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IGNORED

Laufrohlinge


steven

Empfohlene Beiträge

Tip:

Gesetze und Verordnungen nicht vom Bundesanzeiger downloaden, sonden von Juris.

Die Juris Dokumente sind nicht geschützt.

http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html

Gruß,

frogger

PS

Dann klappts auch mit dem Drucken und der Zwischenablage...

Jo, schönes Ding, geht auch gut von visier.de.

Keine Ahnung aus welcher Quelle meine PDF stammen, die waren alle auf einer CD ROM zur Sachkunde.

Huskydoc

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@waflos:

das neiiiin - es war nicht als verneinende antwort auf deine frage zu verstehen, sondern als hilfeschrei ob der tatsache, dass DU dich mit deinen kommentaren in den fred eingeklinkt hast. deswegen auch das edit - es stand vorher was deutlicheres drin. (ich will aber meinen null-anschiss-status deswegen nich riskieren)

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Mal zurück zum Thema:

Wofuer benoetigt man eigentlich legaler Weise einen Laufrohling?

Ich dachte immer, alle Arbeiten an einer Waffe ausser am Schaft und an der Visierung sind nur BüMas. bzw. Leuten erlaubt, die eine Genehmigung zu Waffenherstellung haben?

Uebrigens: Patronenlagerreibahlen gibts bei Egun, und die scheinen "gut zu laufen".

Frei nach Groenemeyer: Wann ist ein Lauf eigentlich ein Lauf?

Woran unterscheidet man ein bloßes Metallrohr z. B. von einem glatten Flintenlauf? Es gibt ja z. B. Revolver mit auswechselbaren Laeufen - da koennte sich jemand z. B. einen Schrotlauf basteln. Wird das Rohr in de Moment zum Lauf, in dem man das Gewinde anbringt (aehnlich wie bei Schalldaempfern)?

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Wofuer benoetigt man eigentlich legaler Weise einen Laufrohling?

Hallo Manfred

wenn ich mir Legal einen Laufrohling kaufen kann, geht es niemanden was an, wofür ich den benötige. Wenn ich mir 500 Stück an die Wand hänge oder mir einen Lampenhalter bastel oder die Dinger einfach einöle und hinlege oder als Wertanlage kaufe, ist das doch ganz alleine meine Sache. Ich frage keinen, wofür er 5 Autos, mehr als 300 Ps oder so was braucht. Die Frage lautete doch, kann ich ohne berechtigt zu sein einen Laufrohling kaufen.

Steven

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Hallo Manfred

wenn ich mir Legal einen Laufrohling kaufen kann, geht es niemanden was an, wofür ich den benötige. Wenn ich mir 500 Stück an die Wand hänge oder mir einen Lampenhalter bastel oder die Dinger einfach einöle und hinlege oder als Wertanlage kaufe, ist das doch ganz alleine meine Sache. Ich frage keinen, wofür er 5 Autos, mehr als 300 Ps oder so was braucht. Die Frage lautete doch, kann ich ohne berechtigt zu sein einen Laufrohling kaufen.

Steven

Denke an die sichere Aufbewahrung wenn du sie an die Wand hängst.

MFG.

Bucki.

:rotfl2:

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Wofuer benoetigt man eigentlich legaler Weise einen Laufrohling?

Du würdest besser fragen: Was ist ein Lauf?

Antwort: Der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt.

Folglich gilt: Jeder rohrförmige Gegenstand, durch den Geschosse hindurchgetrieben werden können und diesen ein gewisses Maß an Führung gibt, erfüllt die Kriterien eines Laufes bzw. eines Laufrohlinges.

Hierbei ist es unerheblich, ob sich die Innenkontur des "Laufes" glatt oder profiliert darstellt, oder das Innenmaß des "Laufes" exakt mit einer herkömmlichen Geschoßabmessung übereinstimmt. Ein gerichtetes Hindurchtreiben eines Geschosses ist in jedem Fall gegeben. Die "ausreichende Festigkeit" bedarf keiner weiteren Kommentierung, selbst die von Waflos angesprochenen, grauen Kunststoffrohre, erfüllen diese Bedingung.

