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IGNORED

Rückbau 4mmM20 in 9mm Para


PetMan

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Geschrieben

Hallo,

ich werde mir eine meiner 4mmM20 Waffen ( Pistole ) in das ursprungskaliber 9mm Para zurückbauen lassen. Die Kosten des Rückbaues sind geklärt, sind 60 € . Jetzt will mein " Waffendealer " es so machen: Waffe zurückbauen, dies bescheinigen , und ich dann zum Amt und eintragen lassen ( voreintrag 9mm ist vorhanden ).

Was mir jetzt erst eingekommen ist, ist folgendes : Dann muss ich doch für das austragen der 4mm UND für das Eintragen der gleichen Waffe als 9mm Gebühren bezahlen, oder ?

Welche kosten hat den z.B der Gundealer, wenn er meine 4mm Waffe " erwirbt " , SEINE 4mm dann in 9mm Umbaut und mir die dann in die Grüne einträgt ? Dann wäre auf alle fälle die Bestätigung im Amt kostenlos ( ist bei uns so, wenn der Büchser die Waffe einträgt, gibts den Stemmpel umsonst, wenn nicht kostets es 12, 78 € ( ? ) Ob der Büchser auch austragen darf,die 4mm Waffe , oder nicht, weis ich nicht. Darf er ? Wohl eher nicht.

Weis dazu wer was schlaues ?

Greetz

PetMan

Geschrieben

Ist doch ganz einfach: wenn Dein Waffenhändler Deine Waffe erwirbt, dann mußt Du diese aus Deiner WBK austragen lassen ( das darf er nicht) und zahlst danach auch den Eintrag. Frag einmal in Deinem Amt nach, ob sie Dir nicht etwa den Umbau als "rettungsversuch" anerkennen und einen kleinen Rabatt gewähren.

Geschrieben

Das er nicht austragen darf, hatte ich ja schon vermutet. Aber er kann sie ja " erwerben", baut sie um und " Verkauft " mir dann die Waffe wieder und trägt sie auch ein. Das darf er ( hat er schon ein paar mal gemacht :rolleyes: ) und dann muss ich wenigstens diesen Eintrag nicht bezahlen. Bei Kauf vom Händler, der auch einträgt, kostet das nichts auf dem Amt für den Stempel. Nur, wenn er die gleichen kosten für das " Eintragen "der 4mm Waffe hat , wie ich , dann schlägt er mir das auch drauf und ich bin wieder am Anfang. Daraufhin zielte die Frage u.A. auch ab. Auf die Kosten, die der Büchser hat.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Was muss eigentlich umgebaut werden ?? Ist der Verschluss beim Wechsel von Grosskaliber auf 4mmM20 umgebaut worden - z. B. Verriegelung entfernt - oder ist nur ein Wechsellauf in 9mm erforderlich.

Geschrieben
Was muss eigentlich umgebaut werden ?? Ist der Verschluss beim Wechsel von Grosskaliber auf 4mmM20 umgebaut worden - z. B. Verriegelung entfernt - oder ist nur ein Wechsellauf in 9mm erforderlich.

Weder noch. Es ist ein 4mm Läufchen eingeklebt, sonst nix. Das zu entfernen dauert im Backofen keine viertel Stunde ( hab ich mal irgendwo gelesen :o ), der Büchser bekommt es evtl. noch schneller hin.

Geschrieben
Weder noch. Es ist ein 4mm Läufchen eingeklebt, sonst nix. Das zu entfernen dauert im Backofen keine viertel Stunde ( hab ich mal irgendwo gelesen :o ), der Büchser bekommt es evtl. noch schneller hin.

Er bekommt es raus, oder macht die Waffe hin.... :rolleyes: ?

Geschrieben
Er bekommt es raus, oder macht die Waffe hin.... :rolleyes: ?

Der Kleber löst sich bei 200 ° in ca 15 min so auf, das das der Büchsenmacher das Läufchen herausdrücken kann. Ob der Lauf bei 200 ° Schaden nimmt, wage ich zu bezweifeln. Kollege hats genau so gemacht/ machen lassen, die Waffe hat keinen Schaden davon getragen und seid dem Rückbau schon jede Menge Mun warm delaboriert.

Geschrieben
trägt sie auch ein. Das darf er ( hat er schon ein paar mal gemacht :rolleyes: ) und dann muss ich wenigstens diesen Eintrag nicht bezahlen.

PetMan

Hallo PetMan

der BüMa darf die Waffe zwar in die WBK eintragen, der Stempel wird aber vom SB reingedrückt. Und das kostet dann 12,78 Euro. Wenns nichts kostet, freu dich. Dann macht aber dein SB was falsch.

