Bucki Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 So mal an alle!!! Ich bin weder geizig noch sondst irgentetwas,... gut ok vielleicht hab ich mit den 10-20€ untertrieeb geb ich zu, aber ich finde es tortzdem teilweise unverschämt was man für so eine sachkundeprüfung zahlen muss!!! Vor allem dann, wenn das totale Caos herscht und sich nich ein mal der Prüfer!!! auskennt und was er aus den Vorgaben des BSSB machen soll!!! Selbst bei uns im Landratsamt sind se davon "sehr begeistert"!!Wenn ein Lehrgang, egal ob für Sachkunde, Standaufsicht,... gemacht wird und die dementsprechende Qualität aufweist zahl ich auch gern meine 60, 70 oder sogar 100€. Mir muss erst mal einer weiß machen, das wenn 18 Leute zu dieser Sachkunde kommen, pro nase 60€ (d.h. 1.080€) und selbst wenn dann für die max 4 Tage 500€ Stand gebühr und sonstiges anfallen, dann bleiben immer noch 580€!! Pro Tag ist der Prüfer mit den Prüflingen max. 6Std. beschäfitgt d.h. er hat einen Stundenlohn von ca. 24€!! (so wars wenigstens bei uns!!) und wenn das keine persönliche Bereicherung ist dann weiß ich auch nicht! Also ich weiß es nicht! Aber interessieren würds mich trotzdem! Gröööööhhhllll!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also mal ehrlich, was hier alle noch nicht erkannt haben ist, das die meisten Vereinslehrgänge gar nicht anerkannt sind. Die meisten Lehrgänge in Vereinen und Verbänden werden von nicht anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Entgegen mancher Auffassung brauchen diese zunächst aber eine Anerkennung als Durchführungsberechtigten. um einen Sachkundenachweises mit staatlicher Anerkennung auszustellen. Bei uns in Niedersachsen müssen die Lehrgangsträger vom Innenministerium abgenickt ( Tsch..... Anerkannt ) werden. Desweiteren bedarf es grundsätzlich der Überwachung der Prüfung durch einen Behördenvertreter. All das kostet und muss in der Regel auch noch versteuert werden. 24 Euro sind da die Untergrenze des kalkulierbaren. Jeder Handwerker ist da teurer Man sollte daher seine zuständige Behörde nach der Liste der Lehrgangsdurchführungsberechtigten fragen. Ansonsten kann es böse Überraschungen geben. Desweiteren ist zu bedenken, dass der DSB nur DSB Sachkunde anerkennt ( weil Die ja Die geilen sind und BDS und BDMP ja nicht ) MFG. Bucki der Sachkundige Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolfgang Seel Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Interessant. Weißt Du evtl. auch, wieviele Prüflinge so im Schnitt bestehen und welche Kriterien da maßgebend sind ? Ein Kollege hat mich das nämlich neulich mal gefragt. Hallo Sachbearbeiter: Die Quote ist etwas unterschiedlich. Bei zukünftigen Bewachungskräften, die vom Arbeitsamt geschickt werden und wenig motiviert sind ---> recht hohe Durchfallquote. Ansonsten ganz passabel, es fehlen aber noch umfängliche Zahlen, da die Situation noch sehr neu ist und in RP eine Überwachung und staatl. Anerkennung nicht durch Untere Waffenbehörden erfolgt, sondern durch Obere Waffenbehörde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Ach ja, die leidige Ankennung der Verbände. Ich würde von meinem Verein extra zu einem SK Lehrgang zum NWDSB geschickt, damit ich offiziell als Standaufsicht - nein nicht Schießleiter - dienen kann. Auch nach längerem Telefonat waren die nicht bereit, meine bisherigen, umfangreichen Nachweise anzuerkennen. Ich hätte gerne mal gewusst, ob der Lehrgangsleiter gesagte staatliche Anerkennung überhaubt hat. Ich bin fast sicher, dass ich mehr Erlaubnisse habe, als der. Aber man will sich ja nicht outen. Diese Sache hat aber nichts mit dem