Da obiger Absatz selbstredend völlig überzogen, aber nicht undenkbar, dargestellt wurde; Rohre weiterhin erlaubnisfrei in den einschlägigen Heimwerkermärkten und im Fachhandel bezogen werden können, gelten sie nicht als Lauf oder Laufrohling.

Obwohl derartige Materialien in der Vergangenheit sowohl für diesen Verwendungszweck in der Literatur beschrieben und unter anderem, von Gruppierungen um Abimael Guzmán in Peru, dazu benutzt wurden.

Im Resümee bleibt festzuhalten das Rohre im Grunde genommen auch Laufrohlinge sind, und im Umkehrschluss Laufrohlinge auch nichts anderes als Rohre sind.

Gruß

Frank

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Hallo Frank

Ein Lauf beinhaltet doch unzweifelhaft ein Patronenlager. Solange das nicht vorhanden ist, kann es kein Lauf sein. (Revolver haben da eine Sonderstellung). Als zweites Kriterium muß der Lauf an der Zündvorrichtung in geeigneter Weise befestigt sein. Falls diese zweit Voraussetzungen nicht mit "gebräuchlichen Werkzeug" geschaffen werden können, muß ein Laufrohling frei zu kaufen sein.

Steven

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Steven,

ein Lauf bedarf nicht unbedingt eines Patronenlagers. Denke in diesem Zusammenhang einmal an Rand- und an Schrotpatronen.

Solange der Heuer nicht in das Rohr hinein fällt und sich mit dem Rand gegen das Rohr abstützt, könnte (............Zensiert.................).

Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß jeder Einer unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes, welcher keinerlei Reglementierung unterworfen und an jeder zweiten Straßenecke zu erwerben ist, einen durchaus funktionellen und wirkungsvollen weiteren Gegenstand herstellen kann. Besondere handwerkliche Fähigkeiten sind dafür nicht erforderlich.

Und genauso lange es dererlei Dinge bei OBI oder sonstwo zu kaufen gibt, bleibt ein sogenannter Laufrohling nur ein Stück Rohr.

Gruß

Frank

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Ich wollte meine CO2 Waffe Junker ( 4,5 mm hat keinen gezogenen Lauf und ist ja ein Spielzeug d.h. frei ab 18) umbauen d.h. den Lauf ausbauen und bekommen nun hierzu angeblich keinen einzelnen Lauf im Kal. 4,5 d.h. für den Tausch muss ich jetzt eine HW35 oder ein anderes Luftgewehr kaufen. Aber auch dann muss ich für einen Lauftausch den Lauf umarbeiten d.h. damit die Anbauteile wie Korn usw. passen und das ist lt. meiner Info nicht erlaubt? Wie gesagt, wir reden hier von einer Luftplempe! Angeblich erlischt die "F" Zulassung? Eigentlich ist die VO ja geringer weil nun Zug und Felder das Geschoss zusätzlich bremsen!

Was soll der Quatsch? Die gleiche Quelle versagt auch den Verkauf von Läufen im Kaliber 5,5 für Luftgewehre, weil auch ein Umbau zu einem KK möglich wäre bzw. den Verkauf von Läufen zu Vorderladerwaffen d.h. nur komplette Waffen gehen über den Tisch - keine Läufe - ist das richtig?

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Hallo Manfred

wenn ich mir Legal einen Laufrohling kaufen kann, geht es niemanden was an, wofür ich den benötige.

Das sehe ich etwas anders - nicht bezogen auf gerade deinen Laufrohling, der sei dir gegoennt.