Steven

Geschrieben
Hallo PetMan

der BüMa darf die Waffe zwar in die WBK eintragen, der Stempel wird aber vom SB reingedrückt. Und das kostet dann 12,78 Euro. Wenns nichts kostet, freu dich. Dann macht aber dein SB was falsch.

Steven

Mein SB hat schon so manches Falsch gemacht, bzw es versucht . Aber wenn das nicht anrechnen von Gebühren auch ein Fehler ist, werde ich ihn auf DIESEN Fehler nicht ansprechen :gutidee:

Wie ist es den sonst so? Werden überall Gebühren für den Stempel verlangt, wenn der BüMa die Waffe eingetragen hat ? Bei uns in der Gegend werden auch Wechselsysteme eingetragen OHNE Gebühren zu verlangen. Tenor der Behörde: Sonst würde sie ja keiner Eintragen lassen, so hätte man wenigstens ein bischen Kontrolle darüber.

Aber das hatten wir ja schon öfter. Das gleiche kostet nicht überall das gleiche.

PetMan

Geschrieben
Also mir ist bislang kein Waffenhändler bekannt, der einen Dienstsiegel seiner Waffenbehörde und die Befugnis zur amtlichen Registrierung und Austragung von Waffen hat. <_<

Was ich ja auch nicht behauptet hatte.

Ob der Büchser auch austragen darf,die 4mm Waffe , oder nicht, weis ich nicht. Darf er ? Wohl eher nicht.

Ich stellte u.a. die Frage, ob Waffenändler auch austragen dürfen, so wie sie Waffen eintragen, wenn ich sie dort kaufe. Das mir der Gundealer kein Dienstsiegel in die WBK macht, ist mit auch klar. Aber wenn mir der BüMa bisher eine Waffe verkauft hat und sie auch in die WBK eingetragen hat, dann bekam ich auf dem Amt das Dienstsiegel ( weil, DIE haben natürlich eins ;o) ) ohne Gebühren entrichten zu müssen. So wie es immo aussieht, muss ich nach der Aktion die 12,78 € fürs Austragen der 4 mm ( hab noch nie eine Austragen lassen, sind das auch 12,78 € ? )und die 12,78 € fürs eintragen der 9mm bezahlen, obwohl es immer um die gleiche Waffe geht. Sehe ich das jetzt richtig ?

PetMan

Geschrieben
Hm, wenn es so einfach geht, ist der Umbau irgendwie nicht i.O.

Bist, sicher, dass in dem Lauf noch Felder sind????

Ja, bin ich. Die Waffe war in 9mm bei egun verkauft worden, von einem Händler in meiner Nähe. Da ich zu diesem zeitpunkt nur die EWB für 4mm Waffen hatte, lies ich sie Umbauen. Der Händler hat die dafür nötige Genehmigung. Bei 4mm Waffen müssen die Läufe nicht ausgebohrt werden, wenn es auch manche BüMas tun. Z.B. verkauft CDS seine 4mm Waffen auch so, was mir auf Nachfrage bestättigt wurde. Und jeder BüMa kann die auch wieder zurückbauen. Im Gegensatz zu LEP/DLP Waffen wird ein 4mm Umbau nicht zwangsläufig " zerstört " . Früher wurde der Umbau öfters durch einschweisen des 4mm Laufes durchgeführt. Diese Waffen sind nur durch Austausch es Laufes zurück zu rüsten . Ein Kollege hat noch so eine CZ75. Da wurde von unten ein Loch in den Originallauf gebohrt, der Reduzierlauf eingesetzt und dann durch das Loch per schweisspunkt fixiert. Einzige Stempel die erforderlich sind, ist das F und das neue Kaliber, sowei der Name des Umbauers. Die können am Lauf angebracht werden, so das die Originalstempelungen der Waffe erhalten bleiben. Mein Umbau wurde leider auch durch "ausstreichen " des Originalkalibers 9mm " verunstaltet, wie mir der BüMa, der jetzt zurückbaut aber versicherte, wäre das nicht nötig gewesen.Heutzutage sind imho alle neueren Umbauten geklebt.

Ich kenne jemanden, der " Sammelt " so Waffen, weil es bei 4mm kein Bedürfniss gibt und auch die 2/6er Regelung nicht greift ( wenn ich meinen Sachbearbeiter auch vor längerem mal davon überzeugen musste, das die 2/6er da nicht greift).

Wenn also jemand mal eine Waffe haben will, für die er kein Bedürfniss erlangen kann, kann er sie sich , über einen BüMa, kaufen und in 4mm umbauen lassen. Und zwar " Zerstörungsfrei " . Die üblichen Auflagen wie Unterbringung und Zuverlässigkeit gelten aber auch hier.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Normalerweise darf ein Umbau in 4mm nicht mit "handelsüblichen Mitteln" zurückgebaut werden können.

