereits eine Sache ganz im Süden (genauer Südosten) Bayerns, die gegenteilig beschieden wurde (eben aus den hier im Thread bereits genannten Gründen)? Da war doch in einer der beiden großen Waffenzeitschriften vor mehreren Jahren etwas zu lesen, meine ich?

Geschrieben
Hmmm...gab es nicht zum gleichen Sachverhalt bereits eine Sache ganz im Süden (genauer Südosten) Bayerns, die gegenteilig beschieden wurde (eben aus den hier im Thread bereits genannten Gründen)? Da war doch in einer der beiden großen Waffenzeitschriften vor mehreren Jahren etwas zu lesen, meine ich?

Meinst Du den Fall?

Rückwirkung der neuen Zuverlässigkeitsvorschriften -weitere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes

Bei den jagdrechtlichen Zuverlässigkeitsvorschriften gibt es keinen Grund, die Änderungen durch das WaffRNeuRegG auch rückwirkend anwenden zu können.

Einmal mehr wurde ein Jagdschein wegen angeblich vorliegender Unzuverlässigkeit für ungültig erklärt. Der Jagdschein sollte zurückgegeben werden, die sofortige Vollziehung des Widerrufs wurde angeordnet. Der Betroffene ist seit 1978 Inhaber eines Jagdscheines.

Er wurde 1999 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, 2001 zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und schließlich im Mai 2002 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neuen Monaten verurteilt. Bestraft wurde er wegen Delikten, die nicht im Zusammenhang mit Waffen, Sprengstoff oder Munition stehen und die auch nicht in der Auflistung der für die Zuverlässigkeit ausschlaggebenden Straftaten des § 5 WaffG (alte Fassung) stehen.

Der Betroffene legte gegen die Einziehung des Jagdscheines Widerspruch ein und wehrte sich gegen den angeordneten Sofortvollzug der Einziehung.

Zur Begründung trug er vor, dass die vorliegenden Verurteilungen allesamt auf Taten aus den Jahren 1994 und 1995 beruhten, und die späten Urteile daraus resultierten, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht mit der gebotenen zeitlichen Nähe ermittelt hätten. Dies dürften heute keinen Einfluss mehr auf seine jagdrechtliche Zuverlässigkeit haben. Der Sofortvollzug des Widerrufes sei nicht geboten, weil er keine Waffen mehr besitze und somit keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könne.

Das Gericht beurteilt in seinem Beschluss die Frage, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Jagdschein-Widerrufes rechtmäßig war. Hier kommt es zu dem Ergebnis, dass in der Gesetzesänderung, die die Zuverlässigkeitsvorschriften verschärft hat, keine "neuen Tatsachen" im Sinne des § 18 BJagdG zu sehen sind, die eine Ungültigerklärung des Jagdscheines gestattet hätten.

Eine Abschrift des Beschlusses im Volltext finden Sie hier.

Aktenzeichen: BayVGH 19 CS 03.3148, Beschluss vom 12. Januar 2004

In der Rechtsecke des FWR ist noch ein weiterer Fall (Würzburg) behandelt. Aber nützt das alles noch etwas, wenn ein höheres Gericht anders entschieden hat?

Geschrieben
Er wurde 1999 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, 2001 zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und schließlich im Mai 2002 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neuen Monaten verurteilt. Bestraft wurde er wegen Delikten, die nicht im Zusammenhang mit Waffen, Sprengstoff oder Munition stehen und die auch nicht in der Auflistung der für die Zuverlässigkeit ausschlaggebenden Straftaten des § 5 WaffG (alte Fassung) stehen.

Ob die Taten im Zusammenhang mit Waffen standen oder nicht stehn sie im Zusammenhang mit dem Charakter der Person.

SO JEMAND SOLLTE KEINE WAFFEN HABEN DÜRFEN!

Denn so für Nichts wird man nicht dreimal hintereinander verurteilt und schon gar nicht zu solchen Strafen. Das alleine ist in meinen Augen ein Beweis für fehlende Zuverlässigkeit. Da ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis auch mit Waffen was relevantes passiert, wenn schon zwei Verurteilungen im Vorfeld keine Verhaltensänderung gebracht haben.

So, nun könnt ihr gerne auch mich einprügeln, an meiner Meinung, daß jemand mit einem derartigen Hintergrund keine Waffen haben sollte, wird sich nichts ändern.

