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IGNORED

Wie wird ein Selbstlader zum Einzellader?


Georg

Empfohlene Beiträge

Ja genau Axel ich kann deinen Beitrag nicht richtig lesen und du hast deinen Auktionstext deshalb schon 2 mal Editiert *g*

:peinlich:

Zu deiner Frage: Einen Voreintrag für Einzellader brauchst du nicht, auch nicht für Mehrlader (keine Selbstlader, auch nicht ohne Mag.) aber nur auf die Neue WBK Gelb!!!!!!!! es sei denn, deine KPH legt darauf wert. Da jede KPH die Gesetze mittlerweile anders handhabt oder auslegt, solltest du mal bei deinem Sachbearbeiter anrufen. Auf die Grüne WBK musst du einen Voreintrag mit vorangegangener Bedürfnisprüfung (Verein, Verband) haben.

Die Regelung auf Beschränkung von nicht mehr als 3 Selbstladern hat bestand aber nicht ohne Bedürfnis.

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Ja genau Axel ich kann deinen Beitrag nicht richtig lesen und du hast deinen Auktionstext deshalb schon 2 mal Editiert *g*

:peinlich:

Zu deiner Frage: Einen Voreintrag für Einzellader brauchst du nicht, auch nicht für Mehrlader (keine Selbstlader, auch nicht ohne Mag.) aber nur auf die Neue WBK Gelb!!!!!!!! es sei denn, deine KPH legt darauf wert. Da jede KPH die Gesetze mittlerweile anders handhabt oder auslegt, solltest du mal bei deinem Sachbearbeiter anrufen. Auf die Grüne WBK musst du einen Voreintrag mit vorangegangener Bedürfnisprüfung (Verein, Verband) haben.

Die Regelung auf Beschränkung von nicht mehr als 3 Selbstladern hat bestand aber nicht ohne Bedürfnis.

Endlich mal eine gute sachliche Antwort. Dickes Danke.

Ich gebe Dir recht. Mein Text war wohl für einige Leute missverständlich. Das Geschwafel mit dem Einzellader hätte ich einfach weg lassen sollen.

Gruß

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  • 7 Jahre später...

Moin,

ich hole mal dieses Thema hoch, weil ich sonst nichts weiter dazu gefunden habe.

Frage: Ist es (immer noch) so, das ein Selbstlader mit festen, aber blockiertem Magazin ein Einzellader ist/bleibt und auf die neue gelbe WBK erworben werden kann?

Der Umbau des Selbstladers erfolgte noch zu Zeiten der alten gelben WBK und und ist aktuell auf einer alten gelben WBK eingetragen.

Da ja, nach meinem Kenntnisstand, ein Umbau eines Selbstladers zum Mehrlader nicht zu der Erwerbserleichterung auf gelbe WBK führt. Ebenso kenne ich zumindest im Zusammenhang mit umgebauten Waffen auf Kaliber 4mm M20, die jetzt wie die scharfen Originalwaffen zu handhaben sind. Nur für den (alten) Umbau SL zu EL finde ich nichts anwendbares.

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Ich würde die Fragestellung nach zwei Kriterien aufdröseln:

Status der Waffe und aktuelle Erwerbsvoraussetzung.

Der Selbstlader wurde wohl vor 2003 als Einzellader umgebaut auf Altgelb erworben

und steht weiterhin so auf der Karte. Dann ist der Prügel waffenrechtlich ein Einzellader.

Will nun jemand die Waffe erwerben dann bedarf es aufgrund der geänderten Gesetzeslage

einer Erlaubnis die den Erwerb eines Selbstladegewehres einschließt.

Also JJS oder WBK Grün mit Voreintrag.

That´s all.

Gruß

oswald

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Ich zitiere mal aus Anlage 2 zum WaffG, Unterabschnitt 1:

"(...) Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 (Salutwaffen)."

Bearbeitet von Thomas St.
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Der Passus gilt allgemein. Bei einem HA, der auf 1 Schuss Fassungsvermögen gekürzt wurde ist das nachteilig, der lässt sich auch unverändert nur auf grün&Voreintrag bzw JJS erwerben. Mit neuer WBK (gelb) lassen sich aber alte EL-Repetierer wieder auf volle Kapazität umbauen. Wohlgemerkt: das ist BüMa-Arbeit, also sollte der Erwerb über jemanden laufen, der diese Arbeit machen darf (Änderung der Schussfolge:=Waffenbearbeitung).

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  • 1 Monat später...

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