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IGNORED

Polizeikontrolle: Kofferraum öffnen ja/ nein


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... Ok, wenn man nix sinnvolleres zu tun hat ...

Tut man der Allgemeinheit etwas Gutes und verbessert die Qualität der öffentlichen Verwaltung. :icon14:

Geschrieben
Den Witz hab ich jetzt nicht kapiert...

Mit dem Gastschlüssel kannst man den Kofferraum ja selbst auch nicht aufschließen, also ist es notwendig an Abfahrts- und Zielort jeweils einen vollwertigen Schlüssel vorrätig zu haben. Besonders lustig ist das bei Urlaubsfahrten, da schickst man den Schlüssel dann wahrscheinlich per Post voraus.

Geschrieben
Wenn aber einer dieser Leuts- mit Vollbart und nem Filzeimer aufem Kopp- angehalten wird, zieht die Exekutive den sprichwörtlichen Schwanz ein.

Andererseits- wie mir passiert:

Nach einem Banküberfall in meiner "Heimat"-Stadt:

Ich geh zum benachbarten Parkhaus, löse mein Auto aus, fahre zur Ausfahrt und werde von einigen Herren mit der H&K, gestoppt,

Personendurchsuchung- einschließlich Eingriff in meine Taschen, Leibesvisitation bis zum Vordringen zu meinem Vergnügungszentrum (vielleicht hat es "denen" noch Spaß gemacht: "Meiner" ist immerhin nicht der Kürzeste!)

Danach, mein Auto VOR der Ausfahrt an der Parkhausschranke für 1 Stunde blockiert (natürlich auf MEINE Kosten), bis ich gnädigerweise das Parkhaus verlassen durfte. (mit Sicherheit war der Bankräuber inzwischen über alle Berge- oder hat sich als Zuschauer (über mich) nen Ast gelacht).

Der Namen des Einsatzleiters wurde mir nicht mitgeteilt, sonst hätte ich wegen was auch immer anwaltlich geklagt.

Versteht jetzt hier jemand meine Animosität bezüglich der Ordnungsorgane?

Weiter zum thread:

Ich mache es folgendermaßen:

Ich fahre mein Auto mit einem sogenannten Gastschlüssel (ist nebenbei ein älteres Schwedenmodell):

Das heißt: Nur Türöffnung und Starten möglich, Kofferraum und Handschuhfach bleiben geschlossen.

Fahrzeugpapiere "am Mann", Warndreieck und Verbandskasten befinden sich im Wageninneren.-

Ich freu mich drauf, auf eine solche überzogene Forderung zu treffen und den Kofferraum (NATÜRLICH ohne Grund) öffnen zu sollen!

Noch leben wir in einem Rechtsstaat ( ich bin Optimist und glaube noch daran).

Dann hoffe ich nicht, dass du an einen gerätst, der einen schlechten Tag hat, aber sein Gesetz kennt, dann ziehst du den Kürzeren. Unser Verwaltungsrechtsdozent war auch so einer, musste aber immer mehr erkennen, dass er daneben lag!

TD

Geschrieben
gorm schrieb: Andererseits- wie mir passiert:

Nach einem Banküberfall in meiner "Heimat"-Stadt:..............

gutes beispiel für einen standard in solchen einsatzlagen. kontrollstelle nach 111 StPO mit den d.g. begleitmaßnahmen, polizeirechtliches anhalten, festhalten (absperrung)... was in deiner blumenreichen geschichte fehlt - deinen ausweis wollte niemand sehen? seltsam, seltsam .....

also wenn schon pranzen, dann so, dass keiner die schummelei bemerkt!

und wo ist jetzt dein problem??

Versteht jetzt hier jemand meine Animosität bezüglich der Ordnungsorgane?

nein!

grüße

Geschrieben

@gorm

Na, dann warte mal, bis Du an den zoll mit Deinem Gastschlüssel gerätst...

Die sind dann garnicht traurig und rufen den Schlüsseldienst. Und die Rechnung bekommst Du und kein anderer egal ob was gefunden wird oder nicht...

Gruß,

frogger

Geschrieben
@gorm

Na, dann warte mal, bis Du an den zoll mit Deinem Gastschlüssel gerätst...

