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IGNORED

Aber wann darf man eine Waffe führen ?


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich weiß das es ein ganz heikles Thema ist und niemand richtig darüber sich auslassen mag.

Aber seit meiner Sachkunde oder sagen wir seitdem ich mich mit der ganzen Sache Waffenrecht/Sportschützen usw. beschäftige, beschäftigt mich auch eine Frage.

Wenn ich mir so die Randale in Frankreich anschaue, wie Menschen beim einkaufen totgeprügelt werden oder Autos zu hunderten angezündet werden, stellt sich mir die Frage aus dem Titel.

Wann kann ich mich wie in Scarface auf den Balkon stellen und schreien: kommt alle her.

Gut, etwas überspitzt oben ausgedrückt. Aber auch in anderen Ländern Europas geht es ja bei solchen "Demos" teilweise recht heiß her.

Oder denken wir an 1992 Rostock zurück, wo rechte Chaoten 2 Tage lang ein Asylbewerberheim mit Brandsätzen usw. angegriffen haben.

Oder die Krawalle von L.A. oder,oder,oder....

Gibt ja doch genug Beispiele und nicht immer nur ganz weit weg.

Wann wäre für jeden einzelnen der Zeitpunkt gekommen nur noch mit geladener Waffe zur Garage/Keller/Briefkasten (oder wohin auch immer) zu gehen.( jaja ich weiß viele machen das auch jetzt schon :rolleyes: ) Und wann wie wo wäre es erlaubt ?

Wobei das erlaubt sein ist im großen und ganzen ja schon klar.

Nur zum Bedürfnis umfaßten Zweck, aber es gibt ja noch so etwas wie Notwehr/Nothilfe/Notstand.

Ein einfaches Beispiel wäre der Pitbull der sich losreißt während man vom Training nach Hause kommt und im benachbarten Kindergarten die Kinder anfällt.

Oder gerne obiges Beispiel aus Rostock von 1992.

Geschrieben

Um mal die Überschrift zu beantworten:

Du darfst eine SSW mit kleinen WS immer führen und weil Du Waffe in der Überschrift angegeben hast, auch ein (Taschen-)Messer darfst Du führen.

Eine scharfe Schusswaffe nur mit WS, den Du kaum bekommen wirst. Zu Deinem Keller, Briefkasten ect. kannst Du auch mit Deiner Waffe gehen, sofern Du Dein Grundstück nicht verlässt. Aber nicht wundern, wenn Nachbarn sich so komisch an den Kopf tippen.

Weiterhin - was ist "große" Notwehr?

Geschrieben

Ein Fall aus meinem Dunstkreis:

Kollege wurde an seiner Haustür von 2 Personen mit Knüppelschlägen ins Haus gedrängt. Verletzt rette er sich in sein "Arbeitszimmer" und hat mit geladener Waffe die Eindringlinge aus seinem Haus befördert. Die wollten aber nicht wirklich gehen und fingen im Vorgarten wieder an. 2 Schüsse in's Blumenbeet stimmte sie dann aber doch um und sie verschwanden.

Die Rennleitung war innerhalb weniger Minuten vor Ort und hat erst mal alles und jeden sichergestellt.

Naja, bla bla usw. Stundenlange Anhöhrungen aller beteiligten..............

Letztlich Freispruch durch den Staatsanwalt da 100% Notwehr!!!

Aber diesen Stress mit zig Behörden und Staatsgewalten spare ich mir auch für den Extremfall auf.

Das dümmste ist ja, dass du als Legalwaffenbesitzer "auffällig" wurdest.

Leib und Leben würde ich mit Waffengewalt für meine Frau und mich schützen.

Ich weiss aber nicht ob ich es auch für andere Menschen, insbesondere Fremden tun würde.

Im Beispiel Pitbull, der sich in ein Kind verbissen hat, würde ich ohne zu zögern abdrücken.

Den kannste ja auch nicht verfehlen, da er so auf das Kind konzentriert ist, dass du bis auf 'nen Meter herankommst.

Soweit meine Theorie was ich machen würde, abwarten was ich tue wenn es Realität wird. (hoffentlich niiiiiiiiiiiiiieeeee)

Huskydoc

Geschrieben

Das Problem bei der Notwehr ist die Beweislast. Diese kehrt sich quasi um.

