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IGNORED

ab heute amtlich- neue gelbe wbk nicht ausgestellt!


supermakli

Empfohlene Beiträge

hi leute,

wie ich es schon im bdmp- forum gepostet habe stellt der bdmp und der dsb keine beführwortung mehr aus über alle in § 14 genannten waffen ("neue-gelbe")

da schießkollegen noch anfang januar diese erhielten stellt sich mir die frage ob ich da was verpaßt habe!

zur info: ich habe die wbk gesehen und sie wurde begrenzt auf einen waffentyp.

ist das denn nu alles rechtens was die mit uns machen??? wer steckt denn hinter dieser (ok, der sb handelt ja nur nach...??? genauso die verbände!!!!) :confused:

gruß

supi

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Was erzählst Du da :confused: ?

Die Verbände bestätigen Dir ein Bedürfnis für IRGENDEINE Waffe der Sportordnung die unter den Bereich der Gelben fällt .

Damit gehst Du aufs Amt und bekommst eine Gelbe ausgestellt - ohne Eintrag .

VOREINTRÄGE auf einer Gelben gibt es rechtlich nicht !

Alles andere ist wohl irgend ein Mißverständnis !

Gruß Mouche

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...stellt der bdmp und der dsb keine beführwortung mehr aus über alle in § 14 genannten waffen ("neue-gelbe")...

Das hat der BDMP (oder zumindest sein Cheffe) von Anfang an so gesehen und gehandhabt, eine extra Befürwortung für jede Waffenart - auch berüchtigt als "Lex Schilling". Außer für Einzellader Kurzwaffen, die befürwortet der BDMP gar nicht. An diese (imho völlig falsche) Rechtsauslegung haben sich wohl auch einige Behörden angelehnt und stellen tatsächlich eingschränkte Gelbe aus.

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An diese (imho völlig falsche) Rechtsauslegung haben sich wohl auch einige Behörden angelehnt und stellen tatsächlich eingschränkte Gelbe aus.

Darf ich raten , in welchem Bundesland :rolleyes: ....................................

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Die Verbände bestätigen Dir ein Bedürfnis für IRGENDEINE Waffe der Sportordnung die unter den Bereich der Gelben fällt .

Exakt. So wird es im Landesverband Ba.-Wü. des BDMP gehandhabt, zumindest noch vor kurzem. Eine Waffe(nart) nach Sportordnung wird im Antrag sozusagen als "Referenzwaffe" angegeben, dann erfolgt die Bescheinigung des Bedürfnisses NICHT BESCHRÄNKT nach Waffenarten; die Waffenbehörde stellt anschließend - gesetzeskonform - die WBK gelb BLANKO, also ohne Voreintrag, aus.

Supermakli, im Bereich von welchem LV bist Du ?

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Exakt. So wird es im Landesverband Ba.-Wü. des BDMP gehandhabt, zumindest noch vor kurzem. Eine Waffe(nart) nach Sportordnung wird im Antrag sozusagen als "Referenzwaffe" angegeben, dann erfolgt die Bescheinigung des Bedürfnisses NICHT BESCHRÄNKT nach Waffenarten; die Waffenbehörde stellt anschließend - gesetzeskonform - die WBK gelb BLANKO, also ohne Voreintrag, aus.

uijuijui- wenn das El Presidente erfährt! --> Ausschlussverfahren

Harlekin

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Für alle, die den "Infektionsherd" noch nicht kennen:

http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/GelbeWBKVo1.pdf

Das ist ja die Lachnummer des Jahres, obwohl das eigentlich eher traurig ist. Die Waffenbehörde entscheidet doch nicht eigenmächtig, ob gelbe oder grüne WBK ausgestellt werden. So wie beantragt wird bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen auch genehmigt. Und da interessiert es nur, dass die 12-Monats-Regel sowie die Zulassung und Erforderlichkeit der beantragten Waffe zum sportlichen Schießen nach Sportordnung bestätigt wird.

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Weiß nicht, ob das im thread:

Vorauseilender Gehorsam

schon drinsteht, gehört aber rein....

OK, war jetzt zu faul um nachzulesen, haut mich doch :rolleyes:

Da möchte man noch päpstlicher als der Papst sein, der Verfasser der Verbandsrichtlinie weiß ja auch ganz genau was die Behörden tun und lassen, und macht sich intensiv Gedanken über die technische Durchführung der Anwendung des Waffenrechts. Korinthen~ Mentalität.