Die Zollverwaltung hat ja auch derartige Rechte, dagegen spielen selbst Geheimdienste nur Cowboy und Indianer.

Geschrieben
Na, dann warte mal, bis Du an den zoll mit Deinem Gastschlüssel gerätst...

soweit muss er ja garnicht - ich stell mir grad vor, er hätte in seiner räuberpistole den kontrollkräften was von gastschlüssel und trallala erzählt ... und ich wäre einsatzleiter! wäre keine schwierige entscheidung, schlimmstenfalls bekäme er zum neuwert die schlösser ersetzt. jaja, ich weiß, der steuerzahler ersetzt, so ist es nunmal.

grüße

Die Zollverwaltung hat ja auch derartige Rechte, dagegen spielen selbst Geheimdienste nur Cowboy und Indianer.

ob es daran liegt, dass geheimdienste minimalste / keine polizeilichen / repressiven "rechte" haben?????

grüße

Geschrieben
...

ob es daran liegt, dass geheimdienste minimalste / keine polizeilichen / repressiven "rechte" haben?????

grüße

Nö,

daran dass der Zoll mehr darf als die "machen".

Geschrieben
mausebaer: daran dass der Zoll mehr darf als die "machen".

na gut - wäre das also geklärt. deinem post allerdings entnehme ich, dass du der polizei diese "rechte" (bewusst in gänsefüßchen gesetzt) nicht zuerkennst?

nochmal zum verständnis: gorm hat nicht eine landesübliche verkehrskontrolle, sondern die typische konstellation einer 111´er kontrollstelle geschildert. da glaubst du jetzt aber nicht ernsthaft dran, dass dort jemanden der status des fahrzeugschlüssels interessiert? alles weitere wäre dann die zwangsweise durchsetzung der (gesetzlich zu duldenden!) durchsuchung. und dies dürfen sowohl zoll und polizei im rahmen ihrer aufgabenzuweisung.

grüße

Geschrieben
... und ich wäre einsatzleiter! wäre keine schwierige entscheidung, schlimmstenfalls bekäme er zum neuwert die schlösser ersetzt. jaja, ich weiß, der steuerzahler ersetzt, so ist es nunmal.

Aus meiner Sicht wäre es eine deutliche Verbesserung, wenn der Einsatzleiter den durch seine Fehlentscheidung entstandenen Schaden selbst bezahlen dürfte. Das würde die Qualität dienstlicher Entscheidungen mit Sicherheit dramatisch erhöhen und gleichzeitig die Motiviation zur Schadensminimierung drastisch steigern. Statt der Ramme würde dann vielleicht doch erstmal die Türklingel benutzt. :rolleyes:

Geschrieben
Aus meiner Sicht wäre es eine deutliche Verbesserung, wenn der Einsatzleiter den durch seine Fehlentscheidung entstandenen Schaden selbst bezahlen dürfte.

keine frage - wenn es eine fehlentscheidung wäre, sehe ich es genauso! es gibt ausreichend fälle, in denen vater staat sich durch beiforderung der amtshaftungsauslage den verursachenden beamten in regress nimmt. insofern ist deine sichtweise sowohl legitim als auch längst angewandte praxis.

aber wie gesagt - erst einmal käme die erwiesene fehlentscheidung! wer ist schon fehlerfrei ....

grüße

Geschrieben

Kleine Frage: warum sollte ich nen Polizisten auf Anfrage nicht ins Handschuhfach oder in den Kofferraum sehen lassen, wenn ich nix zu verbergen habe ??

Ich habe beim Sachkundelehrgang gehört, daß es besser ist, bei ner Kontrolle anzugeben, daß man Waffen mit hat, das beugt oft Mißverständnissen vor. Und genau so werd ich's auch machen, will da keinen Ärger.

Geschrieben
Kleine Frage: warum sollte ich nen Polizisten auf Anfrage nicht ins Handschuhfach oder in den Kofferraum sehen lassen, wenn ich nix zu verbergen habe ??

Dieses Argument ist ideal um alle Menschenrechte auszuhebeln. Warum soll ich was gegen Kontrollen haben wenn ich nichts zu verbergen habe?