Wie Huskydog ja schrieb, ist derjenige Kollege der den Angriff gegen ihn und sein Hausrecht offenbar rechtmäßig verteidigt hatte, dennoch im (weiteren) Verfahren als Beschuldigter. Dann muss er nachweisen, dass er in Notwehr gehandelt hat und die begangene (mögliche) Körperverletzung straffrei war.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Hurra.

Sauregurkenzeit und was kommt uns da gerade recht?

Rischtiiisch, die turnusmäßige SV und Notwehrdiskussion.

Cola und Chips stehen bereit. Do it, make my day.

:pro:

Gruß

GOH

Geschrieben

Unser alter Unteroffizier hat sich mit uns Rekruten mit dem Erklären der Notwehr redlich Mühe gegeben. Aber am Ende hat er in seiner Verzweiflung das gesagt, was vermutlich Generationen von Unteroffizieren vor ihm gesagt haben und noch nach ihm sagen werden: Wenn Du vor dem angreifenden Kerl mehr Schiß hast als vor Saatsanwalt und Zuchthaus ... dann ist es Notwehr.

Klaas

Geschrieben
:s82: .... der war gut ...

aber ich nehme mal an, du meinst einstellung - oder??

grüße

Hi runner,

ja klar, danke.

Huskydoc

Hurra.

Sauregurkenzeit und was kommt uns da gerade recht?

Rischtiiisch, die turnusmäßige SV und Notwehrdiskussion.

Cola und Chips stehen bereit. Do it, make my day.

:pro:

Gruß

GOH

Echt jetzt? Haben wir schon das Sommerloch? Hab noch gar nicht auf'n Kalender geschaut... :rotfl2:

Huskydoc

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Echt jetzt? Haben wir schon das Sommerloch? Hab noch gar nicht auf'n Kalender geschaut... :rotfl2:

Huskydoc

...was das Sommerloch uns bringt will ich mir zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht vorstellen.

*GGG*

Geschrieben
...was das Sommerloch uns bringt will ich mir zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht vorstellen.

*GGG*

na ist doch klar, die optimale ladung für 45acp.........

huskydoc

Geschrieben
Ich weiß das es ein ganz heikles Thema ist und niemand richtig darüber sich auslassen mag.

Aber seit meiner Sachkunde oder sagen wir seitdem ich mich mit der ganzen Sache Waffenrecht/Sportschützen usw. beschäftige, beschäftigt mich auch eine Frage.

Wenn ich mir so die Randale in Frankreich anschaue, wie Menschen beim einkaufen totgeprügelt werden oder Autos zu hunderten angezündet werden, stellt sich mir die Frage aus dem Titel.

Wann kann ich mich wie in Scarface auf den Balkon stellen und schreien: kommt alle her.

Ja, darfste, denn der balkon ist ein befriedeter Besitz, da gibts gar kein "fuehren" i.S.d.WaffG, was bedeutet, dass Du da Deine ganze Waffensammlung an Dich haengen darfst.

Das schreien wuerd ich aber lassen, bzw den Text aendern.

Gut, etwas überspitzt oben ausgedrückt. Aber auch in anderen Ländern Europas geht es ja bei solchen "Demos" teilweise recht heiß her.

Oder denken wir an 1992 Rostock zurück, wo rechte Chaoten 2 Tage lang ein Asylbewerberheim mit Brandsätzen usw. angegriffen haben.

Oder die Krawalle von L.A. oder,oder,oder....

Gibt ja doch genug Beispiele und nicht immer nur ganz weit weg.

Wenn Notwehr, ists eh egal.

Wann wäre für jeden einzelnen der Zeitpunkt gekommen nur noch mit geladener Waffe zur Garage/Keller/Briefkasten (oder wohin auch immer) zu gehen.( jaja ich weiß viele machen das auch jetzt schon :rolleyes: ) Und wann wie wo wäre es erlaubt ?

Wobei das erlaubt sein ist im großen und ganzen ja schon klar.

Nur zum Bedürfnis umfaßten Zweck, aber es gibt ja noch so etwas wie Notwehr/Nothilfe/Notstand.