Vermutlich benoetigst du ihn als Testumgebeung, um die richtige Anzahl von Dochten an deiner Reiniungskette zu ermitteln oder den Verformungs- und Reibungswiderstand von Bleigeschossen zu messen oder zu sonst einen wissenschaftlichen, absolut friedfertigen Zweck.

Gesetze sollen uebrigens sinnvoll unser Zusammenleben regeln und sind nicht dazu gedacht, Luecken herauszufinden und dann das zu tun, was vom Gesetzgeber zwar keinesfalls beabsichtigt ist, aber nachlaessiger Weise nicht vom Wortlaut des Gesetzes umfasst wird.

Ich gehe mal ganz naiv davon aus, dass jemand einen Laufrohling dazu benutzen wird/koennte, ihn zu einer Waffe umzubauen oder in irgend einer Form an einer bestehenden Waffe anzubringen. Wenn du in diesem Zusammenhang dann ernsthaft meinst, dass das Thema Schusswaffen ausser dieser Person selbst niemand etwas angeht, kann ich deine Einschaetzung wahrlich nicht teilen.

Das "Postiv-"Beispiel USA wird ja immer wieder gern gebracht: abgesehen davon, dass dort die Gesetzgebung bzgl. Waffen durchaus nicht ueberall so lax ist, wie hier als Mythos durch die Medien und Foren geistert (schon gar nicht beim Umbau von Waffen!), waere gerade der dortige Waffenbesitz ein Grund fuer mich, mich dort nicht anzusiedeln. Die USA habe eine der hoechsten Kriminalitaetsraten der westlichen Welt, die hoechste Gewaltbereitschaft im Zusammenhang mit Straftaten und es sind mit knapp 1 % der Bevoelkerung etwa 10x so viele Mensche inhaftiert wie in Westeuropa.

Ich bin Europaeer, besitze und benutze waffenmaessig so ziemlich genau das, was ich mir wuensche und finde unsere Welt hier ziemlich gut!

Deshalb frage ich mich (nicht speziell dich!) und die anderen in diesem Forum:

Was machen die Leute mit Laufrohlingen, wenn sie doch daraus doch sowieso keine Waffen bauen duerfen und ich mir nichts anderes vorstellen kann, wozu man soetwas braucht?

Gesetze und Vorschriften sind zwar manchmal extrem laestig, hinderlich, nervig, ungerecht und teilw. ziemlich unsinnig konzipiert und formuliert (gerade fuer legale Waffenbesitzer), aber sie sind absolut notwendig.

Wenn z. B. jemand, der schon wegen "Herbeiführen einer Explosion" vorbestraft ist, eine Waggonladung Düngemittel bestellt, sollte die Frage nach dem "warum" erlaubt sein. Wenn er dann gar nichts oder "Das geht niemanden etwas an!" anwortet, so ist das natuerlich sein gutes Recht - den Rest kann/muss sich der Fragende dann halt denken oder die Behoerden sich bemuehen, solche Leute im Auge zu behalten. Wenn jemand dann falsche Schluesse zieht, dann - sorry - sollte sich unser Düngemittelsammler darueber zumindest nicht wurndern ...

Ein Bekannter von mir hat sich mal geweigert, bei einer Polizeikontrolle einen Polizisten anzuhauchen - das war ja auch sein gutes Recht, gell? Er wurde dann mit aufs Revier genommen, dort wurde eine Blutprobe angeordnet (mein Bekannter trinkt uebrigens prinzipiell keinen Alkohol) und er durfte bereits nach einer Stunde auf eigene Kosten mit dem Taxi zu seinem Auto zurueckfahren.

Ich finde das okay! Ich haette den Polizisten angehaucht, auch wenns vielleicht eklig ist, waere aber schon 2 Minuten spaeter weitergefahren ...

Wenn mich mal jemand fragt, wozu ich einen Laufrohling brauche, und ich haette nur legale Absichten, wuerde ich ihm das wahrscheinlich mitteilen.

