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IGNORED

Neuer Erlaß in NRW?


Knieper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was ist dran an dem Gerücht, wonach es in NRW nun ganz frisch einen "Zurückruder-Erlaß" bezüglich der alten Gelben WBK geben soll und nun doch auf Bescheinigungen der Verbände verzichtet wird und EL-Langwaffen ohne zusätzliche Bedürfnisprüfung nach dem Erwerb eingetragen werden? Kann da mal jemand zuverlässig seine Fühler ausstrecken und den Erlaß auftreiben und hier einstellen?

Geschrieben

Hallo Knieper

ich komme auch aus NRW und bei einer Einschränkung der "alten Gelben WBK" würde ich Strafantrag wegen Rechtsbeugung im Amt stellen und nicht auf einen "Zurückruder-Erlaß" warten.

Steven

Geschrieben
Einschränkung der "alten Gelben WBK"

...wenn ich das richtig verstehe, soll genau dies nicht mehr gemacht werden und er sucht das Pamphlet in dem das steht.

Gruß Gromit

Geschrieben
...wenn ich das richtig verstehe, soll genau dies nicht mehr gemacht werden und er sucht das Pamphlet in dem das steht.

Gruß Gromit

Genau so isses!

Der Bekannte, um den es geht, hat bereits das Verwaltungsgericht bemüht. Die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde ihm schon von mehreren Seiten wärmstens empfohlen. Und die Waffe, um die es geht, steht zur Zeit auf einer anderen alten Gelben WBK in einem Kreis in NRW (!), in dem man sich nicht der Rechtsbeugung strafbar machen möchte und durchaus noch ein Gesetz so zu interpretieren weiß, wie der Gesetzgeber es auch vorgesehen hat.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Geht nicht anders. Soll erst in einem besonderen Einzelfall verwendet werden. Danach wird dann alles zum Besten gegeben. Versprochen. Ich wollte nur schon mal dafür sorgen, daß nicht der Eindruck entsteht, die Ministerien wären nicht bürgerfreundlich.

Geschrieben

Dann schreib wenigstens mal was zum Tenor. Alternativ könnten ja mal alle NRW-WOler das Ministerium anschreiben in der Hoffnung, dass deine Einzelfallentscheidung schnell eine Allgemeinentscheidung wird du pöser, pöser, pöser Kameradentroll :)

Ich mache mein Schreiben gleich schon mal fertig und werde unsere Vereinskameraden (80 an der Zahl) am Monatg ebenso dazu veranlassen.

Geschrieben

Hallo Knieper

von Dr. Steegmann hast du nichts positives im hinblich auf legalen Waffenbesitz zu erwarten. Seine Begründungen sind haarstäubend. Und seine Vorgesetzte stärkt ihm noch den Rücken. Bin gespannt was du für ein Schreiben bekommen hast.

Steven

Geschrieben
Hallo Knieper

von Dr. Steegmann hast du nichts positives im hinblich auf legalen Waffenbesitz zu erwarten. Seine Begründungen sind haarstäubend. Und seine Vorgesetzte stärkt ihm noch den Rücken. Bin gespannt was du für ein Schreiben bekommen hast.

Steven

War aber positiv, und zwar von ihm selbst. Mehr dazu im Laufe der Woche. Wir wollen ja niemanden aufwecken. Das soll dann ein Profi machen. Es bleibt auf jeden Fall spannend. Also, haltet die Füße still.

Geschrieben

Hallo,

bin gerade wieder zurück vom Schießtraining.

Mir wurden da ganz seltsame Dinge berichtet.

Die alte"gelbe" wird nicht mehr akzeptiert und

bei der"Neugelben"wird einem nur ein eine Menge von

drei Waffen gleicher Art zugestanden.

???

Gruß

Opa686

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Die alte"gelbe" wird nicht mehr akzeptiert und

bei der"Neugelben"wird einem nur ein eine Menge von

drei Waffen gleicher Art zugestanden.

???

Gruß

Opa686

...rechtswidrig und extrem klagefähig.

Gruß

GOH

Geschrieben

Hallo SB,

in NRW laufen die Uhren leider ganz anders.

Hier riskieren die Behörden den Klageweg, auch in solchen rechtswidrigen Fällen.

Hierdurch werden andere Schützen ja auch prima abgeschreckt!

Da will keiner mehr etwas kaufen - bis das neue WaffG da ist.

:016::mad:

Geschrieben
Hier riskieren die Behörden den Klageweg, auch in solchen rechtswidrigen Fällen.

Lassen wir mal den Aspekt "Rechtsbeugung" (kommt in ganz offensichtlichen Fällen auch in Betracht) beiseite.

Wenn die Landesbehörden wider besseres Wissen und bei vorhersehbar für sie negativen Ausgang dennoch regelmäßig den Klageweg beschreiten, sollte ihnen zumindest der Landesrechnungshof wegen Verschwendung öffentlicher Mittel "auf's Dach steigen".

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Genau DAS sollte eben nicht sein... :huh:

Ich weiß selbst, dass diesen Leuten oftmals schlichtweg der Mumm für eigene Entscheidungen fehlt, auch wenn sie noch so gut begründbar sind.

Mein Mann sollte mal wagen, eine eigene Meinung zu haben, dem würd ich vielleicht was geigen ! :angry2:

Upps, hab ich mich jetzt am Ende verraten ? :wub::peinlich:

Geschrieben
Das ist ein richtiger Aspekt.

Und was mich immer wieder wundert, dass so viele SB eindeutig rechtswidrige Erlasse überhaupt umsetzen oder es einfach so als "Schicksal" hinnehmen. :icon13:

eigentlich gibt es ja eine Remonstrationspflicht

Harlekin

Geschrieben
Sachen gibts. :o

Ts ts.... Hinweis auf §§ 14 und 58 WaffG dürfte genügen. Denke nicht, dass die Waffenbehörde eine Klage risikieren wird. Da hat sie ja minus 100% Chancen. :D

Wenn ich das richtig sehe ist sowohl die begrenzug aus 3 Waffen / Gattung als auch die forderung jede Gattung einzeln zu befürworten im §14(4) nicht vorgesehen.

Sehe ich das richtig?

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