Eben, Notwehr besagt, dass Owis, wie der nicht mehr vom Beduerfnis umfasste Zweck, nicht bestraft weren.

Ein einfaches Beispiel wäre der Pitbull der sich losreißt während man vom Training nach Hause kommt und im benachbarten Kindergarten die Kinder anfällt.

Nothilfe gegen eine Sache (Pitbul), auch ausserhalb des Balkons/eigenen Gartens ok.

Sofern man nicht irgendwo weeeeeeeeeeeeeit weg von daheim nothilfe uebt, dann muss es wohl vor den BGH.

Oder gerne obiges Beispiel aus Rostock von 1992.

Tja, wenn einer der dort anwesenden "Betreuer" eine .38er dabeigehabt haette, waere der Spuk in ein paar Minuten vorbei gewesen.

Geschrieben
Ja, darfste, denn der balkon ist ein befriedeter Besitz, da gibts gar kein "fuehren" i.S.d.WaffG, was bedeutet, dass Du da Deine ganze Waffensammlung an Dich haengen darfst.

Ich geb mal Zündstoff:

Der Balkon in einer Mietbutze ist nur zu 30% seiner Fläche in der Miete mit drin, glaube ich.

Also im BESITZ des Mieters! Was ist mit den restlichen 70%? Da muss dann der Eigentümer mitspielen???

Bis wohin auf dem Balkon darf ich denn nun meine Waffen auf dem Balkon nehmen?

Wir sind ja unter uns und da kann man ja schon mal kleinkariert werden............

Huskydoc

Geschrieben

Was ist enn das fuer ein seltsamer Balkon? Die Balkone, die ich kenne, gehoeren jeweils zu genau EINER Wohnung, nicht nur zu 30%. Strange. Oder ist dieser Balkon so ein Teil Treppenhaus? Dann siehts anders aus, alles, was in solchen Faellen in Mietshaeusern ausserhalb der Wohnungsturer ist, ist nicht mehr Dein befriedeter Besitz.

Geschrieben
Was ist enn das fuer ein seltsamer Balkon? Die Balkone, die ich kenne, gehoeren jeweils zu genau EINER Wohnung, nicht nur zu 30%. Strange. Oder ist dieser Balkon so ein Teil Treppenhaus? Dann siehts anders aus, alles, was in solchen Faellen in Mietshaeusern ausserhalb der Wohnungsturer ist, ist nicht mehr Dein befriedeter Besitz.

Es gibt Mietverträge, da ist das so geregelt.(Terasse)

Hatte selbst so einen. "Hatte", seit 2 Jahen bin ich EIGENTÜMER von Haus und Grund. Kann aber woanders anders sein..........

Müsste ich mal mein Frauchen fragen, die ist Immobilienfachwirtin aber gerade in Stuttgart.

Huskydoc

Geschrieben
Was ist enn das fuer ein seltsamer Balkon? Die Balkone, die ich kenne, gehoeren jeweils zu genau EINER Wohnung, nicht nur zu 30%.

Ist nichts ungewöhnliches, und ihr habt beide Recht... wobei Huskydoc weitere Auslegung des Mietrechts nicht ganz korrekt ist.

Für die Fläche des Balkons werden 30% der Quadratmetermiete veranschlagt, weshalb der Balkon eben zu 30% in die Quadratmeterzahl der Wohnung einfließt. Sprich hat man z.B. eine 90m² Wohnung mit einem 33,3m² Balkon (nur weil es sich so schön rechnen lässt…) wird die Wohnfläche für die man dann auch die Quadratmetermiete zahlt mit 100m² angegeben. Das hat aber nur etwas mit dem Nutzwert der Fläche zu tun. Man ist trotzdem Hausrechtsinhaber in den gesamten, real vorhandenen 123,3m².

Bloß weil ich z.B. bei meiner Dachwohnung bei der Unterschreitung einer Mindesthöhe Flächen unter der Dachschrägen von der vermieteten Quadratmeterzahl abziehen darf, kann da der Vermieter ja auch noch lange nicht seinen Plunder einlagern. :rolleyes:

Geschrieben

Nothilfe meint Notstand?

