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IGNORED

Laufrohlinge


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

wer kann mir sagen, möglichst mit Hinweis auf den Gesetzestext, wie Laufrohlinge einzustufen sind? Sind sie frei erwerbbar oder frei erwerbbar für Berechtigte und wer wäre berechtigt oder wie kann man sie kaufen? Ich denke mal, daß sie frei erwerbbar sind.

Steven

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Ich denke mal, daß sie frei erwerbbar sind.
mitnichten!

1.3.5 (der anlage 1 waffg)

als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen

sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

heißt also: ein laufrohling gilt als wesentliches teil einer schusswaffe. rückgriff auf 1.3: ist die entsprechende schusswaffe erlaubnispflichtig, gilt dies auch für den laufrohling. im umkehrschluss heist dies: rohlinge von vl-pistolen, lupis sind frei verkäuflich. wenn man weiß, wo man sie kaufen kann. was jedoch die frage bearbeiten erstmal nicht berührt - dies steht auf einem anderen blatt.

gruß aus thüringen

wobei ich hier (nach kurzem bemühen der sufu) noch nen interessanten fred zum thema gefunden habe, noch ausführlicher als im ersten beitrag. interessant auch die aussagen zum erwerbund zur weiterbearbeitung.

gruß aus thüringen

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Hallo

wer kann mir sagen, möglichst mit Hinweis auf den Gesetzestext, wie Laufrohlinge einzustufen sind? Sind sie frei erwerbbar oder frei erwerbbar für Berechtigte und wer wäre berechtigt oder wie kann man sie kaufen? Ich denke mal, daß sie frei erwerbbar sind.

Steven

Imho ist auch Paragraph 3 Beschußgesetz zu beachten.

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mitnichten!

Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können;

Hallo runnerpok

jetzt stellt sich die Frage, was ist ein allgemein gebräuchliches Werkzeug. Hammer, Zange, Feile, Bohrmaschine und etliches mehr. Gehört aber eine Patronenlagerreibahle, eine Drehbank und was da mehr gebraucht wird zu diesem? Das denke ich nicht. Für mich sieht es so aus, als wären Laufrohlinge frei ab 18.

Steven

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Für mich sieht es so aus, als wären Laufrohlinge frei ab 18.

nagut - du stellst offensichtlich darauf ab, dass die voraussetzung "wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können" auslegungsbedürftig ist und die üblichen büma-werkzeuge oder papas heimwerkerkellerausstattung nicht "allgemein gebräuchlich" sind.

nun gut - ein blick in die rechtssprechung zum waffenrecht hilft auch hier weiter: waffenrechtlich ist der begriff "allgemein gebräuchlichen " ist als legaldefinition aufgeführt , schwer vorstellbar, dass sich eine einmal definierte begriffsbestimmung ändern wird. inwieweit nun eine drehbank oder eine reibahle "unter bastlern und heimwerkern üblich" sei, überlasse ich der fantasie der gerichte, falls diese einen solchen fall mal bearbeiten sollen.

ich persönlich meine: einen laufrohling (also unterkalibrig gebohrt, ohne züge, aber außen nahezu passmaßig gefräst, könnte man als technisch versierter bastler vielleicht nicht problemlos, aber durchaus machbar mit normalen, handelsüblichen -imho "allgemein gebräuchlichen" werkzeugmaschinen bearbeiten.

gruß aus thüringen

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grad nochmal nachgeschaut: (AWaffVwV)

"Vorgearbeitete Teile sind nur dann den fertigen wesentlichen Teilen gleichgestellt, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in einen einbau- und gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden können."
ok - soweit, so klar:

aber jetzt die aussage:

Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z.B. Hammer, Schraubendreher, Zange, Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär betrieben werden (z.B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.
so - jetzt könnte man folgern:

ist ein laufrohling ausschließlich nur durch die verwendung einer fräsbank / drehmaschine so herzurichten, dass er eingebaut und damit geschossen werden kann, ist er demzufolge kein "wesentliches teil" einer schusswaffe. also nur ein stück metall. somit zwar frei erhältlich, aber das weiterbearbeiten wäre durch laien nicht zulässig.

jetzt kommts: ist der vorbehandlungsgrad des rohlings derart fortgeschritten, dass zum einbau- und schussfähigen zustand (es muss nur knallen, auf präzision und funktionsgenauigkeit kommt es nicht an) nur eine flex / ständerbohrmaschine ausreichen würde, dann wäre es wieder ein wesentliches teil - somit den schusswaffen gleichgestellt

sach mal - wozu brauchste eigentlich nen laufrohling????

grüße

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Hallo runnerpok

ich brauche keinen Laufrohling. Die Frage wird bei mir im Kreis gerade Diskutiert. Ich bin der meinung, Rohling ist frei ab 18. Obwohl ich zur Kategorie der Hobbybastler gehöre, bin ich mit meiner, doch über dem Durchschnitt ausgerüsteten Werkstatt nicht in der Lage, einen Laufrohling so zu bearbeiten, daß ich ihn irgendwie zum schießen bekomme. Das Maximum, daß ich machen könnte, wäre einen sagen wir 9mm Rohling mit einem Bohrer zu bearbeiten, so daß eine 9mm Para da rein ginge und ich mit dem Hammer sie zum zünden bekomme. Würde mir wahrscheinlich nicht gut bekommen und den gleichen Effekt hätte ich auch mit einer Zange und dem Hammer.

Um einen Laufrohling zu bearbeiten wäre doch die Grundvoraussetzung, eine Patronenlagerreibahle. Außerdem muß der Rohling ja irgendwie an der Waffe befestigt werden. Tesa reicht da nicht. Also, entweder Gewinde oder so was. Geht weder mit ner Flex noch mit einer Ständerbohrmaschine.

