Zum Inhalt springen
IGNORED

Wie wird ein Selbstlader zum Einzellader?


Georg

Empfohlene Beiträge

HEHEHE

Das ist nett geschrieben, aber das gibt derbe Mekker von Ekker !

Man Man Man, ist der Verkäufer evtl. Zwilling ?

einer alleine kann doch nicht so blöde sein, oder ?

aber ist ja alles schön geregelt in D

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...... :appl:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe nicht was daran strafbar ist. Zumindest für Jäger. Halbautomat legal, großes Magazin bedarf keiner Erwerbserlaubnis. Man sollte halt nicht mit dem Magazin drin auf Wild schießen. Eventuell gibt es ein Zweischußmagazin, dann passt es.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe nicht was daran strafbar ist. Zumindest für Jäger. Halbautomat legal, großes Magazin bedarf keiner Erwerbserlaubnis. Man sollte halt nicht mit dem Magazin drin auf Wild schießen. Eventuell gibt es ein Zweischußmagazin, dann passt es.

Ne Ne Ne,

ließ Dir mal den Gesetzestext durch und dann schreib noch mal was dazu

Das Teil ist erst dann ein EL,

wenn es nicht mehr möglich ist, mehrere Schüsse in Folge abgeben zu können

und die Waffe in soweit geändert wurde, das sie nicht mehr mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug

zum Mehrlader zurück gebaut werden kann !!

Und hier "WÄRE" mal gar kein Werkzeug nötig.

Das ist alles ausgemachter Humbuk, welcher da in der Art. Beschreibung steht !

Das Thema Vollauto, übergehen wir hier mal dezent....tut hier rein gar nix zur Sache

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

B)

...Jungs, ich habe doch nur Spass gemacht......is´ doch egal.... !

Die EL-Büchsen die ich kenne haben jedenfalls nicht die Möglichkeit ein Magazin einzusetzen bzw. eine fest installierte Einzelzuführung der Patrone gegen eine Mehrladezuführung (Magazin) zu tauschen.

Insofern würde ich sagen, das der Käufer, ob Jagdschein oder Sportschütze, in jedem Fall eine EWB für KK Mehrlader benötigt.

EL-EWB reicht nach meiner Meinung da nicht aus...!?!?!?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Teil ist erst dann ein EL,

wenn es nicht mehr möglich ist, mehrere Schüsse in Folge abgeben zu können

und die Waffe in soweit geändert wurde, das sie nicht mehr mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug

zum Mehrlader zurück gebaut werden kann !!

Daß das mit dem Einzellader nicht stimmt ist klar. Habe auch nie was anderes geschrieben. Aber Mehrlader sind ja nicht prinzipiell verboten.

Das ist alles ausgemachter Humbuk, welcher da in der Art. Beschreibung steht !

Da stimme ich Dir zu. Aber strafbar wird die Sache doch eigentlich erst, wenn es einer erwirbt, der keinen Mehrlader erwerben darf bzw. überhaupt keine Waffen erwerben darf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiss nicht,

Der Verkäufer begibt sich da mit seiner Aussage :

"....somit ein Einzellader....." auf verdammt dünnes Eis,

wenn es - meiner Meinung nach - nicht schon durchbrochen ist.

Egal, ob nun Schütze, Jäger, Sammler, oder auch "Angler" :lol:

das Teil erwirbt, es ist definitiv KEIN Einzellader !!

Diese Aussage ist gänzlich falsch.

Und ein reiner Mehrlader ist es auch nicht wirklich im Sinne des Gesetzes, sondern es ist und bleibt,

bis zum Umbau durch geeignete Stelle (Büma) eine Selbstladebüchse !

Reiner Mehrlader wäre es, wenn man den Verschluss nach jeder Schussabgabe

von Hand Repetieren müsste - somit wäre dann auch das Magazin wieder kein Thema.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK, anders gefragt. Für Jäger dürfte das Ding kein Problem darstellen, solange sie nicht das große Magazin zum Schuß auf Wild verwenden.

Bei Sportschützen kenn ich mich nicht so aus, aber wer auf grün einen Voreintrag für kk hat müsste das doch bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommt darauf an, was in der WBK des Verkäufers steht.

Interessant ist es erst, wenn die Waffe aus der WBK des Verkäufers ausgetragen wird und in die WBK des Erwerbers aufgenommen ist.

Wenn die Sachbearbeiter dann abgleichen und bei dem einen eine SLB aus und bei dem Anderen eine Einlellader Büchse eingetragen wird :confused:

Ich denke da haben beide Spaß :traurig_16: Zumindest wenn die Waffe auf WBK gelb eingetragen werden soll........ :peinlich:

Ein Vorredner sagte es sehr treffend: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Gruß Inst200

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die EL-Büchsen die ich kenne haben jedenfalls nicht die Möglichkeit ein Magazin einzusetzen bzw. eine fest installierte Einzelzuführung der Patrone gegen eine Mehrladezuführung (Magazin) zu tauschen.