Erwerb von Waffen zu tun. Der Sachbearbeiter muss es egal sein, wer die Prüfung abgenommen hat. Nur anerkannt muss dieser sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Ach ja, die leidige Ankennung der Verbände.Ich würde von meinem Verein extra zu einem SK Lehrgang zum NWDSB geschickt, damit ich offiziell als Standaufsicht - nein nicht Schießleiter - dienen kann. Auch nach längerem Telefonat waren die nicht bereit, meine bisherigen, umfangreichen Nachweise anzuerkennen. Ich hätte gerne mal gewusst, ob der Lehrgangsleiter gesagte staatliche Anerkennung überhaubt hat. Ich bin fast sicher, dass ich mehr Erlaubnisse habe, als der. Aber man will sich ja nicht outen. Diese Sache hat aber nichts mit dem Erwerb von Waffen zu tun. Der Sachbearbeiter muss es egal sein, wer die Prüfung abgenommen hat. Nur anerkannt muss dieser sein. Supergrööööhhhhllll !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! den hab ich auch machen müssen. Das wichtigste waren die 20 Euro Lehrgangsgebühr. MFG Bucki die Standaufsicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Mein Verein hat die 30 € (!) Gebühr übernommen, weil auch die diesen Quatsch für unnötig hielten. Immerhin wurde der aktuelle BVA Katalog verwendet. Leider bin ich krank geworden und musste den Lehrgang absagen. Zu meinem Erstaunen hat der Verein die 30 Taler wieder bekommen. Ach ja, was für einen Sinn so ein Lehrgang mit weit über 50 (!!!) Teilnehmer macht, wird mir sicherlich keiner sagen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolfgang Seel Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Hallo Bucki, geht da nicht einiges durcheinander? Wir haben zwei Situationen: 1) Sachkundevermittlung und -Prüfung durch Schießsportverbände 2) Sachkundevermittlung und -Prüfung gemäß § 3 AWaffV (anderweitiger Nachweis) zu 1) Die Schießsportverbände haben eine Autonomie und brauchen keine zusätzliche staatl. Anerkennung. Der Verband erteilt für seine Beauftragten die Anerkennung. Dass es dabei auch zu gewissen Friktionen kommt wie Nichtanerkennung der SK anderer Verbände, verwundert nicht. zu 2) Hier ist staatl. Anerkennung erforderlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
unirj Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Edit: Ruestow war schneller Vertragt euch! Ich glaube, dass hier aneinander vorbei geredet wird. Ich denke jedem der halbwegs rechnen kann, sollte klar sein, dass ein privater oder gewerblicher Anbieter einen Sachkundelehrgang nicht für 50 Euro anbieten kann ohne draufzuzahlen. (Hier im Stuttgarter Raum kostet es ca. 200 Euro) Ich glaube aber, dass der Threadstarter von einer Sachkundprüfung durch einen Vereinsangehörigen bzw. durch den Verband spricht. Im Würtembergischen Schützenbund läuft es so, dass ein Verein ein Mitglied für ca. 50 Euro beim Verband zum Lehrgangsleiter ausbilden lassen kann. Dieses ist dann Berechtigt im Namen des Würtembergischen Schützenbundes Sachkundelehrgänge abzuhalten, wobei natürlich die gesetzlichen Prüfungsanforderungen einzuhalten sind. Hier sieht die Kalkulation natürlich anders aus, da die Schulung vom Verein bezahlt wurde und dieser für gewöhnlich auch die Räumlichkeiten und den Schießstand zur Verfügung stellt. Die Tätigkeit des Lehrgangsleiters wird als Ehrenamt gesehen. Kosten fallen also für Unterichtsmaterial, Munition, Fahrtkosten (auch der Beisitzer), Zeugnisse, Verpflegung des Leiters und der Beisitzer, Zielscheiben ... an. Hier liegen wir bei uns im Verein bei ca. 35-40 Euro, wobei auch die im Eingangsposting genannten 60 Euro meiner Meinung nach im Rahmen liegen. Viele