Zum Inhalt springen
IGNORED

Vorauseilender Gehorsam heute - Waffenrecht morgen


The Hun

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich möchte gerne einen Thread starten in dem all die kleinen selbst auferlegten Regeln stehen, die so mancher Verein / Verband sich oder seinen Mitgliedern auferlegt, ohne dass sie eigentlich von WaffG notwendig wären.

BITTE: Keine Diskussionen ob die einzelnen Regelungen notwendig sind, Sinn machen und so weiter, es geht mir lediglich um eine kommentarlose Sammlung dieser selbstgemachten Regeln.

Der Titel, mit dem ich vermutlich schon etwas gegen meine eigene Bitte verstosse, impliziert meine Absicht hinter diesem Thread.

Ich möchte aufzeigen, dass so mancher Verschärfung des Waffenrechts eine freiwillige Vorwegnahme durch einzelne Vereine / Verbände vorangeht und wir letztendlich selbst Schuld an unserem WaffG haben. Mal sehen, ob die Zukunf mir recht gibt (hoffentlich nicht) oder nicht.

Wie gesagt, bitte keine Diskussion aber Sinn / Unsinn, ich möchte lediglich die Fakten zusammentragen.

Nachtrag, ich würde es gerne in Rot schreiben, geht aber irgendwie nicht:

Bitte keine Nennung von Namen, Vereinen und Verbänden, das soll kein Haß / Flame thread werden, sondern lediglich eine Sammlung von Fakten!

Danke

TheHun

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beispiele:

Verein verlangt erst Training mit LuPi, KK bevor ein (potenzielles) Vereinsmitglied mit GK trainieren darf.

18 Trainingstermine werden als nicht ausreichend erachtet, sondern als Scheinsportschütze definiert.

Verein erlaubt kein Halbautomaten, obwohl von Stand erlaubt.

Schütze transportiert Waffe grundsätzlich nur zerlegt, wobei der Verschluß getrennt von der Waffe ist.

Person behauptet: IPSC = grundsätzlich Pfui und nix Sport

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich möchte aufzeigen, dass so mancher Verschärfung des Waffenrechts eine freiwillige Vorwegnahme durch einzelne Vereine / Verbände vorangeht und wir letztendlich selbst Schuld an unserem WaffG haben.
...und das bitte mit konkreter namentlicher Nennung des Vereins und des jeweiligen Dachverbandes, damit die verantwortlichen Funktionäre explizit zu den Gründen dieser "verschärfenden" Einzelregelungen befragt werden können!

Soweit die Vereine/Verbände zu diesen Anfragen/Kritikpunkten offizielle Stellungnahmen abgeben, sollten diese hier ebenfalls allgemein zur Kenntnis gegeben werden. Die Vereine sind in den Anfragen darauf hinzuweisen, dass ihre Stellungnahmen veröffentlicht werden.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...und das bitte mit konkreter namentlicher Nennung des Vereins und des jeweiligen Dachverbandes, damit die verantwortlichen Funktionäre explizit zu den Gründen

Hallo cm,

habe es gerade oben noch mal einfgefügt, ohne Deinen Beitrag vorher gelesen zu haben, dass ich das bitte nicht will.

Grund: Es wird sonst hier sofort sehr unsachlich und bringt meine Absicht wenig weiter, nur die Fakten zu sammeln. Was danach jeder macht, sofern das Kind in den Brunnen gefallen ist, bleibt jedem selbst überlassen. Aber bitte Schritt für Schritt. Vielleicht liege ich mit meiner Vermutung auch ganz falsch.

TheHun

Edit: Danke, Rechtschreibfehler behoben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Glück nicht meine Vereine:

1. Verein - kommt mir wie die Schützengruppe der Staatssicherheit vor:

Weitermeldung der Trainingstermine an die Behörde (jährlich)

Befürwortung ausschließlich von KK als Erstwaffe

Befürwortung von GK-Kurzwaffen erst nach Teilnahme an KM und Mindestringzahl.

Bei der Handhabung von Waffen auf der Schießbahn wird bei Abweichung von mehr als 30° von der Zielscheibe (ja, auch beim Schwenken nach unten beim Nachladen und Absetzen) wird eine Meldung wegen gefährlichen Verhaltens an die Waffenbehörde gemacht.

Vereinsmitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Waffenerwerb betrunken angetroffen werden (ja, auch ohne Waffe) werden als alkoholsüchtig gemeldet ( die alten Hasten stehen aber mit einer mächtigen Fahne auf dem Stand).

2. Verein: auf dem Dorf - nur doof!

Bei Beantragung der Waffe Vorlegen eines Führungszeugnisses beim Vorsitzenden.