TheHun

Geschrieben
ich kann auch nicht nachvollziehen, mit welcher vehemenz ein aufgebrachtes grüppchen gerechtigkeitsapostel und juristischer laien dem höchsten deutschen verwaltungsgericht rechtsbruch zuerkennt ....

...

ich auch nicht.

Geschrieben
So, nun könnt ihr gerne auch mich einprügeln, an meiner Meinung, daß jemand mit einem derartigen Hintergrund keine Waffen haben sollte, wird sich nichts ändern.
Warum sollten wir nun auf dich einprügeln? Schließlich ist das ja gar nicht die Frage, um die es hier im Thread geht.

bye knight

Geschrieben

WaffG sagt folgendes

Nach § 45 Abs. 2 WaffG 2002 ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zu ihrer Versagung hätten führen müssen Und § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG Personen nicht, die rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, wenn seit Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind

Denke damit ist eigentlich alles gesagt

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben

Ich dachte lange auch immer, dass die Gesetze das allgemeine Rechtsempfinden der Bürger wiederspiegeln sollten und man nicht umgekehrt alle Gesetze einfach hinnimmt - "wird schon in Ordnung sein... die haben ja mehr Ahnung und sind unabhängig (unbefangen)"

Klar, wer unzuverlässig ist soll von mir aus nie wieder Waffen haben... er hat gegen die allgemeine Ordnung verstossen und warum sollte er das nicht wieder tun?!?!?

Aber mein Rechtsempfinden sagt mir auch, dass es nicht sein kann, dass für durch Gesetzesänderungen erzeugte Bestimmungen Nachteile entstehen.

Damals hat es keinen gejuckt das jener noch Waffen hatte und heute schon...

Da geht das mit dem Führerschein gesagte in die selbe Richtung

"Wer besoffen Auto fährt ist auch unzuverlässig und nach dem neuen Recht muss man jetzt zwei monate länger zu Fuss gehen, also her mit dem Lappen für die Restzeit... Oder wollen Sie, dass solche verantwortungslosen Saufköppe ihre Kinder umfahren??? - sicherlich nicht..."

"Auch wäre es doch ne ganz tolle Idee alle Sexualstrafttäter zu kastrieren - nicht als Strafe, sondern zur Vorbeugung, zum Schutz der Bevölkerung - ist doch egal ob der seit 30 Jahren niemanden mehr sexuell Belästigt hat, er hat ja bewiesen das er es könnte..."

Wenn ich hier den $45/2 lese, dann gibt es im obigen Fall keine Tatsachen die nachträglich eingetreten sind. Die Verbrechen des einen, die nun rangezogen werden, waren bekannt, sie sind nicht jetzt erst ans Licht gekommen... Wenn das so aber alles in Ordnung sein soll, dann sind die einzigen nachträglich eingetrettenen Tatsahcen künstlich durch den Gesetzgeber geschaffen worden und nicht durch den Straftäter... wie gesagt gebt mal alle euren Führerschein ab und macht die MPU nachträglich für eure Biersünden der Vergangenheit - wenn ihr solche Rechtsauslegungen so als allgemein Anerkannt und gewollt hinnehmen könnten, dann auch den Verlust eures Führerscheins... den müsstet ich eigentlich gleich jetzt freiwillig selber entwerten... auch jene die damals noch unter der damaligen Promillegrenze lagen und Straffrei blieben - heute ist die Promillegrenze ja schließlich niedriger...

Und zum Jagdschein und dessen Rechtslage und dem Umgang mit Waffen gibt es auch tolle Rechtskonstrukte, die leider nicht fiktiv sind:

Ein Jäger wird zu den mehr als 60 Tagessätzen verurteilt - WBK weg, Waffen weg - Jagdschein bleibt, da es kein Rechtsgrundlage gibt ihn einzuziehen - jene kann nur nicht mehr verlängert werden - 3JahresJS gibt einem aber mehr als genug Zeit...

Nun wollte der Gesetzgeber erreichen das dieser und andere Leute keinen 'Umgang' mit Waffen mehr haben.