Wenn ich allerdings "das geht niemanden etwas an!" antworte oder direkt "ich will eine illegale Waffe daraus bauen" sage, waere fuer den Fragenden fast gleichbedeutend.

Und um zum Schluss wenigstens noch ein Smiley loszuwerden: "Lass dich nicht erwischen!" ;-)

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"Lass dich nicht erwischen!" ;-)

Hallo Manfred

wenn du den Threat komplett und aufmerksam gelesen hättest, würdest du so einen Unsinn nicht von dir geben.

Meiner Meinung nach haben wir es Leuten wie dir zu verdanken, daß wir Sportschützen immer mehr Represalien unterliegen. Was will man mit einem Laufrohling? Ist zwar frei zu kaufen, aber keiner der nichts illegales damit vorhat, kauft sich so was. Das gleiche mit Dekoteilesatz, Salutbüchse, Dekowaffe. Es liegt halt in der Natur einiger Menschen, dem Nachbarn das nicht zu gönnen, was man sich nicht selbst leisten kann oder was man nicht benötigt.

Versuch doch mal gerade zu stehen und wie ein mündiger Bürger zu denken.

Steven

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mensch steven, sei doch nich immer gleich auf 180, wenn dir jemand mal was aus anderer sichtweise erzählt - irgendwann nämlich will dann keiner mehr mit dir spielen! reiß dich also mal wieder zusammen!

und:

.....daß wir Sportschützen immer mehr Represalien unterliegen
repressalien? also nun bleib mal friedlich und halt den ball schööön flach, mein lieber! ! es gibt länder, da hätte ich kein pulver im keller stehen haben dürfen, meine insgesamt 10 schusswaffen wären utopie und meine wöchendlich 2-3 standbesuche wären wunschträume. in anderen ländern wärst du nach deinem messe-auftritt ins loch geflogen - ganz rechtstaatlich abgesegnet - aber das ist ein anderes thema! du scheinst nich zu wissen, was repressalien sind!

dass uns viele sachen erschwert sind oder mit erheblichem aufwand verbunden sind, sein unbenommen - aber repressiv?

ps: wie hat sich denn eure stammtischrunde nun geeinigt - hinsichtlich der erwerbsberechtigung für die rohlinge? (um mal wieder zum thema zurückzukommen ...)

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Was heißt hier andere "Sichtweise". In eurer "Sichtweise" ist der Erwerb=unerlaubte Bearbeitung/Herstellung.Und das ist einfach nur gequirlte K***e.Nach der Logik dürfte ich ja nichtmal ne komplette Waffe erwerben,denn ich könnte ja hinterher Veränderungen vornehmen,ohne die erforderliche Berechtigung zu besitzen. :gaga:

Wozu also einen Rohling erwerben?Ganz einfach,um irgendwann bei passender Gelegenheit von einem Berechtigten eine Waffe nach eigenen Vorstellungen zusammenbauen zu lassen.Leider scheint der Horizont des Einen oder Anderen hier mit dieser Option überfordert zu sein.

Gruß André

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...Leider scheint der Horizont des Einen oder Anderen hier mit dieser Option überfordert zu sein.

punkt 1: es ging hier vorrangig um fragen der diskussionskultur!

punkt 2: bislang hast du dich weder mit technisch-fachlichem oder rechtlich sicherem background an diesem thema beteiligt - vielleicht solltest du es dabei belassen!

punkt 3: wenn du es dennoch nicht lassen kannst, erhelle unseren horizont mit deiner auffassung. punkt!

grüße

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Hallo runnerpok

ich bin nicht auf 180. Ich habe Manfred nur erklärt, als er mir illegales Handeln unterstellte, daß er auf dem Holzwege ist und wenn er den Thread ganz gelesen und auch verstanden hätte, er sowas sicher nicht geschrieben hätte. Aber so ist für ihn die denkweise nicht so kompliziert.

