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IGNORED

ab heute amtlich- neue gelbe wbk nicht ausgestellt!


supermakli

Empfohlene Beiträge

Für die Ausstellung waffenrechtlicher Bedürfnisbescheinigungen werden für BDMP-Mitglieder, im Gegensatz zu allen anderen Verbänden, keine Bearbeitungsgebühren erhoben.

CM

das war bei mir nicht der Fall.

Zumindest wollte meine SLG Bearbeitungsgebühren.

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Die BSSB (Bayerischer Sportschützenbund - Teilverband des DSB) macht zur Zeit auch solche Einschränkungen:

Bei meinem Antrag auf "Sportpistole .45ACP" war ein Beiblatt, dass keine Waffe mit Kompensator oder unter einer bestimmten Lauflänge erlaubt ist.

Das ist doch was ganz anderes und überhaupt nicht vergleichbar mit der Problematik um die es hier geht :rolleyes: .

Das sind selbstverständliche und seit dem neuen Gesetz auch bei uns übliche Hinweise bei EINZELBEDÜRFNIS auf GRÜNE !

Da laut Sportordnung nur zulässige Waffen befürwortet werden können , bekommst Du eben den Hinweis , daß eine Bedürfnisbestätigung z.B. für einen Revolver .357 sich nur auf Waffen mit mindestens 4 " Lauflänge bezieht :rtfm:

Das ist auch völlig in Ordnung,weil gesetzeskonform -

im Gegensatz dazu ist eine Beschränkung der Neuen Gelben eben NICHT gesetzeskonform da die Neue Gelbe vom Gesetzgeber geplant einen erleichterten Erwerb der dort aufgeführten Waffenarten OHNE Einzelbedürfnis vorsieht .

Eine Einschränkung könnte allenfalls in so weit ableitbar sein , daß sie den Erwerb einer Waffenart in Frage stellt , wenn der Schütze nur in einem Verband ist , der diese Waffenart nicht in der Sportordnung hat -

aber auch darüber sind sich die Experten uneins -

immerhin bleibt es trotzdem eine zum sportlichen Schießen geeignete Waffe - und als Gastschütze kann man überall hin :gutidee:

Gruß Mouche

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so nun die neuigkeiten von heute!!!!

ich war mit der "ominösen" wbk beim amt und hatte ein sehr nettes und fachliches gespräch mit dem sacharbeite :appl:

ich habe die problematik erläutert und gefragt wiso und weshalb die einschränkung..........................

nach einer halben stunde durchforsten von gesetzen und verwaltungsforschriften und unter beachtung das sachliche nicht aus den augen zu lassen

haben wir im beiderseitigen einverständnis die sache auf den nächsten tag verlegt damit sich jeder nochmal schlauschlafen konnte! :gutidee:

bin echt gespannt auf morgen was passiert!.......

fakt ist das in den verwaltungsvorschriften (die wohl noch nicht genehmigt sind laut sb) definitiv steht "....der ersten waffe...!!!"

melde morgen ergebnis....

supi

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so nun die neuigkeiten von heute!!!!

...haben wir im beiderseitigen einverständnis die sache auf den nächsten tag verlegt damit sich jeder nochmal schlauschlafen konnte! :gutidee:

supi

na da drücke ich die Daumen, hoffentlich hat die SBin einen guten Schlaf und besinnt sich auf das WaffG.

Grüße

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Na, dann würd ich mir eine neue SLG suchen...

Kostenerstattung für den SLG-Leiter muß natürlich sein (Porto etc.) aber Bearbeitungsgebühren... Bekommst Du eine Quittung?

nein, keine Quittung.

Ich musste dem SLG Leiter 5 Euro für sogenante "Bearbeitungsgebühren" geben. Sprich für seine Unterschrift.

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Gast God of Hellfire
tja, was tut man nicht alles für ein Bedürfnis...

Andere Mitglieder waren dabei und haben nichts gesagt. Deswegen bin ich davon ausgegangen dass dies normal sei.

...kommt die Kohle in dem Fall wenigstens der SLG zugute oder steckt der Leiter sich die ein?

Den ersten Fall finde ich durchaus akzeptabel, den zweiten extrem schofelig.

Gruß

GOH

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Gast God of Hellfire
kann ich nicht sagen....

...wird sowas bei Euch nicht auf den SLG-Treffen geklärt? Gibt es bei Euch keine, wenigstens rudimentäre, Satzung?

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auf der SLG Homepage ist keine Satzung zu finden.

:rolleyes:

Wessen Homepage ist es denn??

Gruß Gromit

whisteling.gif

..ach wie gut das niemand weiß, dass ich beim Finanzamt arbeite.

:rotfl2:

Nein... war nur Spaß. Würde ich nie machen. Nichtmal für Geld...

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Heute ist meine Bescheinigung für die gelbe WBK gekommen, beiliegend eine quittierte Rechnung für 20 €, musste vorab überwiesen werden, da der Antrag sonst nicht bearbeitet wird. BSSB. Bei Ablehnung gibts 10 € zurück. Einschränkungen sind in der Bescheinigung keine.

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  • 2 Wochen später...
ich habe die problematik erläutert und gefragt wiso und weshalb die einschränkung..........................

nach einer halben stunde durchforsten von gesetzen und verwaltungsforschriften und unter beachtung das sachliche nicht aus den augen zu lassen

haben wir im beiderseitigen einverständnis die sache auf den nächsten tag verlegt damit sich jeder nochmal schlauschlafen konnte! :gutidee:

bin echt gespannt auf morgen was passiert!.......

fakt ist das in den verwaltungsvorschriften (die wohl noch nicht genehmigt sind laut sb) definitiv steht "....der ersten waffe...!!!"

melde morgen ergebnis....

supi

Nachdem ihr zwei jetzt schön ausschlafen konntet :-)) : Gibts was neues?

Jürgen

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