Grüße, Chris Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolfgang Seel Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Dem Sachbearbeiter muss es egal sein, wer die Prüfung abgenommen hat. Nur anerkannt muss dieser sein. Der Sachbearbeiter wird sich sehr genau das Zertifikat ansehen. Kommt es aus der Ecke Sportschützenverband, dann wird er sich rückversichern, ob alles o.k. ist. Kommt es aus der Ecke "anderweitiger Nachweis", dann muss das Zertifikat zwingend Angaben enthalten: Welche Behörde hat wann anerkannt? Aktenzeichen? Geprüfte Waffenarten und Kaliber? Sag keiner, das sei übertrieben. Es hat in der neueren Vergangenheit einen Shooting-Star gegeben, dessen SK-Prüfungen aberkannt worden sind. Hoffentlich haben die Betroffenen ihr Geld zurückgekriegt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Gröööööhhhllll!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Also mal ehrlich, was hier alle noch nicht erkannt haben ist, das die meisten Vereinslehrgänge gar nicht anerkannt sind. Die meisten Lehrgänge in Vereinen und Verbänden werden von nicht anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Entgegen mancher Auffassung brauchen diese zunächst aber eine Anerkennung als Durchführungsberechtigten. um einen Sachkundenachweises mit staatlicher Anerkennung auszustellen. MFG. Bucki der Sachkundige Hüstel, DU verwechselst da was. Die Vereine müssen nach § 3 Abs. 5 AWaffG lediglich Prüfungsausschüsse bilden, benötigen aber keine staatliche Anerkennung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Man kann auch als Sachkundiger nicht alles auswendig wissen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Ansonsten ganz passabel, es fehlen aber noch umfängliche Zahlen, da die Situation noch sehr neu ist und in RP eine Überwachung und staatl. Anerkennung nicht durch Untere Waffenbehörden erfolgt, sondern durch Obere Waffenbehörde. Das dachte ich mir schon. In BaWü sind die RP laut DVOWaffG nur für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG, nicht aber für die staatliche Anerkennung zuständig. Ich fände es allerdings schon besser, wenn Entscheidungen mit solcher Tragweite z.B. vom Bundesverwaltungsamt genehmigt werden würden, welches ja auch den Fragenkatalog zur Sachkunde herausgegeben hat. Dann wäre alles in einer Hand und von dort aus könnten dann wie bei den Anerkennungen der Verbände die Waffenbehörden von oben nach unten informiert werden. Man kann auch als Sachkundiger nicht alles auswendig wissen. Na ja, wer mit großem Gegröhl und viel Wind in den Thread reinplatzt und groß rumposaunt, dass keiner was blickt, sollte sich seiner Aussage aber zumindest sicher sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Hun Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 d.h. er hat einen Stundenlohn von ca. 24€!! (so wars wenigstens bei uns!!)und wenn das keine persönliche Bereicherung ist dann weiß ich auch nicht! Für 24€ die Stunde UNTERRICHT würde ich mich nicht hinstellen. Da ist nicht meine Vorbereitung, Anfahrt, meine Unterlagen, Beamer, das Risiko, dass weniger Leute kommen usw. dabei. Finde mal irgendeinen kommerziellen Trainer, der für so weniger arbeitet. Einen guten Reit- oder Tennislehrer wirst Du für die Preisklasse nicht finden, geschweige denn einen Automechaniker. @GeorgH Du findest 24€ die Stunde am WE als Bereicherung und zuviel. Bitte schreib mir eine PM, Du kannst sofort bei einem Bekannten anfangen zu arbeiten! TheHun Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Man kann auch als Sachkundiger nicht alles auswendig wissen. [bereicherungsmodus AN ] dann hat sich seinerzeit dein sk-pruefer aber vielleicht nur an