Modell muß bei der Beantragung aufgeschrieben und vom Vereinsfürsten als gut befunden werden. Abweichungen vom Beantragten können mit Strafzahlungen und Vereinsausschluß geahndet werden.

Besitzer von freien Waffen werden vom Vereinsfürsten wegen illegalen Waffenbesitzes und Schießen in der Öffentlicheit bei der Polizei angezeigt ( es ist auf dem Dorf in SH, genügend Platz um sogar den Sicherheitsabstand für KK zu gewährleisten), Vereinsvorsitzender hat seit letztem Sommer keine WBK mehr, da er in betrunkendem Zustand mit dem KK mehrere Schüsse aus dem Fenster abgegebn hat (ohne es vorher zu öffnen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gute Sache, damit wird den Waffengegnern wieder neues Material zugetragen.

Siehe:

...(Vereinsvorsitzender hat seit letztem Sommer keine WBK mehr, da er in betrunkenem Zustand mit dem KK mehrere Schüsse aus dem Fenster abgegebn hat (ohne es vorher zu öffnen))...

"Was treiben sich da in den Schützenvereinen für Typen rum?"

So und ähnlich werden die Meinungen sein.

Nur weiter so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verband verlangt extra Lehrgang, damit das Mitglied als Aufsicht (nicht verwechseln mit SCHIEßLEITER) beim Schießen berechtigt ist.

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gute Sache, damit wird den Waffengegnern wieder neues Material zugetragen.

Nur weiter so.

Mir geht es mit dem Thread mehr darum, mal zu sammeln, wie sehr selbst "Waffengegner" sind.

Ich habe keine Bedenken, etwas offen auszusprechen, vor allem das Waffengegner nun nicht blöd sind und angegebenen Vorfall sicher auch in ihrem Archiv haben, bzw. recherchieren können. Bitte keine Sebstzxnsur, im Sinne der deutschen Presse, wo nichts geschrieben wird, was nicht PC ist. Die Wahrheit muss gesagt werden, auch wenn sie weh tut!

TheHun

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ehemaliger Verein:

- Erst LG, dann KK...

- Beim Verband erst drei Monate später gemeldet (Vermutung: Das eine Jahr soll gestreckt werden)

- Halbwissensverbreitung, man müsse für eine WBK erstmal bei der Kreismeisterschaft gewesen sein

- Herauszögerung der Anmeldung für die Sachkundeprüfung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...habe es gerade oben noch mal einfgefügt, ... , dass ich das ... nicht will.

Grund: Es wird sonst hier sofort sehr unsachlich und bringt meine Absicht wenig weiter, nur die Fakten zu sammeln.

Und mit dieser Einschränkung wird das genaue Gegenteil erreicht. Es folgen die wildesten Gerüchte, Geschichten und halbwahren Darstellungen über Funktionärswillkür, ohne eine Prüfbarkeit der Angaben.

Das erste Beispiel: User Harlekin "vergisst" in seinem posting auszuführen, dass es nicht ein Verband ist (gemeint hat er den BDMP e.V.), sondern dass die zusätzliche "Ausbildung" von Standaufsichten unnötigerweise von mindestens vier Verbänden gefordert wird und diese die Ausbildung in einem anderen Verband gegenseitig nicht anerkennen.

Die Liste solcher Beispiele wird sich in den nächsten Tagen beliebig fortsetzen lassen.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

RSB und vermutlich alle DSB Verbände

-Es werden grundsätzlich keine halbautomatischen Langwaffen befürwortet

-Repetierlangwaffen werden Halbautomaten gleichgestellt und zum Kontingent hinzugerechnet

trotz Hinweis und intervention des FWR wird das grundsätzlich falsche Befürwortungsformular beibehalten.

-Repetierschrotflinten wurden nach einem aus dem Bauch heraus posaunten Ausspruch des DSB Ambacher

als Unterweltwaffen gebrandmarkt und für alle DSB Disziplinen gestrichen. Damit keine Chance auf Bedürfnis-

bescheinigung durch den DSB für diese Waffenart. weder mit Schrot noch mit Slugs.

-Kurzwaffen Befürwortung nur in den kal. .22lfb, .32long,9Para,45ACP , .357Mag,44Mag. möglich.

alle anderen Kaliber für DSB Schützen nicht erwerbbar, da nicht in SPO vorkommend.

-Großartiges anpreisen der Laserspielzeuge ohne hinreichende Hinweise auf die nur in Ausnahmefällen und

zur Simulation einsetzbaren Behelfkrücken, die keine Innen und Außenbalistik haben, sondern lediglich

einen Lichtstrahl werfen. sogenannte Repetiertaschenlampen. Ahnungslos das Grab des eigenen Hobbies schaufelnd.

-usw. usw. usw. ich hör jetzt auf sonst wirds mir übel .