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Im Ernst, was macht der durchschnittliche Waffenrechts-SB (unterstellen wir mal: nicht in NRW..), wenn er eine solch ominöse - sprich auf einzelne Waffenart beschränkte - "Bedürfnisbescheinigung" eines BDMP-LV auf den Tisch bekommt; und trotzdem eine gesetzeskonforme waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG ausstellen soll ?

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Es sei dahingestellt, ob diese Gedanken vom Gesetzgeber aufgenommen bzw. berücksichtigt werden.

Wir werden sie jedoch im Zuge der Entstehung der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und

der Allgemeinen Waffengesetzverordnung einbringen.

Hilfe! Lasst sie bloß nicht bei der Anhörung über die WaffVwV dabei sein!

Harlekin

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Für alle, die den "Infektionsherd" noch nicht kennen:

http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/GelbeWBKVo1.pdf

Als Waffengegner würde ich jetzt sagen:" Hoffentlich kommen die anderen Schießsportverbände endlich auch zu dieser Erkenntnis, dann erledigt sich das mit diesen Waffennarren ganz von selbst."

Man braucht doch keine Waffengegner und Behörden um uns unseren Sport zu verleiden, das erledigen eigene Funktionäre ganz alleine!

:gaga::peinlich::gaga:

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Für alle, die den "Infektionsherd" noch nicht kennen:

http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/GelbeWBKVo1.pdf

Warum schreibt nicht jeder, der in diesem "Verein" ist, dem Verfasser dieses "Pamphletes" ne nette E-Mail mit dem Vorstand / Präsidum als cc. wo jeder nachfrägt, was der ***** ähm Herr gegen Waffenbesitz hat?

Vielleicht eigne ich mich nicht unbedingt dazu, um freundliche E-Mails zu schreiben...

Gruss

B

EDIT: rechtschreibung

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Für alle, die den "Infektionsherd" noch nicht kennen:

http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/GelbeWBKVo1.pdf

Is des Pamphlet neu oder schon älteren Datums?

Eigentlich gibt's nur 2 Interpretationsmöglichkeiten:

1. die wollen, daß der Sportschütze, der eine "Gelbe" will, nicht einmal, sondern öfters angekrochen kommen muß, also quasi mehr Macht; da fühlt man sich doch gleich mal 'n paar Zentimeter größer, gelle!? Ich erinnere mich im Gegensatz dazu noch gut, wie mit Waffengesetz "neu" manchem Vereinsfürsten die Macht geschwunden ist. Jetzt sind auf einmal die Dachverbande "molto potente".

(Gibt's eigentlich Kohle pro bearbeitetem Antrag? Dann wär natürlich auch das denkbar.)

2. Völlig abgespaced, können einfach nicht mehr zurück und zugeben, daß sie Mist verzapft haben. Jetzt steigern sie sich immer mehr rein. Verhalten auf dem Niveau eines Vierjährigen.

Ich schreib' hier ja schon seit Jahren immer mal wieder, daß der Mist, den der BdMP verzapft, eben nicht nur verbandsintern ist sondern jedem Mitglied eines anderen Dachverbandes gleichermaßen schadet.

Man hat sich ja sogar mal dazu verstiegen, irgendwie seitens BdMP mit in Jagdbelange, waffenmäßig gesehen, reinquatschen zu wollen.

Also sogar noch Verhalten zu Lasten der Jäger.

Grüße

Iggy :pissed:

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Du hast 3. vergessen!

Verband und Behörde haben mehr Arbeit - sprich es werden kleine Gebühren fällig...

... was tut man nicht alles um den Blutdurst zu stillen.:vampire:

Austreten aus dem Verband, auch wenn´s schwerfällt - und zwar unter schriftlicher Angabe der Gründe damit keiner sagen kann er wüsste nicht wieso die Gelder aus den Mitgliedsbeiträgen weniger werden.

Und klagen, klagen, klagen. Leider gibt´s solche SB´s, zum Glück hab ich nen anderen.

romeoh

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Du hast 3. vergessen!

Verband und Behörde haben mehr Arbeit - sprich es werden kleine Gebühren fällig...

... was tut man nicht alles um den Blutdurst zu stillen. :vampire:

...

Will nicht klugscheißern, doch das steht angedeutet im letzten Satz von 1.! ;-)))))))))))))

Grüße

Iggy

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