Er kann auch keine Waffen mehr besitzen, da er keine WBK bekommen wird. Aber er kann sich ja mit dem Jagdschein Waffen ausleihen, führen, etc. und er kann sich sogar (Lang-)Waffen und Munition kaufen - auf Jagdschein - und hierzulande kann es auch ein zweites mal passieren, dass der Brief vom Waffenhändler über den Verkauf nicht innerhalb von 2 Wochen 'bearbeitet' wird... aber das wird schon alles so in Ordnung sein...

Geschrieben
Meinst Du den Fall?

Nein, ich meinte einen Fall im Südosten der Republik, bei dem wenn ich mich recht erinnere der SB einfach alte Sachen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes schon abgehandelt waren nach Inkrafttreten des neuen Waffenrechts mit der aktuellen 10 Jahresfrist verrechnet hatte. Leider weiß ich nicht mehr, wann das in welcher Fachzeitschrift abgedruckt war und wie der Fall genau verlief, ich meinte aber es wäre mit dem jetzigen Fall vergleichbar.

Die jetzige Urteilsbegründung würde mich stark interessieren. Insbesondere im Hinblick darauf, ob eben der Fall erst später (nach 01.04.2003) behandelt wurde und wie es aussieht, wenn man meinetwegen 1997 (also vor Inkrafttreten des Gesetzes) verurteilt wurde und damit schon nach alter Fristberechnung vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes seine Zuverlässigkeit wiedererlangt hatte.

Oder den Fall weitergesponnen: Jemand wurde in den 90ern Verurteilt, hatte nach alter Fristrechnung nach 5 Jahren seine Zuverlässigkeit wiedererlangt und bereits eine neue WBK ausgestellt bekommen. Muß der nun abgeben? Wäre doch absurd! Aber logisch ist vieles nicht, selbst wenn es rechtmäßig ist.

Geschrieben
... wenn man meinetwegen 1997 (also vor Inkrafttreten des Gesetzes) verurteilt wurde und damit schon nach alter Fristberechnung vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes seine Zuverlässigkeit wiedererlangt hatte.

Oder den Fall weitergesponnen: Jemand wurde in den 90ern Verurteilt, hatte nach alter Fristrechnung nach 5 Jahren seine Zuverlässigkeit wiedererlangt ...

Kannst Du mich bitte mal aufklären, von welchen Fristen Du da schreibst ? :confused:

Geschrieben
Kannst Du mich bitte mal aufklären, von welchen Fristen Du da schreibst ? :confused:

Die Jahre nach § 5 (2) 1 e WaffG alt (5 Jahre) und § 5 (1) 1 b WaffG neu (10 Jahre), während denen man keine Zuverlässigkeit besitzt.

Geschrieben
Da geht das mit dem Führerschein gesagte in die selbe Richtung

"Wer besoffen Auto fährt ist auch unzuverlässig und nach dem neuen Recht muss man jetzt zwei monate länger zu Fuss gehen, also her mit dem Lappen für die Restzeit... Oder wollen Sie, dass solche verantwortungslosen Saufköppe ihre Kinder umfahren??? - sicherlich nicht..."

Noch deutlicheres Beispiel: Vor einigen Jahrzehnten hatten die Autos meist noch keinen Sicherheitsgurt, und es war in Ordnung. Alle, die damals ohne Gurt gefahren sind, sollen heute mal bitte ihre Strafe abzahlen, denn das wäre heute ja ein Vergehen.

Geschrieben
Noch deutlicheres Beispiel: Vor einigen Jahrzehnten hatten die Autos meist noch keinen Sicherheitsgurt, und es war in Ordnung. Alle, die damals ohne Gurt gefahren sind, sollen heute mal bitte ihre Strafe abzahlen, denn das wäre heute ja ein Vergehen.

Dann nimm doch das umgekehrte Extrem auch mit auf...

Für KK brauchte man in den 70er Jahren noch keine WBK, oder?

Also dürfen nach eurer Rechtsauffassung alle jetzt begnadigten RAF-Terroristen sofort KK Waffen kaufen wenn sie ihre Verbrechen vor der Waffengesetzänderung begangen haben und somit für KK ihre Zuverlässigkeit ja gar nicht verloren haben KÖNNEN. Oder wie?

Faszinierend finde ich hier aber die Betroffenheit. Scheinbar machen sich einige echt Sorgen auch unter diese Regel zu fallen. Da fragt man sich schon wie viele in den letzten 10 Jahren verurteilte Schwerverbrecher es hier gibt. :sad:

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