Major Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

-Repetierlangwaffen werden Halbautomaten gleichgestellt und zum Kontingent hinzugerechnet

trotz Hinweis und intervention des FWR wird das grundsätzlich falsche Befürwortungsformular beibehalten.

Und ich dachte, daß das mit dem Biathlon-KK einer Schützin ein Versehen mit der Grünen-WBK war.

Schön blöde... SL-Büchse=Repetiergewehr :fool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Wechselsystem soll ein vollwertiger Ersatz für eine Kurzwaffe sein.

Wer also sich fürs kostengünstige Training seiner 45er ein 9er System kauft und zwecks Munitionserwerb eintragen lässt, verspielt die Chance auf eine 9mm.

Wenn man es nicht eintragen lässt, und das ist ja nun nicht mehr vorgesehen, erfährt der Verband nicht davon und hat deutlich weniger Probleme damit auch noch eine KW in 9mm zu genehmigen. :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Menschlich unschön finde ich den Verband,

der es kaum ertragen kann, evangelische Schützen in seinen Reihen zu haben,

und in seiner Selbstbeschreibung sagt:

"....Die Gemeinschaft soll ihn auch weiterhin tragen, denn auch das bedeutet christliche Nächstenliebe, insbesondere auch im Sinne der Ökumene. Dafür soll sie sich aber im Gegenzug darauf verlassen können, dass der Betreffende die Situation nicht für seine Zwecke ausnutzt. Ein Geschiedener soll daher keine Führungsposition im Bruderschaftsleben einnehmen....."

Was mich eigentlich besonders geärgert hatte,

ist das ich von Leuten, die ich in dieser Gruppe vermute, eigentlich eine Art Kultur / Religions / Vernunfts / Traditions und Demokratiereserve erwarte gegen das was kommen wird, und nicht solch eine diskriminierende, selbstschwächende, sinnlose Einstellung.

Ansonsten sind die Disziplinen dort eigentlich ganz ok - wenn sie denn auch alle geschossen werden- und auch das "Bodenpersonal " ist ok soweit ich es kennegelernt habe.

2. Rechtlich unschön finde ich die Verbände, die ihren Mitgliedern Waffen & Disziplinen vorenthalten, falls die Mitglieder diese wünschen, Platz dafür da ist usw. oder die, die eigentlich rechtlich noch erlaubt sind: die sich z. Bsp. der Ächtungskampagne angeschlossen haben:

(hier: http://www.bmi.bund.de einfach mal "Ächtungskampagne" in die Suchmaschine eingeben ...)

Das erinnert mich an die letztjährigen Geschehnisse um die Pressefreiheit:

Insinuiert ist letztlich : entweder ihr verzichtet freiwillig auf das Recht, oder wir werden es euch nehmen ! Und appelliert damit an den ---> vorauseilenden Gehorsam. Solche "Deals" können rasch mehr werden...

Aaaaaandererseits: vielleicht ists ja doch gut und wir dürfen, weil wir denen da oben ein Wohlgefallen sind, unsere Wummen später ein paar Monate länger behalten als ursprünglich geplant. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

RSB und vermutlich alle DSB Verbände

-Kurzwaffen Befürwortung nur in den kal. .22lfb, .32long,9Para,45ACP , .357Mag,44Mag. möglich.

alle anderen Kaliber für DSB Schützen nicht erwerbbar, da nicht in SPO vorkommend.

-Major Tom

stimmt so nicht ganz, du kannst für Zentralfeuer was du als .32L&W WC aufgeführt hast, alles kaufen was im Kaliber 7,62 - 9,65 ist. also auch eine C96, 38 SA usw.

WS werden zumindest in BW nicht als Waffen eingestuft, sonst hätte ich meine 2 Spopi auch nicht mehr bekommen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Mein Lieblingsthema ist die Mitgliedschaftsdauer im Verband, die für eine Waffenbeführwortung notwendig ist. Das hat der Gesetzgeber so nicht ins Waffengesetz geschrieben. Die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein welcher einem Dachverband angeschlossen ist reicht aus.

Gruß Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und mit dieser Einschränkung wird das genaue Gegenteil erreicht.

Es geht mir nicht darum, WER oder WIE VIELE etwas fordern, das gar nicht Gesetz ist, sondern nur um die Forderungen alleine.

Ich möchte den Thread nicht zu einem "Mein Verband ist besser als der XYZ Verband Thread" werden lassen.