dir bereichert... [/bereicherungsmodus AUS ] (duckundwech') Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Hallo Bucki, geht da nicht einiges durcheinander?Wir haben zwei Situationen: 1) Sachkundevermittlung und -Prüfung durch Schießsportverbände 2) Sachkundevermittlung und -Prüfung gemäß § 3 AWaffV (anderweitiger Nachweis) zu 1) Die Schießsportverbände haben eine Autonomie und brauchen keine zusätzliche staatl. Anerkennung. Der Verband erteilt für seine Beauftragten die Anerkennung. Dass es dabei auch zu gewissen Friktionen kommt wie Nichtanerkennung der SK anderer Verbände, verwundert nicht. zu 2) Hier ist staatl. Anerkennung erforderlich. Zu 2 ) stimmt. Zu 1) nicht ganz § 7 I, II WaffG Dem Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat ......... Die Verbände können zwar eigene Prüfungsausschüsse gem. § 3 IV (5 )AWaffV bilden. Von Autononie ist da keine Rede, nur vom Einrichten. Das bedeutet: Anmeldung des Lehrganges bei der zuständigen Behörde. (zwei Wochen Vorlauf) Beteidigung der Zuständigen Behörde. D.H. die Behörde kommt auch, wenn sie will, zum kontrollieren. Vermittlung der vorgegebenen Lehrinhalte, so wie in der Vorgabe des Entwurfes des Innenministerium festgehalten. Fertigkeitsprüfung in der Praxis ( Steht im übrigen in der AWafffV unter § 1 ) Das ist nicht gerade Autonom. MFG. Bucki der Autonome Hüstel, DU verwechselst da was. Die Vereine müssen nach § 3 Abs. 5 AWaffG lediglich Prüfungsausschüsse bilden, benötigen aber keine staatliche Anerkennung. Du meinst Verbände die gem. § 15 Abs. 3 anerkannt sind. Aber ich glaube das ist das Problem. MFG, Bucki. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Dem Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat ......... Und das ergibt sich aus den DVOWaffG. B) Du meinst Verbände die gem. § 15 Abs. 3 anerkannt sind. Nein, ich meine schon Vereine (die einem anerkannten Verband angeschlossen sind). So steht es zumindest in meinem § 3 Abs. 5 AWaffV. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Das dachte ich mir schon. In BaWü sind die RP laut DVOWaffG nur für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG, nicht aber für die staatliche Anerkennung zuständig. Ich fände es allerdings schon besser, wenn Entscheidungen mit solcher Tragweite z.B. vom Bundesverwaltungsamt genehmigt werden würden, welches ja auch den Fragenkatalog zur Sachkunde herausgegeben hat. Dann wäre alles in einer Hand und von dort aus könnten dann wie bei den Anerkennungen der Verbände die Waffenbehörden von oben nach unten informiert werden.Na ja, wer mit großem Gegröhl und viel Wind in den Thread reinplatzt und groß rumposaunt, dass keiner was blickt, sollte sich seiner Aussage aber zumindest sicher sein. Gegrööööhhlt habe ich nur wegen der Bereicherung von 24 Teuro Bucki Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dreadnought Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Der Preis: 130,00 € Die Leitung: Theorie und Praxis Langwaffen, etwa drei Std. (1. Abend) Theorie und Praxis Kurzwaffen, etwa zwei Stunden (2. Abend) Lehrgang erste Hilfe, knappe zwei Stunden (3. Abend) Einen kompletten Samstag Prüfungsvorbereitung Sonntag drei Stunden Repetitorium. Vollverpflegung, Räume und Standmiete Teuer ? Vielleicht. Aber da bei uns haben alle Prüflinge bestanden haben, deshalb trotzdem "den-Preis-wert". B) Was nützt mir eine billigere Vorbereitung, wenn es mich im übelsten Fall die Prüfung kostet ? Gruß D. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bucki Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Und das ergibt sich aus den DVOWaffG. B) Nein, ich meine schon Vereine (die einem anerkannten Verband angeschlossen sind). So steht es zumindest in meinem § 3 Abs. 5 AWaffV. Tschuldigung hast recht, hatte mich verschrieben. Meinte aber auch Lehrgänge von nicht anerkannten Verbänden und ihren Vereinen. MFG. Bucki Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolfgang Seel Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Theorie und Praxis Langwaffen, etwa drei Std. (1. Abend)Theorie und Praxis Kurzwaffen, etwa zwei Stunden (2. Abend) Lehrgang erste Hilfe, knappe zwei Stunden (3. Abend) Einen kompletten Samstag Prüfungsvorbereitung Sonntag drei Stunden Repetitorium. Habe ich das richtig verstanden? Das soll ein Waffensachkundekurs sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
GeorgH Posted February 6, 2007 Author Share Posted February 6, 2007 Ok Leute,... ich sehs ein,... ich hab mich vielleicht auch ein bischen falsch audgedrückt, bzw wollte über das, wie bei uns die sachkunde abgelaufen ist (war zwar nicht selber dabei, hab meine sachkunde ja schon) nen bischen dampf ablassen,... Bei uns war von zwei wochen sachkunde und dabei is alles drunter und drüber gegangen,...Aufgelegte folien haben nicht dazugepasst was der Prüfer gesagt hat, die Vorgaben die der BSSB gemacht hat waren alle durcheinander,... gut da war auch unser Prüfer schlecht vorbereitet,... und für des, das die prüflinge dann einen ganzen leizordner voll mitbekommen haben um sich alles mehr oder weniger selbst bei zu bringen, find ich 60€ zu viel! Ich endschuldige mich nochmal für alles was ich hier in den raum geschmissen habe und das ich unsere SK auf alle verallgemeinert hab!! und @The Hun ich will nich mit einem Prüfer bzw einem Lehrer, egal was er unterrichtet oder lehrt tauschen!! Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 ich habe im März 2006 über den Verband ( Schützenverband Saar )40 € bezahlt. Waren 3 mal Donnerstags abends und einen donnerstagabend Prüfung. Waffen und Mun musten aus den Vereinen mitgebracht werden ( LuPi und Lu Gewehr !!!!!!!!!! Mindestringzahl war gefordert ). Ich fand das angemessen. Bei einem privaten Anbieter hier im Saarland hätte die SK 140 Euro gekostet. Mein SB hat die SK ohne Rückfragen akzeptiert und eine WBK ausgestellt. Greetz PetMan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Königstiger Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 @Petman LG und LP bei einer Sachkundeprüfung?Wurden diese Sachen nur mal am Rande besprochen?Und die Mindestringzahl? Das ist doch Humbug.Ich kenne andere Schützen die schiessen seit 20 Jahren und treffen nix.Das hat ja auch mit der Sachkunde an sich gar nichts zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
GeorgH Posted February 6, 2007 Author Share Posted February 6, 2007 ... ( LuPi und Lu Gewehr !!!!!!!!!! Mindestringzahl war gefordert ). ...PetMan Also bei mir ging das so: Ein Wochenende, Samstag theorie und Praxis gelernt, Sonntag Vormittag nochmal wiederholt und dann Sonntag so gegen mittag Prüfung! In Theorie war halt der Fragebogen mit den Ankeuzfragen und nen paar offene Fragen dran, und in der praxis musste man ein Kärtchen zieh auf dem stand so was wie Vorderschaftrep. aufnehmen, "schuß" abgeben, und wegpacken und das musste halt unter einhaltung der sicherheitsregeln gemacht werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted February 6, 2007 Share Posted February 6, 2007 Und die Mindestringzahl? Das ist doch Humbug. ...dann mach Dich mal mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV vertraut... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
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