Steven

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Ich bin der meinung, Rohling ist frei ab 18

worauf stützt du diese annahme? für den fall, dass die eigenschaft als "wesentliches teil" einer schusswaffe bejaht wird (für den fertigbau ist "bastlerwerkzeug" ausreichend), gelten für den rohling die gleichen voraussetzungen wie für den erwerb der dazugehörigen waffe. heißt: erwerb entweder ab 18 oder mit EWB.

kann die "wesentliche-Teil-Eigenschaft" nicht bejaht werden (weil zum fertigbau werkzeugmaschinen benötigt werden), handelt es sich in der folgerung um ein stück metall mit nem loch drin. wie hier die waffenrechtliche altersbegrenzung auf 18 jahre zu begründen wäre, entzieht sich meiner kenntnis.

kann aber auch sein, dass ich irgendeinen erklärenden halbsatz in den gesetzeswulst überlesen habe.

grüße

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Hallo runnerpok

jetzt hast du mich erwischt. Aus lauter Untertanentum habe ich ohne Substanz die "ab 18" geschrieben. So weit bin ich schon.

Wir haben aber wieder einen Beweis für die Unfähigkeit von Sluggy, der ja das Wischiwaschiwaffengesetz geschrieben hat, das ja zur Klarheit und leichten Verständlichkeit erschaffen wurde.

Steven

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In unserer Sachkunde damals hieß es: "Laufrohlinge mit einer Länge von mehr als 1 Kaliber sind auch ohne Patronenlager ein wesentliches Waffenteil und eintragungspflichtig". Voraussetzung für den Erwerb ist ein Eintrag einer Kalibergleichen Waffe, für die der Laufrohling bestimmt ist.

Oder sollte ich mich jetzt irren? Ich glaube ich habe den Kram noch als PDF,....werde mal suchen.

Huskydoc

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Wobei ein Laufrohling üblicherweise bei Kugelkalibern mit Zügen und Feldern und ohne Patronenlager ist. Desweiteren ist er meist zylindrisch und so im Durchmesser dimensioniert, daß Verriegelungskämme usw. spanabhebend herausgearbeitet werden können. Ein fertiger Büchsenlauf mit Patronenlager, dem nur noch das Gewinde für das Systemgehäuse fehlt, ist z.B. kein Rohling mehr.

Meint jedenfalls, Jake C.

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Ein fertiger Büchsenlauf mit Patronenlager, dem nur noch das Gewinde für das Systemgehäuse ...

das könnte der technisch-rechtliche knackepunkt sein. bis zu welchem grad also spricht man fertigungstechnisch noch vom rohling??

meine (durch nichts belegbare) vermutung: solange noch spanabtragende arbeiten vonnöten sind, um das dingens einbau- und schussfähig zu machen, wäre es ein rohling mit einem bestimmten fertigstellungsgrad.

kann aber auch ganz anders sein ....

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Hallo

um es zu konkretisieren: Bei einem Laufrohling gehe ich von einem gezogenen Lauf aus, der kein Patronenlager hat. Die Außenform ist rund. Er ist nicht irgendwie waffenspezifisch vorgearbeitet. Also ein Stück Rundstahl mit einem Loch aber mit vorgearbeiteten Zügen und Feldern.

Steven

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Wobei ein Laufrohling üblicherweise bei Kugelkalibern mit Zügen und Feldern und ohne Patronenlager ist. Desweiteren ist er meist zylindrisch und so im Durchmesser dimensioniert, daß Verriegelungskämme usw. spanabhebend herausgearbeitet werden können. Ein fertiger Büchsenlauf mit Patronenlager, dem nur noch das Gewinde für das Systemgehäuse fehlt, ist z.B. kein Rohling mehr.

Meint jedenfalls, Jake C.

Genau, das nennt sich dann Wechsellauf.

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Nicht evtl. Austauschlauf, da BüMa-Arbeit erforderlich?

Gruß, Jake C.

Austauschläufe sind Läufe für eine bestimmte Waffe oder System, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.

Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und noch eingepasst werden müssen.

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Weiß einer von euch wie ich die Texte aus PDF in z.B. Word bekomme????

Dann brauche ich den ganzen Mist nicht immer abtippen....

Bei den neueren Versionen des Acrobat Reader kann man markieren und kopieren. Einfach das Symbol T anklicken um in den Markierungsmodus zu kommen.

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Austauschläufe sind Läufe für eine bestimmte Waffe oder System, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.

Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und noch eingepasst werden müssen.

Wenn Du es sagst, wird es schon stimmen. Ich meinte, es wäre genau umgekehrt.

Gruß aus Berlin, Jake C.

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Wenn Du es sagst, wird es schon stimmen. Ich meinte, es wäre genau umgekehrt.

Gruß aus Berlin, Jake C.

So steht es geschrieben... :rotfl2:

Habe ich so aus der PDF abgetippt.

Hatte auch schon den Text mit den Laufrohlingen vor mir die eintragungspflichtig sind, auch wenn es Reststücke/Abfall ist. Da kommt wieder die Länge von 1x Kaliberdurchmesser zum Tragen.

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Ich hab hier ne 5 er Version in Englisch. Im Menü Window - Toolbars den Punkt Basic Tools aktivieren, dann stehts zur Verfügung.

Nee, wird nix. Das Dokument ist auch komplett geschützt, kann man nur lesen und nichts verändern, auch nichts kopieren.

Steht jedenfalls in den Eigenschaften.

Trotzdem Danke....

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