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P220-Schütze

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Hallo zusammen

kann mir jemand weiterhelfen mir wurde ein Waffenschrank zum kauf angeboten, allerdings sieht das Ding mächtig merkwürdig aus. Es hat zwar ein Typenschild und alles aber trozdem habe ich ein ungutes Gefühl.

Nun die alles entscheidene Frage, ab welchem Jahr wurden Stahlschränke nach VDMA 24992 gebaut?

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Nein, hat es nicht, weil im Gesetz die Norm explizit als ausreichend genannt wurde. Wenn der Schrank der Norm entspricht, ists vollkommen schnuppe, wann er gebaut wurde und ob der Verband der Tresorhersteller die Norm inzwischen nicht mehr nutzt. Waffenrechtlich gilt der Gesetzestext.

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Danke für den Link aber genau den brauchte ich nicht.

Wie schon gesagt wurde mir ein Schrank zum kauf angeboten. Allerdings ist das Ding schon einen Tag älter. Was mich Stutzig gemacht hat ist die Tatsache, dass das VDMA Plakette so aussieht als sei sie nachträglich angebracht. Deshalb bezog sich meine Frage nun auf das Jahr ab dem Stahlschränke nach dem VDMA Standart gebaut worden sind.

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Da hab ich auch gleich eine Frage, gelegentlich werden ja z.B. bei 3...2...1... usw auch Waffenschränke aus ehem. Behördenbeständen angeboten.

Wie verhält es sich bei solchen Schränken?

Z.B. sah ich vor einiger Zeit mal einen Waffenschrank, der vermutlich aus Beständen ehem. DDR-Behörden stammte und recht preiswert war. Die hatten ja aber nun verständlicherweise mit dem VDMA nix am Hut.

Würde ein solcher Schrank, wenn er die technischen Bedingungen der Klassifizierung gemäß VDMA erfüllt, als zulässiges Behältnis gelten?

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Bei solchen Klassenlosen kommts vor allem auf den guten Willen des Sbs an. Wenn der Dir schriftlich bestaetigt, dass das Ding ausreicht, ists gut. Wenn er erst mal ein Gutachten will, kommt der Aufwand meist teurer, als ein neuer A-Schrank aus dem Baumarkt.

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Nun die alles entscheidene Frage, ab welchem Jahr wurden Stahlschränke nach VDMA 24992 gebaut?

Da das Waffengesetz in §36 (2) nicht irgend eine VDMA 24992 sondern explizit den Stand von Mai 1995 fordert, würde ich mal annehmen das ein Schrank von vor 1995 prinzipiell Probleme bereiten KÖNNTE. Wobei das nachfolgende "oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau" wohl einen gewissen Interpretationsspielraum gibt.

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Hallo zusammen

kann mir jemand weiterhelfen mir wurde ein Waffenschrank zum kauf angeboten, allerdings sieht das Ding mächtig merkwürdig aus. Es hat zwar ein Typenschild und alles aber trozdem habe ich ein ungutes Gefühl.

Nun die alles entscheidene Frage, ab welchem Jahr wurden Stahlschränke nach VDMA 24992 gebaut?

eventuell, wenn es den noch gibt, beim hersteller nachfregen. einfach die daten von typenschild aufnehem und weiter geben.

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Wenn aber ein Schrank von vor '95 z.B. mit 3-Seiten & 4-fach Verriegelungssystem ausgestattet ist und auch sonst die technischen Bedingungen usw erfüllt, sollte er doch eigentlich als geeignetes Behältnis gelten, oder?

Wenn es sich um ein technisch gleichwertiges Behältnis handelt, sehe ich keine Bedenken.

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Hallo zusammen

kann mir jemand weiterhelfen mir wurde ein Waffenschrank zum kauf angeboten, allerdings sieht das Ding mächtig merkwürdig aus. Es hat zwar ein Typenschild und alles aber trozdem habe ich ein ungutes Gefühl.

Nun die alles entscheidene Frage, ab welchem Jahr wurden Stahlschränke nach VDMA 24992 gebaut?

In Bayern gibts die Möglichkeit nichtklassifizierte Behältnisse von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle kostenlos begutachten zu lassen...Diesem Gutachten folgt dann auch die Waffenbehörde

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In Bayern gibts die Möglichkeit nichtklassifizierte Behältnisse von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle kostenlos begutachten zu lassen...Diesem Gutachten folgt dann auch die Waffenbehörde

Na wenn das Schule macht, wäre das ja mal wirklich ein echter Gewinn. :icon14:

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>>>In Bayern gibts die Möglichkeit nichtklassifizierte Behältnisse von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle kostenlos begutachten zu lassen...Diesem Gutachten folgt dann auch die Waffenbehörde<<<

Dieses ist nicht nur in Bayern möglich, wird auch in Hessen so gehandhabt und in NRW anerkannt.

Das Landratsamt hat von mir Fotos der Kiste bekommen, haben dann von sich aus Kontakt mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle aufgenommen, der Hauptkommissar (meine ich wäre es gewesen) meldete sich zwecks Ortstermines bei mir.

Kam, begutachtete die Kiste, da kein Typenschild vorhanden ist war es ein einfaches Schauen, noch ein bisschen Smaltalk und weg war er.

Nach ca. 3 Wochen, war Weihnachtszeit und Neujahr, kam das Schreiben des Landratsamtes, Klassifizierung DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad II, genehmigung erteilt!

Wie fast immer: "Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden."

Noch ein Lob: sowohl die SB wie auch der Hauptkommissar der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle LaDaDi waren sehr nett und kompetent.

Schönen Gruß

Strela

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Jahre später...
Gibts in BaWü ebenfalls so. <_<

Sorry dass ich den alten Fred wieder ausgrabe, es passte vom Thema...

Ich habe einen alten A-Schrank, allerdings hat sich durch diverse Einflüsse das Typernschild verabschiedet. Ich habe Kontakt mit dem hiesigen Landratsamt aufgenommen, wo man mich an die Kriminalpolizeiliche Beratungstelle des Kreises weite vermittelte (Friedrichshafen / Bodenseekreis). Dort teilte man mir dann freundlich aber bestimmt mit, dass man dort keinerlei Nachzertifizierungen oder Schätzungen des Widerstandsgrades durchführen könne. Ich habe den Schrank gebraucht gekauft, und habe leider keine Dokumente über den Hersteller.

Wat nu? Aufschrauben und gucken ob der Hersteller irgendwo einen Stempel hinterlassen hat? Wer kann das Ding evtl. per Sichtung als zur Aufbewahrung von Langwaffen geeignet einstufen? Andere Ideen?

Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Matthias

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