Ein paar Beispiele:

- Warum soll ich dagegen sein meine Kontoauszüge monatlich bei Polizei, Finanzamt und Ordnungsbehörde vorzulegen? Ich habe doch nicht zu verbergen!

- Warum soll ich dagegen sein einen Transponder zu tragen, mit dem die Behörde jederzeit meinen Aufenthaltort feststellen kann? Ich habe doch nichts zu verbergen!

- Warum soll ich dagegen sein meine Wohnung (einschließlich Schlafzimnmer) durch Kameras überwachen zu lassen? Ich habe doch nichts zu verbergen!

- Warum soll ich dagegen sein, daß ein Transponder in meinem Auto die gefahrende Geschwindigkeit und die Position online an die Behörde übermittelt? Ich habe doch nichts zu verbergen. Die Bußgelder kann die Behörde natürlich online von meinem Konto abbuchen. Ich habe ja nichts zu verbergen!

Geschrieben

Ich wollte hier eigentlich nix sagen, aber nun mach ichs doch.

Wenn die Polizei irgendwo steht und Autos durchsucht, dann haben die einen Grund.

Das grundlos zu tun, dazu haben die zuviel anderen Ärger und zuwenig Leute.

Ich brings hinter mich und zeigen den Leuten den Kofferraum.

Dann fahre ICH nach Hause, und DIE suchen weiter die Bankräuber (Was ich nicht tun möchte).

Torsten

Ich bin übrigens kein Polizist.

Ich möchte den Job für das Geld auch nicht machen müssen.

Geschrieben

@Jennerwein: man kann seine Paranoia auch übertreiben, oder ist bei dir nomen gleich omen ?? :confused::confused:

Wenn ich mich kooperativ zeige bei ner Kontrolle, gehe ich meist potentiellen Schwierigkeiten aus dem Weg, spare Zeit und mir dann auch meist Ärger.

Als leidenschaftlicher Motorradfahrer wie ich ist man der Rennleitung gegenüber auch kooperativ, man weiß ja schließlich nie, was die evtl finden könnten, wenn das Motorrad bei ner Kontrolle genauer angesehen wird. :peinlich:

Geschrieben
Ein paar Beispiele:

...

- Warum soll ich dagegen sein einen Transponder zu tragen, mit dem die Behörde jederzeit meinen Aufenthaltort feststellen kann? Ich habe doch nichts zu verbergen!

...

- Warum soll ich dagegen sein, daß ein Transponder in meinem Auto die gefahrende Geschwindigkeit und die Position online an die Behörde übermittelt? Ich habe doch nichts zu verbergen. Die Bußgelder kann die Behörde natürlich online von meinem Konto abbuchen. Ich habe ja nichts zu verbergen!

Hier nehmen sich einige wohl etwas zu wichtig.

Warum in aller Welt, sollte jemand dir einen Transponder einpflanzen wollen und warum sollte es jemand interessieren, wo du dich aufhältst?

Obwohl – bei meiner Tochter könnte ich feststellen, ob sie noch wohlbehütet in der Disco ist oder ob sie gerade entführt wird.

Sicherlich würden einige Vergewaltigungen ausbleiben.

Einen Transponder im Auto und die rücksichtslose Fahrweise einiger Raser überwachen? Gute Idee! Da würden wohl einige unschuldige Opfer noch leben – darunter welche aus meiner Verwandtschaft.

Geschrieben
Wenn die Polizei irgendwo steht und Autos durchsucht, dann haben die einen Grund.

Vielleicht haben sie ja zwar einen Grund, aber kein Recht. Es gibt viele polizeiliche Maßnahmen, die sich hinterher als nicht rechtmäßig herausgestellt haben. Und genau um diese Frage ging es hier ja.

Geschrieben
Dieses Argument ist ideal um alle Menschenrechte auszuhebeln. Warum soll ich was gegen Kontrollen haben wenn ich nichts zu verbergen habe?

Ein paar Beispiele:

- Warum soll ich dagegen sein meine Kontoauszüge monatlich bei Polizei, Finanzamt und Ordnungsbehörde vorzulegen? Ich habe doch nicht zu verbergen!