Naja, es gab mal Zeiten in Deutschland da wurden, M1 carbines, VZ52/57 und sogar ECHTE M14 auf einschüssig umgebaut und auf WBK gelb, alt verkauft,.......... Nicht wenige dieser gelben "Einzellader" habe ich schon in Aktion gesehen,........ :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Zusammen,

es ist doch sehr interessant zu lesen was eine solche Auktion auslösen kann. Ich bin immer davon ausgegangen, dass Personen, die eine EWB zum Erwerb von Langwaffen haben auch einen entsprechenden Sachkundenachweis ablegen müssen. Dies schein wohl leider nicht immer der Fall zu sein.

Ich bin derjenige, der die Auktion in Egun eingestellt hat, ach ich habe übrigens meine Sachkunde nicht im Lotto gewonnen. Es sollte doch jedem klar sein, dass eine Selbstladebüchse durch weglassen des Magazins nicht zu einem Einzellader nach Waffengesetz wird.

Der Verkauf ohne Magazin macht es jedoch sowohl Jägern (Selbstlader nur mit 2schüssigem Magazin) als auch Sportschützen (10schüssiges Magazin) möglich diese Waffe zu erwerben. Bei einem Verkauf ohne Magazin ist die Waffe somit faktisch ein Einzellader da ich nach jedem Schuss eine neue Patrone manuell ins Patronenlager einführen muss, bitte nicht mit dem Begriff „Einzellader“ aus dem Waffengesetz verwechseln.

Ob der Erwerber dann für die Waffe ein mehrschüssiges Magazin erwirbt und dieses auch benutzt… Das bleibt Ihm selber überlassen.

Bestes Beispiel für diese gängige Praxis sind die G3 und M16 Klone. Wer kauft denn schon die teuren 10Schuss-Magazine. Da nehme ich doch lieber die originalen Magazine mit 20/30 Schuss. Diese sind dann natürlich auf 10/2 Schuss begrenzt…alle mal lachen.

Um das ganze auch den Nichtkundigen unter uns klar zu machen, habe ich den Auktionstext dementsprechend ergänzt. Wenn man den Text vorher genau gelesen hat wäre dies nicht notwendig („ Zum Verkauf kommt eine Selbstladebüchse“…kein Einzellader.

Danke noch mal an das Forumsmitglied, der mich über die doch witzige Disskusion hier informiert hat.

Ach noch was. Bei Jägern wird ein KK wenn überhaupt auf Schädlinge benutzt und einen Voreintrag brauch ein Jäger ebenfalls nicht, da man mit einem gültigen Jagdschein unbegrenzt Langwaffen ohne Voreintrag erwerben darf. Vielleicht sollte man bevor man über andere Leute philosophiert sich mal ein paar Gedanken machen oder noch besser, einfach mal die Person fragen. Vielleicht bekommt man ja eine plausible Antwort.

Wünsche Euch noch viel Spaß

Gruß

Axel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..... ist die Waffe somit faktisch ein Einzellader da ich nach jedem Schuss eine neue Patrone manuell ins Patronenlager einführen muss,

Das erzähle ich mal im Club und bei der OKD :eclipsee_gold_cup:

Schallendes Gelächter wird den Raum erfüllen und ein Schenkelklopfer wird den nächsten jagen...

:rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist zu Geil, na das mag weglassen und so umgeht man auch die Beschränkung auf 3 Selbstlader.

Da es ja ein Einzellader ist muss man nur aufpassen (um Spaß zu haben) das man sich bein Flinken nachladen nicht die Finger klemmt. *gg*

Aber ein Tipp an axel 1968: frage mal an deiner Behörde nach ob du die auch als Einzellader auf Gelbe WBK Verkaufen darfst. Wenn’s gut Läuft hörst du Gelächter, wenn’s schlecht Läuft darfst du alles bei deiner Behörde abgeben.

Überlege dir das mal genau, alleine schon um keinen Sportschützen, der seine Sachkunde gerade gemacht hat und eventuell noch nicht die Ahnung hat, nicht ins Unglück zu stürzen.

Glück auf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ axel1968

In der Auktion steht....

"Bei einem Verkauf ohne Magazin ist die Waffe somit faktisch ein Einzellader da ich nach jedem Schuss eine neue Patrone manuell ins Patronenlager einführen muss......"

Im WaffG steht...

WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen ( Auzug )

2.3

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten).

Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können.

Als Vollautomaten gelten auch ........

2.4

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

2.5

Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

Auszug Ende

Ohne Magazin bedeutet hier nicht, dass keins dabei ist. Es bedeutet vielmehr das kein Magazin in die Waffe eingeführt werden kann, oder dies dauerhaft deaktiviert und in der Waffe fixiert wurde.

Ich denke das ist mehr als nur sehr dünnes Eis auf dem mann sich dort bewegt.

Eine Blokierung des Magazinsauf auf ein Fassungsvermögen von X ist da etwas anderes. Da bleibt die Waffe nach wie vor Selbstlader order Repetierer.

Das entnehmen des Magazins nimmt eben nicht die bauartbedingte Eigenschaft des Selbstladers, sie vermindert nur die " Magazinkapazität".