TheHun

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast prisonerbob

Unabhängig von der einzelnen Befürwortungspraxis gibt es auch andere bedenkenswerte Handlungen. Da ich die gesamte Vereinsmeierei mittlerweile zum K..... finde fahre ich lieber 20km zu einem gewerblichen Stand als 500m zum eigenen Vereinsstand. Neulich war ich dann doch noch mal da. Und als ich vom Abkleben zurückkam sehe ich einen an meiner offen abgelegten Kanone rumfummeln. Ehe ich nach einem rekordverdächtigen Hechtsprung zu einem gutplazierten Schwinger ansetzen konnte hatte der sich schon zwischen den Hülseneimern verschanzt und faselte was von ....er sei die neue Standaufsicht. Tut man das??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Lieblingsthema ist die Mitgliedschaftsdauer im Verband, die für eine Waffenbeführwortung notwendig ist. Das hat der Gesetzgeber so nicht ins Waffengesetz geschrieben. Die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein welcher einem Dachverband angeschlossen ist reicht aus.

Manchmal soll es helfen, wenn man nicht nur vermutet, was eigentlich im Gesetz steht, sondern es einfach mal liest!

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

CM :mad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alles noch nach dem alten Recht:

- Nach sechsmonatiger Mitgliedschaft und regelmäßigem Schießen mit der LuPi wird man erst zur Sachkundeprüfung zugelassen. Erst nach 12 Monaten gibt es eine WBK und dann natürlich nur für KK.

- Verein gibt klar und deutlich zu verstehen, dass er unter sich bleiben möchte und keine Neumitglieder will. (was meiner bescheidenen Meinung nach durchaus legitim ist)

- Wehe du füllst das Magazin eines Repetierers - Einzellader ist angesagt!

- Anruf bei einem Landesverband: "Guten Tag, ich bin umgezogen und suche einen neuen Verein. Können Sie mir Vereine ihres Verbandes in meiner Nähe nennen?" Antwort: "Nein! Das mache ich nicht! Ich kenne Sie ja überhaupt nicht! Ich kann Ihnen doch nicht einfach...."

bye knight

P.S.: Meine erste Waffe war übrigens eine VRF :heuldoch:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Manchmal soll es helfen, wenn man nicht nur vermutet, was eigentlich im Gesetz steht, sondern es einfach mal liest!

CM :mad:

Was versuchst Du mir jetzt zu sagen? Ggf. muß ich mein Posting etwas ausführlicher gestalten.

Der Schütze ist wie im WaffG. gefordert schon mehr als 12 Monate in einem Verein aktiv als Sportschütze tätig. Der Verein ist einem Dachverband angeschlossen.

Der Eintritt in den Schützenverein war drei Monate vor dem (vom Gesetzgeber nicht gefoderten) Eintritt in den Dachverband. Dieser will jetzt auch 12 Monate sehen. Diese von den Verbänden betriebene Praxis ist sicher genau das was der Gesetzgeber möchte, im Waffengesetz steht es aber nicht.

Gruß Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und mit dieser Einschränkung wird das genaue Gegenteil erreicht. Es folgen die wildesten Gerüchte, Geschichten und halbwahren Darstellungen über Funktionärswillkür, ohne eine Prüfbarkeit der Angaben.

Das erste Beispiel: User Harlekin "vergisst" in seinem posting auszuführen, dass es nicht ein Verband ist (gemeint hat er den BDMP e.V.), sondern dass die zusätzliche "Ausbildung" von Standaufsichten unnötigerweise von mindestens vier Verbänden gefordert wird und diese die Ausbildung in einem anderen Verband gegenseitig nicht anerkennen.

Die Liste solcher Beispiele wird sich in den nächsten Tagen beliebig fortsetzen lassen.

CM

Dieser Unsinn darf natürlich nicht unwidersprochen so stehenbleiben...

Nein werter Herr CM, ich habe damit nicht den BDMP gemeint! Vielen Dank für die Unterstellung!

Meines Wissens nach verlangt der BDMP keinen solchen Zusatzlehrgang. Kennen Sie Ihren eigenen Verband denn nicht oder war es eine freudsche Fehlleistung und Sie fordern still und heimlich die Einführung eines solchen Lehrganges?

Ich habe den NSSV gemeint - ein entsprechender thread ist hier gerade vor kurzem gelaufen. Bemühen Sie ruhig die Suchfunkton.

Ob auch andere Verbände diese Praxis ausüben, entzieht sich meiner Kenntnis - ich habe davon jedenfalls noch nichts gehört. Wäre hier wohl auch schon öfter diskutiert worden.

Aber Sie Herr Cue, scheinen es ja besser zu wissen.

Im Übrigen möchte ich Sie herzlich bitten, sich der Interpretation meiner geschriebenen Worte in Bezug auf meine Meinung zu enthalten. Wie wir oben sehen, kann das nur zu Fehleinschätzungen führen. Ich sage grundsätzlich was ich meine - dazu benötige ich keinen Ghostwriter.

Ich habe in diesem speziellen Fall auf die Nennung des Namens des Verbandes verzichtet, weil der threadstarter das so gewünscht hat.

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.