Wozu dieser Umstand? Es gibt doch schon den § 24c KWG.

- Warum soll ich dagegen sein einen Transponder zu tragen, mit dem die Behörde jederzeit meinen Aufenthaltort feststellen kann? Ich habe doch nichts zu verbergen!

Du hast ein Handy? Handyortung durch/für die Polizei ist in Hessen ein alter Hut.

- Warum soll ich dagegen sein meine Wohnung (einschließlich Schlafzimnmer) durch Kameras überwachen zu lassen? Ich habe doch nichts zu verbergen!

Im Internet könntest Du damit noch Geld machen. Woher weißt Du, das der Verfassungsschutz Dich nicht die Kontaktperson eines Terroristen hält und das schon macht?

Unser Verwalter hatte letztens als ich aus dem Urlaub kam Kameras angebracht, die auf einen Zugang zu der Wohnanalge zeigen. Nach einem etwas umfangreicherem FAX vom mir, sagte er, dass es nur Atrappen seien, um Pinkler fern zu halten. 

- Warum soll ich dagegen sein, daß ein Transponder in meinem Auto die gefahrende Geschwindigkeit und die Position online an die Behörde übermittelt? Ich habe doch nichts zu verbergen. Die Bußgelder kann die Behörde natürlich online von meinem Konto abbuchen. Ich habe ja nichts zu verbergen!

Kameraüberwachung der Straßen mit automatischen Kennzeichenabgleich ... ich erwähnte schon, dass ich in Hessen wohne oder?

Mein lieber Jennerwein,

zu spät! Das ist alles schon da.

Dein

Mausebaer

ps: den Link kennt hier schon jeder? http://www.freiheit-statt-angst.de/

Geschrieben
@Jennerwein: man kann seine Paranoia auch übertreiben, oder ist bei dir nomen gleich omen ??

Die Geschichte hat weniger mit Paranoia als mit Datensammelwut zu tun.

In gewissen Gebieten Großbritanniens kann sich keine Person mehr bewegen ohne das er ständig überwacht wird, zumindest außerhalb seiner Wohnung obwohl ich mir da auch nicht mehr so sicher sein würde.

Denke einmal an die neuzeitlichen Rabattkarten in Scheckkartenform, Zahlungen mit Kreditkarten an Tankstellen oder sonstwo, den digitalen Tachographen in Verbindung mit der OBU-Einheit im LKW, das eingeschaltete Mobiltelefon, die Mautüberwachungsbrücken auf Autobahnen.

Nein, ich habe nichts zu verbergen! Trotzdem bleibt auch mein Kofferraum geschlossen wenn mir die Beamten keinen nachvollziehbaren Anfangsverdacht nennen können, jedenfalls solange bis der Durchsuchungsbeschluß oder Herr Staatsanwalt / Bereitschaftsrichter persönlich und zweier Zeugen aus dem Gemeindedienst anwesend sind.

„Nur so“ die Neugier in meinem Kofferraum befriedigen läuft nicht, genausowenig lasse ich mich von den Beamten einschüchtern. Selbst bei einer vorläufigen Festnahme muß der Festgenommene am Folgetag bis 00.00Uhr entweder freigelassen, oder dem Haftrichter vorgeführt worden sein.

Im hiesigen Polizeigesetz ist die Rede von: „Tatsachen die eine Annahme rechtfertigen“ und solange keine Tatsachen vorliegen, bleibt der Deckel zu.

Scheinbar sind hier im Thread einige Schreiber mit dem Floriansprinzip, d.h. alle Maßnahmen billigen solange es einen selbst nicht betrifft, infiziert.

Frank

Mausebaer: die Briten machen es uns doch vor!

Geschrieben
Aber was ist denn nun eigentlich mit öffnen von Kofferraum etc. Mal angenommen, Verbandskasten und Warndreieck liegen auf der Rückbank und die Papiere habe ich am Mann ( ich weiß, ist abwegig ), was geht den Beamten der verschlossene Kofferraum oder das Handschuhfach an? Muß man öffnen?