ALte Umbauten von HA auf EL wurden z.B. mittels Fixierung des Magazins in der Waffe und Begrenzung auf 1 Patrone durchgeführt.

Aber bitte...... Ich halte gerade eine solche Discussion im Forum für sinvoll; dafür ist es nämlich auch da.

Solte ein Sportschütze die Waffe auf WBK gelb als Einzellader erwerben, bitte doch mal im Forum mitteilen was die KPB dazu gesagt hat.

Nichts für ungut wenn ich anderer Meinung bin..... Gruß Inst200

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tach auch,

alle reden wieter von einem Einzellader nach waffenrechtlicher Ausführung. Das habe ich nicht geschrieben. Natürlich bleibt es ein Selbstladegewehr wie es im Waffengesetz steht und ist auch nur von Personen erwerbbar, die eine EWB für einen Selbstlader .22lfb haben. Das ist ja wohl völlig klar. Ich werde einen Teufel tun und die Waffe an einen Sportschützen verkaufen der nur einen Voreintrag für einen Einzellader ( braucht man den noch als Sportschütze?) hat.

Dies Sache mit dem Magazin ist nur um nicht ein großes Magazin auf 2/10 begrenzen zu müssen.

Gruß

Axel

Das erzähle ich mal im Club und bei der OKD :eclipsee_gold_cup:

Schallendes Gelächter wird den Raum erfüllen und ein Schenkelklopfer wird den nächsten jagen...

:rotfl2:

Hallo,

dann erkläre mir bitte mal wie bei einem Selbstlader ohne Magazin die nächste Patrone ins Patronenlager kommt ohne das ich diese manuell einführe. Jetzt bin ich mal gespannt....

Das ist zu Geil, na das mag weglassen und so umgeht man auch die Beschränkung auf 3 Selbstlader.

Da es ja ein Einzellader ist muss man nur aufpassen (um Spaß zu haben) das man sich bein Flinken nachladen nicht die Finger klemmt. *gg*

Aber ein Tipp an axel 1968: frage mal an deiner Behörde nach ob du die auch als Einzellader auf Gelbe WBK Verkaufen darfst. Wenn’s gut Läuft hörst du Gelächter, wenn’s schlecht Läuft darfst du alles bei deiner Behörde abgeben.

Überlege dir das mal genau, alleine schon um keinen Sportschützen, der seine Sachkunde gerade gemacht hat und eventuell noch nicht die Ahnung hat, nicht ins Unglück zu stürzen.

Glück auf

Hallo Tattoo,

wenn Du meinen ersten Beitrag richtig gelesen hättest... Ich habe extra geschrieben es bleibt immer ein Selbstlader und wird nie nach Waffengesetz ein Einzellader. Man sollte den Text mal lesen und sich nicht an einem Wort festhalten.. Und wenn der Sportschütze seine Sachkunde richtig gemacht hat wird er erst garnicht bieten ohen den Voreintrag weil er es eigentlich wissen sollte.

Gruß

Axel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tach auch,

dann erkläre mir bitte mal wie bei einem Selbstlader ohne Magazin die nächste Patrone ins Patronenlager kommt ohne das ich diese manuell einführe. Jetzt bin ich mal gespannt....

Gruß

Axel

Jetzt ist aber Schluss mit dem Stuss - ok ?

Das halte ich nicht aus!!!

Das ist ja schlimmer, als mein Beitrag zum Thema "Augenkrebs"

:00000733:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du Sportschütze bist kannst Du mir doch garantiert sagen, ob man als Sportschütze für Einzellader, egal welchen Kalibers einen Voreintrag benötigt oder nicht?

Gibt es auch noch die Regellung mit den 3 Selbstladern die bedürfnisfrei erworben werden dürfen, d.h. die Behörde muss den Voreintrag ohne zusätliche Begründung der Sportschützen ausführen?

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich beantworte dazu gar nichts, denn ich bin kein Sachbearbeiter,

welcher nach neuen Recht die VWV`s vor sich liegen hat,

nach welchen in sämtlichen Bundesländern, Einträge gewährt, oder eben nich gewährt werden !

Das handelt jede Behörde für sich selber ab und ob man dagegen klagt, oder ob man es lässt,

bleibt jedem selbst überlassen.

Nur, was ich definitiv weiß, ist, (auch ohne SB ATN)

das Du Dein PPSH NICHT als EL anpreisen darfst, nur, weil Du das Mag nicht mit verkaufst.

Egal, was Du nun nachgetragen hast, in der Art. Beschreibung (ich habe nicht mehr geguckt)

Das Teil ist reinweg nur mit EWB Voreintrag auf SLB im Kal. .22lfb(.lr) zu bekommen und aus.

Wenn du wirklich auch nur annähernd was mit Waffen und deren Waff.Rechtl. Best. zu tuen hast,

solltest Du das eigentlich wissen und den Text einfach ändern in :

"PPSH, 50 Schuss Mag. Zustand, siehe Bilder"

Fertig....oder so ähnlich, alles andere in Sachen Irreführung mit EL und dem Kram,

ist ausgemachter Humbuk !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.