Das heisst dass Normalerweise auch die Züge ausgebohrt werden.

Geschrieben

Hallo PetMan

du stellst hier gefährliche Thesen auf. Ohne jetzt die Richtlinien für den Umbau zur 4mm Waffe zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, daß das gesetzeskonform ist, wenn der Rückbau mit 15 Min im backofen vonstatten geht.

Steven

Geschrieben

Hi Steven,

ist aber so.

Ich hatte mehrere Waffen aus einem Nachlaß in Verwahrung von denen ich selbst zwei übernehmen möchte. Unter Berücksichtigung der 2/6-Regelung kommt ein Eintrag in meine WBK erst in einiger Zeit in Frage. Der Büma - bei dem die Teile jetzt geparkt sind - machte mir auch den Vorschlag mit dem zerstörungsfreien 4mmM20 Umbau (Einkleben eines 4mm Futterlaufs in den unveränderten Originallauf). Das scheint wohl so - bis jetzt - legal zu sein. Ich habe von der Umbauerei dann doch lieber Abstand genommen und warte das knappe halbe Jahr bis zu dem möglichen regulären Eintrag ab (frei nach dem Motto "und führe mich nicht in Versuchung").

Gruß

Manfred

Geschrieben

Sorry, aber ich wollte keine Thesen aufstellen und auch keine Anleitungen für illegalen Rückbau geben. Sollte das so angekommen sein tuts mir leid.

Aber ich habe ein paar 4mm Waffen hier, teils umgebaut, teils Original in 4mm. Ich habe mir auch einige angesehen, als ich Anfing die dinger zu kaufen. Bei keiner umgebauten war mehr als der Lauf verändert. Alle waren , laut Aussage der Verkäufer ( BüMa`s und Egun ) wieder rückbaubar. Entweder durch austausch des Laufes oder aber durch das entfernen des eingeklebten Laufes. Ob das entfernen des Laufes in 15 min im Backofen funktioniert , kann ich nicht behaupten. Habe ich auch nicht. Das habe ich HIER in einem Thread gelesen.Die Waffe um die es hier geht wurde bei einem renomierten Waffenhändler von mir erworben, der auch häufiger hier genannt wird ( SIG210, auch als Harald Berty bekannt ). Beim Umbau wurde mir versichert, das das entfernen des Laufes ohne probleme für das gleiche Geld wie für den Einbau möglich wäre ( damals 75 €, heute verlangt der Händler 90 € dafür ) Auf egun gibt es haufenweise Händler , die alles über Kaliber 22 in 4mm umbauen, auf Anfrage, zb bei CDS Ehrenreich, wurde mir bestättigt, das die Läufe nur Eingeklebt sind. OHNE Züge und Felder aus zu bohren. Diese Art von Waffen sind zwar Bedürfnissfrei zu erwerben, allerdings gehört der ganze sonstige Papierkrieg mit dazu wie bei einer " richtig scharfen Waffe ". ALso Eintrag in die WBK, Pol. Führungszeugniss, Tresor , alles wie man es kennt. Halt nur ohne Bedürfniss. Registrierte Waffen in irgend einer Art rückzubauen wäre also sehr riskant. Wer würde damit alles aufs Spiel setzen? Ich nicht.

Bei LEP/DLP Waffen werden massivere Veränderungen durchgeführt. DORT werden Züge und Felder ausgebohrt und ein kleineres Läufchen engesetzt. Auch Stossboden, Verriegelung des Laufes und abänderung des Schlagbolzens sind hier Vorschrift. Auch werden manchmal die Griffstücke geschwächt oder verstiftet.

Aber nicht bei 4mm Waffen, deren Energie unter 7,5 Joule liegt und die mit einem F gekennzeichnet sind. Das sage ich jetzt einfach mal so, weil ich mich letztes Jahr umfangreich mir diesem Thema befasst habe, ohne es aber per Gesetzestext belegen zu können, da ich im Netz . werde dabe ie h ich sWenndazu finde. Ich werde aber versuchen, da klarheit rein zu bringen und bei den mir bekannten BüMa`s nachfragen. Wenn ich was schwarz auf weiss habe, stelle ich es hier ein.

Greetz

PetMan

Edit: Habe gerade mit Herrn Berty telefoniert, er versprach mir, die BKA Genehmigung rauszusuchen und mir zu faxen. Wenn ich diese habe, werde cih die entsprechenden Passagen hier rein kopieren.

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