Zu meinem "Messeauftritt": in Ländern, in denen ich -rechtsstaatlich abgesegnet- ins Loch geflogen wäre, weil ich meine Bürgerrechte in Anspruch genommen hätte, könnte ich keine Rechtsstaatlichkeit erkennen.

Und warum du mir, als Abbürster der Nation (siehe den Beitrag Nr. 50) mir erklärst, daß bald keiner mehr mit mir spielen will, weist wahrscheinlich nur du alleine.

Steven

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Hallo Frank

Ein Lauf beinhaltet doch unzweifelhaft ein Patronenlager. Solange das nicht vorhanden ist, kann es kein Lauf sein. (Revolver haben da eine Sonderstellung). Als zweites Kriterium muß der Lauf an der Zündvorrichtung in geeigneter Weise befestigt sein. Falls diese zweit Voraussetzungen nicht mit "gebräuchlichen Werkzeug" geschaffen werden können, muß ein Laufrohling frei zu kaufen sein.

Steven

Hallo,

ich halt´s langsam nicht mehr aus. Eigentlich wollte ich mich an solchen fruchtlosen Diskussionen nicht mehr beteiligen, aber ich kann jetzt einfach nicht mehr schweigen.......

"Revolver haben da eine Sonderstellung" und so was kann ich einfach nicht mehr hören.

Was bringt euch dazu so was in die Welt zu setzen?

Ich würde den Beteiligten empfehlen, zuerst die alte Fassung der Allgemeine Verwaltungsvorschift zum WaffG zu lesen.

Wem das nicht ausreicht hier ein auszugsweises Zitat von anderer Stelle:

Referat IS 7 Berlin, den 4. August 2004

IS 7 - 681 033/14

RefL:

Ref:

Sb: MR´n XXXXXX-XXXX

RD XXXXXXXX / RD´n XXXXXX

OAR XXXXX L:\IS_7a\681Nov\Verwaltungsvorschriften\EntwürfeWaffVwV\EntwurfWaffVwV040804.doc

Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

-snip-

Anl.I-A1-UA1-1.3.5

Mit Zügen oder anderen Innenprofilen versehene Laufrohlinge, Laufabschnitte oder Laufstücke, die noch kein Patronen- oder Kartuschenlager enthalten, sind dann wesentliche Teile, wenn sie für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe bestimmt sind. Läufe ohne Züge und ohne Patronen- oder Kartuschenlager sind nur dann wesentliche Teile, wenn sie ohne wesentliche Nacharbeit in eine Waffe eingebaut oder mit einer Waffe verbunden werden können und damit eine gebrauchsfähige Waffe entsteht.

-snip-

Damit sollte die Frage was erwerbscheinpflichtige Laufrohlinge sind wohl geklärt sein.

Falls jemand meinen Ausführungen nicht zu folgen vermag kann er das gerne in einem Gespräch mit dem IM vertiefen oder die Richtigkeit der Aussage von einem Richter entscheiden lassen.

Also: Wer von der Erwerbscheinfreiheit der Laufrohlinge überzeugt ist, sollte einen erwerben und per Selbstanzeige den Status vor Gericht feststellen lassen.

Über den vom Bedürfnis umfassten Zweck des Erwerbs und auf die weitere Bearbeitung möchte ich hier nicht weiter eingehen, weil das nicht Kern der Frage war.

Grüße

Robert

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Hallo,

ich halt´s langsam nicht mehr aus.

Hallo robert

so ganz positiv scheint dein Tag nicht verlaufen zu sein. Ich habe die Frage ganz im Ernst gestellt und bin nach den Antworten zu dem Schluß gekommen, daß Laufrohlinge für jeden zu kaufen sind. Da dies aber rein theoretisch ist, habe ich nicht vor, mein Geld für so was auszugeben und dann auch noch ein Gericht zu bemühen.

Mit den Revolvern wollte ich nicht ins Detail gehen und habe das mal so formuliert.

Steven

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