Gruß, Thomas

Papiere am Mann ist hierzulande (unreformiert) gar nicht abwegig. Man muß den Amis ja nicht alles nachmachen. Sonst liefen unsre grünen Jungs auch mit verspiegelter Sonnenbrille rum :lol:auch nachts :rotfl2:

Geschrieben
Und dann muß man mal selbst an den Kofferraum, das Warndreieck holen... :contra:

Eben nicht, das lag ja innen irgendwo. Hat da wer nicht alles gelesen? Aber was ist das fürn Schwede, wo man die Türen mit dem selben Schlüssel zuleibe rückt wie der Zündung, aber fürn Kofferraum nen andren braucht? 'N Saab?

Selbst bei meinen Amis (alle GM) konnte man den Türschlüssel nur fürs Zünden nehmen, wenn der richtig "abgelutscht" war. Der Kofferraum galt als Tür...

So mach ich das auch immer und es funktioniert meistens.

Jedoch gibt es bei der Polizei auch Menschen, die ..... wie soll ich es vorsichtig formulieren... nen schlechten Tag haben...

Und wenn dann der Polizist der Meinung ist, seine schlecht Laune dadurch aufzubessern, dass er mir im Kofferraum rumkruscht, möchte ich zumindestens wissen, wann ich sagen kann: und jetzt reichts!

Ich hab ja kein Problem damit den Jungs meine Fahrzeugpapiere zu zeigen, das Geodreieck und den Verhüterliekoffer auszupacken, aber was in meinem Kofferraum rumliegt hat die gar nichts anzugehen.

nur meine Meinung...

Gruss

B

Vielleicht dreht man es so, dass man dem Sheriff mit den Fahrzeugpapieren auch gleich die WBK reicht, das erklärt und entschärft manches... :ninja:

Geschrieben

Stellen die immer noch die Frage mit den "gefährlichen Waffen"? :unknw:

Da könnte man doch gleich wahrheitsgemäß antworten, dass man nur technisch einwandfreie Waffen mit rechtlich anerkannten Beschuß habe. :search:

Geschrieben
Scheinbar sind hier im Thread einige Schreiber mit dem Floriansprinzip, d.h. alle Maßnahmen billigen solange es einen selbst nicht betrifft, infiziert.

meine ich nicht - aber "einige schreiber" kennen sich offensichtlich deutlich besser in der rechtsgestaltung aus als andere. ich kann die bedenken einiger user gut verstehen, halte sie in weiten teilen jedoch für überzogen und unzutreffend. wer in seinen postings die elementarsten grundsätze des polizei- bzw. strafrechts durcheinanderwirbelt, hat in solchen diskussionen eigentlich nur eines zum ausdruck gebracht - die totale ahnungslosigkeit! da hilft es auch nicht weiter, wenn die allseits bekannte linken / rechten phrasen aus cilip und consorten wiedergebrabbelt werden. (btw: mancher user möge sich doch befleißigen, wenigstens teile seiner ausführungen als geklaut zu kennzeichnen - mit google kommt man sehr schnell den wahren ursprung manch heldenhafter sprüche auf die spur!)

nicht immer ist gerechtigkeitsglaube mit recht gleichzusetzen, und in der tat - sprüche wie: Trotzdem bleibt auch mein Kofferraum geschlossen wenn mir die Beamten keinen nachvollziehbaren Anfangsverdacht nennen können, jedenfalls solange bis der Durchsuchungsbeschluß oder Herr Staatsanwalt / Bereitschaftsrichter persönlich und zweier Zeugen aus dem Gemeindedienst anwesend sind. locken mir nur noch ein müdes grinsen aus der lippe - einen toten gaul zu satteln wäre sinnvoller als solche verbaloffenbarungen zu kommentieren, geschweige zu diskutieren!

sollte es noch ernsthafte fragen zum thema geben, bin ich gerne bereit, mit angabe der zutreffenden rechtsnormen zur klärung beizutragen. im übrigen hat sich dieser fred mal wieder zu einer illustren ansammlung von sprücheklopfern ohne jegliche fachlich fundierte basis entwickelt!

leute, das qualifiziert euch ungemein! weiter so!

grüße

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