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Hier ist also das abwiegen der widerstreitenden Interessen von Bedeutung! Außerdem die gegenwärtige Gefahr. Wobei ich mich frage, was Gefahr (für einen Juristen) bedeutet. Man beachte, daß es keine Regelung für Übertretungen gibt (wie bei notwehr und entschuldigendem Notstand).

Von daher wird man wohl meist erst nachher, im Zweifel vor Gericht, herausfinden ob Notstand vorlag oder nicht. Droht die Gefahr dem Leben, Leib oder Freiheit einem selbst oder einem Angehörigen, so greift der entschuldigende Notstand aus §35 und man ist wohl auf der sicheren Seite (keine Güterabwägung notwendig + Regel für Irrtum). Verhältnismäßigkeit ist immer zu beachten!

Drohen Demonstranten mein Auto zu zerstören? => 34 = Verhältnismäßigkeit + kein Irrtum möglich

Zerstören Demonstranten mein Auto? => Notwehr!

Es ist wohl klar, was der Sinn ist: Der Bürger soll nicht das Recht in die eigene Hand nehmen und Superman-mäßig die Welt verbessern wollen. Sich selbst und nahe Personen dürfen aber natürlich vor Gefahr beschützt werden! Notwehr erfordert einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff und ist damit ganz anders gelagert.

Bitte erkläre doch jemand den Gefahren-Begriff, der hier zu verwenden ist! Das scheint mir entscheidend!

Geschrieben
Ich geb mal Zündstoff:

Der Balkon in einer Mietbutze ist nur zu 30% seiner Fläche in der Miete mit drin, glaube ich.

Also im BESITZ des Mieters! Was ist mit den restlichen 70%? Da muss dann der Eigentümer mitspielen???

Bis wohin auf dem Balkon darf ich denn nun meine Waffen auf dem Balkon nehmen?

Wir sind ja unter uns und da kann man ja schon mal kleinkariert werden............

Huskydoc

Du vermischt da Regeln zur Berechnung der Wohnfläche mit der Besitzfrage. Der Mieter hat den Balkon zu 100 % in seinem Besitz. Der Balkon ist sein befriedetes Eigentum. In die Wohnfläche wird er aber nur mit 30 % seiner wahren Fläche eingerechnet.

Geschrieben

Ich finde die ganze Notwehrdiskussion mit was währe wenn usw. völlig nutzlos.

Eine Notwehrsituation wird wenn überhaupt dann völlig überraschend eintreten. Sollte ich vorher genug Zeit haben um mich vorzubereiten dann habe ich spätestens vorm Staatsanwalt einen mächtigen Erklärungsnotstand.

Wie realistisch sind denn solche Geschichten wie ich wurde vom Angreifer beim Waffenreinigen überrascht und wer reinigt eine geladene Waffe oder hat beim reinigen die Munition danebenliegen?

Wenn ich mir meine eigene vorschriftsmäßige Aufbewahrung so ansehe dann müsste ich einen Angreifer erst mal bitten 5 Minuten mit seinem Angriff zu warten um meinen Waffenschrank zu öffnen, Waffe rausholen, Mun. Schrank öffnen, Waffe laden und dann Bereitschaft an den Angreifer melden.

Alternativ jedes Mal wenn man nach Hause kommt als erstes Waffenschrank aufschließen und für den Ernstfall vorbereiten und wenn man das Haus verläst natürlich die ordnungsgemäße Sicherheit wieder herstellen. Wer das macht dem würde ich dringend einen guten Arzt empfehlen.

Geschrieben
Alternativ jedes Mal wenn man nach Hause kommt als erstes Waffenschrank aufschließen und für den Ernstfall vorbereiten und wenn man das Haus verläst natürlich die ordnungsgemäße Sicherheit wieder herstellen. Wer das macht dem würde ich dringend einen guten Arzt empfehlen.

Oder einen kleinen Nuller-Würfel mit Zahlenschloss in Reichweite stehen haben.

Da kannst du auch eine geladene Waffe lagern. Wenn du es unbedingt möchtest.

Geschrieben
Oder einen kleinen Nuller-Würfel mit Zahlenschloss in Reichweite stehen haben.

Da kannst du auch eine geladene Waffe lagern. Wenn du es unbedingt möchtest.

Evtl. für Einraumwohnungen :eclipsee_gold_cup:

Archiviert

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